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Spezifisches Kaufproblem (Bestellung gebrauchter PKW / HU-Mängel NACH verbindlicher Bestellung)
Hallo liebe Leute,
ich habe da ein kleines Problem und bin mit dem spezifischen Profil in der Suche nicht weitergekommen, vielleicht weiß jemand was…
Ich habe bei einem recht weit von meinem Wohnort entfernten Händler eine verbindliche Bestellung für ein KFZ (fast zehn Jahre alt, 190000km) unterschrieben, das ich probegefahren bin und das mir ohne größere Mängel erschien. Sicher, Auspuff ist ein Verschleißteil, war mir klar, dass ich den irgendwann wechseln muss. Wie üblich, soll der Gebrauchtwagen HU/AU bekommen vor dem Verkauf.
Wir haben ausgemacht (wie besprochen), dass ein paar kleinere Mängel noch behoben werden (Beule, gerissene hintere Schürze, Scheinwerfer), ich die Papiere per Post bekomme, hier kommenden Dienstag anmelde, mit meinem alten (Inzahlungnahme) dort hinunterfahre und den anderen abhole. Telefonisch wurde mir versichert, dass das gemacht wurde, hatte von meiner Geschäftsreise angerufen und einen von der Werkstatt an der Strippe gehabt. Das war Donnerstag. Am Donnerstagabend wieder zurück, hatte ich die Post des Autohauses mit HU. In der HU stehen drei „geringe Mängel“, nämlich zwei leichte Undichtigkeiten des Auspuffs und dass der Motor ölfeucht sei.
Ich weiß, Auspuff kein Weltuntergang, Ölschwitzen ist mir bekannt bei älteren Motoren, kann aber auch doof sein, ich weiß. Bei feuchtem Motor und HU-Abnahme im Haus macht mich das natürlich stutzig, denn im Grunde könnte der Händler ja den Motor waschen, dann gibt es keine Feuchte. Könnte das ein Trick sein, um mir den „Mangel bekanntzumachen“, so dass ich im Falle eines größeren Problems später keine Handhabe mit der Gewährleistung hätte? Und ganz generell, auch für den Auspuff: Muss mir ein Händler nicht ein „verkehrstaugliches“ KFZ verkaufen? In der HU steht ja bei diesen Mängeln, dass „ein Weiterbetrieb ohne unverzügliche Beseitigung“ nicht zulässig wäre.
Ich kann den Händler nun natürlich nicht erreichen, es ist Ostern, am Dienstag wollte ich anmelden (Kennzeichen habe ich, Vers.-Code auch) und die 500 km Strecke auf mich nehmen. Im Internet kommt der Händler in zahlreichen (echt wirkenden) Bewertungen gut weg, will ihm natürlich auch nichts unterstellen. Ich bin mir allerdings sicher, dass ein TÜV-Prüfer nichts sieht, was dem großen Händler mit Werkstatt nicht auch klar wäre.
Deshalb die Frage nach meinen Rechten (Rücktritt aufgrund veränderter Umstände?) oder der besten Vorgehensweise. Ich würde natürlich Dienstag erstmal nicht anmelden und sowohl beim TÜV als auch beim Händler anrufen. Vielleicht war das ja bekannt und sie haben was gemacht (Auspuff geschweißt, Ölwanne abgedichtet… aber ich glaube das nicht). Fahrzeug Mittelklasse-Limousine, KP in Ordnung.
Hat jemand Rat?
Vielleicht juristisch bewanderter KFZ-Profi? :-) Bitte haltet mir meine möglichen Fehler nicht vor – ich benötige erst einmal Hilfe und bin damit so schon recht unglücklich momentan. Bin im Voraus sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Hier geht es um ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit 190 Tkm, welches die HU mit geringen Mängeln bestanden hat.
Der genannte Kleinkram (Auspuff undicht, bissel Ölfillm unter Motor/Getriebe) ist bei 10 Jahren/190 Tkm kein Sachmangel.
Mancher Prüfer schreibt es auf, ein anderer hätte vielleicht ohne Mängel geschrieben.
Ich sehe hier kein Problem. Du hast ein Fahrzeug mit neuer HU, so wie von Dir gekauft.
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11 Antworten
Kommt halt darauf an, was im Vertrag steht, aber prima vista verstehe ich, dass Du als Käufer von bestandener TüV-Prüfung ausgehen kannst resp. gutgläubig ein verkehrstüchtiges Fz erwirbst.
Als erste Eskalation muss m.E. der V. die Gelegenheit haben, nachzubessern (darf er m.W. zweimal versuchen), bevor Du die Nichterfüllung des Vertrags feststellen kannst, es sei denn, es sei ein finaler Termin mit entsprechenden Konventialstrafen fixiert. Mängel, die bei Vertragsunterzeichnung vorhanden aber nicht bekannt waren, fallen unter Gewährleistung, Reparaturkosten dürften Dir also nicht belastet werden, es sei denn, Du hättest blanko einen Auftrag zur HU erteilt und die Kosten zusätzlich zum Kaufpreis akzeptiert (falls ja, gibt es einen KVA?).
Ich würde, so der Händler nicht rasch den Missstand behebt, schriftlich die Beanstandung melden (Mängelrüge) mit Fristsetzung zu deren Behebung.
Vorsicht nb: Dir entstehende Zusatzkosten (z.B. Mietwagen) kannst Du nicht ohne Rücksprache (schriftlich natürlich, mind. email) mit dem V. auf ihn abwälzen.
Verständlich ist natürlich, dass der Händler aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuviel in die Instandhaltung des Fz. investiert nach dem Motto, erstmal zu probieren, ob's mit der HU klappt. Aber tiptopper Service ist das nicht.
Hallo Railey, vielen Dank für Deine Antwort. Ich denke, ich rufe erstmal Dienstag da an, statt anzumelden und hinzufahren, denn dann hätte ich das ja wahrscheinlich akzeptiert. Also ich befürchte ja, dass durch den HU-Bericht die Mängel als beim Kauf bekannt gelten und ich im Falle eines großen Problems mit dem KFZ keine Rechte mehr habe. Nachbessern ist nicht so einfach, bei der großen Distanz… Ich denke, es geht mir vor allem um das Recht auf ein verkehrstüchtiges FZ beim Kauf…
Ach so: Was ist ein KVA? Kaufvertrag? Nein, den gibt es noch nicht.
KVA: Kostenvoranschlag.
Eine verbindliche Bestellung aber kein Kaufvertrag, soso. Gem. dieser Rechtsinfo bist Du in einem Wartezustand, bis der V. die Bestellung bestätigt ODER geliefert hat. Ich bin kein Jurist und rate Dir nicht, was richtig/falsch ist in Deiner Situation. Aus dem Bauch heraus würde ich aber die Annahme der Ware wg. offensichtlicher Mängel verweigern, vorausgesetzt, in der Bestellung ist genügend klar geschrieben, dass Du ein verkehrstüchtiges Fz (inkl. neuer bestandener HU) erwirbst.
Kannst Du das Dokument hochladen, natürlich nach Unkenntlichmachung der Händler- und Deiner persönlichen Angaben?
Hi Raley, ich denke, er hat alle Handhabe… Dokument ist angehängt…
"HU/AU neu" ist Teil der Bestellung, das ist unzweideutig. Hat der Verkäufer ebenfalls unterschrieben, dann wäre der Kaufvertrag zustande gekommen. Ohne bestandene HU ist dieser nicht erfüllt.
Ich hoffe für Dich, dass sich das am Dienstag bei einem freundlichen Gespräch klärt.
Hi Railey, erneut danke für die Einschätzung. Ich hoffe nicht, dass er sich rausredet mit "HU ist doch bestanden" (trotz Mängeln). Und natürlich hoffe ich, dass er sich dadurch nicht aus der Gewährleistung zieht. Aber ich glaube erstmal an das Gute im Menschen ;-) und hatte auch echt einen guten Eindruck.
Wenn du Verbraucher bist greift hier möglicherweise das Fernabsatzgesetz falls das Fahrzeug wurde übers Internet oder Telefon gekauft wurde.
Hier einmal der Link: http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm
Hier geht es um ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit 190 Tkm, welches die HU mit geringen Mängeln bestanden hat.
Der genannte Kleinkram (Auspuff undicht, bissel Ölfillm unter Motor/Getriebe) ist bei 10 Jahren/190 Tkm kein Sachmangel.
Mancher Prüfer schreibt es auf, ein anderer hätte vielleicht ohne Mängel geschrieben.
Ich sehe hier kein Problem. Du hast ein Fahrzeug mit neuer HU, so wie von Dir gekauft.
Hi Rudi, stimmt auch wieder. Ging mir auch gar nicht so um den geringfügigen Mangel, sondern um Vorgehensweise und Auswirkung. Muss halt Glück haben und hoffe, dass das so ist. Für`s nächste Mal weiß ich auf jeden Fall Bescheid.
Ich halte euch auf dem Laufenden – und danke, dass die Forumskultur hier so gut ist, also ohne "Mann, bist Du ein Depp!" ;-)
Das ist halt das Problem, wenn die HU erst nach Kaufvertragsunterzeichnung gemacht wird. Ich mach die HU meist schon, bevor das Fahrzeug angeboten wird, klappt aber halt auch nicht immer.
Miir persönlich wäre da ein "sauberer" Bericht natürlich auch am liebsten, man weiß aber nicht, welchen Prüfer man erwischt, da hat jeder so seine Eigenarten.