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standlicht in nebelleuchte
hi
da ich gerade eine nebelleuchte in den händen halte, ist mir die idee gekommen ob man da nicht auch die standlichter reinbauen könnte? (und die in den hauptscheinwerfern rausnehmen)
das würd mich zwar nun interessieren ob man dass laut stvo machen darf (was der tüv dazu sagt ist mir schnuppe...ich muss ja nicht dort hin )
würd mich wirklich interessieren ob das machbar wäre :-)
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20 Antworten
Re: standlicht in nebelleuchte
Zitat:
Original geschrieben von Schnibble
das würd mich zwar nun interessieren ob man dass laut stvo machen darf
LOL ...mit Sicherheit nicht.
ja, ich weiss, das klingt ein bisschen komisch
aber, das standlicht muss ja nicht notgedrungen im gehäuse des abblendlichtes sein (siehe z.b. golf3)
.....ich weiss nur nicht genau die bestimmungen mit den verschiedenen massen.... ^^
Haha, lustig, ich fahre so schon seit mehreren Wochen rum, ich hab mir das nämlich auch gedacht als ich meine nebler dranbauen wollte. So nun so getan und LED standlicht drin und auch in den hauptscheinwerfern standlicht drin. Auf den neblern is ja nen e-prüfzeichen drauf, also wer will dir oder mir was? Keiner!!
Bis jetzt hat mich die polizei noch nicht angehalten und die haben das sicher schon gesehen, von daher.
Nur zur erinnerung, man darf laut gesetz bis zu 6 standlichter an der front haben, wo und wie is egal, hauptsache weis!
Außerdem gibt es nebler mit blauen standlicht sogar zu kaufen mit e-prüfzeichen, von daher, einfach machen und gut!
ich bin hierzulande sogar mit weiss-bläulichen standlichtern durch die technische kontrolle gefahren....entweder war der prüfer blind oder dem war's wirklich schnuppe.
danke für die antwort....
dann mach ich mich mal ran an die arbeit
Sag mal Schnibble,
willst du dann nur noch Standlicht in den Nebels nutzen oder zusätzlich zu den Nebelscheinwerfern? Mit LED´s oder herkömmlichem Leuchtmittel? Ich hätte u.U. Interesse Tagfahrlich nachzurüsten...
Gruß
nuparo
ich hatte mir das eigentlich so vorgestellt dass ich die standlichter zusätzlich in die nebelleuchten einbaue
und dann das hauptstandlicht abklemme (bzw. einfach nur die birnen rausnehme)
die nebelleuchten sollten schon noch funktionieren!
das soll dann eben einen schönen effekt geben, dass auch bei abblendlicht die nebelleuchten "erhellt" sind aber halt nur ein standlicht ist (damit man nicht ärger mit der rennleitung bekommt man würde dauernd mit nebelleuchten rumfahren)
wenn ich mir nämlich das gehäuse ansehe, kann man da nämlich ohne grossen aufwand ein paar (natürlich weisse ) LEDs befestigen....
das sieht bestimmt gut aus ^^
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Auf den neblern is ja nen e-prüfzeichen drauf, also wer will dir oder mir was? Keiner!!
das e-zeichen legt sich NUR auf die funktion als nebelscheinwerfer fest!
sie sind nun folglich als "standlichtscheinwerfer" NICHT zugelassen!
von daher wiegst du dich in falscher sicherheit!
jaja, ich weis schon, "erklär das dem polizisten der dich anhält",
oder so. Ich mach mir da vorerst keine gedanekn, klar, geh
auf nummer sicher und lass es, och manno, wenn man alles machen
würde wie es im gesetz steht ist es doch langweilig.
Du gefährdest damit doch nicht die sicherheit, oder?
Von daher is doch egal. Ich kann leute nicht leiden die meinen
nur weil es dunkel ist mit nebellicht zu fahren, das is
viel schlimmer als ne led, oder 5w leuchte!
Klar is das e-zeichen nur für die nebellichtfunktion, doch
woher soll das herr polizeimann wissen wenn er draufschaut?
Einfach sagen hab ich so gekauft und dumm stellen, andere
werden mit blauem standlicht angehalten und sagen "das war
schon so" und kommen auch davon.
Ich würd mir da keine gedanken machen!
hi
....stilllegen können se meinen sowieso nicht so schnell.... ich hab ja kein tüv
ich werd's dann einfach mal bei gelegenheit machen und kucken bis der erste auf dumme gedanken kommt *bg*
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Klar is das e-zeichen nur für die nebellichtfunktion, doch
woher soll das herr polizeimann wissen wenn er draufschaut?
ganz einafch! anhand der nummer (nicht nicht die "ortkennzahl" am e) kann er ganz leicht nachvollziehen um was für ein teil es sich handelt, wo/wann es geprüft wurde, wann die erstauslieferung war & wer der hersteller ist
Naja, ich will mich da jetzt nicht streiten und nicht behaupten das die polizei nicht gerade kompetent in solchen sachen ist. klar hast schon recht, aber ich lass es mal drauf ankommen, und wie gesagt bis jetzt is noch nichts passiert. Beim eintragen des fahrwerks hat der tüv auch nichts gesagt, weil meine nebler hängen ja tiefer als die lippe.
ach komm.....wenn ich in deutschland schonmal wenn ich ein knöllchen krieg wo "herkunftsland unbekannt" draufsteht, dann zweifel ich da wirklich an der kompetenz!
Das man mit mehreren (bis zu 6) Standlichtern herumfahren darf, ist korrekt. JEDOCH ist die vorgeschriebene MINDESTHÖHE zu beachten (ich weiss die jetzt allerdings mehr auswendig), aber die Höhe der Nebelscheinwerfer reicht dazu auf keinen Fall.
Wenn man über Prüfzeichen redet, muss das Teil, dass dieses Prüfzeichen beinhaltet, auch genau diese Funktion erfüllen, somit scheiden die Nebels wieder aus.
Wenn man damit bei klarer Sicht herumfährt und die Herren einen anhalten, fragen die sicherlich, warum man denn mit Nebelscheinwerfern herumfährt (war bei mir so, hatte zwecks bösen Blick die Standlichter in den Scheinwerfern total verdeckt, also hab ich in die Stossstange - unter Beachtung der Mindesthöhe und der max. Leuchtkraft von 5W - versetzt, waren in den Augen der polizei ebenfalls Nebelscheinwerfer...)
Die nebler dürfen maximal 40cm vom rand entfernt sein, wie hoch
ist vollkommen egal. Ich sag nur golf 3 serie nebler in dem
grill, ist nicht zulässig, mehr als 40cm vom rand! Ja toll,
is aber serie, und was serie is kann doch nicht schlecht
sein, könnt ich mich nur aufregen, da sagt keiner was,
aber als ich in meinem Golf damals nebler unters Nummernschild
gemacht habe, genauso weit vom rand wie die im grill, hammse
mich angehalten und rumgenölt, hab mich doof gestellt und
bin damit 2 mal davon gekommen, hehe, dann kam der astra!
Also, ok, einigen wir uns das die grünen meist unkompetent sind!
Aber wenn sie dir einen reindrücken wegen 5w NEBELlichtern
biste selbst dran schuld, da wär ich einfach wieder gefahren.
Weil die nebellichtfunktion geht ja, bei mir zumindest.
Ich hab 5w standlicht und 55w nebellicht und wenn die sagen
meine 5w sind nebellicht, dann schalte ich mein nebellicht ein
und frage sie freundlich was sie dazu sagen!
Es gibt auto die haben von werk aus standlicht extra.
Alle mit schlafaugen zB. Da sagt auch keiner was.
Mal nicht drüber fertig machen, wie schonmal gesagt,
da passiert schon nichts, die wissen auch nicht alles!