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Sonderkündigungsrecht?
Hallo,
meine Versicherung für das nächste Jahr ist um 70€ teurer geworden (Brief kam am 29.11). Allerdings steht im Schreiben:
"Ohne Tarifanpassung, Regional- und/oder Typklassenänderung hätte sich im Jahr 2020 ein Beitrag von XYZ € ergeben. Ergibt sich hierdurch ein höherer Beitrag, steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu."
Und dieser Beitrag von XYZ € entspricht genau dem, was ich letztes Jahr für 2019 gezahlt habe. Ich nehme mal an, dass ich kein Kündigungsrecht habe, obwohl die Versicherung deutlich teurer geworden ist?
P.S.: Ich bin nicht umgezogen, aber die Regionalklasse für Haftpflicht hat sich von R3 auf R4 geändert. Auch die Typklasse für Kasko hat sich von 16 auf 17 erhöht
Beste Antwort im Thema
wenn es dir jetzt noch nicht klar ist, musst du halt dort bleiben
Jede Beitragserhöhung hat ein Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht, ausser du hast die Beitragserhöhung durch Änderung von Merkmalen veranlasst
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25 Antworten
Du hast es richtig erkannt.
In dem Fall hast Du kein SKR.
Fürs nächste Jahr: einfach vorher mal bei anderen Vers.online ausrechnen was Du da zahlen müsstest und im Fall der Fälle rechtzeitig, spätestens am 30.11. regulär kündigen.
Die RK und TK hat sich verschlechtert aber der Vers.-Tarif ist günstiger geworden.
Wenn der Beitrag bis auf den Cent-Betrag genau dem des Jahres 2019 entspricht,
dann haben die den mit Absicht genau so getrimmt, dass Du kein Kündigungsrecht
hast. Es ist anzunehmen, dass dies heute automatisiert per Algorithmus passiert.
Wenn das neue Berechnungsergebnis sehr nahe am alten ist, dann wird
automatisch punktgenau auf den alten Betrag gegangen, denn wenn der neue
Betrag nur 1 Cent teurer wäre, dann hättest Du ein SKR.
So nehme ich mal an, läuft das heute.
Da bist Du auf dem Holzweg.
Die VERGLEICHS Versicherungsprämie ansich ist nicht teurer geworden sondern gleich geblieben.
Da musste also gar nix gerechnet werden.
Die im Endeffekt tatsächlich erhöhte Prämie ist ausschließlich aufgrund der Zuordnung zu einer neuen teurerern Typ und Regionalklasse entstanden.
So wie Du nach einem verschuldeten Schaden in der SF Klasse schlechter gestuft wirst und dann mehr Prämie zahlst obwohl die Versicherung Grundpramie nicht erhöht oder vielleicht sogar etwas günstiger geworden ist.
Sorry, habe ich überlesen! Der Beitrag ist ja teurer geworden. :-(((((
Der TE hat das Recht der Kündigung zum 31.12.
Es ist völlig unerheblich, wesewegen es teurer geworden ist.
Der Vergleichsbeitrag ist entscheidend.
Das was die Versicherung geschrieben hat ist Unsinn oder Absicht, das Sonderkündigungsrecht zu verschleiern.
Du hast ein Sonderkündigungsrecht
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 3. Dezember 2019 um 18:54:41 Uhr:
Der TE hat das Recht der Kündigung zum 31.12.
Es ist völlig unerheblich, wesewegen es teurer geworden ist.
Welchen Jahres denn?
Denn zu diesem Jahr 2019 sollte das wohl fristgerecht nicht mehr gehen.
SKR kommt wohl hier ebenfalls nicht zum tragen da die Versicherung ja nicht erhöht hat. Reine RG und SK wurde ja angepasst.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Dezember 2019 um 19:49:13 Uhr:
Der Vergleichsbeitrag ist entscheidend.
Das was die Versicherung geschrieben hat ist Unsinn oder Absicht, das Sonderkündigungsrecht zu verschleiern.
Du hast ein Sonderkündigungsrecht
Sehe ich anders. Bitte nochmal genau lesen.
Oder hab ich jetzt einen Denkfehler drin?
Wenn der Vergleichsbeitrag gleich bleibt, das ist hier der Fall, hat man doch kein SKR.
Oder zählen Regional und Typklassenändeeungen doch dazu, zu normalen Prämienerhöhungen?
Könnt Ihr sogar beim deutschen Versicherungsmarktführer nachlesen.
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/sonderkuendigungsrecht/
Hmmh. Sorry. Dann war mein 1.Beitrag falsch und der TE darf sein Sonderkündigungsrecht ausüben.
Habe da irgendwas nicht gecheckt...
Es kann sogar sein das die Versicherung billiger wird und man hat trotzdem ein Sonderkündigungsrecht, dafür gibt es den Vergleichsbeitrag.
Was hier die Versicherung als Begründung angibt, ist totaler Quatsch. Absicht oder totale Unwissenheit
Also, ich habe das hier gefunden:
Zitat:
§ 40 Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Was meint ihr? Es ist zu allgemein formuliert, weil das für alle Versicherungen gilt und nicht nur für Kfz. Ich nehme mal an, dass die Regional- und Typklasse nicht zum Umfang des Versicherungsschutzes gehören.
Du musstest mal bei Deiner Versicherung , (wie heisst die denn?) in den Vertragsbedingungen nachsehen,
Aber wenn es bei der Allianz geht müsste es doch woanders auch so sein.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 4. Dezember 2019 um 19:30:17 Uhr:
Du musstest mal bei Deiner Versicherung , (wie heisst die denn?) in den Vertragsbedingungen nachsehen,
Aber wenn es bei der Allianz geht müsste es doch woanders auch so sein.
Was meine Versicherung dazu sagt, habe ich schon im ersten Beitrag zitiert. Die Frage ist, ob das überhaupt rechtens sei.