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Sonntagsfahrverbot

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 8:06

Hallo

ich habe eine Verständnisfrage:

Darf ich Sonntags mit einem Pick-Up(LKW-Zulassung) einen Bootstrailer(grünes Kennzeichen/SDAH für Sportgeräte) ziehen oder muß ich versuchen den Pick-Up als PKW zuzulassen?

MfG

hakazuschi

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35 Antworten
am 16. Oktober 2007 um 8:25

Hallo!!

http://www.bag.bund.de/cln_009/DE/Home/homepage__node.html__nnn=true

kuck da mal rein!! Unter Gesetze wirds wohl stehen denke ich.

gruss felix

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 9:30

Danke für die superschnelle Antwort! Nur werde ich aus dem Juristendeutsch nicht ganz schlau. Es steht auch nichts über SDAH für Sportgeräte drin. Ist ein Pickup eine Zugmaschine mit Hilfsladefläche? Alles nicht unbedingt eindeutig für einen Laien / Otto-normal-verbraucher.

MfG

hakazuschi

am 16. Oktober 2007 um 10:16

Hallo,

das Sonntagfahrverbot gilt für LKW über 3,5 to zulGG und für ANHÄNGER HINTER LKW.

Da dein Pickup als LKW zugelassen ist, darfst Du Sonntags nicht mit Anhänger fahren. Sollte Dein Pickup ein zulGG von über 3,5 to haben, so darfst Du mit dem Pickup auch nicht ohne Hänger Sonntags fahren.

Vor einigen Jahren wurde ein Bekannter von mir angehalten. Golf 2 mit LKW-Zulassung (altes Post-Auto) mit Anhänger. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Hallo,

das Sonntagfahrverbot gilt für LKW über 3,5 to zulGG und für ANHÄNGER HINTER LKW.

Falsch! Nicht über 3,5 to sondern über 7,5 to

Welche Fahrverbote für LKW gibt es in Deutschland?

In Deutschland wird zwischen dem LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie dem LKW-Fahrverbot an Samstagen in der Ferienreisezeit (1. Juli bis 31. August) unterschieden. Beide Fahrverbote gelten für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.

Zufinden bei dem BAG Klick

Desweitern gibt es auch Außnahmen. So darf ich mit meinem Unimog (6 to)+ Anhänger (bis 22 to) Sontags fahren da es eine Zugmaschine ist, die nicht den LKW gleichgestellt ist.

am 16. Oktober 2007 um 10:41

@Tanea:

Ups, mein Fehler. Natürlich über 7,5 to.

zum Nachlesen: KLICK

Gruß Christian

sorry, aber das lese ich dort anders heraus! Dort steht LKW über 7,5 to sowie LKW mit Anhänger. Bei der ursprünglichen Frage ging es um ein Fahrzeug mit LKW Zulassung und Anhänger. Somit also Fahrverbot am Sonntag. Daher doch auch die Trickserei, einen Transporter (VW Bus) als PKW zuzulassen. Damit ist das Problem aus der Welt.

Gruß, Filou

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 11:57

wie definiert man eine Zugmaschine?

MfG

hakazuschi

Ganz so einfach ist das nicht Filou00. Das Gesetz schließt grundsätzlich alle Kombinationen mit Hänger sonntags aus!

Die Beurteilung, ob es sich straßenverkehrsrechtlich um eine PKW oder ein LKW handelt leitet sich nicht ausschließlich über die Zulassung, sondern der tatsächlichen Nutzung her. Wird also ein PKW zum Transport von Gütern verwendet, dann wird er regelmäßig als LKW verkehrsrechtlich beachtet, inklusive Pflicht zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten und dem Einhalten von Geschwindigkeiten.

Hierüber gibt es aber einen erheblich ausführlicheren Thread. Dort geht es zwar um einen Geländewagen, aber thematisch um dasselbe.

Es ist immer sehr aufwändig hier einen Aufriss eines Themas zu machen. Solche Beiträge werden meist sehr lang und sind trotzdem rudmentär. Am besten ist es daher, der Fragende gibt soviele Informationen wie möglich über die tatsächliche Anwendung an und dann kann direkt über die Lösung diskutiert werden.

Achso, wenn hier jemand fragt, hilft ihm bestimmt kein Link in eine wahre Bibliothek oder der Suchbegriff für eine Suchmaschine weiter! Bisweilen war das hier eher weniger ein Tummelplatz für Wichtigtuer und das ist wohl auch der Grund, warum das hier vielen Spaß macht. Der Betroffene möge uns den Spaß nicht nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von hakazuschi

wie definiert man eine Zugmaschine?

Das Lastkraftwagen-Puzzle vom TÜV-Süd. Vielleicht hilft das weiter.

Themenstarteram 18. Oktober 2007 um 8:17

Also ich habe mir das Juristendeutsch übersetzen lassen:

Es besteht auch für einen Pick-Up mit "Sportanhänger" ein Sonntagsfahrverbot. Egal ob der Pick-Up als Pkw oder LKW zugelassen ist. Die Bauart ist entscheident und das ist LKW.

MfG

hakazuschi

Du kannst bei deiner Zuständigen Behörde (ich glaube das landrats Amt) nachragen was eine tempräre bzw dauerhafte ausnahme genehmigung kostet... ist von Kreis zu Kreis verschieden aber garnicht sooo teuer

Zitat:

Original geschrieben von stero111

Du kannst bei deiner Zuständigen Behörde (ich glaube das landrats Amt) nachragen was eine tempräre bzw dauerhafte ausnahme genehmigung kostet... ist von Kreis zu Kreis verschieden aber garnicht sooo teuer

die Grundlage für die Genehmigung fehlt, Transport verdeblicher Güter.

bei einer Kontrolle wird die Rennleitung deine Genehmigung an die dem LRA/Ordnungsamt Vorgesetzte Behörde leiten und dann bist Du die Genehmigung los.

Gruss Christof

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

die Grundlage für die Genehmigung fehlt, Transport verdeblicher Güter.

bei einer Kontrolle wird die Rennleitung deine Genehmigung an die dem LRA/Ordnungsamt Vorgesetzte Behörde leiten und dann bist Du die Genehmigung los.

Gruss Christof

Es gibt weitaus mehr Möglichkeiten für eine Ausnahmegenehmigung, als der Transport verderblicher Güter. Hierzu gibt es die aufgezählten Tatbestände, wozu auch der Transport verderblicher Güter zählt, aber es gibt auch andere Tatbestände, die genehmigungspflichtig sind und diese sind umschrieben und nicht abschließend aufgezählt.

Trotzdem muss man beachten, ob denn der Transport innerhalb der Genehmigung liegt und diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht. So kann die zuständige Behörde annähernd jeden Transport genehmigen - kostet ja auch Geld -, auch wenn diese eigentlich nicht erlaubt sind. Dafür sind ja nicht die da, sondern da gibt es andere Exkutivorgane für.

Allerdings zweifele ich, dass das Sonntagsfahrverbot wegen des Pickup's zieht. Vielmehr gehe ich davon aus, dass es am Anhänger liegt, denn der Anhängerbetrieb ist sonntags untersagt. Es gibt aber auch dafür eine Alternative: Ein Sattelzug, bei dem das zGG unter 7,5 t liegt. Der darf nämlich sonntags tatsächlich fahren. Alternativ ein entsprechend ausgerüstet größeres Fahrzeug, welches ebenfalls mit dem ZGG unter 7,5 t liegt.

am 21. Oktober 2007 um 10:06

Mercedes Sprinter,9 Sitze,Transporter mit ringsum Scheiben,mit Bootstrailer am Sonntag gefahren.Weil ein Seil runterhing wurden wir von der Zivilstreife angehalten.Sprinter als LKW zugelassen,was ich nicht wußte da ich dachte es ist ein Bus,macht in Flensburg 1Punkt.Trotz Rechtsanwaltseinspruch,es ist so.Fahrverbot ist Verbot für alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge.Auch ein Postauto,was Privat als LKW läuft,muß stehen bleiben. Gruß Gudrun

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