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Standlicht?
Hallo.
Mal ne Frage zum Scheinwerfer-System. Fungiert das LED Band beim A5 auch als Standlicht und einseitiges Parklicht? Wenn ja... Ist es nicht per Gesetz verboten weißes/LED Standlicht zu haben? Im Paragraph steht glaube ich, das standlich gelblich, wie auch ein Halogenscheinwerfer leuchten muss. Wenn ich Zeit habe kann ich diese Stelle ja mal raussuchen.
Beste Antwort im Thema
eben ... und irgendwie isses ja doof, an den Rückleuchten wird ein teil des LED-Bandes genutzt als Parklichts und vorne erstrahlt da so ein billiges glühobst
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25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 8P_Driver
Hallo.
Mal ne Frage zum Scheinwerfer-System. Fungiert das LED Band beim A5 auch als Standlicht und einseitiges Parklicht? ...
Nein, es sind Glühlämpchen verbaut.
hallo, um es genau zu beschreiben, Standlicht ist LED aber gedimmt, das Parklicht ist eine kleine 5 Watt Glühlampe.
Ist dann das Parklicht legal und das Standlicht nicht? Hat jemand Fotos vom Parklicht und/oder Standlicht?
Zitat:
Original geschrieben von 8P_Driver
Ist dann das Parklicht legal und das Standlicht nicht? Hat jemand Fotos vom Parklicht und/oder Standlicht?
Worauf willst du hinaus ? Willst du Audi verklagen ?
Hallo
einmal Bild Parklicht.
Standlicht.
PS: mich würde auch interresieren worauf du hinaus willst.
Das wird schon alles seine Richtigkeit haben.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Audi dem Gesetz nicht treu bleibt, aber irgend einen Grund muss es doch geben, warum extra noch ein Parklicht intigriert wurde. Ein Bekanter von mir hatte letztens stress mit der Polizei, da diese behauptet hat, seine weißen LEDs als Standlicht seien nicht erlaubt.
Vielleicht hat Audi ja ne Sondergenehmigung für das Standlicht bekommen, aber nicht für das Parklicht?
Zitat:
Original geschrieben von 8P_Driver
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Audi dem Gesetz nicht treu bleibt, aber irgend einen Grund muss es doch geben, warum extra noch ein Parklicht intigriert wurde. Ein Bekanter von mir hatte letztens stress mit der Polizei, da diese behauptet hat, seine weißen LEDs als Standlicht seien nicht erlaubt.
Vielleicht hat Audi ja ne Sondergenehmigung für das Standlicht bekommen, aber nicht für das Parklicht?
hallo, das ist ja ganz was anderes. Leds sind als Standlicht insofern verboten, weil der Scheinwerfer das Prüfzeichen nur mit normalen Leuchtmittel bekommen hat. Und Warum das Parklicht eine Glühlampe erhalten hat, hat 2 Gründe, einmal, damit es nicht so hell leuchtet, und dann muß ja auch das Rücklicht noch mitleuchten.
Zitat:
Original geschrieben von p-toni
Zitat:
Original geschrieben von 8P_Driver
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Audi dem Gesetz nicht treu bleibt, aber irgend einen Grund muss es doch geben, warum extra noch ein Parklicht intigriert wurde. Ein Bekanter von mir hatte letztens stress mit der Polizei, da diese behauptet hat, seine weißen LEDs als Standlicht seien nicht erlaubt.
Vielleicht hat Audi ja ne Sondergenehmigung für das Standlicht bekommen, aber nicht für das Parklicht?
hallo, das ist ja ganz was anderes. Leds sind als Standlicht insofern verboten, weil der Scheinwerfer das Prüfzeichen nur mit normalen Leuchtmittel bekommen hat. Und Warum das Parklicht eine Glühlampe erhalten hat, hat 2 Gründe, einmal, damit es nicht so hell leuchtet, und dann muß ja auch das Rücklicht noch mitleuchten.
Dass die Rückleuchten mitleuchten wäre nur eine sacher der Programmierung. Da wird mir jeder zustimmen, dass die Audi-Entwickler dieses Problem locker lösen könnten. Und wenn die LEDs im Standlicht-Modus abgedunkeld sind könnte man die doch für den Parkmodus noch weiter abdunkeln. Außerdem verbraucht das LED-Band doch bestimd weniger STrom als die Parklichtbirne.
Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass es eine Verordnung gibt, die besagt das Stand oder Parklich gelblich leuchten muss und nicht Weiß.
Oder, diese Verordnung gild nur für Parkbeleuchtung und wir wären uns alle einig ;-)
Zitat:
Original geschrieben von 8P_Driver
Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass es eine Verordnung gibt, die besagt das Stand oder Parklich gelblich leuchten muss und nicht Weiß.
steht alles in der stvzo!
Zitat:
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge....müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein....Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein...
Zitat:
§51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
-eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder....
Okay. Dann wäre das geklärt. Aber damit wäre das LED Band Auch als Parklicht zugelassen. Warum dann diese Glühbirne?
Weil nicht jedes Modell LED´s hat.
Zitat:
Original geschrieben von Bundestagskanti
Weil nicht jedes Modell LED´s hat.
Wenn du keine LEDs hast, hast du ein ganz anderen Scheinwerfer (s.Foto)
Zitat:
Wenn du keine LEDs hast, hast du ein ganz anderen Scheinwerfer (s.Foto)
Der A5-Halogenscheinwerfer hat aber eine Linse und kein Freiflächenreflektor.