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Sonderrabatt (Schwerbehinderung) nicht mir 1,9%-Finanzierung kombinierbar?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 3. August 2008 um 5:42

Guten Morgen!

Kann die Aussage jemand Bestätigen? Lt. meinem Freundlichen ist die Gewährung des Schwerbehinderten-Rabatts nur mit einer 3,9%-Finanzierung zu koppeln. Damit wird es nur noch für Barzahler interessant, da die höheren Zinsen die Ersparnis wieder aufhebt. Ist dies richtig?

Vielen Dank!

Gruß

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12 Antworten

Hallo,

diese "günstigen Zinsen" usw. ist meist nur für den "Endverbraucher"

gedacht.

Also Schwb. biste aber Sonderabnehmer (daher die 15%) und dann

gelten andere Konditionen.

Ist bei Skoda z.B. auch so.

Gruß Bonko

Zitat:

Original geschrieben von Bonko2611

Hallo,

diese "günstigen Zinsen" usw. ist meist nur für den "Endverbraucher"

gedacht.

Also Schwb. biste aber Sonderabnehmer (daher die 15%) und dann

gelten andere Konditionen.

Ist bei Skoda z.B. auch so.

Gruß Bonko

Das ist ja wohl recht unbefriedigend, oder???

Da tröstet es recht wenig dass es bei Skoda etc. auch so ist!!!

Schönen Sonntag an alle, Ulli

am 3. August 2008 um 9:06

Zitat:

Original geschrieben von smicer

Guten Morgen!

Kann die Aussage jemand Bestätigen? Lt. meinem Freundlichen ist die Gewährung des Schwerbehinderten-Rabatts nur mit einer 3,9%-Finanzierung zu koppeln. Damit wird es nur noch für Barzahler interessant, da die höheren Zinsen die Ersparnis wieder aufhebt. Ist dies richtig?

Vielen Dank!

Gruß

Das mit den 1,9% ist aber auch ein wenig bescheiden, da man der VW Versicherung beitreten muss.

Diese ist meistens fast um 50% teurer als eine andere.

Muss man alles berücksichtigen.

Klar bei 1,9 sind 4 Jahres-Garantie dabei aber trotzdem..

am 3. August 2008 um 10:34

<p>Hallo,</p>

<p> </p>

<p>das ist bei allen Direktabnehmern so. Diplomaten, Journalisten, Schwerbehinderte (u.s.w.) sind alles Direktabnehmer, bei dehnen das Autohaus nur der Vermittler ist. Da aber das Autohaus bei den Finanzierungen den günstigen Zins mit eigenen finanziellen Mitteln (genauen Prozentsatz weiß ich nicht) unterstützt, aber an dem Fahrzeug nichts verdient, wird auch die Finanzierung nicht gestützt, Somit mußt du den normalen Zinssatz bezahlen, den die VW-Bank aufruft.</p>

<p> </p>

<p>Du hast aber Glück gehabt, Dir hat das Autohaus dies im voraus mitgeteilt. Ich hatte bei meinem 4er-Golf damals die komplette Bestellung mit dem günstigen Zinssatz getätigt. Erst als das Auto vor der Tür stand, teilte mir das Autohaus mit, das sie den günstigen Zins nicht stützen und ich deshalb den normalen Zins bezahlen muss. Dies war dann auch mein erstes und letztes Auto welches ich bei diesem Autohaus gekauft hatte.</p>

Wenn du einen Vertrag damals mit 1,9% abgeschlossen und unterschrieben hast kannst du diesen auch einfordern. Wäre ja noch schöner, wenn es anders wäre...

Zitat:

Original geschrieben von iltis84

<p>Hallo,</p>

<p> </p>

<p>das ist bei allen Direktabnehmern so. Diplomaten, Journalisten, Schwerbehinderte (u.s.w.) sind alles Direktabnehmer, bei dehnen das Autohaus nur der Vermittler ist. Da aber das Autohaus bei den Finanzierungen den günstigen Zins mit eigenen finanziellen Mitteln (genauen Prozentsatz weiß ich nicht) unterstützt, aber an dem Fahrzeug nichts verdient, wird auch die Finanzierung nicht gestützt, Somit mußt du den

nichts verdient ist immer so eine sache, am auto selber nicht, aber es zählt zb zu der menge, die man verkauft hat..

ich hab 2004 die 1,9% finanzierung bekommen und noch andere vergünstigungen - spielraum zum verhandeln ist immer...

was ist denn eigentlich für den Händler günstiger? 15% so zu geben oder 15% mit Schwerbehindertenausweis? Gibts mit Schwerbehindertenausweis auch Inzahlungsnahmeprämien für Gebrauchtwagen?

Zitat:

Original geschrieben von Fixefaxe

was ist denn eigentlich für den Händler günstiger? 15% so zu geben oder 15% mit Schwerbehindertenausweis? Gibts mit Schwerbehindertenausweis auch Inzahlungsnahmeprämien für Gebrauchtwagen?

ja, gabs bei mir...

günstiger kannst du nicht genau sagen, weil die margen von größe und gesamtverkauf abhängig ist...

am 3. August 2008 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von SoundAuthority

Wenn du einen Vertrag damals mit 1,9% abgeschlossen und unterschrieben hast kannst du diesen auch einfordern. Wäre ja noch schöner, wenn es anders wäre...

Dies ist eben nicht ganz so. Du Unterschreibst als Direktkunde eine Fahrzeugbestellung in der Volkswagen der Vertragspartner und der Händler nur der Vermittler ist (ist ein wenig anders als beim Normalkunde, da ist der Händler der Vertragspartner und nicht Volkswagen). Zudem wird eine Finanzierungsanfrage gestellt. Die Finanzierungsanfrage wurde positiv beantwortet und das Fahrzeug bestellt. Erst mit Auslieferung des Fahrzeuges kommt ein Finanzierungsvertrag zustande und dieser ist erst bindend (Du kannst auch den gesamten Kaufpreis in Bar zur Abholung mitbringen und der Finanzierungsvertrag kommt nicht von deiner Seite zustande). Wenn drei Vertragsparteien in diesem Vertrag Ihren Teil erbringen müssen (VW-Bank = Zinsatz x, VW-Händler = Senkung des Prozentsatz durch Eigenanteil y, Kunde = Tilgung des Finanzierungsbetrag plus Zinsen) und ein Teil, in diesem Fall der Händler sagt ich unterschreibe nicht, dann kommt nur noch der Vertrag zwischen den anderen beiden Parteien zustande.

 

Ich hatte mich damals (1999 oder 2000) bei der zuständigen Direktabnehmerstelle bei VW beschwert und die haben mich zum Gespräch zwischen dem Verkäufer, dem Geschäftsführer des Autohauses und mir eingeladen. Von Seiten VW kam niemand zu dem Gespräch. Der Geschäftsführer sagte gleich als erstes " Herr... ist mein bester Verkäufer und hat sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen. Ich gehe davon aus, das im Rahmen der Bestellung Ihnen bereits mitgeteilt wurde, dass das Autohaus sich nicht an der Finanzierung beteiligt." Damit hatte sich für den Geschäftsführer das Gespräch erledigt.

 

Ich bin damals auf das Fahrzeug angwiesen gewesen und habe es dan trotzdem abgenommen, aber wie gesagt bezgl. dem Autohaus meinen Entschluß gefasst, bei diesem Autohaus kein Neufahrzeug mehr abzunehmen.

 

Ich bin kein Rechtsanwalt, so wurde mir dies damals erklärt. Aber hier geht es auch nicht um mich sondern um die Frage des Threaderstellers.

Zitat:

Original geschrieben von iltis84

Zitat:

Original geschrieben von SoundAuthority

Wenn du einen Vertrag damals mit 1,9% abgeschlossen und unterschrieben hast kannst du diesen auch einfordern. Wäre ja noch schöner, wenn es anders wäre...

Dies ist eben nicht ganz so. Du Unterschreibst als Direktkunde eine Fahrzeugbestellung in der Volkswagen der Vertragspartner und der Händler nur der Vermittler ist (ist ein wenig anders als beim Normalkunde, da ist der Händler der Vertragspartner und nicht Volkswagen). Zudem wird eine Finanzierungsanfrage gestellt. Die Finanzierungsanfrage wurde positiv beantwortet und das Fahrzeug bestellt. Erst mit Auslieferung des Fahrzeuges kommt ein Finanzierungsvertrag zustande und dieser ist erst bindend (Du kannst auch den gesamten Kaufpreis in Bar zur Abholung mitbringen und der Finanzierungsvertrag kommt nicht von deiner Seite zustande). Wenn drei Vertragsparteien in diesem Vertrag Ihren Teil erbringen müssen (VW-Bank = Zinsatz x, VW-Händler = Senkung des Prozentsatz durch Eigenanteil y, Kunde = Tilgung des Finanzierungsbetrag plus Zinsen) und ein Teil, in diesem Fall der Händler sagt ich unterschreibe nicht, dann kommt nur noch der Vertrag zwischen den anderen beiden Parteien zustande.

Ich hatte mich damals (1999 oder 2000) bei der zuständigen Direktabnehmerstelle bei VW beschwert und die haben mich zum Gespräch zwischen dem Verkäufer, dem Geschäftsführer des Autohauses und mir eingeladen. Von Seiten VW kam niemand zu dem Gespräch. Der Geschäftsführer sagte gleich als erstes " Herr... ist mein bester Verkäufer und hat sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen. Ich gehe davon aus, das im Rahmen der Bestellung Ihnen bereits mitgeteilt wurde, dass das Autohaus sich nicht an der Finanzierung beteiligt." Damit hatte sich für den Geschäftsführer das Gespräch erledigt.

Ich bin damals auf das Fahrzeug angwiesen gewesen und habe es dan trotzdem abgenommen, aber wie gesagt bezgl. dem Autohaus meinen Entschluß gefasst, bei diesem Autohaus kein Neufahrzeug mehr abzunehmen.

Ich bin kein Rechtsanwalt, so wurde mir dies damals erklärt. Aber hier geht es auch nicht um mich sondern um die Frage des Threaderstellers.

Das ist aber wirklich eine Riesen-Schweinerei, finde ich!!!

Ich kann dich gut verstehen!!!

Aber ich wünsch dir viel Glück + allzeit Gute Fahrt.

Gruß, Ulli

am 3. August 2008 um 22:44

Zitat:

Original geschrieben von iltis84

 

Ich hatte mich damals (1999 oder 2000) bei der zuständigen Direktabnehmerstelle bei VW beschwert und die haben mich zum Gespräch zwischen dem Verkäufer, dem Geschäftsführer des Autohauses und mir eingeladen. Von Seiten VW kam niemand zu dem Gespräch. Der Geschäftsführer sagte gleich als erstes " Herr... ist mein bester Verkäufer und hat sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen. Ich gehe davon aus, das im Rahmen der Bestellung Ihnen bereits mitgeteilt wurde, dass das Autohaus sich nicht an der Finanzierung beteiligt." Damit hatte sich für den Geschäftsführer das Gespräch erledigt.

.

 

 

Du hast mittlerweile hoffentlich einen Händler gefunden,

der Dein Geld auch verdient hat.

 

Der GF ist unmöglich.

am 4. August 2008 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von The Bruce

 

 

Du hast mittlerweile hoffentlich einen Händler gefunden,

der Dein Geld auch verdient hat.

 

Der GF ist unmöglich.

Ja, ich habe seitdem alle anderen Neuwagen bei einem anderen Autohaus bestellt. Der in der Signatur genannte Golf ist dann mein 4 Neuwagen, den dieser Händler nicht für sich verbuchen kann.

 

Sowohl der Verkäufer als auch der Geschäftsführer sind nicht mehr bei diesem Autohaus beschäftigt (was aber nichts mit mir zu tun hat.)

 

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