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Stadt erneuert Bürgersteig

Themenstarteram 21. Oktober 2018 um 15:41

Hallo,

ich bitte um Entschuldigung, wenn es das falsche Forum sein sollte.

Die SUFU gab leider auch nichts her.

Folgendes ist passiert bzw passiert gerade.

Nachdem in unserer Strasse die Bürgersteige und Teile von Grundstücken

durch zu groß gewordene Baumwurzeln teilweise unpassierbar wurden hat

die Stadt, in der wir wohnen, nach viel Gemecker der Anwohner die Bäume jetzt ausbuddeln lassen und renoviert die Bürgersteige. So weit so gut.

Leider wird nur ein Teil der Bürgersteige gemacht, d.h die Einfahrten mit abgesenktem Bordstein werden nicht erneuert, mit der Begründung dass dies die Hausbesitzer selber zahlen sollten.

Meiner Meinung nach ist das nicht richtig- da dies genauso Teil des Bürgersteiges ist.

Dass wir keinen Anspruch darauf haben, weiss ich. Mich würde aber die rechtliche Beurteilung der Lage interessieren. Denn wenn ich die ,,Logik" der Stadt weiterspinne könnten

die Hausbesitzer ja ,,ihre" Einfahrt dann umzäunen, scheint ja ihnen zu gehören.

Kennt jemand eine solche Situation, oder hat eine Idee, wie die Rechtslage aussehen könnte?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Oktober 2018 um 07:47:30 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Okt. 2018 um 01:18:18 Uhr:

Genaueres kann man in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt nachlesen.

Nicht jede Stadt/Gemeinde hat eine Strabs.

Dennoch kann man ja mal schauen, ob eine vorhanden ist und wenn ja, dann auch in diese schauen. So spart man u.U. hier zig Seiten Mutmaßungen und Fehlinterpretationen....

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Der Stadt es es egal, ob du jedes Mal die hohe Bordssteinkante rauf- und runterfährst. Damit ist die Zuständigkeit auch schon geklärt, die liegt beim Grundstückseigentümer. Der Bürgersteig samt Bordsteinkante ist Eigentum der Stadt. Um dort Veränderungen vornehmen zu können, bedarf es einer Genehmigung. Die gibt es gegen Geld beim Bauamt der Stadt. Damit die Absenkung den baurechtlichen Vorschriften entspricht, kann die Stadt die Beauftragung einer Fachfirma verlangen (es ist ja schließlich das Eigentum der Stadt).

Wenn vorher einer da war muss wieder einer hin, war letztes Jahr bei uns auf der Straße auch so.

... die Bordsteine sind doch schon abgesenkt...:D

@TE

Ziehe Dir mal die Straßenausbaubeitragssatzung Deiner Gemeinde/Stadt rein, da kannst Du nachlesen,welche ErhaltungsMaßnahmen von der Stadt getragen werden müssen.

Da steht dann auch, was der Grundstückseigner selbst zu tragen hat.

Und wenn die Einfahrten mit den abgesenkten Bordsteinen durch die Bäume nicht beschädigt wurden, gibt's keinen Grund diese zu erneuern.

Gruß M

Das kommt genau auf die Lage an. Alles was anders ist bei der Einfahrt, als der übrige Bürgersteig, muss der Grundstückseigentümer selber von einer Fachfirma machen lassen und bezahlen.

Also den durchgängigen Bürgersteig und evtl. noch daneben den Radweg und Grünstreifen, macht die Stadt.

Man kann sich natürlich Gedanken machen ob die Stadt mit ihren Bäumen den Schaden an der Einfahrt verursacht hat, vielleicht ist da ja was zu machen ;)

Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des baulichen Zustands trifft die Gemeinde. Auf Beseitigung einer Gefahrenlage kann man auch aktiv klagen.

Ich würde die Fa., die die Bauarbeiten durchführt fragen (bzw. die Mitarbeiter). Die Stadt führt die Arbeiten ja nicht selber durch.

Zitat:

@tomold schrieb am 21. Oktober 2018 um 18:14:33 Uhr:

Ich würde die Fa., die die Bauarbeiten durchführt fragen (bzw. die Mitarbeiter). Die Stadt führt die Arbeiten ja nicht selber durch.

Die verdienen sich gerne mal einen Tausender extra.

Da sollte man schon vor der Frage wissen, wie die Lage ist.

Also bei uns reicht es im Rathaus vorstellig zu werden und den Verantwortlichen darüber zu informieren. Der hat eine Karte ausgedruckt, die betreffenden Stellen markiert und kurze Zeit später kam ein Bautrupp vorbei, der alles repariert hat.

Es ging um 3 lockere Steine bei einem abgesenkten Bordsteinabschnitt...

Als Eigentümer wollte ich mich beteiligen/selbst reparieren, aber das wurde mir untersagt, die Stadt sei für solche Fälle zuständig...

HTC

Ich meine mit meiner Bordsteinabsenkung damals nur die Genehmigung und

die Arbeit an sich bezahlt zu haben.

Irendeinerlei Eigentum habe ich im öffentlichen Bereich nicht erworben.

Damit habe ich mir aber wohl das Recht erworben,

den Bordstein zu überfahren.

Bei Beschädigungen wäre ich arg irritiert wenn die Stadt das nicht repariert,

aber wenn die Gemeinde ein Flickwerk verschiedener Beläge wünscht,

gibt es bestimmt keine Verpflichtung nur aus optischen Gründen

heile Beläge zu tauschen.

Bei einer Reparatur wird nur das nötigste gemacht, damit die Gefahrenstellen beseitigt werden. Dies kostet die Anwohner nichts.

Entscheidet die Stadt sich für eine komplettsarnierung zahlen die Anwohner anteilig die Kosten. Mir wäre neu, dass eine Einfahrt extra kostet. Normaler weise zahlt man nach Länge des Gehweges vor dem Grundstück, oder nach Grundstücksgröße. Genaueres kann man in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt nachlesen.

Jetzt kann man sich freuen, dass man nichts zahlen musste. Oder sich ärgern, dass keine Komplettsarierung durchgeführt wurde, die anteilig von der Stadt gezahlt wird.

Erwähnte ich weiter oben ja auch schon, einfach in der Satzung nachschauen.

Gruß m

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Okt. 2018 um 01:18:18 Uhr:

Genaueres kann man in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt nachlesen.

Nicht jede Stadt/Gemeinde hat eine Strabs.

Und das ist gut so :)

HTC

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