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Spurwechsel Unfall

VW T-Roc 1 (A1)
Themenstarteram 3. Mai 2022 um 13:40

Moin,

Ich hatte am 17.04.22 einen Unfall auf einer dreispurigen Fahrbahn. Ich fuhr auf der rechten Fahrbahn und wechselte ohne Probleme auf die mittlere Fahrbahn und fuhr ca 50 Meter. Die Unfallgegnerin führte plötzlich und unvorhersehbar einem Überholmanöver von der linken Fahrspur einen Spurwechsel nach rechts (Mittlere Fahrspur) durch, wodurch es zur Kollision kam und mein Fahrzeug nach rechts gedrängt wurde. Hierzu liegen diverse Lichtbilder vor. Zeuge war der Beifahrer in meinem Fahrzeug.

Direkt nach dem Unfall ist sie weiter auf die mittlere Fahrspur gewechselt um den nachkommenden Verkehr nicht zu stören und stand dann direkt vor mir. Sie sagte natürlich das es meine Schuld sei, obwohl meine erste Frage war, ob es Ihr gut ginge und ob alles ok ist.

Bei ihr ist die ganze Rechte Seite verbeult und bei mir ist es eben vorne links etwas eingedrückt.

Polizei habe ich gerufen und die haben alles aufgenommen und nicht viel dazu gesagt. Mein Beifahrer hat auch seine persönlichen Daten angeben und sich als Zeuge zur Verfügung gestellt.

Ein Tag später war ich beim Gutachter und der stellte ein Schaden von knapp 8000 Euro fest. Ein Tag später dann alles beim Anwalt abgegeben und der hat jetzt den Schaden bei Ihrer Versicherung eingefordert.

Hab den Schaden auch meiner Versicherung gemeldet vorsichtshalber und jetzt heißt es abwarten. Bei meiner Versicherung wurde von der Unfallgegnerin bislang nichts eingereicht. Ich habe eine Vollkasko und eine Schadenfreiheitsklassen Schutz (Ein Unfall frei im Jahr) so, das ich nicht zurückgestuft werden. Rechtsschutz versichert bin ich auch. Der Wagen geht morgen zur Reparatur, da ich darauf angewiesen bin. Daher trage ich erstmal alle Kosten selber.

Nun meine Frage, wie hoch ist das Risiko das ich diesen Fall verliere oder das es 50/50 gewertet wird? Und was kann ich noch tun, um meine Unschuld zu beweisen?

Sie hatte keine Zeugen im Fahrzeug und dazu kommt noch das es das Fahrzeug ihrer Mutter war.

So hat Sie sich nach dem Unfall eingeord
Andere Perspektive
Mein Schaden
+1
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10 Antworten

Hallo Mailko47,

erst mal mein Bedauern für das Missgeschick und den Ärger den man damit hat.

 

Die Polizei kann aufgrund der Beschädigungen (Aufprallwinkel) schon feststellen, wer wem reingefahren ist.

 

Außerdem hast du einen Zeugen, der deine Aussage ja bestätigen wird.

Also alles kein Problem, nur viel Arbeit und Ärger.

 

Bei den Reparaturkosten, auch die Wertminderung nicht vergessen (Anwalt)

 

Noch etwas zur Rückstufung, ja ein Unfall ist frei und man wird nicht zurückgestuft, wenn man das mit versichert hat.

Solltet du jedoch die Versicherung wechseln, wird die Rückstufung weitergegeben.

 

Weiß ich deshalb, weil genau das bei meiner Frau passiert ist, obwohl der Unfall schon

4 Jahre zurück lag.

Themenstarteram 4. Mai 2022 um 17:00

Zitat:

@6er-Alf schrieb am 3. Mai 2022 um 21:37:19 Uhr:

Hallo Mailko47,

erst mal mein Bedauern für das Missgeschick und den Ärger den man damit hat.

 

Die Polizei kann aufgrund der Beschädigungen (Aufprallwinkel) schon feststellen, wer wem reingefahren ist.

 

Außerdem hast du einen Zeugen, der deine Aussage ja bestätigen wird.

Also alles kein Problem, nur viel Arbeit und Ärger.

 

Bei den Reparaturkosten, auch die Wertminderung nicht vergessen (Anwalt)

 

Noch etwas zur Rückstufung, ja ein Unfall ist frei und man wird nicht zurückgestuft, wenn man das mit versichert hat.

Solltet du jedoch die Versicherung wechseln, wird die Rückstufung weitergegeben.

 

Weiß ich deshalb, weil genau das bei meiner Frau passiert ist, obwohl der Unfall schon

4 Jahre zurück lag.

Danke für deine Antwort. Das macht mir Hoffnung

Mahlzeit!

Ich lese gerade, dass Du, Maliko47, den Schaden zunächst selber zahlen möchtest um die Abwicklung zu beschleunigen.

Mit selber zahlen meinst Du, dass Du das zunächst über Deine Vollkasko abwickeln wirst und falls dann die Schuldfrage zu Deinen Gunsten geklärt wird, Deine Versicherung die Auslagen von der gegnerischen Versicherung einfordert? Oder willst wirklich selber als Privatmann die Instandsetzung selber zahlen und dann je nach Ausgang der rechtlichen Frage, von einem der dann zuständigen Versicherer zurück fordern?

Läufst du bei so einer Vorgehensweise nicht Gefahr, dass der Versicherer dann z.B. mit dem Gutachten nicht einverstanden ist und nicht alles zurück erstattet, zunächst auch nochmal einen Gutachter hätte raus schicken wollen? Ich denke, dass Dich Dein Rechtsanwalt da bereits konkret zu beraten hat und er dann dafür Sorge trägt, dass Du Diene Auslagern erstattet bekommst, aber es würde mich mal interessieren, wie diese Vorgehensweise zustanden gekommen ist weil ich es eben nur über den Standardweg kenne: beschädigtes Auto an die Werkstatt übergeben, Gutachten erstellen lassen, Abtretung an die Werkstatt unterschreiben oder einem Rechtsanwalt übergeben, für die Dauer des Nutzungsausfalls wenn nötig einen adäquaten Ersatzwagen nehmen und die Kosten ebenso über den Versicherer abwickeln lassen. Das Argument, dass man schnell wieder mobil sein möchte und deswegen die Reparatur durch Selbstzahlung beschleunigt dürfte ja eigentlich nicht relevant sein, weil man sich ja nunmal einen Ersatzwagen nehmen kann der dann auch erstattet wird.

am 5. Mai 2022 um 15:34

Also mal meine Meinung. Solang die Schuldfrage nicht geklärt ist auf keinen Fall selber irgendwas zahlen. Kommt ja fast einem Geständnis gleich. Spurwechsel ist immer so ne Sache, aber Dein Anwalt sollte das auch wissen das Du nicht in Vorkasse zu gehen hast.

Zitat:

@Maliko47 schrieb am 3. Mai 2022 um 15:40:26 Uhr:

Bei meiner Versicherung wurde von der Unfallgegnerin bislang nichts eingereicht.

Wieso soll die Unfallgegnerin bei deiner Versicherung was einreichen?

Die muss ja gar nicht wissen wo du versichert bist.

Themenstarteram 5. Mai 2022 um 22:07

Zitat:

@lufri1 schrieb am 5. Mai 2022 um 18:34:58 Uhr:

Zitat:

@Maliko47 schrieb am 3. Mai 2022 um 15:40:26 Uhr:

Bei meiner Versicherung wurde von der Unfallgegnerin bislang nichts eingereicht.

Wieso soll die Unfallgegnerin bei deiner Versicherung was einreichen?

Die muss ja gar nicht wissen wo du versichert bist.

Naja, Sie gibt mir ja die Schuld. Daher muss sie sich doch bei meiner Versicherung melden oder über einen Anwalt.

Themenstarteram 5. Mai 2022 um 22:09

Zitat:

@i need nos schrieb am 5. Mai 2022 um 12:30:15 Uhr:

Mahlzeit!

Ich lese gerade, dass Du, Maliko47, den Schaden zunächst selber zahlen möchtest um die Abwicklung zu beschleunigen.

Mit selber zahlen meinst Du, dass Du das zunächst über Deine Vollkasko abwickeln wirst und falls dann die Schuldfrage zu Deinen Gunsten geklärt wird, Deine Versicherung die Auslagen von der gegnerischen Versicherung einfordert? Oder willst wirklich selber als Privatmann die Instandsetzung selber zahlen und dann je nach Ausgang der rechtlichen Frage, von einem der dann zuständigen Versicherer zurück fordern?

Läufst du bei so einer Vorgehensweise nicht Gefahr, dass der Versicherer dann z.B. mit dem Gutachten nicht einverstanden ist und nicht alles zurück erstattet, zunächst auch nochmal einen Gutachter hätte raus schicken wollen? Ich denke, dass Dich Dein Rechtsanwalt da bereits konkret zu beraten hat und er dann dafür Sorge trägt, dass Du Diene Auslagern erstattet bekommst, aber es würde mich mal interessieren, wie diese Vorgehensweise zustanden gekommen ist weil ich es eben nur über den Standardweg kenne: beschädigtes Auto an die Werkstatt übergeben, Gutachten erstellen lassen, Abtretung an die Werkstatt unterschreiben oder einem Rechtsanwalt übergeben, für die Dauer des Nutzungsausfalls wenn nötig einen adäquaten Ersatzwagen nehmen und die Kosten ebenso über den Versicherer abwickeln lassen. Das Argument, dass man schnell wieder mobil sein möchte und deswegen die Reparatur durch Selbstzahlung beschleunigt dürfte ja eigentlich nicht relevant sein, weil man sich ja nunmal einen Ersatzwagen nehmen kann der dann auch erstattet wird.

Das mit der Reparatur habe ich mir anders überlegt, da mir mein Anwalt fast das selbe geschrieben hat, wie du. Es könnte ja noch von der Gegenseite ein Gutachter geschickt werden. Und wenn das Fahrzeug dann aber wieder repariert wird, könnte es zu Problemen kommen. Daher warte ich jetzt einfach ab. Ich hatte ursprünglich vor, den Schaden erstmal aus meiner eigenen Tasche zu zahlen.

Zitat:

@Maliko47 schrieb am 6. Mai 2022 um 00:07:35 Uhr:

Zitat:

@lufri1 schrieb am 5. Mai 2022 um 18:34:58 Uhr:

 

Wieso soll die Unfallgegnerin bei deiner Versicherung was einreichen?

Die muss ja gar nicht wissen wo du versichert bist.

Naja, Sie gibt mir ja die Schuld. Daher muss sie sich doch bei meiner Versicherung melden oder über einen Anwalt.

Sie braucht sich bei deiner Versicherung überhaupt nicht melden.

Themenstarteram 6. Mai 2022 um 8:09

Zitat:

@lufri1 schrieb am 6. Mai 2022 um 08:25:24 Uhr:

Zitat:

@Maliko47 schrieb am 6. Mai 2022 um 00:07:35 Uhr:

 

Naja, Sie gibt mir ja die Schuld. Daher muss sie sich doch bei meiner Versicherung melden oder über einen Anwalt.

Sie braucht sich bei deiner Versicherung überhaupt nicht melden.

Und wie macht sie Ansprüche geltend?

Du musst es deiner Versicherung melden.

Sie stellt das Auto in die Werkstatt und lässt es reparieren.

Die Werkstatt verrechnet mit deiner Versicherung.

So läuft es bei uns in Österreich wenn der Verursacher klar ist. Wenn es Streitereien gibt, müssen das sowieso die Versicherung oder die Anwälte klären.

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