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Spurplatten trotz nicht erfüllten Auflagen eintragbar?
Moin,
sollte die Frage im falschen Themenbereich gelandet sein entschuldige ich mich wirklich und merke an das ich mich erst frisch registriert habe.
Nun zur hauptsächlichen Frage:
Ich fahre einen Seat Leon FR 5F mit Original Alus im Sommer und Zubehör Felgen im Winter und möchte auf die Sommer Felgen gerne 15mm Spurplatten (30mm Achse) klatschen mit der Artikelnummer 12119. von SCC.
Maße der Felgen ->
Sommer: 7,5x18 225/40/18 ET51
Winter : 8x18 225/40/18 ET48
Nun habe ich jedoch das Problem das im Gutachten (Anhang) die Reifenkombination mit ET36 mir unter den Auflagen vorschreibt, dass Radhausverbreitungen angebracht werden müssen was ich aber ungerne vornehmen möchte.
Besteht eine Möglichkeit die Spurplatten ohne Verbreitungen eingetragen zu bekommen wenn ich das Fahrzeug dem TÜV vorzeige?
Immerhin sind die Winterfelgen breiter und weisen auch ein etwas geringere Einpresstiefe auf und reichen noch lange nicht aus dem Radhaus raus.
Alle anderen Anlagen werden stets erfüllt.
Würde mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen freuen!!
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15 Antworten
Das hängt ganz vom Prüfer und seinem Ermessen ab. Ich hab mir mal auf meinen A3 Räder eintragen lassen mit allerhand Auflagen zur Radabdeckung. Hat der Prüfer ohne lange nachzudenken eingetragen, nur Freigang und Lenkeinschlag geprüft.
Gibt aber genauso Prüfingenieure die auf wortgenaue Umsetzung bestehen. Da hilft nur ausprobieren und notfalls auf eine andere Prüfstelle zu wechseln.
Als Ergänzung zur Antwort von @Typ-P1 : idealerweise einfach vorher schon mit dem Prüfer sprechen, was er sehen will, damit er es dir abnimmt. Spart unnötige Kosten für eine Vorführung ohne Abnahme
Im Gutachten stehen doch alle Antworten drin:
Sommerfelgen sind zulässig bei deinem Vorhaben.
Winterfelgen sind nicht zulässig bei deinem Vorhaben. (zu breit, weil größer als 7,5 J in Verbindung mit 225er Reifen, 8J sind zulässig mit 235er Reifen)
Bei der Einpresstiefe gibt's keine Probleme, weil die Einpresstiefen aller Felgen bei Dir, größer als 41mm betragen.
Hinweis: Je höher die Einpresstiefe einer felge ist, desto weiter im Radhaus steht die Felge. Die Angabe im Gutachten ist eine Mindestangabe.
Wie gesagt, es steht alles drin. Und wenn der Prüfer lesen kann, wird er es auch nur unter den Bedinungen abnehmen.
Alternativ kannst du dir als Winterreifen 235er Reifen drauf ziehen.
Und in jedem Falle sind die genannten Auflagen zu erfüllen.
nöö, nicht zwangsläufig. Wie schon erwähnt wurde; die Entscheidung liegt beim Prüfer und seinem Ermessensspielraum. Auch wenn dieser, eigentlich durch Vorgaben nach EU Recht zu prüfen deutlich kleiner geworden ist. Darüber hinaus zeigt jedes Fzg. Fertigungs-Toleranzen und der verwendete Reifen spielt auch eine Rolle, die die Maße beeinflussen können.
Das ist alles korrekt. Aber wir als Foren-Teilnehmer können dazu keine bessere Antwort liefern.
Wir können uns ja nur auf das Gutachten stützen. So steht es leider drin.
Menschlich gesehen kann man als Prüfer jederzeit ein paar Augen zudrücken. Das kenne ich auch aus meiner Zeit als Luftfahrzeugprüfer. Jedoch kann man dafür persönlich haftbar gemacht werden.
Puh, das Teilegutachten ist irgendwie ziemlich schlecht gemacht.
Zum einen:
Die Winter-Alus sind nicht im Verwendungsbereich, damit ist eine Änderungsabnahme nicht möglich. Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum.
Zum anderen:
Zubehör-Alus sind nach meiner Lesart ohnehin nur über eine Einzelabnahme zu legalisieren. Allerdings ist der Abschnitt III.3 so unglücklich formuliert, dass es da vermutlich auch andere Lesarten gibt.
Letztlich läuft es also für die Winter-Kombination sowieso auf eine Einzelabnahme hinaus, und dann spielt auch die Auflage mit der Kotflügelverbreiterung keine Rolle mehr sondern es kommt nur noch darauf an ob es passt.
Also es geht mir nicht unbedingt um die Zubehörfelgen im Winter.
Für mich sind eher die original Alus im Sommer wichtig, da die zu weit im Radhaus stehen.
So wie ich es verstanden habe kann ich nur die original Sommerfelgen mit dem Teilegutachten eingetragen bekommen, stimmt's?
Ich werde es die Tage bei einem TÜV-Prüfer ansprechen und deren Meinungen einholen, vielleicht stellt sich ja jemand bereit die Abnahme mit Toleranz durchzuführen.
Zitat:
@0K.ompression schrieb am 22. Dezember 2023 um 12:35:56 Uhr:
Ich werde jedenfalls berichten und vielen Dank für eure Beiträge.
Wenn da jemand etwas tut was er nicht tun darf solltest du besser nicht darüber berichten
Zitat:
@0K.ompression schrieb am 22. Dezember 2023 um 12:35:56 Uhr:
Also es geht mir nicht unbedingt um die Zubehörfelgen im Winter.
Für mich sind eher die original Alus im Sommer wichtig, da die zu weit im Radhaus stehen.
So wie ich es verstanden habe kann ich nur die original Sommerfelgen mit dem Teilegutachten eingetragen bekommen, stimmt's?
Ich werde es die Tage bei einem TÜV-Prüfer ansprechen und deren Meinungen einholen, vielleicht stellt sich ja jemand bereit die Abnahme mit Toleranz durchzuführen.
alle Teilegutachten (auch reine ABE`s) von Spurplatten gelten und galten immer nur für Serien Rad/Reifenkombin.
In den Gutschten steht auch meist der Hinweiss auf die Möglichkeit andere Kombinationen nutzen zu können, aber diese nur gesondert abnehmen/prüfen zu lassen. Das heisst nichts anders als ein Prüfung nach §19.2 (Einzelabnahme).
Da dein Vorhaben ja nur in Richtung Sommer sprich Serienräder geht, ist die Sache ansich ja relativ einfach.
Nur mit den rundum 15er Platten könnte etwas schwierig werden und gerade an der VA.
Ich hatte seiner Zeit auf meinem Cupra mit 7,5" ET 51 (Winterräder) an der HA 12er und an der VA 10er. Das war in meinen Augen so ziemlich das optimalste, optisch wie technisch (kein schleifen unter allen Gegebenheiten/Umständen).
Die verbindliche Handlungsanweisung des AKE zu §19 erlaubt durchaus die Abnahme von Mehrfachänderungen nach 19(3), wenn die Gutachten das hergeben.
Das ist bei Spurplatten auch nicht unüblich. Im vorliegenden Fall würde ich das Gutachten allerdings so interpretieren, dass es nicht geht. Wie ich schon schrieb.
es wird nicht gänzlich ausgeschlossen, somit möglich und nur über einen §19.2er wie in der Regel üblich bei Verwendung von Sonderrädern. Die Entscheidung trifft der Prüfer.
Der Punkt wird auch hier im TG, Seite 5 unter Rad/Reifenkombin.. Punkt 4 erwähnt!
Manche TG beschreiben das zwar besser als dieses, aber der Punkt existiert auch hier, so wie ich es schon bemerkt habe.
Ich werde nun einfach versuchen an der VA 10mm und HA 12mm eingetragen zu bekommen, genauso wie zwei0.
Die Auflagen für die 10mm mit 225, 7,5 Zoll und ET41 sind wohl bekannt, aber wie schaut's mit 12er Platten aus, welche Auflagen gelten dort?
Finde als jemand der noch nie was eintragen lassen hat das Gutachten ziemlich unübersichtlich.
Viele Grüße und euch allen frohe Festtage.
Ich habe dieses Jahr 7,5x18 ET49 mit 15mm Distanzscheiben pro Seite V/H eingetragen bekommen beim TÜV Nord. Leon 5F SC 2013. War gar kein Thema. Weniger als 15mm wäre auch nicht gegangen wegen der 6 Kolben MOVIT 370x35. Sonst nichts verändert an der Karosserie. KW Clubsport auf max. Tiefe eingetragen.
225/40R18 war das. Für die Felgen hatte ich nur eine Traglastbescheinigung von VW.
ich verstehe daher die Sorgen nicht.
Die Sorgen beziehen sich doch in Wesentlichen darauf, dass die Kombination des TE nicht per Änderungsabnahme einzutragen ist.
Diese Sorge kann dein Beispiel aber nicht entkräften, da es ja bei dir in jedem Fall eine Einzelabnahme sein musste.