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Stehe auf dem Schlauch - An/Ummeldung und Versicherung

Hallo,

ich stehe irgendwie auf dem Schlauch bei meinem ersten Autoverkauf.

Die Situation:

Mein aktuelles Auto ist bei Versicherung X versichert und wird Mitte der Woche privat verkauft, das heißt Papiere gehen raus gegen Bargeld.

Da mein neues Auto aber erst am Freitag zur Verfügung steht und ich mein altes noch inklusive Freitag brauche, erfolgt die Übergabe erst am Freitagabend an den Käufer.

Die Papiere für das neue Auto habe ich heute bereits bekommen.

Soweit so gut. Ich würde nur gerne mein altes Nummernschild behalten und mit zum Gebrauchtwagenhändler nehmen zu dem ich mit dem Zug fahren muss.

Funktioniert das, dass der Käufer am Mittwoch die Papiere von mir bekommt, ich bei meiner Versicherung und Zulassungstelle aber heute schon anrufe/vorstellig werde und das alte Auto für "ab Samstag" quasi ab-ummelde?

Ich stehe glaube ich wie gesagt total auf dem Schlauch was ich am besten in welcher Reihenfolge und am kostengünstigsten erledige. Kann mir jemand helfen :-D ?

Vielen Dank bereits im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Kennzeichen eines Fahrzeuges an einem anderen Fahrzeug an- und in Verkehr bringen ist ein Kennzeichenmissbrauch.

Wird also nicht funktionieren.

Vorschlag

für das neue Fahrzeug Kurzzulassung samt entspr. Versicherung nutzen.

Altes Fahzeug dann abmelden und zugleich neues Fahrzeug regulär zulassen.

Wäre für mich eine saubere und überschaubare, auch von den Kosten her gesehene, Lösung.

Vll. haben Andere ja noch bessere Ideen!

Gruss vom Asphalthoppler

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Wenn Du Dein bisheriges Kennzeichen wiederverwenden möchtest am "Neuen", dann wirst Du bei der Konstellation ein anderes Ersatzfahrzeug brauchen für 1-2 Tage.

Abmeldung geht bei der Zulassungsstelle nur gegen Papiere. Erst dann kann auch der Käufer das Auto auf sich anmelden. Vorab machen die sowas nicht (soweit mir bekannt ist).

Vorschlag. Papiere schon mal an den Käufer geben. Das eigene Auto bis Freitag fahren und übergeben. Danach ist alles sein Problem. Muss nur so im Kaufvertrag vermerkt sein.

Freitag abend nach Übergabe Kennzeichen abschrauben und mitnehmen. Das Kennzeichen wird erst freigegeben, wenn der neue Halter das Auto auf sich anmeldet bzw. deine Karre abgemeldet ist.

In der Regel wird das Kennzeichen für 6 Monate an niemanden ausgegeben. Da kann man aber der Zulassungsstelle den Sachverhalt erklären und die geben das Kennzeichen dir wieder.

Ohne Anmeldung des neuen Autos darfst du es nur mit Tageskennzeichen oder roten Schildern auf der Strasse bewegen

Du musst das alte Auto erst abmelden um die Kennzeichen für ein neues nutzen zu können. Kleiner Tip als extra: Gib nie ein Auto angemeldet an den Käufer raus denn wenn er das Auto nicht ummeldet bist du der Dumme und zahlst erstmal weiter für Versicherung,Steuern und evtl. mehr! Kannst die Papiere und KZ mitgeben und er bringt nach Ummeldung dir deine alten KZ wieder mit. Neue KZ ans Auto und er kann vom Hof rollen.

Hier wird ein Unsinn verbreitet, was nützt dem Käufer denn ZB I und II ohne Schilder, wenns noch zugelassen ist.

Er kann es nicht anmelden und der Verkäufer nicht abmelden.

Hallo,

Kennzeichen eines Fahrzeuges an einem anderen Fahrzeug an- und in Verkehr bringen ist ein Kennzeichenmissbrauch.

Wird also nicht funktionieren.

Vorschlag

für das neue Fahrzeug Kurzzulassung samt entspr. Versicherung nutzen.

Altes Fahzeug dann abmelden und zugleich neues Fahrzeug regulär zulassen.

Wäre für mich eine saubere und überschaubare, auch von den Kosten her gesehene, Lösung.

Vll. haben Andere ja noch bessere Ideen!

Gruss vom Asphalthoppler

Abmelden für die Zukunft ist nicht möglich. Heute dort erscheinen und für Samstag abmelden geht also nicht.

Wenn du dein jetziges Auto noch bis Freitag benötigst, kannst du mit dessen Kennzeichen das neue auch noch nicht anmelden. Alternative wäre, das alte Auto umzukennzeichen, also bei der Zulassungsstelle diesem ein anderes Kennzeichen zuteilen zu lassen und dann kannst du im gleichen Atemzug das neue Auto mit dem alten Kennzeichen zulassen. Kostet halt Geld.

Andere Alternative: Das alte Auto abmelden und das neue mit dem alten Kennzeichen anmelden. Für das alte Auto dann ein Kurzzeitkennzeichen nehmen. Frag mal bei der Zulassungsstelle, ob der Käufer dann mit dem KZK nach Hause fahren darf. Fürs KZK brauchst du die gleichen Unterlagen wie für die normale Zulassung. Kostet etwas über 20,- € an Gebühren zzgl. Kennzeichen.

oder du meldest dein Auto am Freitag ab, fotografierst den Fahrzeugschein und schickst dies Käufer mit Whatsapp und der holt sich am Freitag ein KZK und fährt zu dir und nimmt das Auto mit

Geht nicht, wenn Fahrzeug noch zugelassen.

 

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Oktober 2019 um 12:58:37 Uhr:

oder du meldest dein Auto am Freitag ab, fotografierst den Fahrzeugschein und schickst dies Käufer mit Whatsapp und der holt sich am Freitag ein KZK und fährt zu dir und nimmt das Auto mit

Man wird nicht uminkommen einem der beiden Fahrzeuge ein "Übergangskennzeichen" zu spendieren (entweder ein reguläres, oder ein KZK). Da muss man eben schauen, welche Variante günstiger ist. Alternativ bliebe nur die unangemeldete Variante. Dann halt per Trailer und oder Privatgrundstück.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 14. Oktober 2019 um 13:00:03 Uhr:

Geht nicht, wenn Fahrzeug noch zugelassen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 14. Oktober 2019 um 13:00:03 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Oktober 2019 um 12:58:37 Uhr:

oder du meldest dein Auto am Freitag ab, fotografierst den Fahrzeugschein und schickst dies Käufer mit Whatsapp und der holt sich am Freitag ein KZK und fährt zu dir und nimmt das Auto mit

... und wenn die Zulassungsstelle auf originale bestehen sollte.

Hallo,

meines wissens muss bei Weiterverwendung von KFZ- Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug sichergestellt sein, dass die Kennzeichen keinen vorherigem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk hinter sich haben. In diesem Fall ist die Weiterverwendung der Kennzeichen am neuen Auto nicht möglich. Ansonsten können die Kennzeichen unverzüglich durch Ab- und Anmeldung auf das neue Fahrzeug übertragen werden. Liegt eine Zeitspanne zw. Ab- und Anmeldung, können die Kennzeichen reserviert werden. Aber Achtung: Auch hier gibt es (längere) Fristen, die zu beachten sind.

Es gibt also etliche Dinge, die bedacht werden wollen. Daher: zuerst den zeitlichen Ablauf klar planen und dann handeln. Hier istnicht der Weg das Ziel!

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@Enf schrieb am 14. Oktober 2019 um 12:21:39 Uhr:

Funktioniert das, dass der Käufer am Mittwoch die Papiere von mir bekommt,

Dann bist du auf Gedeih und Verderben auf den Käufer angewiesen. Du kannst das Auto ohne Papiere nicht abmelden und der Käufer kann den Wagen nicht ohne Schilder einfach ummelden. Ihr seid beide in der Sackgasse.

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 14. Oktober 2019 um 12:29:44 Uhr:

Kleiner Tip als extra: Gib nie ein Auto angemeldet an den Käufer raus denn wenn er das Auto nicht ummeldet bist du der Dumme und zahlst erstmal weiter für Versicherung,Steuern und evtl. mehr!

Das stimmt nicht. Man mus nur unverzüglich den Verkauf an Versicherung und Zulassungsstelle (möglichst per Fax) melden. Es gibt bei den Zulassungsstellen extra Formulare dafür. Dann geht die Versicherung und das Betriebsrisiko auf den Käufer über. Wenn der Käufer einen vertrauenswürdigen Eindruck macht, kann man ein Auto angemeldet übergeben.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 15. Oktober 2019 um 21:23:06 Uhr:

Zitat:

@Enf schrieb am 14. Oktober 2019 um 12:21:39 Uhr:

Funktioniert das, dass der Käufer am Mittwoch die Papiere von mir bekommt,

Dann bist du auf Gedeih und Verderben auf den Käufer angewiesen. Du kannst das Auto ohne Papiere nicht abmelden und der Käufer kann den Wagen nicht ohne Schilder einfach ummelden. Ihr seid beide in der Sackgasse.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 15. Oktober 2019 um 21:23:06 Uhr:

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 14. Oktober 2019 um 12:29:44 Uhr:

Kleiner Tip als extra: Gib nie ein Auto angemeldet an den Käufer raus denn wenn er das Auto nicht ummeldet bist du der Dumme und zahlst erstmal weiter für Versicherung,Steuern und evtl. mehr!

Das stimmt nicht. Man mus nur unverzüglich den Verkauf an Versicherung und Zulassungsstelle (möglichst per Fax) melden. Es gibt bei den Zulassungsstellen extra Formulare dafür. Dann geht die Versicherung und das Betriebsrisiko auf den Käufer über. Wenn der Käufer einen vertrauenswürdigen Eindruck macht, kann man ein Auto angemeldet übergeben.

Stimmt leider so wie von mir geschrieben! Bekannte hat dies letztes Jahr so gemacht und leider stimmte die Anschrift nicht und sie hat fleißig weiter gezahlt bis die Karre Anfang des Jahres nach Versicherungskündigung durch sie selbst zwangs stillgelegt wurde und zur Fahndung ausgeschrieben wurde! Zulassungsstelle sagt nämlich: Wir konnen nicht einfach ein Fahrzeug stilllegen wo Steuern und Versicherung bezahlt sind und raten ebendfalls nur abgemeldet zuverkaufen!

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 15. Oktober 2019 um 21:35:32 Uhr:

Stimmt leider so wie von mir geschrieben! Bekannte hat dies letztes Jahr so gemacht und leider stimmte die Anschrift nicht

Zum Autoverkauf gehört auch dazu sich den Personalausweis vorlegen zu lassen und die Daten mit dem Kaufvertrag abzugleichen. Damit sollte sichergelstellt sein, dass die Anschrift stimmt bzw. man die Leute auffinden kann. Es ist natürlich auch ein Stück Vertrauen dabei, je nachdem wie der Käufer auf einen wirkt.

Alles richtig aber wenn die Adresse veraltet ist haste schlechte Karten weil die neue leider nicht ohne weiteres raus gerückt wird.

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