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Standlicht "ausstellen"

Audi A3 8P
Themenstarteram 20. März 2011 um 12:59

Hey habe einen audi a3 8pa bauhjahr 12/2006 komplette vollaustattung. Habe jetzt Optisch ihn sehr gut hergerichtet. Habe die 2010-er Facelift Rückleuchten , schoene 19 zoll Felgen & am 18 April steht die Folierung noch bevor. Jedoch stört mich etwas sehr...

ich besitze xenon schoen blau, jedoch abends wenn dieses gelbe standlicht rausscheint, das passt einfach nichtg! ich werde nicht die Birne anmalen oder tauschen gegen diese tuning standlicht birnen ohne fehler fuer FIS , halte davon nichts. Nun hatte ich mir gedacht ob es möglich ist diese abzuschalten/klemmen oder was im steuergerät zu verändern. Habe ein programm mit dem ich alles umcodieren könnte. MFG

Beste Antwort im Thema

Dadurch erlischt aber die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug:

 

§ 51 StVZO - Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

 

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Wie du willst Standlicht vorne stilllegen und ohne rumfahren??

 

Dann doch lieber noch Tuninglämpchen als gar keine.:confused:

(Oder z.B. zugelassene Blue Vision von Philips? wobei ich von denen natürlich nicht weiß wie weit die sich vom Gelb abheben, aber werden wohl schon etwas bläulicher als normale sein)

Themenstarteram 20. März 2011 um 13:11

Mit Standlicht (auch: Begrenzungslicht) wird das stehende Fahrzeug beleuchtet. Dies ist erforderlich, wenn es bei Dunkelheit abgestellt wird, etwa außerorts auf dem Seitenstreifen.

Ich persöhnlich fahre egal ob Tagsüber/Nachts immer mit normalen Xenon die Wirkung der Standlichtbirne daneben ist gegen 0, sieht eben nur im Dunklenwie ein gelber Schimmer aus. Daher wollte ich dieses abstellen.

Dadurch erlischt aber die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug:

 

§ 51 StVZO - Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

 

Themenstarteram 20. März 2011 um 13:24

Ok dann weis ich bescheid. Danke, dafuer werde ich das Licht akzeptieren. Es klappt nicht immer alles so wie man es will. :-)

Zitat:

Original geschrieben von mk1290

Wie du willst Standlicht vorne stilllegen und ohne rumfahren??

Dann doch lieber noch Tuninglämpchen als gar keine.:confused:

(Oder z.B. zugelassene Blue Vision von Philips? wobei ich von denen natürlich nicht weiß wie weit die sich vom Gelb abheben, aber werden wohl schon etwas bläulicher als normale sein)

Ich hab die Blue Vision von Philips drin, die sind schon recht weiß, jedenfalls lange nicht mehr so gelb wie die Originalen.

Hi,

habe ebenfalls, wie Wacken, die Philips Blue Vision drin. Man sieht schon einen Unterschied zu den normalen gelben Birnen. Meine haben 6,95€ gekostet. Ich denke für den Preis kann man(n) nichts falsch machen.;) Nur nach dem Einbau waren meine Hände zerkratzter als vorher :mad:.

Gruß

http://www.xenonwhite.de/standlicht/index.php

Super White Standlicht, absolut kein Gelbstich mehr, aber auch nicht zugelassen. Oder halt LED Standlicht, aber auch nicht zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von Racer4

Hi,

habe ebenfalls, wie Wacken, die Philips Blue Vision drin. Man sieht schon einen Unterschied zu den normalen gelben Birnen. Meine haben 6,95€ gekostet. Ich denke für den Preis kann man(n) nichts falsch machen.;) Nur nach dem Einbau waren meine Hände zerkratzter als vorher :mad:.

Gruß

Moin,

ich habe mir ebenfalls die Phillips Blue Vision geholt. Sind jetzt seit einem Jahr drin und ist noch alles in Ordnung. Bei Amazon kostet der Doppelpack zur Zeit 5,00€.

Ich bin zum tauschen einfach zum Freundlichen gefahren, weil ich mir meine Hände nicht zerkratzen wollte ;-)

Meiner hat sie mir als Service kostenlos umgebaut und das in weniger als 2 Minuten...

Hi,

ich hab die damals nicht bei Amazon bekommen. Bin deshalb bei mir zum nächsten Fachmarkt. Ich hab mir gedacht da brauch ich nicht extra zum :) fahren zum einbauen. Naja geschafft hab ich es auch ... :p

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Alex Car

Ok dann weis ich bescheid. Danke, dafuer werde ich das Licht akzeptieren. Es klappt nicht immer alles so wie man es will. :-)

Kein Problem ;)

 

Probier einfach mal die Philips aus, kosten ja jedenfalls nicht viel :)

Themenstarteram 20. März 2011 um 20:28

http://cgi.ebay.de/.../220745057802?...

sind das die richtigen, wenn ja teuer nicht 5 euro :p würde sie aber trotzdem kaufen. mfg

hat vllt jemand ein foto ^^

am 20. März 2011 um 22:04

wenns dich stört dann nimm doch einfach die birnen raus =) aber ist illegal und die Rennleitung sieht das garnicht gern^^

Themenstarteram 20. März 2011 um 22:13

ja würde ich am liebsten aber dann kommt der fehler im fahrerinformationssystem und meine frage war kann ich das verhindern ^^

Zitat:

Original geschrieben von Alex Car

ja würde ich am liebsten aber dann kommt der fehler im fahrerinformationssystem und meine frage war kann ich das verhindern ^^

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