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Sprinter Gewerblich oder Privat versichern? (Kleinunternehmer)
Hallo zusammen,
Vorab: In der Suche konnte ich leider keine eindeutige Antwort auf meine Frage erhalten, daher möchte ich diese in diesem Theard schildern.
Folgende Ausgangssituation:
Ich habe mein Derzeitiges Arbeitsverhältnis zwischen meinem Arbeitgeber (Bauunternehmer) und mir gekündigt, um gewerblich als Kleinunternehmer tätig zu sein. Das Kleinunternehmen wurde bereits ende letzten Jahres angemeldet. Mit meinem jetzigen Arbeitgeber konnte ich vereinbaren, dass ich weiterhin für Ihn als Subunternehmer (sozusagen auf "Rechnung") tätig bin. Desweiteren betreue ich eigene diverse Baustellen, sodass das Verhältnis zwischen den ausgeführten Arbeiten bei meinem (Ex-)Arbeitgeber und meinen eigenen Baustellen ziemlich ausgeglichen ist.
Vorige Woche habe ich mir einen jungen gebrauchten (aus persönlichen Erfahrungswerten) Sprinter (Pritsche, DoKa, zul. Gesamtgewicht 3,5t) zugelegt und werde diesen im Laufe der Woche abholen.
Meine Frage Nr. 1 wäre nun: Ist es möglich (bzw. Sinnvoll?), den Sprinter auf den Namen des Kleinunternehmen bei der Zulassungsstelle anzumelden?
Frage Nr. 2 wäre: Was wäre die optimale Versicherung für diesen Sprinter?
Der Sprinter wird ausschließlich geschäftlich genutzt um zu den eigenen Baustellen, als auch den Baustellen meines (Ex-) Arbeitgebers zu gelangen. Auch wird der Sprinter ausschließlich von mir und nicht von meinen 2 Mitarbeitern genutzt.
Wie entsteht die Einstufung in die SF-Klassen bei einer gewerblichen (auf den Namen des Kleinunternehmen) Versicherung? Wie ändert diese sich bei Änderung (im Sinne von Fhz. wechsel) oder bei Zulassung eines zweiten Sprinter sich?
In diversen Foren konnte ich rauslesen, dass die Absetzung der MwSt. bei gewerblicher Zulassung nur Jahr für Jahr, möglich ist und ich somit die komplette MwSt. nicht in der Steuererklärung 2016 absetzen kann. -> Ist an dieser Aussage etwas dran?
Leider habe ich noch nicht den richtigen Steuerberater gefunden (bzw. mein momentan jetziger hat keinen passenden Termin frei), daher kann ich diesen in meiner Angelegenheit nicht befragen.
Deshalb hoffe ich auf weiterbringende Erkenntnisse eurerseits
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13 Antworten
SF 0, kannst aber deinen SF mit einbringen
Dann sollte er auch auf Gewerbe angemeldet werden, vermutlich soll er auch steuerlich behandelt werden.
Online-Versicherer bieten allerdings (so weit ich weiß) kein Gewerbetarif. Hier dürfte der Makler gefragt sein, der mehrere Versicherer im Programm hat.
Falls der SFR von einem Privat-KFZ-Versicherungsvertrag übernommen werden soll, ist ein Zusatzformular wegen einer Versicherungsnehmergemeinschaft nötig, damit später der SFR (nach Schließung der Firma) wieder in dem privaten Bereich übernommen werden kann.
Das KFZ muß dann auf Namen der Firma als VN und Halter angemeldet werden.
sorry, doppelt
Aussagen nur unter Vorbehalt:
Anmeldung auf Firma mit Nachweis (Gewerbeanmeldung).
Bei der Versicherung such dir eine aus - und beim Verwendungszweck musst du halt "gewerblich ohne Vermietung" angeben.
Umsatzsteuer kannst du in 2016 voll anmelden - die AfA nur zeitanteilig, für jeden angefangenen Monat 1/12 des Jahresbetrages. Abschreibung laut AfA-Tabelle, aber hier bei Gebrauchtwagen über die restliche Abschreibungszeit.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 7. März 2016 um 19:36:26 Uhr:
SF 0, kannst aber deinen SF mit einbringen
Falsch.
Es gibt genügend Versicherer, die z.B. eine SF2 einstufung vornehmen wenn der gewerbliche Sachbestand auch beim gleichen Versicherer ist!
Entscheidend ist das, was unter dem Strich steht - egal auf SF 0 oder SF 2.
Nur für Leute, die kurzfristig rechnen.
Was ist den dein "Kleinunternehmen"?? gibt es so doch gar nicht. Entweder du hast einen Gewerbeschein=Gewerbe ja oder nein. Einzelunternehmen,GbR,UG,..., GmbH oder AG ......
Wer steht im Schein du persönlich oder eine GmbH, als Beispiel.
Bei 1 Fahrzeug ist es relativ egal, zumindest von den Versicherungskosten nimmt sich das nicht viel, solange du keinen Firmanfuhrpark mit etlichen Fahrzeugen unterhälts.
MwST, bzw. Vorsteuer kannste sofort ziehen. In welchen Intervallen du die Summen erhältst und selber abführen musst, darüber entscheidet aber das FA ob du IST/Soll versteuert wirst, jährlich, Quartal, monatlich.
Ich denke mal du hast nicht von der Kleinunternehmer-Regelung gebraucht gemacht?
Die Kaufsumme von dem Fahrzeug kannst du nur über mehrer Jahre als Ausgaben gegen deine Einnahmen gegenrechnen, quasi den versteuerbaren"Gewinn" schmälern. Dafür gibt es je nach Anlagegut Abschreibungszeiten in AfA Tabellen. Also ein Auto muss über mehr Jahre abgeschrieben werden als z.B. ein Smartphone.
Aber deiner Nachfrage zu urteilen empfehle ich dir dringend ein Gründerseminar und einen guten Steuerberater, dass ist das A undO ohne wirst du schneller untergehen als dir lieb ist.
Am besten auch mal einen richtigen Kurs Buchhaltung, dass ist auch nicht ohne grund ein großer Themenkomplex in sämtlichen Meisterlehrgängen, das gehört einfach mit zur Selbstständigkeit.
Wenn es zu Problemen kommt lachen die dich bei der Krankenkasse oder Finanzamt aus, wenn du sagst xy hat mir aber das geraten und in google stand es doch so...
Zitat:
@tartra schrieb am 7. März 2016 um 20:37:17 Uhr:
Was ist den dein "Kleinunternehmen"?? gibt es so doch gar nicht. Entweder du hast einen Gewerbeschein=Gewerbe ja oder nein. Einzelunternehmen,GbR,UG,..., GmbH oder AG
......
Den Begriff Kleinunternehmen gibt es schon. Und zwar im Zusammenhang der abzuführenden Steuern.
Bis 17.900 € Einnahmen bist du Kleinunternehmer.
Gruß Frank,
ein Gründerseminar besuchen kann die Selbstständigkeit verlängern.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 7. März 2016 um 22:08:23 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 7. März 2016 um 20:37:17 Uhr:
Was ist den dein "Kleinunternehmen"?? gibt es so doch gar nicht. Entweder du hast einen Gewerbeschein=Gewerbe ja oder nein. Einzelunternehmen,GbR,UG,..., GmbH oder AG
......
Den Begriff Kleinunternehmen gibt es schon. Und zwar im Zusammenhang der abzuführenden Steuern.
Bis 17.900 € Einnahmen bist du Kleinunternehmer.
Gruß Frank,
ein Gründerseminar besuchen kann die Selbstständigkeit verlängern.
Das Kind heißt Kleinunternehmerregelung und bedeutet einfach nur, dass man Einnahmen wie Ausgaben als brutto=netto betrachten kann. Das muss man aber extra ankreuzen, sonst wird man auch schon mit 500 EUR Jahresumsatz ganz normal mit Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung eingestuft
Man braucht sich nicht mit der MwSt beschäftigen. Die restlichen Pflichten sind genauso wie bei jedem anderen Gewerbe auch. Also wie viele immer schreiben, Kleingewerbe, kleiner Gewerbeschein..was weiß ich, sowas gibt es nicht. Entweder man ist Gewerbetreibender mit allen Pflichten und Rechten oder nicht, es gibt kein Gewerbe light.
Und da der TE was von MwSt Erstattung schreibt, kann er noch nicht mal die Kleinunternehmerregelung haben. Macht im Handwerk auch kaum Sinn, dass wären gerade maximal ~1500 EUR UMSATZ/Monat, viel zu wenig für einen Selbstständigen
Also mal von der Versicherungsseite. Solange Du keine juristische Person (GbR, GmbH, AG, OHG, KG, AG e.V.) bist, solange wird das Fahrzeug auf Dich als Privatperson angemeldet und Du bist auch der Versicherungsnehmer. Zusätze wie Malerbetrieb, Bauunternehmer usw. sind möglich ändern aber nichts an der Tarifierung.
Das FZG ist ein LKW/Lieferwagen bis 3,5 t mit gewerblicher Nutzung. Online wirst Du keinen Versicherer finden, der das Risiko eindeckt. Und auch sonst gibt es in Deutschland nur wenige Versicherer die das Risiko eindecken. Wirst wohl einen Größeren Versicherer wie Allianz, Württembergische, AXA, Ergo, HDI/Gerling oder einen Spezialversicherer KRAVAG aufsuchen müssen. Evt. das Risiko einem Makler geben?!
Einstufung in SF 0/SF 1/2 ist normal. Es gibt bei LKW/Lieferwagen keine Führerscheinregelung und man kann auch seinen SFR vom PKW/Krad nur einbringen, wenn er noch als Lieferwagen (bis 3,5 Tonnen) durchgehen. Sollte hier der Fall sein.
Am besten dort versichern wo die Haftpflichtversicherung versichert ist.
Doch bekommt man auch online, meine HUK24 hat auch eine extra Rubrik Lieferwagen(sind aber nicht die günstigsten)
Hier mal ein Link, ohne Empfehlung gibt hunderte Webseiten einfach mal LKW Versicherung Vergleich in google eingeben.
Lieferwagen gibt es nur bis max. SF3, zählt im hintergrund aber weiter, heißt wenn man nach ~5Jahren die SF Klasse für einen PKW wünscht, wird SF 5 übertragen. Gab da bei mir zumindest nie Probleme, dass alles mit Direktversicheren.
Hatte mit Lieferwagenversicherungen viel Erfahrung gesammelt dank LKW Postgolf
Die LKW Versicherungen <3,5t sind eh ein Traum, das einzige was die wissen wollten sind Nutzlast und Zulassungsort....Nutzer,Kilometer,Abstellort hat die nie interessiert und waren auch noch günstiger als eine PKW Versicherung zumindest bei mir als 19-22 Jährigen.
Gab dann erstmal den Formularoverkill und ein Kopfschütteln als ich einen PKW erstmalig versichern wollte, was die nicht alles wissen wollten.
Fahrzeug auf Dein Einzelunternehmen zulassen und bei der VHV versichern, wenn Du keinen SFR zur Verfügung stellen kannst. Bei der VHV bekommst Du mit Vorlage der Gewerbeanmeldung (jünger als sechs Monate) als Bauunternehmer sog. Stückbeiträge ab dem ersten Fahrzeug. Günstiger wirst Du nicht fahren können, auch wenn Du mit SF0 startest...