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Spurverlassenwarnung dauerhaft deaktivieren

Audi e-tron GE
Themenstarteram 2. November 2023 um 19:58

Hallo,

Mein E-tron 55 Mj. 23 lenkt in Kurven mit, wenn ich in die Nähe des Fahrbahnrandes komme, was ich als sehr unangenehm empfinde. Ich kann dies zwar deaktivieren, indem ich die Spurverlassenwarnung deaktiviere.

Nach jedem Neustart des Fahrzeugs ist die Spurverlassenwarnung aber wider eingeschaltet . Siehe Bild

Das passiert auch wenn die Spurführung deaktiviert ist und der Tempomat inaktiv ist. Siehe weitere Bilder.

Lässt sich die Spurverlassenwarnung nicht dauerhaft ohne codieren deaktivieren? Hab ich was übersehen?

Sprurverlassenwarnung
Fahrassi
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27 Antworten

Zitat:

@joell8 schrieb am 2. November 2023 um 20:58:31 Uhr:

Hallo,

Mein E-tron 55 Mj. 23 lenkt in Kurven mit, wenn ich in die Nähe des Fahrbahnrandes komme, was ich als sehr unangenehm empfinde. Ich kann dies zwar deaktivieren, indem ich die Spurverlassenwarnung deaktiviere.

Nach jedem Neustart des Fahrzeugs ist die Spurverlassenwarnung aber wider eingeschaltet . Siehe Bild

Das passiert auch wenn die Spurführung deaktiviert ist und der Tempomat inaktiv ist. Siehe weitere Bilder.

Lässt sich die Spurverlassenwarnung nicht dauerhaft ohne codieren deaktivieren? Hab ich was übersehen?

Antwort ist nein, lässt sich nicht dauerhaft abschalten und nein, Du hast nichts übersehen.

da musst codieren - nützt nichts. ich hab´s mit ODBAPP gemacht und so eingestellt das er sich immer die letzte einstellung merkt. also wenn aus dann auch aus beim nächsten start.

Muss codierbar sein, denn mein 2020er merkt sich das out-of-the-box so.

Zitat:

@sniffer schrieb am 3. November 2023 um 07:29:09 Uhr:

da musst codieren - nützt nichts. ich hab´s mit ODBAPP gemacht und so eingestellt das er sich immer die letzte einstellung merkt. also wenn aus dann auch aus beim nächsten start.

...ichse michse auch

Das System ist mittlerweile verpflichtend für alle Neufahrzeuge, daher lässt es sich auch nicht dauerhaft deaktivieren. Wenn man das macht, dann erlischt auch die Betriebserlaubnis, daher Vorsicht bei solchen Dingen!

MfG

Hannes

Zitat:

@Hannes H. schrieb am 3. November 2023 um 09:16:53 Uhr:

Das System ist mittlerweile verpflichtend für alle Neufahrzeuge, daher lässt es sich auch nicht dauerhaft deaktivieren. Wenn man das macht, dann erlischt auch die Betriebserlaubnis, daher Vorsicht bei solchen Dingen!

MfG

Hannes

Es ist aber ein Unterschied zwischen „dauerhaft deaktivieren“ und „letzte Einstellung merken“.

Letzteres könnte ergänzt werden um eine kurze Info bei Fahrbereitschaft - ehemals „Zündung“ an.

Ich habe bisher nirgends gelesen, dass eine Einstellung „last state“ ggf ergänzt um eine Meldung rechtswidrig sei.

Ebenso wenig dass eine immer wieder neue Aktivierung vor jeder Fahrt Pflicht sei.

Hast Du dazu eine Quelle?

Denn nur dann KÖNNTE es die Betriebserlaubnis betreffen.

Zitat:

@kappa9 schrieb am 3. November 2023 um 09:28:30 Uhr:

 

Ebenso wenig dass eine immer wieder neue Aktivierung vor jeder Fahrt Pflicht sei.

Hast Du dazu eine Quelle?

Denn nur dann KÖNNTE es die Betriebserlaubnis betreffen.

Ich habe mal bei uns in der Firma nachgefragt, da kam die Antwort von den Entwicklern, dass das so vorgeschrieben sein soll. Aus dem Grund ist das mittlerweile bei allen Neufahrzeugen so, egal ob jetzt Mercedes, Audi oder was anderes, dass sich der Assistent nach jedem Start wieder aktiviert.

MfG

Hannes

In gespannt auf die Gesetzesquelle und den genauen Wortlaut.

Es wäre nicht das erste Mal dass im vorauseilenden Gehorsam und aus reiner Vorsicht über das Ziel hinaus geschossen wurde.

ab 06/22 ist der Spurhalteassistent Pflicht nach einer EU Verordnung und gehört zur Typengenehmigung.

Sonst kann das Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden in Deutschland.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 3. November 2023 um 11:30:05 Uhr:

ab 06/22 ist der Spurhalteassistent Pflicht nach einer EU Verordnung und gehört zur Typengenehmigung.

Sonst kann das Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden in Deutschland.

DAS habe ich schon verstanden.

Das alleine besagt aber nicht, dass „letzte Einstellung gespeichert“ unzulässig wäre und die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Dazu bedürfte es genau diesem Zusatz. Den habe ich vielleicht mangels eigener guter Recherche bisher nicht gelesen.

Die feinen Unterschiede…

@kappa9

DAS habe ich schon verstanden.

Das alleine besagt aber nicht, dass „letzte Einstellung gespeichert“ unzulässig wäre und die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Dazu bedarf es genau diesen Zusatz. Den habe ich vielleicht mangels eigener guter Recherche bisher nicht gelesen.

Die feinen Unterschiede…

Und DAS wiederum habe ich auch nicht behauptet...:D

Es geht ja hier darum, ob man den "Ausprogrammieren" darf.

Im übrigen stelle ih den auch immer aus, hab mich daran gewöhnt, ist ja nur ein Tipp auf den Blinkerhebel.

Das ist echt nervig mit diesem "Assistenten"

Wegen so etwas fummele ich aber nicht im Bordnetz rum und laufe Gefahr Stress mit Audi zu bekomen, wenn da mal etwas im Bordnetz quer läuft.

Und ja, ich könnte das, die Möglichkeiten hab ich Berufsbedingt.

Aber muss halt jeder selber wissen, wie er damit umgeht.

 

Das Problem ist halt: Demnächst sitzt man 10 Minuten vor der Fahrt im Auto und geht eine Checkliste der zu deaktivierenden (und nachgewiesen fehlerhaft funktionierenden) Assistenten und Bimmel-Warnern durch bevor man unbehelligt fahren darf.

Spurverlassenwarner / aktiver Spurhalteassistent, Geschwindigkeitswarner mit Piepton und so weiter.

Bin ja schon froh, dass der Gurtwarner funktioniert wie er soll und keine Fehlalarme bimmelt.

Um es klar zu stellen: Ich bin Fan von Assistenten und Sicherheitssystemen. Aber damit verbunden habe ich zwei elementare Forderungen:

1. sie müssen fehlerfrei funktionieren

2. entweder ich habe als Fahrer die uneingeschränkte Verantwortung: Genau DANN entscheide ICH welche aktiven Helfer und akustischen Warner ich temporär oder dauerhaft ausschalte, oder ich darf die Kontrolle vollständig an das Fahrzeug abgeben und bin aus der Verantwortung (=vollständiges autonomes Fahren der höchsten Stufe)

Wenn die Dinger ständig Fehlalarme und Falschverhalten haben (und das sogar zum Teil gegen StVo und verkehrsgefährdend wie Spurassi verreisst das Lenkrad oder Phantombremsungen), will ich die letzte Einstellung (aktiv oder inaktiv) auch gespeichert lassen können.

:D:D

Zitat:

@kappa9 schrieb am 3. November 2023 um 12:35:25 Uhr:

Das Problem ist halt: Demnächst sitzt man 10 Minuten vor der Fahrt im Auto und geht eine Checkliste der zu deaktivierenden (und nachgewiesen fehlerhaft funktionierenden) Assistenten und Bimmel-Warnern durch bevor man unbehelligt fahren darf.

Spurverlassenwarner / aktiver Spurhalteassistent, Geschwindigkeitswarner mit Piepton und so weiter.

Bin ja schon froh, dass der Gurtwarner funktioniert wie er soll und keine Fehlalarme bimmelt.

Um es klar zu stellen: Ich bin Fan von Assistenten und Sicherheitssystemen. Aber damit verbunden habe ich zwei elementare Forderungen:

1. sie müssen fehlerfrei funktionieren

2. entweder ich habe als Fahrer die uneingeschränkte Verantwortung: Genau DANN entscheide ICH welche aktiven Helfer und akustischen Warner ich temporär oder dauerhaft ausschalte, oder ich darf die Kontrolle vollständig an das Fahrzeug abgeben und bin aus der Verantwortung (=vollständiges autonomes Fahren der höchsten Stufe)

Wenn die Dinger ständig Fehlalarme und Falschverhalten haben (und das sogar zum Teil gegen StVo und verkehrsgefährdend wie Spurassi verreisst das Lenkrad oder Phantombremsungen), will ich die letzte Einstellung (aktiv oder inaktiv) auch gespeichert lassen können.

:D warum kommt mir das so bekannt vor ?

Leider wahr ;-)

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