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Standlicht in Blinker vorne. Muss es angeschlossen werden?
Hallo,
ich habe mir 2 neue Blinker gekauft für vorne (große GL stoßstange) golf 2 Baujahr 1990, R&P motor
Diese sind Aus Klarglas und haben E-Kennzeichen. Jedoch sind auch noch Standlichtbirnen im Blinker integriert, müssen diese engeschlossen werden oder kann ich diese auch einfach weglassen?
Würde mich über eine schnelle antwort freuen.
Gruss
hittespitz
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xshady
ob du sie anschließt ist deine entscheidung ...
Also ich hab mal gelernt, dass alle Beleuchtungseinrichtungen, die am Fahrzeug montiert sind, auch funktionieren müssen. in den 70ern/80ern war das ständig Thema, wenn sich Leute Zusatzscheinwerfer-Dummys an die Karre geschraubt haben. TÜV schüttelt dann energisch den Kopf... wenn ich mich richtig erinnere § 49a Abs.1 StVZO.
Just my 2 cents,
Arvin S.
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14 Antworten
Du kannst sie anschließen wenn du möchtest , es ist keine Vorschrift , im Gegenteil , es ist glaube ich auch nicht zugelassen sie anzuschließen.
Ich habe auch Klarglasblinker mit Standlicht , ich habe sie einfach mit einem Stromdieb an die Standlichtkabel der Scheinwerfer angeschlossen.
Sieht echt Top aus. Tüv & Rennleitung haben es bisher nicht beantstandet.
uuuuuuund dann mal schön ablassen die Käbelchen, die Klemmarbeit haste die gespart!
Das ist definitiv nicht erlaubt. Alles, was dauerhaft nach vorn leuchtet, muss weiss sein. (§50 StVZO)
Greetz, Magixx
edit: Ansonstenschaustemalhiernach klick it baby
Ich weiß dass die Blinker mit Standlicht betrieben werden dürfen .
(Also so wie ich sie jetzt gekauft habe)
Jedoch müsste ich dann die ganze Arbeit von vor einer Woche wieder auseinanderreißen als ich meine Angeleys eingebaut habe und darauf habe ich ehrlich gesagt keine Lust.
Gibt es da eig. ne allgemeine Servicenummer wo man bei fragen anrufen kann, oder einfach mal beim nächsten TÜV?
Liebe grüße
hittespitz
ob du sie anschließt ist deine entscheidung ... wichtig ist nur das sie weiß sind ! aber so wie ich das mal aufgeschnapt habe dürften es nur ZWEI standlichter sein die leuchten und nicht vier wie in deinem fall aber die rennleitung macht da denke ich mal kein stress wie gesagt muss halt nur weiß sein
Zitat:
Original geschrieben von hittespitz
Hallo,
ich habe mir 2 neue Blinker gekauft für vorne (große GL stoßstange) golf 2 Baujahr 1990, R&P motor
nett ein R&P Motor
Zitat:
Original geschrieben von Passeratisylt
Zitat:
Original geschrieben von hittespitz
Hallo,
ich habe mir 2 neue Blinker gekauft für vorne (große GL stoßstange) golf 2 Baujahr 1990, R&P motor
nett ein R&P Motor
Klar R&P Motor, ist die US-Variante vom RP - steht für "rush & pleasure" oder manchmal auch für "rattle & psycho" jaja die R&P engine, wer kennt sie nicht
Zitat:
Original geschrieben von xshady
ob du sie anschließt ist deine entscheidung ...
Also ich hab mal gelernt, dass alle Beleuchtungseinrichtungen, die am Fahrzeug montiert sind, auch funktionieren müssen. in den 70ern/80ern war das ständig Thema, wenn sich Leute Zusatzscheinwerfer-Dummys an die Karre geschraubt haben. TÜV schüttelt dann energisch den Kopf... wenn ich mich richtig erinnere § 49a Abs.1 StVZO.
Just my 2 cents,
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von Magixx
uuuuuuund dann mal schön ablassen die Käbelchen, die Klemmarbeit haste die gespart!
Das ist definitiv nicht erlaubt. Alles, was dauerhaft nach vorn leuchtet, muss weiss sein. (§50 StVZO)
Greetz, Magixx
Das hast du falsch verstanden - es sind bei den Zubehörklarglasfunzelblinkergedöns noch zusätzliche weiße Standlichtbirnen in einer extra Fassung drin!Die leuchten weiß!
Generell ist es wie einer der Vorredner sagte - du darfst nur ein paar Standlichter betreiben - entweder in den Scheinwerfern oder in den Blinkern.
Zitat:
Original geschrieben von Heizölgaser
Zitat:
Original geschrieben von Magixx
uuuuuuund dann mal schön ablassen die Käbelchen, die Klemmarbeit haste die gespart!
Das ist definitiv nicht erlaubt. Alles, was dauerhaft nach vorn leuchtet, muss weiss sein. (§50 StVZO)
Greetz, Magixx
Das hast du falsch verstanden - es sind bei den Zubehörklarglasfunzelblinkergedöns noch zusätzliche weiße Standlichtbirnen in einer extra Fassung drin!Die leuchten weiß!
Generell ist es wie einer der Vorredner sagte - du darfst nur ein paar Standlichter betreiben - entweder in den Scheinwerfern oder in den Blinkern.
hmmm darüber könnten wir jetzt trefflich disskutieren, was ich wie verstanden habe, Herr Psychologe.
Ich lese nur dass ich gesagt habe, dass sein Fahrzeug Serienstandlichter -ab Werk- hat, weitere anzuzschließen ich nicht empfehle (da verboten) und er beachten solle, dass (speziell bei)Blinker-Standlichtbirnchen -wenn er sowas verbaut- diese nach vorn weiß leuchten müssen.
Aber wir brauchen dies hier nicht weiter zu vertiefen, er is ja nun topp im Bilde, die Summe aller (Teil)Informationen führt ja in Foren i.d.R. immer zu brauchbaren Ergebnissen. So auch hier.
Paßt schon, ich denke wohl irgenwie anders....
Zitat:
Original geschrieben von Heizölgaser
Paßt schon, ich denke wohl irgenwie anders....
Da ha'mm wir beide was gemeinsam, sind beide Querdenker. Muss wohl an unserem Studium liegen *ggg* Einfach ein komischer Abschluss den wir uns da erarbeitet haben
Da könnteste Recht haben!
Am Fahrzeug montierte Lichter MÜSSEN auch funktionieren.
Es sind max. 4 Standlichter bzw. Begrenzungsleuchten, die nach vorne leuchten zulässig, davon MÜSSEN sich 2 in den Scheinwerfern befinden.
Das Vorhandensein der jeweiligen Leuchten wird über einen 2-3stelligen Buchtaben/Zahlencode auf dem Glas der Leuchte angezeigt.
Im Anhang befindet sich ein Dekra Dokument, welches einiges zum Thema Lichter und Leuchten am Fahrzeug aussagt.
Zu diesem Thema empfehle ich die Seiten 7 bis 10 und 26 durchzulesen und zu verinnerlichen.
(Früher wäre Himeno bei dem Thema explodiert... )
Zitat:
(Früher wäre Himeno bei dem Thema explodiert... )
Sie hatte schon echten Unterhaltungswert, aber auch verdammt viel Ahnung...
scnr
Arvin S.