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Sonderregelung - ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone

Themenstarteram 4. Januar 2008 um 15:03

Hallo,

behinderte Personen mit Merkzeichen 'aG', 'H' oder 'Bl' dürfen ja generell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzonen fahren bzw. gefahren werden, also personen- u. nicht fahrzeuggebunden - nachzulesen zum Beispiel hier unter Punkt 6.

Nachfolgend mal ein paar ganz interessante Gedanken zur praktischen Umsetzung dieser Sonderregelung - klick!

Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Januar 2008 um 15:03

Hallo,

behinderte Personen mit Merkzeichen 'aG', 'H' oder 'Bl' dürfen ja generell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzonen fahren bzw. gefahren werden, also personen- u. nicht fahrzeuggebunden - nachzulesen zum Beispiel hier unter Punkt 6.

Nachfolgend mal ein paar ganz interessante Gedanken zur praktischen Umsetzung dieser Sonderregelung - klick!

Grüße

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am 6. März 2008 um 9:34

Hey das ist mir ehrlich gesagt neu und gut zu wissen! Habe durch meine spina bifida (100%) und H sowie auch aG im Ausweis und bin somit raus aus der Sache. Danke für die Info

Themenstarteram 6. März 2008 um 13:12

Hi POLO-HUNTER,

freut mich, dass dir das Stöbern schon weitergeholfen hat.

Grüße

Ich will mal kurz meine Erfahrung hierzu posten.

Habe eine Freundin die in Köln wohnt und die ich öfter mal besuche. Dabei kommt es auch vor das ich in der Stadt parke; parken muß.

Ich geparkt, Rollstuhl ausgeladen, ausgestiegen, ganz artig den Behindertenparkausweis (geiles Wort für Hangman :D) hinter die Scheibe und los.

Bin noch keine 2m vom Auto weg da kommt eine Politesse auf mich zu und fängt wild an auf ihrem "Bordcomputer" rum zu tippen, mit den Worten; Sie haben ja gar keine Plakette, da muß ich ihnen ein Knöllchen geben.

Um die ganze Sache etwas abzukürzen, nach einer heftigen Diskussion habe ich den passenden Gesetzestext aus dem Handschuhfach geholt und ihr gezeigt. Worauf hin sie ihren Vorgesetzten anrief und es sich von ihm bestätigen ließ.

Und welch Wunder, ich durfte ohne Plakette (und ohne Knöllchen) dort parken.

Fazit: Es ist immer Sinnvoll sich die passenden Paragraphen auszudrucken und mitzuführen.

Da zeigt doch mal wieder das behinderte Menschen nicht für ganz vollgenommen werden. Es wird ein Gestzestext vorgelegt und was macht die Politesse Sie ruft ihren Vorgesetzten an. Normalerweise ist das echt blamabel das einige Politessen nicht wissen das es eine Ausnahmeregelung (Feinstaubplakette) gibt. Eines sollte den Politessen klar sein behindert sein heißt nicht gleich doof.

nachtrag ,mir hat man sogar gesagt das ich mit meiner alten schleuder (sämtliche ausweise hinterder frontscheibe legen solle.)zwecks umwelt zonen zu befahren. ich finde es lachhaft.mfg fritz

am 16. März 2008 um 6:39

Ich denke, dass liegt eher an der bescheidenden Schulung der Zuständigen Personen, im Amt wie auch auf der Strasse.

Ich habe eine Parkerleichterung nach §46 StVO, die sich von dem allg. bekannten, blauen Parkausweis unterscheidet.

Ich bekomme immer erst einmal ein "Knöllchen", und muss dann schriftlich Einspruch einlegen.

- Sehr ärgerlich! - :mad:

Ich habe selbst einen Behindertenparkplatz, bekam Juli 2006 ein Knöllchen weil der Parkausweis abgelaufen sei.

Sollte 35 € zahlen. Auf dem Bescheid unter Begründung : Ihr Parkausweis ist seit dem 30.06. 2007 abgelaufen.

So viel zu diesem Thema

Das ist echt der Hit,

habe auch einen Strafzettel bekommen weil mein Parkausweis abgelaufen war,

habe dann mit der busgeldbehörde telefoniert und denen erklären müssen das mein Parkausweis erst

verlängert wird wenn mein Schwerbehindertenausweis verlängert wurde.

Die haben dann ein Auge zugedrückt (musste nicht zahlen) und gesagt das ich wenn mein Ausweiß nicht aktuell ist nicht auf den Parkplätzen parken darf.......... habe jaja gesagt und weiterhin dort geparkt

Der Schwerbehindertenausweis wurde nach 3 monaten überprüfung (dezember hingeschickt, märz zurückbekommen) endlich vom Landratsamt unbefristet verlängert

Seit wann kann man denn den Schwerbehindertenausweis unbefristet verlängern lassen??

Ich kenne das nur, das man den max 3 Jahre verlängern kann.

Edit: Ich mußte damals 35€ bezahlen, weil mein Parkausweis abgelaufen war. Da haben die nicht mit sich reden lassen.

am 9. April 2008 um 22:46

In Bayern konnte man den Schwerbehindertenausweis auf 5 Jahre jeweils verlängern lassen. Insgesamt konnte man seit dem Ausstellungsdatum den Ausweis  3 mal verlängern lassen. Seit geraumer Zeit gibt es in Bayern auch die unbefristeten Ausweise. Parkausweise wie der blaue EU-Parkausweis müssen alle 5 Jahre bei der Gemeinde neu beantragt werden. Am besten ein halbes Jahr bevor der Ausweis abläuft neu beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite, und muß keinen abgelaufenen Lappen vorne reinlegen.;)

Hallo,

 

also mein Ausweiß wurde diesen März unbefristet verlängert (komme aus Baden-Württemberg),

seit wann das möglich ist weiß ich nicht, ist aber möglich (kannst ja mal googeln).

achso, mein ausweis war nach der ersten ausstellung ca. 1 jahr und 4 monate gültig und dann wurde er

(diesen märz) unbefristet verlängert

Bei meinem Parkausweis steht unter "Gültig bis" : "Auf Wiederruf", also auch unbefristet.

grüße

am 27. Mai 2008 um 13:04

Zitat:

Original geschrieben von @work

Seit wann kann man denn den Schwerbehindertenausweis unbefristet verlängern lassen??

Ich kenne das nur, das man den max 3 Jahre verlängern kann.

Mein Ausweis wurde zuletzt um 15 Jahre verlängert (G, 70%). Vorher war er glaube ich 8 Jahre gültig.

Marcel

am 22. Juli 2008 um 7:32

Hallo

ich hab meinen Schwerbehindertenausweis im April auf unbefristete Zeit verlängert

Ich komm aus der Nähe von Nürnberg.

So ich hab mich mal schlau gemacht und mit einem der VERFASSER der Durchführung der Gesetzgebung lange unterhalten

Das mit dem Schwerbehinderten Ausweis auslegen ist Quatsch und zumindest in Hessen NICHT 100% rechtsgültig !

Die Allgemeine Reglung für Deutschalnd ist die blaue Parkerleichterung mit dem Rollstuhlzeichen drauf

Und erst Recht KEINE unbeglaubigte Kopie da eine Normale Kopie des Schwerbehindertenausweis als Urkundenfälschgung und Missbrauch ausgelegt wird, was nicht nur eine Ordnungswiedrigkeit darstellt, sondern eine Straftat ist !!!

Fakt ist das man durch auslegen der Parkerleichterung ( bekommt man nur ab aG ) bzw deren vorlegen ( zb bei Fahrzeugkontollen ) man von der Feinstaubplakette befreit ist, da man diese NUR mit Merkzeichen aG, H, oder BI bekommt..

Nur ein G reicht NICHT !!!! man MUSS mindestens eines der 3 oben genannten Kennzeichen haben !!!auch ob man 100% oder 50% hat ist egal !!!

aG, H oder BI befreit von der Feinstaubverordnung, nur ein Behindertenausweis REICHT ALLEINE NICHT !!!

Die Schulungen der Politessen sind zumindest hier in Hessen NOCHT NICHT gemacht worden !

Mit anderen Worten man muss nun die blaue Parkerleichterung nicht nur am Behinderten Parkplatz auslegen sondern IMMER wenn man in einer Umweltzone parkt.

Was man NOCH machen sollte ist ein Rollstuhlaufkleber gut sichtbar am Fahrzeug vorne an der Scheiben und hinten anbringen damit auch die Polizei/Ordnungsamt auch beim Fahren des Fahrzeuges sieht, das da ein Behinderter unterwegs ist, das kann einem unnötige Kontollen ersparen wenn man beim Fahren die blaue Parkerleichterung nicht ausgelegt hat.

Das kann man nachlesen im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.46 unter §2 Abs. 1 unter Punkt 6

Wie gesagt NUR mit Kennzeichen "aG", "H" oder "BI" !!!!!!!!!!!!!!!!!! ist man befreit

Michael

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