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Standheizungs Roulette => Auto zurückgeben?? Rechtliche Schritte?

Volvo XC90
Themenstarteram 5. März 2018 um 7:48

Hallo zusammen,

seit 2,5 fahre ich jetzt Volvo.

seit 2,5 Jahren ärgere ich mich mit der Standheizung rum.

Nach Batteriewechsel und x-ten Software update ging es für 2 Monate. Seit Vorgestern wieder nur alle paar Tage.

Ihr kennt es sicher alle:

=> Ladezustand

=> App startet die Standheizung einfach nicht, manchmal gar nicht, manchmal bei 4. Mal.

=> Kein Internet

=> Timer funktionieren nicht

=> Timer lassen sich nicht programmieren

=> Auto mal warm, mal nicht

Mir reicht es endgültig.

Ich will meinen Xc90 zurückgeben. Das Angebot meines Händlers finde ich unfair und sehe es aus Prinzip nicht ein so viel Geld zu zahlen obwohl jemand seine Leistung nicht erbringt.

Wir haben noch einen XC60 in der Firma. Der hat das gleiche Problem.

Mercedes, BMW, VW (meine Frau) alle ohne Probleme.

Hat jemand Erfahrungen mit rechtlichen Schritten in solch einem Fall? Oder an Autobild gehen oder ähnliches?

Ich bin so sauer wegen dieses lächerlichen Fehlers.

Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gde2011 schrieb am 5. März 2018 um 15:01:08 Uhr:

Dir würde ich kein Auto verkaufen ;)

Ich brech ab....der war gut! :D

Ich ahne schon welchen "Spaß" wir hier haben, wenn der Andre ein Montagsauto oder gar einen Katastrophenelch bekommt.

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Ist das Fahrzeug geleast ? Wie ist der bruttolistenpreis gewesen und welche Nutzungspauschale möchte Volvo von dir haben? Und wieviel km hat das Auto jetzt runter ? Wenn ich das alles so lese über das VOC standheizung etc . bin ich doch sehr gespannt auf den Neuwagen Ende März ! Standheizung ist ebenfalls ein täglicher Gebrauch meiner Frau ! Haut das nicht hin , wird nicht lange gefackelt! Gerade erst wieder einen Q7 4m rückabgewickelt nach 10 Monaten ! Und da mir persönlich der vagkonzern derzeit auf die Eier geht (Probleme Technik usw. ) , haben wir nach 11 Jahren das erste mal kein vag Fahrzeug mehr angeschafft.

Themenstarteram 5. März 2018 um 8:05

Moin! Habe Dir eine Nachricht geschickt!

am 5. März 2018 um 8:13

Wie ist denn das Angebot?

Grundsätzlich gehen Gerichte in so einem Fall davon aus dass die zu erwartende Laufleistung für einen Diesel bei 200tkm liegt. Zur Berechnung der Nutzungsentachädigung bei Rücktritt wird also folgendermaßen gerechnet:

Kaufpreis / 200000 = KM Satz

Gefahrene KM * KM Satz = zu zahlende Nutzungsentschädigung

Jetzt gibt es da aber noch unendlich viele Feinheiten zu berücksichtigen bis so ein Rücktritt überhaupt möglich wird. Erstmal muss da natürlich ein Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung vorliegen und die ist nach 2,5 Jahren schon vorbei. Ein beseitigter Mangel der erneut Auftritt verlängert auch nicht zwangsweise die Verjährungsfrist, da kommt es z.B. darauf an wie du das Fahrzeug nach den jeweiligen Reparaturversichen angenommen hast. Dann ist z.B. auch zu beachten wann der Fehler erstmalig aufgetreten ist, innerhalb von 6 Monaten nach Kauf oder danach?

Wenn du das ernsthaft durchziehen willst und dich nicht auf kurzen Dienstweg mit dem Händler einigen kannst, führt kein Weg am Anwalt vorbei. Das ist relativ Komplex und dann kann man schnell einen Fehler machen.

Themenstarteram 5. März 2018 um 8:30

Moin,

Rechtsanwälte sind gar nicht mein Ding. Aber ich bin auf der Suche nach einem Hebel. Danke zunächst...

So wie @obermuh es schreibt stimmt das . Letztens Caddy mit 250000km durchgegangen . Kommt ebenfalls drauf an was für ein Auto und was für ein Motor v8,v6 Diesel etc . 200000km sind ein wenig schlapp für einen Xc90 . Aber da er ja schon einen Preis bekommen hat , ist der Händler ja schonmal bereit . Den Rest kannst du so verhandeln (Einigung) . Ich bin auch froh das ich den Q7 nach 10 Monaten zurück geben konnte. Dafür kommt jetzt ein Elch als Ersatz ! Nun sind wir selber gespannt auf den Volvo ! Hoffentlich geht echt alles gut .

Es geht eben nichts über eine richtige Heizung. Auch im Auto.

Gruss Skunky77

Index

:-))))))) ich kann’s verstehen . Standheizung wird jeden Tag des Öfteren aktiviert von meiner Frau . Wenn das nicht hin haut :-( beim q7 ging es auch nicht immer , aber immer öfter :-) mal sehen was kommt .

Zitat:

@Larsoliver schrieb am 5. März 2018 um 09:30:06 Uhr:

Moin,

Rechtsanwälte sind gar nicht mein Ding. Aber ich bin auf der Suche nach einem Hebel. Danke zunächst...

... dann bleiben dir zwei Möglichkeiten:

- Warten, bis das Leasing zu Ende ist

- sich mit dem Händler einigen - das geht aber am Besten im Zusammenhang mit einem Tausch gegen Neuen

Sende mir gerne mal das bisherige Angebot deines Händlers (ich habe das so verstanden, dass du es hier nicht einstellen möchtest), vielleicht interessiert dich meine Einschätzung.

Momentaner Stand ist wohl in der Problematik: Timer ist nach wie vor problematisch, Direktstart geht eigentlich immer.

Sofern du tatsächlich NUR dieses SH-Problem hast, sollte doch eine Lösung zu finden sein.

Schönen Gruß

Jürgen

Zitat:

@gseum schrieb am 5. März 2018 um 11:03:37 Uhr:

Zitat:

 

 

Direktstart geht eigentlich immer.

Das würde in unserem Fall auch reichen . Das hört sich gut an . Gruß André

Kann mich der Meinung von @gseum nur anschließen.

Direkt Aktivierung der SHZ funzt immer, Timer seit einigen Monaten eben nicht. Ist aber Volvo bekannt.

Bei minus 16 Grad hatte ich nach 20 Minuten immer um die 18 Grad im Fahrzeug. Das finde ich bei dem Innenvolumen tadellos.

Da bei mir die Heizleistung auch eher mau war - nicht SHZ - wurde mein T8 diesbezüglich auf Herz & Nieren gecheckt. Null Fehler. Nichtsdestotrotz wurde Steuergerät der Klima/Heizung getauscht und seither alles 1A.

Vielleicht sollte sich Dein :) mal wirklich eingehender, zusammen mit technischem Dienst von VCG bzw. direkt Schweden, mit Deinem Auto beschäftigen!!!

LG

GCW

Themenstarteram 5. März 2018 um 11:34

Hallo zusammen,

Das "nur Standheizung" - Problem ist mit drei Kindern und morgens kratzen, statt losfahren so eine Sache.

Einen Tausch möchte ich nicht mehr. Bin durch mit dem Thema. Deshalb ist die Verhandlung auch schwierig.

Aber evtl. fahre ich ihn eben doch zu Ende. Im Sommer habe ich ein Cabrio, fahre den XC90 dann kaum.

Das Problem wird eben noch einen Winter lang gehen... ich weiß nicht, ob ich das will.

Ich verbinde das Auto nur noch mit Fehlern. Wenn alles läuft, ist er weiterhin traumhaft.

Habe auch keine echte Alternative.

Audi: Nur Diesel, kaum Multimedia

BMW: Zu Klein, Neu erst Ende des Jahres

Mercedes: Nicht mein Ding oder zu teuer :)

 

Luxusprobleme!!

Mein Q7 ist ohne Neuwagen Bestellung weg ! Darf der Händler nicht verlangen . Deswegen ist es auch eine Rückabwicklung. Dein jetziges Fahrzeug wird in Papierform erstmal rückabgewickelt . Da wird nichts von drinne stehen bezüglich (nur in Verbindung mit) Vor Gericht wird Volvo verlieren . Kann aber ziemlich lange dauern das ganze . (Daher Empfehlung Einigung) Bild (Q7 4m 12 nicht behebbare Mängel )

.jpg

Zwar OT, aber Audi nur Diesel und kein Multimedia, deshalb Volvo. Nicht dein ernst, oder?

Zitat:

@gde2011 schrieb am 5. März 2018 um 13:43:55 Uhr:

Zwar OT, aber Audi nur Diesel und kein Multimedia, deshalb Volvo. Nicht dein ernst, oder?

Das wird sich doch auf den vom AG genehmigten maximalen BLP beziehen oder?

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