1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W212
  7. Start/Stopp dauerhaft deaktivieren

Start/Stopp dauerhaft deaktivieren

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 24. September 2017 um 8:51

Hallo,

das Thema wurde hier schon öfter diskutiert - ohne Lösung. Jetzt habe ich auf youtube zufällig ein Video gefunden, wo jemand dazu eine Anleitung gab. Es erfolgte jedoch kein Eingriff im Bordmenü, oder mit Xentry, oder ähnlichem, wie ich erwartet habe.

Der Typ hat einfach die Start/Stop Batterie im Kofferraum entfernt. Es war kein W212, sondern ein W204, oder 205.

Bei Zündung an kommt die Leuchte im Schalter auf der Mittelkonsole, nach Start verlischt sie, es gibt kein ECO Symbol im Kombiinstrument und auch keine Fehlermeldung.

Ich weiß nicht, ob das beim W212 auch funktionieren würde und ob irgendwelche Systeme ausfallen würden.

Werde das bei meinem auch nicht machen, manchmal verwende ich es ja, z. B. bei Straßen-, oder Eisenbahnkreuzungen mit langen Rotphasen.

Grüße Franz

Beste Antwort im Thema

Man muss den Umweltgedanken als großes ganzes sehen. Und da Verhält es ist es mit der Start/Stop ähnlich so als würde man Zuhause Wasser sparen wollen.

Man fängt in der Früh alle Kondenstropfen am Haus auf, weil man das Kostbare Nass nicht verschwenden will. Beim 5x10m Pool wird aber alle 2 Tage das Wasser ausgelassen und Neu befüllt.

Wenn man mal wirklich sachlich und nüchtern überlegt kommt fast jeder darauf, daß die Motivation von Politikern meist alles andere als Umweltschutz ist. Sonst würden sie dort wo es wirklich mehr Sinn macht, ernsthaft zur Tat schreiten.

Nicht wenige pol. Entscheidungen Schaden der Umwelt mehr als sie Nützen.

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten

Hallo,

also meine Batterie war mal Defekt. Dies wurde im KI angezeigt als "Backup Batterie Störung". ESP Leuchte war dann auch an.

Bei mir ist Eco Start Stop aus ohne Fehlermeldung.

Ich habe die Sicherung der el. Zusatzölpumpe für Eco Start stop am Getriebe gezogen. Die Leuchte in KI wird ganz normal grün. Nur wenn man zum stehen kommt geht der Motor nicht aus und die Leuchte wird wieder gelb.

Lg

Dann schau dir hier mal an, wie es deinem Akku geht - in den langen Rotphasen.

Lebensdauer Verlängerung geht anders ...

p.s.: ... wenn der S/S-Akku irgendwann die Krätsche macht ... explodiert auch kein einziges Auto.

Bildschirmfoto-2017-02-23-um-19-50-11

ich will ja kein Moralapostel sein, aber irgendetwas haben sich die Politiker und die Hersteller dabei gedacht, die Start-Stop-Automatik einzuführen, in erster Linie wegen dem Schadstoffausstoß (Verbrauch). Nun wird ja bekanntermaßen reichlich über die Schadstoffproblematik in Großstädten, v.a. Diesel, diskutiert.

Aber scheinbar gibt es einige, die es nicht für nötig halten, sich an gewisse Vorgaben zu halten, so nach dem Motto den Dreck machen andere, ich doch nicht. Mag insgesamt gesehen nicht viel ausmachen, was die Start-Stop einspart, aber wenn es viele "umgehen" wollen, wird vermutlich nur noch ein Fahrverbot bleiben in Innenstädten oder wie andernorts eine Maut für die Innenstädte.

Zugegebnermaßen deativiere ich die Start-Stop-Automatik auch mal kurzfristig, wenn ich weiß, dass ich nur kurz an der Ampel oder einer Einmündung anhalte. Aber von einer dauerhaften Deaktivierung halte ich nichts.

Man muss den Umweltgedanken als großes ganzes sehen. Und da Verhält es ist es mit der Start/Stop ähnlich so als würde man Zuhause Wasser sparen wollen.

Man fängt in der Früh alle Kondenstropfen am Haus auf, weil man das Kostbare Nass nicht verschwenden will. Beim 5x10m Pool wird aber alle 2 Tage das Wasser ausgelassen und Neu befüllt.

Wenn man mal wirklich sachlich und nüchtern überlegt kommt fast jeder darauf, daß die Motivation von Politikern meist alles andere als Umweltschutz ist. Sonst würden sie dort wo es wirklich mehr Sinn macht, ernsthaft zur Tat schreiten.

Nicht wenige pol. Entscheidungen Schaden der Umwelt mehr als sie Nützen.

Mit defekter Stützbatterie geht der Parkassistent und auch die Hold Funktion nicht mehr. Vermutlich ist das bei entfernter Batterie auch so.

...einfach den Schalter „eco“ umprogrammieren lassen.

 

Kann so programmiert werden, dass er den letzten Status auch nach einem Neustart beibehält. Heißt: Ich deaktiviere S/S und es bleibt solange deaktiviert bis ich es wieder aktiviere.

Jetzt spiele ich auch nochmal den Moralapostel: Der CO2-Ausstoß bestimmt die Steuer. Der ist mit S/S gemessen. Es handelt sich beim Ändern der Programmierung also um Steuerhinterziehung. Ebenso erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit auch der Versicherungsschutz.

Also lieber beim Starten den Taster drücken. ;)

Hallo Jack68,

deine Gedanken zur Einhaltung der Gesetze und zum Klimaschutz sind aller Ehren wert, aber die gesetzliche Grundlage zur Verwendung von S/S, müßtest du dann hier mal verlinken: ?

Genausowenig gibt es keine konkrete gesetzl. Reglung der Handy-Nutzung bei längeren S/S- Standzeiten:

Foto !

Bildschirmfoto-2017-09-24-um-17-39-56

Hier das EU-Gesetz:

Klick

;)

Jock68: Sehr billig!

 

Kannst Du die entsprechenden Stellen kennzeichnen, damit man es auch rauslesen kann?

 

Und abgesehen davon, es wird nichts an der S/S-Funktion geändert oder deaktiviert.

Nur an der Bedienung des Schalters zum abschalten der Funktion. Und der ist -wie der Name schon sagt- zum abschalten der S/S-Funktion.

 

Also mal bitte die Kirche im Dorf lassen.

Für Lesefaule und Analphabeten:

;)

KAPITEL II

PFLICHTEN DES HERSTELLERS FÜR DIE TYPGENEHMIGUNG

Artikel 4

Pflichten des Herstellers

(1) Der Hersteller weist nach, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der Gemeinschaft in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen. Der Hersteller weist außerdem nach, dass alle von ihm in der Gemeinschaft verkauften oder in Betrieb genommenen neuen emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch, für die eine Typgenehmigung erforderlich ist, über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Diese Pflichten schließen ein, dass die in Anhang I und in den in Artikel 5 genannten Durchführungsmaßnahmen festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.

(2) Der Hersteller stellt sicher, dass die Typgenehmigungsverfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion, der Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Einrichtungen und der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge beachtet werden.

Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden. Daher ist die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren oder 100 000 km zu kontrollieren; es gilt der Wert, der zuerst erreicht wird. Die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen ist über eine Laufleistung von 160 000 km zu prüfen. Zu diesem Zweck sollten die Hersteller die Möglichkeit haben, Alterungsprüfungen auf dem Prüfstand durchzuführen, die den in Absatz 4 genannten Durchführungsmaßnahmen unterliegen.

Die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge wird insbesondere im Hinblick auf die Auspuffemissionen geprüft, die die in Anhang I enthaltenen Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Um die Kontrolle von Verdunstungsemissionen und von Emissionen bei niedriger Umgebungstemperatur zu verbessern, werden die Prüfverfahren von der Kommission überprüft.

(3) In einem Schriftstück, das dem Fahrzeugkäufer beim Kauf ausgehändigt wird, macht der Hersteller Angaben über die Kohlendioxidemissionen und den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs.

(4) Die besonderen Verfahren und Anforderungen zur Durchführung der Absätze 2 und 3 werden nach dem in Artikel 15 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt.

Artikel 5

Anforderungen und Prüfungen

(1) Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht.

(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn:

a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;

b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;

c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.

(3) Die besonderen Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung nach diesem Absatz sowie die Anforderungen zur Umsetzung des Absatzes 2, die eine Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung bewirken, werden nach dem in Artikel 15 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt. Dies umfasst die Festlegung der Anforderungen für:

a) die Auspuffemissionen, einschließlich Prüfzyklen, Emissionen bei niedriger Umgebungstemperatur, Emissionen im Leerlauf, Abgastrübung und ordnungsgemäßes Arbeiten und Regenerieren von Abgasnachbehandlungssystemen,

b) die Verdunstungs- und Kurbelgehäuseemissionen,

c) OBD-Systeme und Leistung emissionsmindernder Einrichtungen im Betrieb,

d) die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen, emissionsmindernde Einrichtungen für den Austausch, die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge, die Übereinstimmung der Produktion und die technische Überwachung von Fahrzeugen,

e) die Messung von Treibhausgasemissionen und des Kraftstoffverbrauchs,

f) Hybridfahrzeuge und mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge,

g) die Erweiterung von Typgenehmigungen und Anforderungen an Kleinserienhersteller,

h) Prüfgeräte

und

i) Bezugskraftstoffe wie Benzin, Dieselkraftstoff, gasförmige Kraftstoffe und Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel und Biogas.

Diese Anforderungen gelten gegebenenfalls für Fahrzeuge unabhängig von der Art des Kraftstoffs, mit dem sie betrieben werden.

Danke Jack68, für deine velinkten Passagen, das sie recht schwammig formuliert sind, ist dir nicht anzulasten.

Trotz allem wollen wir hier auch weiterhin sachlich die Gegenargumente diskutieren und bewerten dürfen:

Bildschirmfoto-2017-09-24-um-19-07-42
Bildschirmfoto-2017-09-24-um-17-30-54
Bildschirmfoto-2017-09-24-um-17-31-33
+1

Ich wiederhole mich gerne:

 

Und abgesehen davon, es wird nichts an der S/S-Funktion geändert oder deaktiviert.

Nur an der Bedienung des Schalters zum abschalten der Funktion. Und der ist -wie der Name schon sagt- zum abschalten der S/S-Funktion.

Ach Jochen - was ist denn Dir über die Leber gelaufen?;)

Ist doch alles gut - auch wenn S/S unsinnig ist. (Man darf den Politikern die man wählt auch nicht alles Glauben:D)

Theorie und Praxis sag ich nur. Ist doch alles gut. Für die S/S hat man Herstellerseitig die Möglichkeit dem Kunden überlassen ob er diese Nutzen will oder nicht.

Wenn mir der Schalter in der Konsole nicht passt und ich diesen woanders haben will - solche Umbauten sind meines Wissen erlaubt - Oder wird die Position des Schalters Vorgeschrieben?

Und wenn der Schalter mal "defekt" wird, dann ist das beim TÜV bestimmt kein schwerer Mangel. (Wenn es überhaupt ein Mangel ist?)

Jetzt lassen wir doch "typ. Deutsch" mal "links" liegen!;):D

Bzgl. Moral sollte man doch die richtige Klientel ansprechen!;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen