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Später Strafzettel aus Österreich
Hi Leute,
ich habe heute mal eine rechtliche Frage:
Gestern holte mich nach gut zwei Monaten mein jährlicher Besuch am Wörthersee ein.
Laut Strafbefehl soll ich dort innerorts 12km/h zu schnell gewesen sein und dafür 40€ berappen. Alles so weit schön und gut.
Mein Problem bei der ganzen Sache ist, daß das Knöllchen zum Einen so lange nach dem Vergehen einfliegt, was hier in Deutschland ja schon unter die Verjährungsfrist fällt, und daß zum Anderen keinerlei Beweisfoto, nicht einmal eines vom Kennzeichen, beiliegt.
Ich will nichts unterstellen, aber da könnten sich die Herren ja einfach ein paar Kennzeichen aufschreiben und ein Bissel Kohle machen
Wie würdet Ihr jetzt weiter verfahren? Erst mal Einspruch einlegen oder anstandslos zahlen?
Ich will mich ja nicht drücken, wenn´s wirklich so war, aber ohne Foto sehe ich das nicht so recht ein.
Danke Euch schon mal für Eure Beiträge.
Viele Grüße aus Leipzig
Torsten
Beste Antwort im Thema
Sorry Leute,
aber auf Österreich lasse ich trotz allem nichts kommen. Gerade was Recht und Gesetz angeht.
Dort hat die Polizei wenigstens noch das Recht und die Möglichjkeit, die Gesetze durchzusetzen und muß sich nicht, wie es in Deutschland mit seiner laschen Gesetzgebung der Fall ist, noch bei einem Verbrecher entschuldigen, dem bei der Festnahme der Fingernagel abgebrochen ist.
Abgesehen davon, daß wir Deutschen (teilweise auch zu Recht) bei vielen Österreichern nicht allzu beliebt sind, ist für mich Österreich das Ausreiseland Nr. 1, wenn ich mich denn mal aufraffe, dieses nicht mehr lebenswerte Deutschland zu verlassen.
Also schimpft nicht so aufeinander, letztendlich sprechen wir doch nicht nur wortwörtlich eine Sprache
Viele Grüße aus Leipzig
Torsten
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59 Antworten
Die 40,- Euro sind den Aufwand des Einspruchs und den Schriftverkehr nicht wert. Zahl die 40,- und Ruhe ist.
Ist die Verjährungsfrist nicht 3 Monate bei uns ?
Grüße Wolfgang
Moin Torsten,
Google schmeißt zb. das hier raus:
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=51459
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=67004
Tenor: Zahlen, da in A für diese Delikte die Halterhaftung gilt
Hallo Torsten,
ich fürchte, ums Zahlen kommst Du tatsächlich nicht rum. Und wenn, dann nur mit einem Aufwand, den die 40 Teuros nicht rechtfertigt.
BTW: Mir ist da ein Fall bekannt, wo auch jemand geklagt hat, dass er ohne Beweisfoto überhaupt nichts zahlen würde. Der österreichische Richter hat damals den Fall zu Ungunsten des Klägers entschieden mit der Begründung: "Ein österreichisches geschultes Gendarmenauge täuscht sich nicht." Es brauchte demnach noch nicht einmal eine Radarmessung!
Die Ösis sind halt als moderne Raubritter bekannt. Abzocken wo's geht. Kleines diebisches Bergvolk am Rande der Alpen.
Gruß
Rainer (,...der persönlich wirklich nichts gegen Ösis hat!!!!)
Stimmt bei den Ösis ist sowohl das schätzen des Abstandes, und auch das der Geschwindigkeit
noch erlaubt bzw. rechtsgültig.
War gerade auf K1 da.
Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von Patriots
Stimmt bei den Ösis ist sowohl das schätzen des Abstandes, und auch das der Geschwindigkeit
noch erlaubt bzw. rechtsgültig.
War gerade auf K1 da.
Wolfgang
Ja habe ich selbsr nicht geglaubt ist aber so!
Ich habe auch gerade vorige Woche einen Strafzettel bekommen, füe 24kmh Innerorts drüber ---> 80€
(Wohne in der Nähe vom Wörthersee...)
Hi Leute,
danke Euch für Eure Beiträge!
Es ist ja auch nicht so, daß ich mich vor der Verantwortung drücken will. Mir war das Ganze nur etwas fadenscheinig, weil eben ohne Foto usw. Wenn das in Österreich aber eben so Usus ist, dann ist das für mich okay.
Und mit den österreichischen Behörden lege ich mich ganz bestimmt nicht an . Das ist nur zeit- und nervenraubend und am Ende wird´s noch teuerer.
Wenn man pennt und zu schnell fährt, wird man halt bestraft
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße aus Leipzig
Torsten
Bei uns in Ö ist das einfach so. Wenn die Polizei mit dem Radar unterwegs ist, gibt's kein Beweisfoto.
Hab mal gegen ne Strafe Einspruch (weil nicht ganz klar war, wer eigentlich gefahren ist) eingelegt, worauf der betreffende Polizist dann aussagen musste. Und siehe da, er konnte sich noch nach sechs wochen genau an mich und meine "Raserei" erinnern. Naja, wer's glaubt...
Mfg
Hatte halt ein gutes Gedächtnis
Ja , ja die Ösis.
Diese bösen Ösis (selber Ösi sei...)
2 Antworten
1) Zahls. Kaum jemand der auf unseren Autobahnen wirklich 130 fährt, fast alle fahren zumindest 160. Wenns einmal ein Ticket gibt - so what. Einen Audi kannst Dir auch leisten.
2) Haus weg. Unter 70 EUR wird meines Wissens nach nicht nachverfolgt, und bei Dir hats wohl garkeinen Sinn, weil in DE der Fahrer am Radarfoto oben sein muss, das machen wir Ösis nicht (wir zahlen lieber aonym unsere Strafen )
Ansonsten: Nur weil kein Foto dabei war, heisst das noch lange nicht, dass keines existiert. Fotos werden bei uns so gut wie nie mitgeschickt. Üblicherweise steht aber dabei, wie die Messung durchgeführt wurde.
Ciao,
Nukl
Zitat:
Original geschrieben von nukl
2) Haus weg. Unter 70 EUR wird meines Wissens nach nicht nachverfolgt, und bei Dir hats wohl garkeinen Sinn, weil in DE der Fahrer am Radarfoto oben sein muss, das machen wir Ösis nicht (wir zahlen lieber aonym unsere Strafen )
also darauf würde ich mich nicht verlassen...
ich glaube, vor kurzem gehört zu haben, dass sie jetzt sogar kleine parkvergehen mit 20,- etc. nachverfolgen...
lg, mario
Hi Leute,
ich habe mich mal kundig gemacht (ADAC usw.) und die Grenze, unter der nicht nachverfolgt wird, liegt bei 25€.
Das mit den 70€ hatte ich auch schon gelesen, ist aber offenbar nicht mehr aktuell.
Ich habe das Geld mittlerweile überwiesen, auch weil ich einfach keinen Bock auf das Generve mit Anwälten und Behörden habe. Und 40€ sind ja auch nicht der Weltuntergang (nicht mal ´ne halbe Tankfüllung ).
Viele Grüße aus Leipzig
Torsten
Habe seit mittlerweile 10 Monaten ein Gerichtsverfahren wegen 130 Euro Bußgeld laufen und ein Ende ist nicht in Sicht.
Was ich bisher daraus gelernt habe:
- Österreich is ne Bananenrepublik, selbst im Kongo herrscht mehr Ordnung was das Recht angeht
Werd wohl irgendwann 2008 mal auf ne Ösi Gerichtsverhandlung dürfen/müssen/sollen.