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Sonntags- Feiertagsfahrverbot für LKW, Privatfahrt

Themenstarteram 25. Dezember 2023 um 18:01

Hallo Zusammen,

wir haben einen kleinen Motorsportverein, welcher im Bereich Autocross angesiedelt ist. Dies Jahr haben wir an einigen Veranstaltungen teilgenommen, welche vor der Haustür lagen, die konnten wir mit Bulli und Anhänger bereisen.

Fürs nächste Jahr planen wir, das wir an Veranstaltungen teilnehmen, welche weiter entfernt sind. Damit wir nicht mit 5 Bullis mit Anhänger fahren müssen, überlegen wir mit dem LKW zu fahren.

Wir könnten einen Sattelzug bekommen, dieser würde uns von einer Spedition gesponsert werden. Der Fahrer aus unserem Team hat Klasse CE+95 und würde den LKW fahren, Fahrerkarte kein Problem, Lenk- und Ruhezeiten würden auch passen, das könnte er sich einrichten.

Sind Privatfahrten Sonntags und an Feiertagen wie zb. Pfingsten erlaubt? Im Netz findet man alles, aber keine genaue Aussage.

Was sagen die Experten?

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42 Antworten

Über wieviel Tonnen resen wir? Bis 12 T geltet unter besimmten Bedingungen kein Sonntagsfahrverbot.

Themenstarteram 25. Dezember 2023 um 18:50

Großer Sattelzug, als 40t zul. Gesamtgewicht

Das Sonntagsfahrverbot gilt nur für den gewerblichen Güterverkehr!

"Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für den Güterverkehr im gewerblichen Bereich. Das bedeutet: Hat der Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t oder weniger, dann fällt er gar nicht erst unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt keiner gewerblichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich."

https://www.adac.de/.../

Wie das allerdings bei Motorsportveranstaltungen bewertet wird, grade wenn der LKW von deiner Spedition "gesponsert" wird, weiß ich nicht.

Zitat:

 

Wie das allerdings bei Motorsportveranstaltungen bewertet wird, grade wenn der LKW von deiner Spedition "gesponsert" wird, weiß ich nicht.

Motorsport hin oder her. Wenn es kein gewerblicher Gütertransport ist, dann darf man fahren.

Und ob es gewerblicher Gütertransport ist, merkt man an den Vorschriften, die dort gelten, z.B. Frachtpapiere, Versicherungen, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen usw.

Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 25. Dezember 2023 um 20:23:38 Uhr:

 

Und ob es gewerblicher Gütertransport ist, merkt man an den Vorschriften, die dort gelten, z.B. Frachtpapiere, Versicherungen, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen usw.

Um mich an die Vorschriften zu halte, muss ich doch erstmal wissen ob das ganze Gewerblich ist. Die Abwesenheit von vorgeschriebenen Dokumenten ist ja kein Beweis dafür das es nicht gewerblich ist.

Ich weiß ja nicht wie das "gesponsort" gemeint ist, wenn dort aber ein Stinknormaler LKW der Spedition XY fährt, mit Materialien, die nicht zur entsprechenden Firma gehören, dann wird die BAG das BALM sicher erstmal hellhörig.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 25. Dezember 2023 um 21:25:40 Uhr:

Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 25. Dezember 2023 um 20:23:38 Uhr:

 

Und ob es gewerblicher Gütertransport ist, merkt man an den Vorschriften, die dort gelten, z.B. Frachtpapiere, Versicherungen, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen usw.

Um mich an die Vorschriften zu halte, muss ich doch erstmal wissen ob das ganze Gewerblich ist. Die Abwesenheit von vorgeschriebenen Dokumenten ist ja kein Beweis dafür das es nicht gewerblich ist.

Ich weiß ja nicht wie das "gesponsort" gemeint ist, wenn dort aber ein Stinknormaler LKW der Spedition XY fährt, mit Materialien, die nicht zur entsprechenden Firma gehören, dann wird die BAG das BALM sicher erstmal hellhörig.

warum Transporte für Private Sportzwecke sind immer Frei aber nur bis 3,5t...

alles was über ist braucht man eine Genehmigung und die muß nur eingeholt werden

Hier ist alles zum Nachlesen https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fahrverbot-ausnahmen/

Zitat:

@gabberman schrieb am 25. Dezember 2023 um 21:58:47 Uhr:

warum Transporte für Private Sportzwecke sind immer Frei aber nur bis 3,5t...

alles was über ist braucht man eine Genehmigung und die muß nur eingeholt werden

Hier ist alles zum Nachlesen https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fahrverbot-ausnahmen/

Das Fahrverbot gilt nur für GEWERBLICHE Transporte! Wurde vor ein paar Jahren spezifiziert.

Du darfst mit deinem Privaten 40 Tonner am Sonntag herum fahren wie du lustig bist, bevor es dieser Spezifizierung unterlagen alle LKW ÜBER 7,5t. dem Sonntagsfahrverbot, eine grenze bei 3,5t. gab es nie.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 26. Dezember 2023 um 00:33:07 Uhr:

Zitat:

@gabberman schrieb am 25. Dezember 2023 um 21:58:47 Uhr:

warum Transporte für Private Sportzwecke sind immer Frei aber nur bis 3,5t...

alles was über ist braucht man eine Genehmigung und die muß nur eingeholt werden

Hier ist alles zum Nachlesen https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fahrverbot-ausnahmen/

Das Fahrverbot gilt nur für GEWERBLICHE Transporte! Wurde vor ein paar Jahren spezifiziert.

Du darfst mit deinem Privaten 40 Tonner am Sonntag herum fahren wie du lustig bist, bevor es dieser Spezifizierung unterlagen alle LKW ÜBER 7,5t. dem Sonntagsfahrverbot, eine grenze bei 3,5t. gab es nie.

Ja da geht es genau um diesen Punkt und der ist mit 3,5t belegt

Lkw mit Anhänger, sofern es sich dabei um Wohnanhänger handelt oder sie Sport- und Freizeitzwecken dienen und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten

Moin Moin !

Zitat:

a da geht es genau um diesen Punkt und der ist mit 3,5t belegt

nur verstehst du deinen eigenen Link nicht!

Zitat:

Lkw mit Anhänger, sofern es sich dabei um Wohnanhänger handelt oder sie Sport- und Freizeitzwecken dienen und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten

Die 3,5 t beziehen sich nur auf den Anhänger!

Im übrigen ist der Satz völlig überflüssig , er stammt noch aus der Zeit , in der grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen Anhänger hinter LKW (und wenn es der Ex- Post-Golf war) nicht zulässig waren.

Zitat:

Demnach ist das Fahren mit einem Lkw an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen während der Sommerferienzeit gestattet:

bei nicht geschäftsmäßigen oder nicht entgeltlichen Fahrten

Damit ist doch alles klar

MfG Volker

Themenstarteram 26. Dezember 2023 um 14:30

Moin Moin,

also eine Spedition sponsert den LKW. D.h. wir holen den LKW Freitags abends bei der Spedition ab, bringen ihn Sonntags abends vollgetankt zurück. Sonst brauchen wir nichts für den LKW bezahlen, es handelt sich um eine SZM mit Planenauflieger.

Der Fahrer, welcher den LKW fahren soll, arbeitet bei der Spedition. Dieser ist dort in der Werkstatt tätig und halt als Aushilfe fährt er ab und an, daher würde er auch mit seinen Lenk- und Ruhezeiten klar kommen.

Transportiert werden würde nur die Rennwagen und halt Equipment fürs Rennen, was das Team so braucht. Der Fahrer hätte seinen eigenen Rennwagen auf dem LKW.

Es handelt sich um eine Privatfahrt. Das man zum Rennen möchte, könnte man mit der Anmeldung fürs Rennen oder ein Schreiben vom Veranstalter sicherlich bescheinigen.

Ich finde auch nur Texte, wo von gewerblichen Fahrten die Rede ist. Von Privatfahrt steht nirgends was.

Zitat:

@Charly250 schrieb am 25. Dezember 2023 um 19:01:32 Uhr:

Damit wir nicht mit 5 Bullis mit Anhänger fahren müssen, überlegen wir mit dem LKW zu fahren.

Bedeutet das, es sollen fünf Rennwagen auf einen Auflieger mit ca. 13,6 m langer Ladefläche?

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 25. Dezember 2023 um 21:25:40 Uhr:

Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 25. Dezember 2023 um 20:23:38 Uhr:

 

Um mich an die Vorschriften zu halte, muss ich doch erstmal wissen ob das ganze Gewerblich ist. Die Abwesenheit von vorgeschriebenen Dokumenten ist ja kein Beweis dafür das es nicht gewerblich ist.

Das ist genau der Irrtum, der so weit verbreitet ist.

"Gewerblicher Gütertransport" ist ein genau definierter Begriff. Dieser beinhaltet zig Vorschriften, die der Spediteur, der Fahrer, und der Lkw usw. erfüllen müssen. Hier geht es um all die Punkte, die dazu erfüllt werden müssen.

Wenn einen das betrifft, dann weiß man das! Man macht nicht zufällig einen gewerblichen Gütertransport. Man würde dann nämlich so ziemlich alle Vorschriften verletzen.

Gewerblicher Gütertransport ist unter anderem genehmigungspflichtig. D.h. die Firma muss dafür zertifizert sein. Sie muss sozusagen eine Lizenz/Genehmigung beantragen, gewerblichen Gütertransport durchzuführen. Und dann erfolgen all die weiteren Bedingungen.

Wenn ich als Gewerbetreibender (in irgendeinem beliebigen Gewerbebetrieb) mit einem Lkw Sachen transportiere, dann macht das die Sache nicht zu einem "Gewerblichen Gütertransport". Auch dann nicht, wenn ich mit den transportierten Waren Geld verdiene.

Das einzige, was ich nicht machen darf, ist fremden Perosnen einen Transport als Dienstleistung gegen Geld anzubieten. Denn genau das ist dem "Gewerblichen Gütertransport" vorbehalten...

Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 26. Dezember 2023 um 21:07:59 Uhr:

... Denn genau das ist dem "Gewerblichen Gütertransport" vorbehalten...

Deine Annahme ist aber verkehrt herum gedacht. Nur weil es keine Papiere gibt, heißt es nicht, das es kein Gewerblicher Güterverkehr ist.

Ist ungefähr so als würdest du sagen, Schwarzarbeit ist in Ordnung, denn es gab ja keine Rechnung.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 26. Dezember 2023 um 22:23:01 Uhr:

Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 26. Dezember 2023 um 21:07:59 Uhr:

... Denn genau das ist dem "Gewerblichen Gütertransport" vorbehalten...

Deine Annahme ist aber verkehrt herum gedacht. Nur weil es keine Papiere gibt, heißt es nicht, das es kein Gewerblicher Güterverkehr ist.

Nein, das sehe ich anders. Es geht ja nicht um etwas Illigales.

Wie gesagt, ist "Gewerblicher Gütertransport" genau definiert. Und blos, weil ich für meinen Gewerbebetrieb gewerblich Güter transportiere, wird daraus kein gewerblicher Gütertransport.

Das besondere am gewerblichen Gütertransport ist, dass man Güter von fremden Personen gegen Entgeld transportiert. Diese fremden Personen können den Transport als Dienstleistung nutzen. Das Gewerbe betrifft also den Transport gegen Entgeld.

Macht man gewerblich Motorsport und transportiert Rennwagen, ist das kein Gewerblicher Gütertransport. Den gäbe es ja auch. Man könnte einfach nach einer Firma suchen, die gewerblich Transporte von Fahrzeugen durchführt...

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