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standgebüren bezahlen oder nicht? wem gehört das auto
Hallo Ich habe da mal ne etwas knifflige frage,
und zwar ist es so das ich vor gut 3 Jahren ein Auto von mir zu meinem Chef auf Arbeit gestellt habe (Autohaus/Verwerter) da haben wir dann ausgemacht das er das Auto in teilen bei eBay einstellt und verkauft er hat dazu auch den Fahrzeugbrief bekommen den er bis heute noch hat dann hat er mich vor nem halben Jahr gekündigt. Verkauft worden ist kein teil von dem wagen. Nun will er standgebüren von mir haben (das mit meinem letzten Gehalt gegen rechnen) aber eigentlich ist es doch so das der wagen ihm gehört da er den Brief hat (ich stehe auch nicht im Brief da ich den wagen nie angemeldet hatte da er als Ersatzteilspender gedacht war) ich habe auch kein Problem damit wen er den wagen behält.
Nun die frage ist es rechtens das er mir standgebüren abnimmt ? Da es ja rein theoretisch nicht mein wagen ist er auch dafür keine beweise hat, oder liege ich da falsch ?
MfG HG_Power
Beste Antwort im Thema
Hat der gute Chef zum Zeitpunkt des Abstellens des Wagens auf Standgebühren hingewiesen?
Die kann er eigentlich nur ab dem jetzigen Zeitpunkt des Bekanntgebens, aber nicht rückwirkend fordern, da offensichtlich keine Standgebühren vereinbart waren.
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19 Antworten
was ist dein chef für ein galgenvogel?
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
was ist dein chef für ein galgenvogel?
Nun mal langsam ....... es gibt immer zwei Seiten der Betrachtung solcher Vorfälle, einmal die moralisch-ethische (sofern die Angaben des Fragestellers der Wahrheit entsprechen, stimme ich bei der Beantwortung dieses einen Aspektes dir und deiner Betrachtungsweise zu) und dann gibt es auch noch die rein juristische Seite ..... und da sieht die Sache eben anders aus.
Hier wurde also ein Gegenstand, ein Auto, das dem Fragesteller gehört (hatte er von jemand anderem gekauft) bei einer dritten Person (seinem damaligen Chef) auf dessen Gelände untergestellt zum Zwecke der Verwertung.
Es ist durchaus üblich, dafür Standgebühren zu verlangen, denn der Gegenstand (das fragliche Auto) gehört ja nach wie vor dem Fragesteller, nicht seinem ehemaligen Chef, da damals ja wohl kaum ein formeller Kaufvertrag zwischen dem Fragesteller und seinem Chef gemacht worden ist.
Jetzt, da nach der Kündigung kein Vertragsverhältnis zwischen dem Fragesteller und seinem ehemaligen Chef mehr besteht, darf dieser dem Fragesteller selbstverständlich für seine erbrachte Dienstleistung "Abstellung eines Gegenstandes" eine sogenannte Standgebühr in Rechnung stellen, klar geht das.
Es kann sogar noch weiter gehen, dass der ehemalige Chef ihm die Entsorgungskosten/Abschleppkosten in Rechnung stellen darf, wenn jemand seinen Schrott auf meinem Grundstück abstellt, möchte ich dafür auch eine Entschädigung haben.
So sieht die rein rechtliche Betrachtung dieses Falles aus, auch vor Gericht hätte der Fragesteller hier kaum Chancen, dass er um die Zahlung dieser Standgebühr umhin kommt, fest steht doch lediglich, dass das Schrottauto dem Fragesteller gehört, alles andere wurde stillschweigend bzw. ohne Papierkram damals so abgemacht, da sieht die Beweislage im Sinne des Fragestellers mau aus.
Also: Pech gehabt, auf letzten Lohn verzichten, dumm gelaufen.
Grüße
Udo
Man könnte es aber durchaus auch so sehen, dass er seinem Chef das Fahrzeug geschenkt hat, dann wären die Ansprüche nicht gerechtfertigt.
Dafür könnte auch sprechen, daß er den Brief übergeben hat, denn wer rückt den schon raus, wenn er das Auto nicht haben möchte?
Andererseits ist, wie der höchstfrequente Udo schon schrieb, auch die Position des Chefs nachvollziehbar.
Aber: wenn mit "formeller Vertrag" ein schriftlicher Vertrag gemeint ist, dann ist das nicht erforderlich. Ein Vertrag kommt über zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Daß grundsätzlich die Schriftform notwendig sei ist ein weit verbreiter Irrtum: es ist genau andersherum. Die Schriftform ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Die Schriftform ist aber bei der Beweisführung äußerst hilfreich. Dabei muß ja noch nicht einmal böse Absicht im Spiel sein: wer kann sich noch nach zwei Jahren an den Wortlaut erinnern? Und was gesagt und was verstanden wird sind eben auch oft zwei verschiedene Dinge.
Im vorliegenden Fall kommt es wohl drauf an, wie das tatsächlich gelaufen ist.
"Chef, willste mein Auto zum schlachten haben? Will ich nix für, bin froh wenn die Karre wech ist" - "Klar, machen wir!" oder "Chef, kann ich meine Karre bei Dir abstellen und Du verhökerst den nebenbei in Teilen?" - "Jo, mach ma!"
Klingt verdammt ähnlich, hat aber einen graverenden Unterschied: im ersten Fall ist der Eigentumsübergang gewollt, im zweiten nicht. Man mag sich vielleicht noch nach zwei Jahren daran erinnern, was man wollte, ob man aber zusammenbekommt, was man wirklich gesagt hat?
Schwierig. Der Anwalt wird sich freuen, aber der bekommt sein Geld unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Wenn Ich in der Situation wäre und der Chef und ich noch miteinander reden könnten ohne uns die Köpfe einzuschlagen würde ich versuchen, da irgendeinen Vergleich zu finden. Denn wenn das vor Gericht geht kann das so oder so ausgehen, weil eben jetzt niemand mehr weiß was damals wirklich passiert ist.
Solltest Du das ausfechten wollen: dann ab zum Anwalt! Sofort! Nur der kann (und darf) Dich wirklich kompetent beraten. Wenn Du rechtschutzversichert bist ist die Erstberatung beim Anwalt oft kostenlos, wenn die Sache damit erledigt ist, ansonsten haste als Risiko eben Deine Selbstbeteiligung.
Hat der gute Chef zum Zeitpunkt des Abstellens des Wagens auf Standgebühren hingewiesen?
Die kann er eigentlich nur ab dem jetzigen Zeitpunkt des Bekanntgebens, aber nicht rückwirkend fordern, da offensichtlich keine Standgebühren vereinbart waren.
Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Und die sollte hier auch konsultiert werden. Wenn nicht vorhanden, dann ein Anwalt. Wir sind kein Juraforum.
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Und die sollte hier auch konsultiert werden. Wenn nicht vorhanden, dann ein Anwalt. Wir sind kein Juraforum.
ob das weiterhilft?
Bei so konkreten Fällen ist es in der Tat schwierig aus einem Forum richtige Hilfe zu geben. Von daher möchten wir auch keine Rechtsberatung auf MT
In dem Fall würde ich aber mal sagen das auch mMn nur eine Standgebühr berechnet werden kann wenn diese auch vereinbart wurde.
Grüße
Steini
Denke ... dies ist mehr ein Fall für's " Arbeitsgericht " ...
Weil der Chef seinem Arbeiter noch die letzten Tage etwas " versüßen " will ...
... Ich hätte den lästigen " Teilespender " längst durch die Presse gejagt
Und wer dürfte dies entscheiden , der Besitzer / Eigentümer bzw. der welcher den Fahrzeugbrief im Besitz hat
Gruß
Hermy
besitzer und eigentümer sind rechtlich zwei paar schuhe.
beispiel:
der besitzer ist derjenige, der das auto fährt und einen auf dicke hose macht.
eigentümer ist aber meistens die bank
Genau, oder aber ich klau Papa den Fahrzeugbrief... dann bin ich zwar im Moment der "Besitzer" aber Eigentümer bleibt mein Papa.
Ich danke euch erst mal für die zahlreichen antworten.
Nun ja es ist so das damals nicht die rede von standgebüren war (sonst hätte ich die karre nicht da hingestellt ;P) zumal er damals sogar gesagt hat "bring her die karre" auch ist es so das er im Besitz des Fahrzeugbriefes ist und ich somit rein Beweis technisch keinen Nachweis habe das ich jemals was mit dem Auto Zutun hatte (soll heißen er könnte mir auch für jedes andere Auto was er da hat standgebüren entlocken) oder sehe ich das falsch?
Weil er zZ Besitzer (hat die Schlüssel) und Eigentümer (hat den Brief) der karre ist. Aber ich werde sehen was Montag raus kommt wen ich ihm das sage und wen er Anstalten macht werde ich auch zum Anwalt gehen
aber würde mich um ne Antwort freuen.
MfG HG
ja genau.
er muss dir erst mal beweisen dass es dein auto ist, war oder weiß der geier was auch immer.
der will dir nur noch ein auswischen.
soll er den kutter in die presse stecken oder dahin wo die sonne nicht scheint