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Sportbrille mit farbig getönten Scheiben am Steuer erlaubt?

BMW
Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 12:25

Hallo Forum!

Ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage:

Als Sportler besitze ich einige Sportbrillen mit getönten Scheiben (z.B. rot, orange, gelb, …). Dadurch können Ampelfarben stark verfremdet werden. Soweit mir bekannt, gibt es aber keine gesetzliche Regelung, die es untersagt, diese Brillen auch beim Autofahren zu nutzen. Ich würde mir auch ein sicheres Fahren damit zutrauen, muss aber zugeben, dass z.B. ein "Ampelrot" nicht mehr so in's Auge springt wie üblich (wenn es z.B. durch ein gelb getöntes Brillenglas sehr aufgehellt wird).

Was sagt z.B. der "Freund und Helfer" dazu?

Und was ist im Falle eines unverschuldeten Unfalles in einem Ampelbereich? Könnte einem daraus möglicherweise "ein Strick gedreht" werden, auch wenn man selbst gar nicht der Unfallverursacher ist?

Danke für Tipps!

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Auch farbenblinde Menschen dürfen mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Deswegen gibt es neben Farben auch noch fixe Formen und Anordnungen auf Schildern und Signalanlagen.

Frage beantwortet?

Zitat:

@keksemann schrieb am 10. Dezember 2014 um 15:29:56 Uhr:

Auch farbenblinde Menschen dürfen mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Deswegen gibt es neben Farben auch noch fixe Formen und Anordnungen auf Schildern und Signalanlagen.

Frage beantwortet?

Dort gibt´s aber u.U. Auflagen im Führerschein!

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:05:14 Uhr:

Dort gibt´s aber u.U. Auflagen im Führerschein!

Welche? Verwendung eines Rot-Grün-Verstärkers? Afaik gibt es keine Hilfsmittel, die bei Menschen mit Rot-/Grünschwäche die Beeinträchtigung beheben könnten.

Es gibt auch keine Regeln, die farbige Gläser in Brillen generell verbieten würden. Kommt es durch die Gläser z.B. zu einer Verwechslung der Ampelanzeige und dadurch zu einem Unfall, dürfte aber grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Schuldfrage ist dann eindeutig und die Kaskoversicherung ist - je nach Vertrag - von der Leistung befreit. Bei einem - wie vom TE angeführt "unverschuldeten" Unfall wäre die Brille ja nicht kausal für den Unfall, hätte dann auch keine Folgen für die Schuldfrage. Ob "unverschuldet" oder "verschuldet" (durch dappige Brille) ist dann aber natürlich Tatfrage.

Gruß

Mick

Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 12:28

Zitat:

@tom535i schrieb am 10. Dezember 2014 um 14:35:40 Uhr:

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Naja, ich meinte "soweit mir bekannt …", aber das will ja nichts heißen. ;)

Zitat:

@mick070 schrieb am 11. Dezember 2014 um 12:48:57 Uhr:

...Bei einem - wie vom TE angeführt "unverschuldeten" Unfall wäre die Brille ja nicht kausal für den Unfall, hätte dann auch keine Folgen für die Schuldfrage. …

Die Schuldfrage ist ja oftmals strittig und so eine Brille könnte dem Unfallgegner sicher gute Argumente liefern, den Blick aus neutraler Perspektive zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:05:14 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 10. Dezember 2014 um 15:29:56 Uhr:

Auch farbenblinde Menschen dürfen mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Deswegen gibt es neben Farben auch noch fixe Formen und Anordnungen auf Schildern und Signalanlagen.

Frage beantwortet?

Dort gibt´s aber u.U. Auflagen im Führerschein!

Als eine Person mit Rot-/Grünschwäche kann ich berichten, dass von meiner Farbblindheit nichts in meinem Führerschein zu lesen ist. Auch während der Fahrschulzeit gab es keine Probleme. Im täglichen Straßenverkehr hatte ich eigentlich nie spürbare Nachteile, man sieht ja schließlich wenn es an der Ampel oben, unten oder in der mitte leuchtet. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn man mit einer getönten Sportbrille unterwegs ist.

Ich habe auch eine Sportbrille mit wechselbaren Gläsern. Auf den ganz dunklen steht explizit drauf, dass sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, wobei das evtl nur ne Empfehlung ist. Die helleren Gläser u a orange haben diesen Aufkleber nicht. Ich könnte mir vorstellen der Brillenhersteller hat sich wirklich was dabei gedacht, sich informiert, oder aber auch nicht;)

Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 16:18

Zitat:

@ChefvonAllem schrieb am 11. Dezember 2014 um 16:23:37 Uhr:

...

Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn man mit einer getönten Sportbrille unterwegs ist.

Das glaube ich Dir alles zu 100%. Ich denke aber, dass Deine Schlussfolgerung einen kleinen Haken hat:

Du findest Dich mit Deiner leichten Einschränkung perfekt zurecht, weil Du es gar nicht anders kennst. Jemand, der nur temporär eine getönte Brille trägt, muss sich aber erst einmal auf die veränderte Wahrnehmung einstellen. Konkret: Seine Reaktion wird primär durch die Wahrnehmung der Farbe ausgelöst und nicht durch die Position des Lichtes an der Ampel. Wie zügig er sich "umgewöhnen" kann, ist sicher individuell sehr unterschiedlich.

Sicherlich hast du Recht, ich habe keinen direkten Vergleich, allerdings bemerke ich schon Unterschiede, wenn ich eine Sonnebrille trage. Im Grunde hast du deine anfangs gestellte Frage bereits selbst beantwortet. Da sich ja jeder individuell umgewöhnen muss, sollte das jeder für sich einfach ausprobieren.

Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 20:38

Naja, die Reaktionen hier lassen erkennen, dass es wohl keine gesetzlichen Einschränkungen gibt und dass bei der Entscheidung das eigene Ermessen gefragt ist. Stimmt, damit ist der Hauptteil meiner Frage beantwortet. Danke an alle!

Ob sich eine solche Brille im Streitfalle trotzdem als nachteilig auswirken kann, bleibt dahingestellt. Ich befürchte, das Risiko ist zumindest gegeben.

Es ist so geil wie man über so einen Mist diskutieren kann, sorry nur meine freie Meinung.

Kauf dir einfach eine Brille wo du nicht drüber nachdenken musst oder sollen wir dir jetzt noch Beispiele bringen was unsrer Meinung nach eine geeignete Brille wäre hahaha

Aufs Klo gehen kannst aber schon allein und Zähneputzen oder? Schon allein wie dein Thread anfängt "als Sportler" i klink mi aus...

Zitat:

i klink mi aus

Warum hoast du di denn eingeklinkt? ;)

Masochist i verstehs selbst ned hihihi, is eh nicht persönlich gegen ihn aber vl öffnet das seine hinter dunklen Brillen versteckten Augen :-)

NANANANA...->ich muss weg

Zitat:

@Roderix schrieb am 11. Dezember 2014 um 13:28:02 Uhr:

@Roderix schrieb am 11. Dezember 2014 um 13:28:02 Uhr:

Zitat:

@mick070 schrieb am 11. Dezember 2014 um 12:48:57 Uhr:

...Bei einem - wie vom TE angeführt "unverschuldeten" Unfall wäre die Brille ja nicht kausal für den Unfall, hätte dann auch keine Folgen für die Schuldfrage. …

Die Schuldfrage ist ja oftmals strittig und so eine Brille könnte dem Unfallgegner sicher gute Argumente liefern, den Blick aus neutraler Perspektive zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Darum schrieb ich in meinem Beitrag, den du leider nicht vollständig zitiert hast:

Zitat:

Ob "unverschuldet" oder "verschuldet" (durch dappige Brille) ist dann aber natürlich Tatfrage.

Allerdings:

  • Steht ohnehin fest, dass der Brillenträger bei rot losgefahren bzw. durchgefahren ist, kommt es auf die Brille für die Schuldfrage nur noch am Rande an. Bei rot fährt man halt nicht.
  • Ist die Ampelphase ungeklärt, ändert die Brille an der üblichen Beweisverteilung (Anspruchsteller muss die für ihn günstigen Fakten - also z.B. "Ampelgrün" - beweisen) nichts. Es gibt keinen "Beweis des ersten Anscheins", dass jemand mit getönter Sonnenbrille in aller Regel bei rot über die Ampel fährt. Die Sache geht dann wegen "non liquet" (ohne zusätzliche Umstände) 50:50 für die Beteiligten aus (Verteilung nach Betriebsgefahr).

Daher stelle ich mal mutig die These auf, dass eine getönte Brille zumindest bei Ampelunfällen tatsächlich ganz regelmäßig die Schuldfrage nicht beeinflusst, wenn sich der Brillenträger nicht unheimlich dappig anstellt.

Gruß

Mick

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