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Stand 2019: Probefahrt ohne TÜV bei Händler nun Geschichte?

Themenstarteram 8. September 2019 um 21:15

Servus miternand!

Da ich zu dem obigen Thema keine aktuellen und glasklaren Antworten gefunden habe, muss ich eben selbst aktiv werden:

Ist es jetzt echt seit 2015 nicht mehr möglich, selbst mit 06er rotem Kennzeichen, eine Probefahrt bei einem Vertragshändler(in meinem Fall der mit dem Stern auf dem Dach) zu vereinbaren, wenn der angestrebte Gebrauchtwagen aktuell keine HU+ AU mehr hat? Der Grund scheint zwar logisch, hat aber leider eine enorm kontraproduktive Kehrseite:

Keine Probefahrt!

Ich möchte mich ungern nur auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen müssen, dass sich Lager, Getriebe, Motor usw. in einem einwandfreien Zustand befinden!

Zitat: „Da alle Service- Intervalle eingehalten wurden und man sich innerhalb der 1 jährigen Gebrauchtwagengarantie um nichts zu sorgen braucht, hat man ja nichts zu verlieren. Wir haben ja schließlich einen Ruf zu verlieren!“

Also kristallisiert sich hier eine neue Methodik heraus?

Man lasse dem Wagen den TÜV ablaufen, teile dem potentiellen Käufer nur mit: TÜV werde bei Kauf neu gemacht und verschleiere so lange wie möglich, dass der Probefahrt- Termin nur ein Lockvogel- Move war...

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und wie wurde das gehandelt?

Merci

Beste Antwort im Thema

Moin,

Die Regelungen bzgl. HU gelten nir für das Kurzkennzeichen. Die Regelungen gelten NICHT für die mittlerweile exklusiven roten Händlerkennzeichen. D.h. Probefahrt ist damit problemlos möglich. Strittig ist allerdings WAS, WANN, in WELCHEM Umfang als Probefahrt gilt und ob der Kennzeicheninhaber dabei im Fahrzeug sein muss oder nicht.

LG Kester

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Moin,

Die Regelungen bzgl. HU gelten nir für das Kurzkennzeichen. Die Regelungen gelten NICHT für die mittlerweile exklusiven roten Händlerkennzeichen. D.h. Probefahrt ist damit problemlos möglich. Strittig ist allerdings WAS, WANN, in WELCHEM Umfang als Probefahrt gilt und ob der Kennzeicheninhaber dabei im Fahrzeug sein muss oder nicht.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 9. September 2019 um 09:21:44 Uhr:

und ob der Kennzeicheninhaber dabei im Fahrzeug sein muss oder nicht.

vorgeschrieben ist nur, dass die Fahrt betrieblichen Zwecken dienen muss. Nirgendwo steht auch nur annähernd, dass ein MA des verkaufenden Autohauses dabei sein muss. Das wäre auch komplett entgegen der üblichen Praxis im Autohandel.

Moin,

Naja ;) da gibt es ja noch die "absurdesten" Durchführungsverordnungen bis hin zur Gemeinde und die Wünsch der Versicherungen.

Ich kenne tatsächlich sowohl die Vorschrift seitens der vollziehenden Aufsichtsbehörde, dass und auch dass nicht im Nachbarkreis. Wenn man nicht erst Jahrelang klagen mag, macht man dann halt so und wer weiß, wer dann Recht bekommt.

Und das Dickicht was es da gibt - kann man echt nicht durchblicken, deshalb die etwas vorsichtigere Formulierung.

LG Kester

Da hat Dir der Händler schon n ziemlichen Quatsch erzählt.

Wie schon erwähnt, ist eine Probefahrt/ Prüfungsfahrt und Überführungsfahrt auch mit abgelaufener HU möglich. Dass das Auto trotzdem verkehrssicher sein muss, versteht sich von selbst.

Bzgl. Probefahrt nur im Beisein des Händlers...

Ich selbst lasse niemand allein fahren.

Themenstarteram 9. September 2019 um 11:07

Top - ich fühle mich aufgeklärt :)

Merci nochmal,

feggy

Eine MercedesNiederlassung verkauft ein Fahrzeug welches keinen TÜV hat, und gibt 1 Jahr Garantie drauf?

Warum?

Dachte beim MB Händler gibt es keine Fahrzeuge älter 5 Jahre.

Themenstarteram 9. September 2019 um 20:06

Anscheinend doch - war ein A250 AMG Sport aus 2013. Hätten natürlich den TÜV bei Verkauf neu gemacht. Ging in diesem Fall ja um die Möglichkeit der Probefahrt ohne TÜV.

Wie du schon sagst, TÜV beim kauf würde er neu machen.

Somit trägt er die zusätzliche Kosten, sollten Probleme auftreten.

Die Probefahrt ist ohne HU/AU möglich, wie oben gesagt.

 

Also gibt's doch garkein Problem, oder :D

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