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Spritpreise - Boykottaufruf strafbar?
Nachdem heute Aral den Dieselpreis innerhalb weniger Stunden um 11 Cent erhöht hat, kam mir mal wieder das Gelaber des ADAC in den Sinn. Warum ruft der ADAC - als VERTRETER der Autofahrer - nicht konkret zu einem Boykott auf. Wer sich das Untige durchliest, wird feststellen, dass der Aufruf gar nicht verboten ist. Wenn der ADAC so etwas behauptet, dürfte er unwahre Aussagen treffen. Der ADAC ist doch nur noch eine Laberorganisation, die seinen Mitgliedern das Geld aus der Tasche zieht.
Ich persönlich werde jetzt Aral nicht mehr anfahren.
Urteil der Bundesverfassungsgerichts:
T-69-01 Baykottaufruf
24
"Ein Boykottaufruf, dem eine bestimmte Meinungskundgabe zugrunde liegt, ist durch Art.5 Abs.1 Satz 1 GG insbesondere dann geschützt, wenn er als Mittel des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eingesetzt wird, wenn ihm also keine private Auseinandersetzung, sondern die Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit zugrunde liegt (BVerfGE_7,198 <212>). Die Aufforderung zu einem Boykott kann selbst dann im Schutzbereich des Art.5 Abs.1 GG liegen, wenn der Verrufer zu dem Boykottierten in einem beruflichen, gewerblichen oder sonstigen geschäftlichen Konkurrenzverhältnis steht, weil diese Situation eine geistige Auseinandersetzung an sich noch nicht ausschließt. Besitzt der Verrufer eine gewisse wirtschaftliche Machtstellung, so kann seiner Meinungsäußerung und dem ihr dienenden Boykottaufruf schon aus diesem Grunde zwar ein bedeutendes Gewicht zukommen. Diese wirtschaftliche Ungleichheit der Positionen allein macht aber die Aufforderung zum Boykott noch nicht unzulässig, weil es nach der Verfassung auch dem wirtschaftlich Stärkeren nicht verwehrt ist, einen geistigen Meinungs kampf zu führen.
25
(Abs.25) Jedoch müssen die Mittel, deren sich der Verrufer zur Durchsetzung der Boykottaufforderung bedient, verfassungsrechtlich zu billigen sein. Ein Boykottaufruf wird durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung dann nicht geschützt, wenn er nicht BVerfGE_25,256 (264) nur auf geistige Argumente gestützt wird, sich also auf die Überzeugungskraft von Darlegungen, Erklärungen und Erwägungen beschränkt, sondern darüber hinaus sich solcher Mittel bedient, die den Angesprochenen die Möglichkeit nehmen, ihre Entscheidung in voller innerer Freiheit und ohne wirtschaftlichen Druck zu treffen. Dazu gehören insbesondere Androhung oder Ankündigung schwerer Nachteile und Ausnutzung sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit, wenn dies dem Boykottaufruf besonderen Nachdruck verleihen soll. Die Freiheit der geistigen Auseinandersetzung ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren der freiheitlichen Demokratie , weil nur sie die öffentliche Diskussion über Gegenstände von allgemeinem Interesse und staatspolitischer Bedeutung gewährleistet (vgl BVerfGE_5,85 <205>; BVerfGE_7,198 <212, 219>; BVerfGE_20,162 <174 ff.>). Die Ausübung wirtschaftlichen Druckes, der für den Betroffenen schwere Nachteile bewirkt und das Ziel verfolgt, die verfass ungsrechtlich gewährleistete Verbreitung von Meinungen und Nachrichten zu verhin dern, verletzt die Gleichheit der Chancen beim Prozeß der Meinungsbildung. Sie widerspricht auch dem Sinn und dem Wesen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, das den geistigen Kampf der Meinungen gewährleisten soll."
Auszug aus BVerfG B, 26.02.69, - 1_BvR_619/63 -, www.dfr/BVerfGE, Abs.24 f
Beste Antwort im Thema
Nachdem heute Aral den Dieselpreis innerhalb weniger Stunden um 11 Cent erhöht hat, kam mir mal wieder das Gelaber des ADAC in den Sinn. Warum ruft der ADAC - als VERTRETER der Autofahrer - nicht konkret zu einem Boykott auf. Wer sich das Untige durchliest, wird feststellen, dass der Aufruf gar nicht verboten ist. Wenn der ADAC so etwas behauptet, dürfte er unwahre Aussagen treffen. Der ADAC ist doch nur noch eine Laberorganisation, die seinen Mitgliedern das Geld aus der Tasche zieht.
Ich persönlich werde jetzt Aral nicht mehr anfahren.
Urteil der Bundesverfassungsgerichts:
T-69-01 Baykottaufruf
24
"Ein Boykottaufruf, dem eine bestimmte Meinungskundgabe zugrunde liegt, ist durch Art.5 Abs.1 Satz 1 GG insbesondere dann geschützt, wenn er als Mittel des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eingesetzt wird, wenn ihm also keine private Auseinandersetzung, sondern die Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit zugrunde liegt (BVerfGE_7,198 <212>). Die Aufforderung zu einem Boykott kann selbst dann im Schutzbereich des Art.5 Abs.1 GG liegen, wenn der Verrufer zu dem Boykottierten in einem beruflichen, gewerblichen oder sonstigen geschäftlichen Konkurrenzverhältnis steht, weil diese Situation eine geistige Auseinandersetzung an sich noch nicht ausschließt. Besitzt der Verrufer eine gewisse wirtschaftliche Machtstellung, so kann seiner Meinungsäußerung und dem ihr dienenden Boykottaufruf schon aus diesem Grunde zwar ein bedeutendes Gewicht zukommen. Diese wirtschaftliche Ungleichheit der Positionen allein macht aber die Aufforderung zum Boykott noch nicht unzulässig, weil es nach der Verfassung auch dem wirtschaftlich Stärkeren nicht verwehrt ist, einen geistigen Meinungs kampf zu führen.
25
(Abs.25) Jedoch müssen die Mittel, deren sich der Verrufer zur Durchsetzung der Boykottaufforderung bedient, verfassungsrechtlich zu billigen sein. Ein Boykottaufruf wird durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung dann nicht geschützt, wenn er nicht BVerfGE_25,256 (264) nur auf geistige Argumente gestützt wird, sich also auf die Überzeugungskraft von Darlegungen, Erklärungen und Erwägungen beschränkt, sondern darüber hinaus sich solcher Mittel bedient, die den Angesprochenen die Möglichkeit nehmen, ihre Entscheidung in voller innerer Freiheit und ohne wirtschaftlichen Druck zu treffen. Dazu gehören insbesondere Androhung oder Ankündigung schwerer Nachteile und Ausnutzung sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit, wenn dies dem Boykottaufruf besonderen Nachdruck verleihen soll. Die Freiheit der geistigen Auseinandersetzung ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren der freiheitlichen Demokratie , weil nur sie die öffentliche Diskussion über Gegenstände von allgemeinem Interesse und staatspolitischer Bedeutung gewährleistet (vgl BVerfGE_5,85 <205>; BVerfGE_7,198 <212, 219>; BVerfGE_20,162 <174 ff.>). Die Ausübung wirtschaftlichen Druckes, der für den Betroffenen schwere Nachteile bewirkt und das Ziel verfolgt, die verfass ungsrechtlich gewährleistete Verbreitung von Meinungen und Nachrichten zu verhin dern, verletzt die Gleichheit der Chancen beim Prozeß der Meinungsbildung. Sie widerspricht auch dem Sinn und dem Wesen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, das den geistigen Kampf der Meinungen gewährleisten soll."
Auszug aus BVerfG B, 26.02.69, - 1_BvR_619/63 -, www.dfr/BVerfGE, Abs.24 f
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13 Antworten
warum boykott ?,
benzin ist eh viel zu billig,
die energie , die die sonne über jahrmillionen erzeugt und die erde gespeichert hat, wird in 200jahren durch die hirnlose menschheit verpulvert, benzin und diesel sollten weltweit 15€/l kosten und davon 14,30€/l sollten für die menschheitrettung verwendet werden. zb verkehrsvermeidung, hungersbeseitigung, geburtenkontolle, usw
mfg hroph
stimmt
was unternimmst du persoenlich dagegen?
peso
Fährst Du auch nen Auto oder nur Trettroller und rettest nebenbei die Welt ? Die Frage hier zielt dann mal auf was ganz anderes, nämlich um typische Abzocke ! Aber das ja nicht wichtig, soange dem Menschen das GUTE GEWISSEN mit Stromfahrzeugen vorgegaukelt wird ! Find die Idee eines Boykottes, wie es Ihn vor Jahren schon mal gegeben hat sehr gut - denke nur hier wirst Du leider nicht viel Erfolg damit haben, aus verschiedensten Gründen ! Aber FB, so schlimm es ja ist, kann da hilfreich sein - aber auch andere Netzwerke....
lass ihn.
er sitzt gerade auf dem fahrrad und erzeugt strom fuer seinen computer.
peso
Was hat das denn jetzt bitte mit dem Phaeton zu tun ? Verbraucht er zu viel Sprit ?
Aber für Geburtenkontrolle wäre ich auch.
Das Thema hat mich auch beschäftigt. Da mein Bruder Elektromeister ist und lange bei BMW gearbeitet hat, haben wir uns zwei Smart's umgebaut. Es wurde Standard Stapler Technologie (Controller, Gaspedal) verbaut, beim Akkusystem, den Umbauteilen und der Heizung haben wir eine jedoch eine Eigenentwicklung gemacht. Der Motor ist ein 3Phasen Drehstrom Motor. Bei der Bremskraftverstärkerpumpe haben wir in das Audi Regal gegriffen.
Am letzten Freitag hatten wir die TÜV Eintragung und die Abnahme der HU. Keine Mängel, ausser dass wir noch ein paar Kabelbinder in die Hand nehmen müssen.
Die Heizung kann sowohl über Akku als auch beim Laden über Netz gespeist werden, es ist eine richtige elektrische Standheizung. Das Auto ist bis auf die Reifen und Bremsen wartungsfrei, d.h. der der Motorraum bzw. die Controllerbox ist zugeschraubt. Den Controller kann man mit einem Programmiergerät auf Höchstgeschwindigkeit oder Reichweite parametrieren.
Eckdaten: 30 Kw (peak), 100 kmh, 100 km Reichweite, Ladezeit rund 6-8 h, Ladekosten rund 2,5 Euro an 230V. Er dürfte ähnlich günstig laufen wie ein kleiner Diesel mit 3,5 l verbrauch, ist aber bei den Unterhaltskosten geringer, d.h. bei Versicherung und Wartung. Genaue Daten hab ich noch nicht.
Der Gelbe auf dem Foto wird ab morgen den Phaeton unterstützen. Und: aus dem Stand beschleunigt er wie der Dicke mit Vollgas.
vg
Hermann
Also ich finde den Dicken - zumindest als tdv6 - sehr Energie-Effizient in Anbetracht seiner Größe und seines Gewichtes, verbraucht er echt wenig!
Von Boykotts halte ich nichts - gar nichts - darunter leiden eh nur die Paechter und wen boykottieren wir dann? alle? denn die tun sich doch mit
ihrer Preispolitik alle nicht weh ...
Für mich ist das primär kartellrechtlich bedenklich, was hier läuft, aber da haben wir ja wohl nur einen Papiertiger gegen zu setzen. In Italien haben alle Tankstellen im gesamten Land immer den selben Preis - das System hat was, finde ich...
Ben
p.s. bei uns ist montags immer Billig-Sprit-Tag - also hin, 20 Minuten in der Schlange stehen und als ich dran war hängt ein Schild an der Säule "Diesel kaputt" - ich habe heute nicht getankt - Boykott!
Heute bei einer freien Tankstelle am Einkaufszentrum den Liter Diesel für 1,32 € getankt. Shell wollte vorgestern 1,51 und heute auch noch 1,44. Also meide ich die teuren Markentankstellen, sofern möglich.
Momo
@HermannS:
was kosten die Batterien und wie lange leben sie - ich hatte mal einen CityEL und das liest sich alles toll, bis du merkst was die Batterien kosten, wie wenig sie im Winter leisten und wie kurz sie leben...
Zitat:
Original geschrieben von f456
@HermannS:
was kosten die Batterien und wie lange leben sie - ich hatte mal einen CityEL und das liest sich alles toll, bis du merkst was die Batterien kosten, wie wenig sie im Winter leisten und wie kurz sie leben...
hallo f456,
das Akkusytem ist der Knackpunkt an der ganzen Sache. Wir haben ein intelligentes Batteriemanagement im Akkusystem verbaut und überlegen noch eine Akkuheizung für den Winter einzusetzen. Ausserdem parametrieren wir den Controller so, dass die Akkus max 80% entladen werden. Mein Bruder ist der Akkuexperte und hatte auch schon einige CityEL umgebaut und aufgerüstet, d.h. es ist nicht sein erstes Elektroauto. Ich werde es rausfinden müssen aber Elektrofahren ist nicht per se günstiger und wenn man nicht genügend Polster hat, nicht zu empfehlen. Die Akkus sollten 5-6 Jahre halten, dann kommt der grösste Vorteil eines Elektroautos zum Einsatz: Durch Akkutausch erhöht sich die Leistung des Autos, entweder Endgeschwindigkeit oder Reichweite, denn wir haben den Controller abgeregelt.
Hermann
hi,
ich finde das Thema jedenfalls spannend und bin gespannt, welche Erfahrung Du machen wirst; frei von Polstern interessiert mich das Elektrothema nicht ideologisch, sondern wirtschaftlich und da vermochte der CityEL mich nicht zu überzeugen; allerdings ist der natürlich von der Idee Auto auch relativ weit weg - der Smart ja nicht ...
Ben
Zitat:
Original geschrieben von f456
hi,
ich finde das Thema jedenfalls spannend und bin gespannt, welche Erfahrung Du machen wirst; frei von Polstern interessiert mich das Elektrothema nicht ideologisch, sondern wirtschaftlich und da vermochte der CityEL mich nicht zu überzeugen; allerdings ist der natürlich von der Idee Auto auch relativ weit weg - der Smart ja nicht ...
Ben
Hi Ben,
ja, der Smart ist ein relativ wertiges Auto und ein echter Zweisitzer. Der Smart ED kommt erst nächstes Jahr und man munkelt nicht in vernünftigen Stückzahlen, wäre aber vom Preis her OK, der Ion von Peugeot ist ein Viersitzer aber mit über 37.000 Euro zu teuer. Auch den E-Mini kann man nicht kaufen. Tesla ist ungeeignet, I-MiEV auch zu teuer.
Mittlerweile ist die Akkutechnik etwas weiter, ebenso das Batteriemanagement. Akkus umgeben und tagtäglich mehrfach und vollbringen in Smartphones und Laptops durchaus Höchstleistung.
Das Thema Schnellladen ist aber ein totaler Krampf. Es erfolgt normalerweise mit der 10fachen Akkukapazität. Wenn nun in einer Wohnsiedlung 15 Elektroautos auf Schnellladen gehen, braucht man eine Riesenleistung um den Strombedarf zu decken. Dann gehen im ganzen Ort die Lichter aus. Die Netze sind nicht für Spitzenleistung ausgelegt sondern für gleichmässige kleine Dauerleistung.
Hermann
@tcsmoers:
Nein, dein Anliegen muss erst vom obersten Verfassungsgericht abgesegnet sein, ohne eine entsprechende Genehmigung hast du keine Chance.
Mal im ernst, du hast die typische "deutscher Michel" Einstellung. Wenn dir etwas nicht passt in diesem immer bekloppter werdenden Land, dann hau auf den Tisch, sonst ändert sich nie was.
Aber eins muss dir klar sein: die Mineralölkonzerne sind genauso miteinander verzahnt wie die Stromkonzerne. Wenn diese Woche weniger getankt wird, dann eben nächste Woche umso mehr, Aral wird es nicht jucken.
Ist eben der große Vorteil für die Oligarchen, wenn die Nachfrage sinkt, werden einfach die Preise erhöht.