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Spurverbreiterungen mit ABE
Guten Abend,
wir suchen für unseren Polo (6R 1.4 DSG HL) Spurverbreiterungen mit ABE.
Im Internet haben wir noch kein passendes Produkt gefunden. Die Scheiben sollen mit den serienmäßigen 17"-Felgen verbaut werden. Pro Achse soll die Verbreiterung 20-30 mm betragen.
Da es sich bei unserem Polo um ein Leasingfahrzeug handelt, können wir nichts in die Papiere eintragen. Deshalb ist für uns die ABE zwingend notwendig.
Kann uns jemand weiterhelfen? Hat jemand einen Tipp für uns?
Wir freuen uns auf Eure Anregungen.
Gruß Phaetonix
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30 Antworten
ich hatte bisher auf jeden meiner Autos immer eine Spurverbreiterung, meistens von H & R.
Aber eine ABE für eine Spurverbreiterung wirst du nicht finden. Das wäre für mich auch neu.
Ist aber nicht schlimm, fahr zum Tüv, abnehmen lassen und gut ist. In den Papieren wird nichts mehr eingetragen wie früher.
Du bekommst eine TÜV Abnahmebescheinigung für abgenommenen Teile.
Zumindest lt. dem premio Tuning Katalog gibt es für unser Fahrzeug von H&R Spurverbreiterungen mit ABE für Serienfelgen:
http://www.premio-tuning.de/download/2010/264-267HundR.pdf
Frag doch mal bei H&R nach, und poste uns die Antwort.
Hai
wenn ich mich da nicht gerade verguckt habe, dann liegen die bei 218 Eus Listenpreis. Spinnen die denn??
Spurverbreiterungen mit ABE gibt es auf jeden Fall,auch von H&R
Diese sind natürlich meistens nur für die kleinsten Räder ab Werk.Da muß man schon genau ob die ABE mit den gewünschten Rädern gültig ist
Ich grab einfach mal das Thema hier aus.
Nach kurzer Suche habe ich jetzt noch keine Erfahrungen mit Spurverbreiterungen beim 6R gefunden.
Ich habe den 6R mit Serien-Boavista Felgen und dem Werkssportfahrwerk. Hat jemand in der Kombination schon Erfahrungen mit Spurverbreiterungen gemacht? Bei H&R hab ich hier (http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/1005571-10.pdf) gelesen, dass also bei den Boavista mit Serienbereifung (215/40 R17 ET46) vorne 15mm und hinten 20mm je Rad zugelassen wären.
Stimmt das so? Hat die schon jemand inkl Sportfahrwerk verbaut? Muss da noch der Radkasten angepasst werden? Muss man trotzdem noch wegen irgendwas zum TÜV, denn Auflage A1a sieht mir danach aus.
Ich hab noch überhaupt keine Ahnung was alles bei ner Spurverbreiterung zu beachten ist. Also immer her mit dem Wissen....
schöne Grüße
Seb
Im Anhang sind Bilder von einem Polo mit 30/30 Tieferlegung und 10mm pro Rad. Also passen vorne auch 20mm rauf, denn gemacht wurde bei dem Polo nix. Zumindestens laut Aussagen des Besitzers.
Und ich bin auch der Meinung, dass du nochmal fix zum TÜV huschen musst.
Wir haben jetzt die Distanzscheiben von Power-Tech an der Hinterachse montiert. Gegenwärtig 8 mm pro Rad. Das sieht schon sehr ordentlich aus. So sollte der Polo werkseitig auf den Reifen stehen.
Wir möchten die Optik aber noch etwas sportlicher haben, deshalb rüsten wir morgen auf 10 mm pro Rad um. Um die Lenkeigenschaften nicht zu verändern, haben wir an der Vorderachse keine Veränderungen vorgenommen.
In den nächsten Tagen folgen hier noch Fotos...
Leider haben die Scheiben keine ABE, sondern nur eine Unbedenklichkeits-
bescheinigung. Also müssen sie von TÜV eingetragen werden. An den Radhäusern sind keine Veränderungen nötig. Die Qualität der Scheiben ist so phantastisch, wie das Fahrverhalten nach der Umrüstung.
Gruß Phaetonix
Spitze!
Ich hatte auch erstmal vor, nur die Hinterachse zu verbreitern, da die hinteren Räder doch was weiter im Radkasten stehen als die Vorderen. Auf die Fotos bin ich dann mal gespannt. Kannst du auch vielleicht eins direkt von hinten machen, so dass man die Wirkung für die Leute die man hinter sich lässt mal sieht?!
Wie teuer ist eigentlich so eine TÜV-Abnahme....?
sg
SEB
Zitat:
Original geschrieben von GT Ingo
ich hatte bisher auf jeden meiner Autos immer eine Spurverbreiterung, meistens von H & R.
Aber eine ABE für eine Spurverbreiterung wirst du nicht finden. Das wäre für mich auch neu.
Ist aber nicht schlimm, fahr zum Tüv, abnehmen lassen und gut ist. In den Papieren wird nichts mehr eingetragen wie früher.
Du bekommst eine TÜV Abnahmebescheinigung für abgenommenen Teile.
Hallo Umbaufreunde,
ist es wirklich so wie GT Ingo das hier geschrieben hat ?
Da ich mir auch einen Polo zulegen und finanzieren möchte überlege ich schon die ganze Zeit wie es funktioniert wenn man was ändern lassen möchte was eine Eintragung erfordert.
Wer kennst sich da aus ?
Vielen Dank schon im voraus.
Gruß Uwe
Ich habe am Montag Zubehörfelgen per Einzelabnahme legalisiert und die müssen in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Zur Eintragung benötigt mein Straßenverkehrsamt auch Teil II (keine Ahnung wofür) weshalb ich ihn von der VW Bank zum Straßenverkehrsamt schicken lassen musste. Haben die auch ohne Probleme gemacht, allerdings gegen eine Gebühr von 15€ was ich recht happig finde, zumal die Gebühr nirgendwo erwähnt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von 85GSX
Ich habe am Montag Zubehörfelgen per Einzelabnahme legalisiert und die müssen in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Zur Eintragung benötigt mein Straßenverkehrsamt auch Teil II (keine Ahnung wofür) weshalb ich ihn von der VW Bank zum Straßenverkehrsamt schicken lassen musste. Haben die auch ohne Probleme gemacht, allerdings gegen eine Gebühr von 15€ was ich recht happig finde, zumal die Gebühr nirgendwo erwähnt wurde.
Ich glaub aber Felgen m,it Sondermaßen ist aber wieder was anderen als zB Tieferlegung oder Spurverbreiterung. Wenn du da komische Felgenmaße hast kann das ja richtig schief gehen, aber bei Tieferlegung und Spurverbreiterung mit Serienfelgen/Bereifung ist das denke ich einfacher weil man nur mm addieren/subtrahieren muss für die "Beinfreiheit" des Wagens...
Hab natürlich überhaupt keine Ahnung
Zitat:
Original geschrieben von GT Ingo
ich hatte bisher auf jeden meiner Autos immer eine Spurverbreiterung, meistens von H & R.
Aber eine ABE für eine Spurverbreiterung wirst du nicht finden. Das wäre für mich auch neu.
Ist aber nicht schlimm, fahr zum Tüv, abnehmen lassen und gut ist. In den Papieren wird nichts mehr eingetragen wie früher.
Du bekommst eine TÜV Abnahmebescheinigung für abgenommenen Teile.
Es kann durchaus in den Papieren (Fahrzeugschein) eingetragen werden.
Mit der Abnahmebescheinigung zu der KFZ Zulassung - Eintragen - fertig (es kostet dann aber eine Gebühr).
Ein Vorteil bei Polizeikontrolle oder Unfall - es werden einfach keine Fragen gestellt, und Du bist auf der sicheren Seite.
Also ich hab mir das von H&R auch noch mal Durchgelesen und muß sagen das das mit der ABE ausreicht. Also keine TÜV vorführung. Ich bin am überlegen ob ich das nicht mache wenn er da ist
wer hat den schon Spurplatenn verbaut und vielleicht auch Bilder davon gemacht ??
Also ich habe jetzt 16mm H & R Platten auf die Hinterachse befestigt
Felgen 7 x 17 , ET 38, abzügl. der 8mm pro Rad = ET 30
mit 215 / 40 / 40 Reifen
passt wunderbar !
Die H & R Spurplatten mit ABE gibt es nur für die Serienfelgen und nicht in allen Breiten, somit kommt in den meisten Fällen um eine Eintragung nicht herum. Ist auch nicht tragisch, da die Tieferlegung eh eingetragen werden muss.
Gruß Ingo