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Sportauspuffanlage als zu laut festgestellt - Möglichkeiten?

Themenstarteram 18. April 2022 um 7:02

Guten Morgen

Ich fahre einen Peugeot 207cc 1.6 16V 120 VTi 120 PS Bauj : 7.2013 Roland Garros.

Habe seit ca 7 Jahre eine Sport Auspuffanlage (PIECHA) an meinen 207cc

(Kein Orginal Bild sieht aber so aus).

Am Samstag abend hat mich die Polizei kontroliert Volles Program.

Dabei festgestelt, nach diversen Messunge und Begutachtungen.

Das meine A Anlage 15 Db zu laut ist, abzüglich der Tolerenz 10 Db.

Wurde sie gehrne dran lassen, weil die Stostange ausgesägt ist,und ich auch eine AHK habe.

Habe den orginal Auspuff aber noch.

Was für Möglichkeiten habe ich ????

Lg und noch einen schönen Ostermontag

Sportauspuffanlage
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60 Antworten
am 18. April 2022 um 7:22

Zitat:

@rottweiler207cc schrieb am 18. April 2022 um 09:02:59 Uhr:

… Was für Möglichkeiten habe ich ????

– Originalauspuff anbauen

– anderen Sportauspuff anbauen

– vorhandenen Sportauspuff reparieren

Auto verkaufen.

Was sagt der Hersteller der AGA dazu?

Themenstarteram 18. April 2022 um 7:32

Warum soll ich es nur wegen den defekten Auspuff verkaufen

GRINSSS

Themenstarteram 18. April 2022 um 7:38

Den gibt esi nicht mehr so, wurde verkauft. Kann ihn erst Morgen fragen. Dachte ich Frage aber Heute hier schon mal nach

Was für ein Geräusch steht denn im Gutachten zur AGA?

Wenn es Edelstahl ist, könnte das Öffnen der Töpfe und erneuern der Dämmwickel sinnvoll sein. Normale Stahlwolle oxidiert sich mit der Zeit bekanntlich weg. Ansonsten eben eine normale AGA drunterhängen.

Ist die AGA eingetragen oder/und hat eine ABE?

Erst Mal ganz langsam. Eine Messung am Straßenrand kann nur eine Standgeräusch Messung gewesen sein. Und dieses darf beliebig (!) hoch sein.

 

Reglementiert ist allein das Fahrgeräusch, und das wird z.b. beim TÜV ermittelt, auf einer definierten Prüfstrecke, in ganz bestimmten Abläufen in der Vorbeifahrt.

Also sind alles polizeilichen Maßnahmen, die die Geräuschmessung im Stand machen und daraufhin Sanktioniert werden, rechtswidrig?

Dafür nutzen die Rennleiter dieses Mittel ganz schön oft und untersagen teilweise die Weiterfahrt.

Mit Dir im Rücken könnte ich sie davon abhalten?

Es sollte also jeder AMG-Fahrer einen nogel dabei haben. :D

Zitat:

@rottweiler207cc schrieb am 18. April 2022 um 09:02:59 Uhr:

Guten Morgen

Ich fahre einen Peugeot 207cc 1.6 16V 120 VTi 120 PS Bauj : 7.2013 Roland Garros.

Habe seit ca 7 Jahre eine Sport Auspuffanlage (PIECHA) an meinen 207cc

(Kein Orginal Bild sieht aber so aus).

Am Samstag abend hat mich die Polizei kontroliert Volles Program.

Dabei festgestelt, nach diversen Messunge und Begutachtungen.

Das meine A Anlage 15 Db zu laut ist, abzüglich der Tolerenz 10 Db.

Wurde sie gehrne dran lassen, weil die Stostange ausgesägt ist,und ich auch eine AHK habe.

Habe den orginal Auspuff aber noch.

Was für Möglichkeiten habe ich ????

Lg und noch einen schönen Ostermontag

Wurde das Fahrzeug eingezogen oder nur ein Mängelzettel ausgestellt?

am 19. April 2022 um 11:24

Zitat:

@nogel schrieb am 19. April 2022 um 12:01:33 Uhr:

Erst Mal ganz langsam. Eine Messung am Straßenrand kann nur eine Standgeräusch Messung gewesen sein. Und dieses darf beliebig (!) hoch sein. Reglementiert ist allein das Fahrgeräusch, und das wird z.b. beim TÜV ermittelt, auf einer definierten Prüfstrecke, in ganz bestimmten Abläufen in der Vorbeifahrt.

Putzig :D

Was meinst du, warum unter U.1 das Standgeräusch nebst zugehöriger Nenndrehzahl im Fahrzeugschein steht?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 19. April 2022 um 13:24:52 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 19. April 2022 um 12:01:33 Uhr:

Erst Mal ganz langsam. Eine Messung am Straßenrand kann nur eine Standgeräusch Messung gewesen sein. Und dieses darf beliebig (!) hoch sein. Reglementiert ist allein das Fahrgeräusch, und das wird z.b. beim TÜV ermittelt, auf einer definierten Prüfstrecke, in ganz bestimmten Abläufen in der Vorbeifahrt.

Putzig :D

Was meinst du, warum unter U.1 das Standgeräusch nebst zugehöriger Nenndrehzahl im Fahrzeugschein steht?

Warum putzig? Rechtlich vorgeschrieben ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs. Im Fahrzeugschein steht auch die Farbe...darf man das Fahrzeug also nicht umlackieren?

Nein kein blödes Beispiel. Es stehen halt Dinge im Schein, welche rechtlich keine Relevanz besitzen.

So ganz uninteressant ist der Wert dennoch nicht. Ist das Standgeräusch bereits deutlich höher als angegeben, kann die Kontrolle dazu führen, dass eine Fahrgeräuschmessung angeordnet wird.... und das Ergebnis wird dann interessant.

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