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Spiegel ohne ECE Zulassung eintragungspflichtig?

Suzuki Motorrad
Themenstarteram 1. Juli 2020 um 18:48

Hallo zusammen, ich möchte an mein Motorrad diese Spiegel anbauen. In der Beschreibung steht, dass die SPiegel keine ECE-Zulassung haben.

Sind sie daher eintragungspflichtig? Oder reicht es aus - so wie mir ein Freund soeben erklärte - wenn die mind. Spiegelfläche 59 cm² beträgt?

 

Viele Grüße und danke :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@micha23mori schrieb am 2. Juli 2020 um 21:05:27 Uhr:

Also ich habe schon mehrere Spiegelgläser vieler Motorradhersteller, Autohersteller durch Sturz, Montage, Unfallreperatur zerbrochen.Das sich das Material von Fensterglas unterscheidet kann ich nicht bestätigen.Unterschiede bei neuen Modellen gibt es allenfalls durch hinterklebte Pads, die die Scherben zusammenhalten.

Wenn hinterklebte Pads das Splittern verhindert ist das ja nach ECE-Regeln ausreichend.

Eine Suzuki GSR600 ist ein ECE-homologiertes Fahrzeug und für solche Fahrzeuge ist vorgeschrieben, dass der Rückspiegel auch eine ECE-Zulassung haben muss.

Also dürfen dafür nur Spiegel mit e-Genehmigungszeichen verwendet werden. Also muss der TE leider einen Spiegel mit Prüfzeichen kaufen.

Wenn es ein Spiegel mit e-Genehmigungszeichen ist, muss er auch weitgehend splitterfrei beim Sturz sein.

Spiegel, die wie Fensterglas splittern sind nur für ältere Motorräder erlaubt. An einer Honda SC24 darfst Du gerne Spiegel ohne e-Zeichen verbaut haben. Vor Einführung der ECE-Homologation war der Spiegel kein Bauteil, für das eine Bauartgenehmigung vorliegen musste. Es wurde aber nicht nach Oldtimern gefragt. ECE Homologation wurde vor ca. 20 Jahren eingeführt.

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Spiegel brauchen keine Zulassung. Sie müssen aber eine Mindestgröße erfüllen. Also kann man diese auch nicht eintragen lassen. Weil wahrscheinlich zu klein...

Themenstarteram 1. Juli 2020 um 21:29

Hast du nen Geheimtipp, wo man stylische Rückspiegel (nicht so 08/15-Spiegel wie bei Louis und Polo) mit E-Zulassung her bekommt? Bislang wurd ich im Netz nicht wirklich fündig..

Zitat:

@Papstpower schrieb am 1. Juli 2020 um 21:51:49 Uhr:

Spiegel brauchen keine Zulassung.

Doch Sie müssen geprüft sein.

Sie müssen nicht nur eine Mindestfläche haben, es muss auch Sicherheitsglas sein, es muss der Reflexionsgrad, die Krümmung und viele andere Sachen passen. Dafür wird das E-Zeichen vergeben. Sie müssen aber auch korrekt angebracht sein. Da gibt es auch Vorschriften für die Position.

Das die Polizei meist nur die Größe kontrolliert mag gängige Praxis sein, aber nicht ausreichend.

 

https://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

 

 

Hast du auf deinen Spiegeln ein E Zeichen?

Also, wenn ich mich nicht täusche, ist auf meinen Spiegeln aus dem Zubehör von Highsider ein E - Zeichen drauf. Und im Shop bei Highsider ist es auf den Spiegeln deutlich zu erkennen. Und ein Kreis mit dem Durchmesser von 8 cm passt da auch rein, schon probiert, weil es nicht danach aussieht.

Die abgebildeten habe ich natürlich nicht, war nur für das E - Zeichen.

Sicherheitsglas glaube ich nicht.

Schon einmal ein Spiegelglas zerbrochen?

Ein E-Prüfzeichen ist nicht erforderlich, jedoch ist die Spiegelfläche der verlinkten Spiegel von der Fläche zu klein und somit nicht legal.

https://www.motorradonline.de/.../

Zitat:

@Papstpower schrieb am 2. Juli 2020 um 06:50:16 Uhr:

Hast du auf deinen Spiegeln ein E Zeichen?

Natürlich habe ich E-Zeichen auf den Spiegeln.

Wenn Du an der NC750 original Spiegel hast, hast Du auch E-Zeichen. Sind bei der Honda NC 750 auf der Unterseite des Spiegels (nicht auf der Spiegelfläche), einfach mal bücken und von unten schauen.

Kannst ja mal bei Dir in der Garage gucken.

 

Ich werde nachsehen...

Zitat:

@micha23mori schrieb am 2. Juli 2020 um 08:14:28 Uhr:

Sicherheitsglas glaube ich nicht.

Schon einmal ein Spiegelglas zerbrochen?

Ein E-Prüfzeichen ist nicht erforderlich, jedoch ist die Spiegelfläche der verlinkten Spiegel von der Fläche zu klein und somit nicht legal.

https://www.motorradonline.de/.../

In Deinem zitierten Link steht:

Zitat:

Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert.

Und in der ECE-R81 steht, dass es Sicherheitsglas sein muss oder zumindest nur kleine Splitter auftreten dürfen und der Großteil am Spiegel verbleiben muss.

Zitat:

 

8.4.2. Bei den Prüfungen nach den Absätzen 8.2 und 8.3 darf der Spiegel nicht brechen. Ein Bruch des

Spiegels ist jedoch zulässig, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist:

8.4.2.1. Die Glasbruchstücke haften am Gehäuse oder an einer mit dem Gehäuse fest verbundenen Fläche; eine teilweise Ablösung des Glases ist jedoch zulässig, sofern sie nicht über 2,5 mm beidseits

eines Sprunges hinausgeht. Kleine von der Glasoberfläche losgelöste Splitter sind am Aufschlagpunkt zulässig.

8.4.2.2. Der Spiegel muss aus Sicherheitsglas bestehen.

Und an anderer Stelle steht, dass jeder Spiegel ein Genehmigungszeichen haben muss.

Zitat:

4.2. Auf dem Gehäuse jedes Rückspiegels ist eine hinreichend große Stelle für das Genehmigungszeichen vorzusehen, das auch nach Anbringung des Rückspiegels am Fahrzeug noch gut erkennbar sein muss;

Also ich habe schon mehrere Spiegelgläser vieler Motorradhersteller, Autohersteller durch Sturz, Montage, Unfallreperatur zerbrochen.Das sich das Material von Fensterglas unterscheidet kann ich nicht bestätigen.Unterschiede bei neuen Modellen gibt es allenfalls durch hinterklebte Pads, die die Scherben zusammenhalten.

Zitat:

@micha23mori schrieb am 2. Juli 2020 um 21:05:27 Uhr:

Also ich habe schon mehrere Spiegelgläser vieler Motorradhersteller, Autohersteller durch Sturz, Montage, Unfallreperatur zerbrochen.Das sich das Material von Fensterglas unterscheidet kann ich nicht bestätigen.Unterschiede bei neuen Modellen gibt es allenfalls durch hinterklebte Pads, die die Scherben zusammenhalten.

Wenn hinterklebte Pads das Splittern verhindert ist das ja nach ECE-Regeln ausreichend.

Eine Suzuki GSR600 ist ein ECE-homologiertes Fahrzeug und für solche Fahrzeuge ist vorgeschrieben, dass der Rückspiegel auch eine ECE-Zulassung haben muss.

Also dürfen dafür nur Spiegel mit e-Genehmigungszeichen verwendet werden. Also muss der TE leider einen Spiegel mit Prüfzeichen kaufen.

Wenn es ein Spiegel mit e-Genehmigungszeichen ist, muss er auch weitgehend splitterfrei beim Sturz sein.

Spiegel, die wie Fensterglas splittern sind nur für ältere Motorräder erlaubt. An einer Honda SC24 darfst Du gerne Spiegel ohne e-Zeichen verbaut haben. Vor Einführung der ECE-Homologation war der Spiegel kein Bauteil, für das eine Bauartgenehmigung vorliegen musste. Es wurde aber nicht nach Oldtimern gefragt. ECE Homologation wurde vor ca. 20 Jahren eingeführt.

am 3. Juli 2020 um 2:08

Sehr informativ und nachvollziehbar geschildert. Danke!

OK, danke für die Richtigstellung.

Unter Sicherheitsglas versteht man doch aber entweder ESG= Einscheibensicherheitsglas-Krümelglas oder MSG=Mehrscheibensicherheitsglas mit Folien zur Stabilisierung.

So etwas verbaut doch kein Hersteller heute an Rückspiegeln eines Motos oder Autos?

Normale Spiegelgläser sind für mich Fensterglas mit aufgeklebten Fassung aus ABS oder Aufkleber der die Bruchstücke etwas fixiert.

Liege ich falsch oder darf jeder zu einfachem Glas mit Fassung oder Folienkleber Sicherheitsglas sagen?

Meine Motorräder (außer mein jetziges) hatten alle schon ein paar Stürze und Unfaller hinter sich. Ich habe es aber trotzdem noch nie geschafft ein Spiegelglas zu zerbrechen. Wie die Hersteller typischerweise das Splittern beim Motorrad verhindern weiß ich nicht.

Es kann schon gut sein, dass ein Spiegel, der mit einer einzelnen Klebefolie verhindert, dass Splitter umherfliegen nicht Sicherheitsglas heißt. Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass in einer solchen Norm durchaus sinnvolle Sachen geregelt sind.

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