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Sonderrabatt für amtlich bestellter Betreuer???
Hallo
ich bin ein amtlich bestellter Betreuer mit gültigen Betreuerausweis für meine schwerbehinderte Schwester, die im gleichen Haushalt wie wir lebt.
Würde ich den Sonderrabatt beim Neukauf eines Fahrzeugs erhalten ?
Wenn ja, wie hoch sind die Rabatte der Hersteller ?
Vielen Dank
MfG
M. Bauer
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10 Antworten
Wenn der Betreuer einen entsprechend ausgestatteten Schwerbehindertenausweis hat, gibts natürlich auch den Rabatt für amtlich bestellte Betreuer, was aber weniger mit der Funktion des Betreuers zu tun hat.
Die Rabatte können variieren, liegen aber im Durchschnitt bei 15%.
Nur mal ne kleine Gegenfrage: Welcher Nachteil soll denn beim Betreuer durch den Rabatt ausgeglichen werden?
Allle Fragen zum Thema Behindertenausweis und Rabatt findest Du in den älteren Beiträgen hier beantwortet. Einfach mal lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
Nur mal ne kleine Gegenfrage: Welcher Nachteil soll denn beim Betreuer durch den Rabatt ausgeglichen werden?
Da meine Schwester eine geistige Behinderung hat und kein Auto fahren könnte,
müssen sämtliche Fahrten (Arzt, Friseur, Kleidungskauf, etc.), die man im Alltag
so unternehmen muss, mit dem PKW unternommen werden (wir wohnen
auf dem Land; also ganz schlechte Anbindung von öffentlichen Verkehrsmitteln).
Man hat zwar einen gewissen Pauschbetrag, den man bei der Steuer absetzen kann,
dieser spiegelt aber nicht den reelen "Verlust"-Wert eines PKWs bei Anrechnung der
KM/Jahr wieder...
Die Zeit, die man für die Betreuung aufwendet, zahlt dir kein Mensch...also warum
sollte man nicht wenigstens in den Genuss eines kleinen Sonderrabattes kommen...
10-12% würden wir eh auf den Corsa bekommen ...
Vielen Dank.
Deine Schwester kann ja Halterin eines PKW sein. Steht ja nirgendwo geschrieben, dass sie selber fahren muss. Wenn Deine Schwester im Schwerbehindertenausweis die entsprechenden Merkzeichen drin hat, würde ihr auch der Rabatt gewährt.
Als amtlich bestellter Betreuer bist Du aber nicht besonders gut informiert. Muss man da eigentlich eine Qualifikation nachweisen?
Der Nachteilsausgleich für den Betreuer liegt eben in dem von Dir erwähnten Pauschbetrag. Du möchtest doppelt "entlohnt" werden?
Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
Deine Schwester kann ja Halterin eines PKW sein. Steht ja nirgendwo geschrieben, dass sie selber fahren muss. Wenn Deine Schwester im Schwerbehindertenausweis die entsprechenden Merkzeichen drin hat, würde ihr auch der Rabatt gewährt.
Als amtlich bestellter Betreuer bist Du aber nicht besonders gut informiert. Muss man da eigentlich eine Qualifikation nachweisen?
Der Nachteilsausgleich für den Betreuer liegt eben in dem von Dir erwähnten Pauschbetrag. Du möchtest doppelt "entlohnt" werden?
Eigentlich wollte ich ja nur eine kleine Auskunft...dass sich dies aber zu einer Grundsatz-Diskussion ausweiten könnte...ja das hätte ich nicht gedacht...
1. Ich bin seit gut einer Woche als Betreuer "tätig", da meine Mutter verstorben ist und sich jemand um meine Schwester kümmern muss; die Alternative wäre ein betreutes Wohnen, was wir und vorallem sie nicht will...
2. Ob ich für alle mir bevorstehenden Aufgaben eine "Qualifikation nachweisen" muss, sollte, hätte schon haben sollen, etc., ist mir nicht bekannt
Da wir alle im gleichen Haus wohnen, weiß ich zumindest, was in etwa auf mich zukommt....und ich wage mal zu behaupten, dass ich mehr Lebenserfahrung im Umgang mit behinderten Menschen habe...
<spitzfindigkeit AN>
...als ich je in einem 2-Wochen VHS-Seminar lernen könnte
<spitzfindigkeit AUS>
3. Das mit dem Pauschbetrag habe ich einmal von meiner Mutter vernommen...der lag so weit ich mich erinnere bei 3.700 Euro...aber bitte nicht "schimpfen" wenn es nicht stimmen sollte
Wieviele KM ich wohl mit diesem Pauschbetrag fahren könnte ?
4. Wieso sollte ich doppelt "entlohnt" werden....als wenn es ein Lohn wäre, wenn man versucht, etwas in Anspruch zu nehmen,
was einem möglich gemacht wird...lächerlich; wo wir in einer Gesellschaft leben, die sich bei allem was geht bedient.
Lass mich raten, du hast noch nie einen Menschen für etwas bezahlt, dass er für dich getan hat, obwohl du wusstest, dass er die Einnahme am Finanzamt vorbei schleust ??
Zusammenfassend möchte ich einfach nur sagen, dass der finanzielle Aufwand für die Betreuung bei weitem das übersteigt, was man gesetzlich geltend machen kann und dabei rede ich noch nicht einmal vom Faktor Zeit....
GRuiß
Ah, Du bist mit mehreren Nicks hier unterwegs? Jetzt triptrop?
Schon wieder ne Frage: Warum das?
Och, Deine Antworten hast Du doch erhalten ...oder etwa nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
Ah, Du bist mit mehreren Nicks hier unterwegs? Jetzt triptrop?
Schon wieder ne Frage: Warum das?
Och, Deine Antworten hast Du doch erhalten ...oder etwa nicht.
Nein...aber es nutzen mehrere Leute diesen PC und leider war ich als Benutzer über die Cookies noch eingeloggt
Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
Och, Deine Antworten hast Du doch erhalten ...oder etwa nicht.
Sorry, dass mit dem Nick, aber mein Freund war noch eingeloggt
Noch nicht ganz
Da du dich ja in diesem Bereich gut auszukennen scheinst, könntest du mir vielleicht einige Internetadressen bzw. Foren nennen, wo sich Betreuer austauschen und ich einige wichtige Dinge erfahren könnte !
Viele DAnk
Gruß
Michèle (weiblich...Frau..und alles andere als bl..)
Natürlich kann ich Dir den Link geben mit dessen Hilfe ich mir die Infos zusammensuchen würde.
Da findet man bestimmt ein "Betreuerforum" oder so.
Wenn Dich die Bedingungen für die Behindertenrabattgewährung interessieren, gibt es die Infos in diesem Teil des Forms. Einfach mal etwas stöbern. Wie schon gesagt, variieren die von Herstellen zu Hersteller etwas. Genaue Infos gibts natürlich immer bei den jeweiligen Herstellern.
Hallo ,da unsere Pflegekinder eine geistige behinderung haben konnte auch wir beim kauf eines neuwagens einen rabatt bekommen . das auto muß allerdings auf den menschen mit behinderung angemeldet werden. genauere informationen über die höhe der % kann man unter bund behinderter autofahrer "erlesen" . z.b. audi 15 % ford 20% vw 15 %