stehe vorm Kauf aber..(Nachstehend aufgefürte Sachmängel)
Hallo!
Habe eine dringende Frage an euch!
Würde mir gerne einen Audi A6 3.0 TDI kaufen BJ(2007) bei einem Audi Händler.
Habe den Vertrag schon bei mir.
Nun lese ich bei der "Anlage zur verbindlichen Bestellung eines Kraftfahrzeugs mit Garantie" folgendes:
Nachstehend aufgefürte Sachmängel:
-Türgrundkörper ersetzt,Einstiegsblende ersetzt,Seitenteill hinten ersetzt,Radhaus hinten ersetzt,Stossfänger hinten inst.und lackiert 01.2009.
-Spoiler hinten lackiert 12.2009.
Unfallschäden:
Lackbeanstandung rechte seite.
Nach meiner Nachfrage war das kein Unfallschaden,sondern eine Beanstandung.
Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen fals von euch auch jemand solche Beanstandung hatte.
MFG
Beste Antwort im Thema
Seitenzeil und Radhaus wird sicherlich nicht wegen einem Lackmangel ersetzt...
Ich finde den neuen Thread schon sinnvoll, denn es geht ja nicht um eine Kaufberatung... Den Kaufberatungstread sehe ich mir eigentlich überhaupt nicht an, da das ganze ein riesen Durcheinander ist...
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22 Antworten
Moin Moin
Ich sag es mal so, lass es dir schriftlich geben das es kein unfallschaden war , wenn es nicht gerade ein Auto von ützgür vom Hinterhof ist würde ich es dann auch glauben ! Und als Info wir haben zwei a6 4f hier aufm Hof und da gab es bei beiden mal ein Problem an den Einstiegsleisten (Rostblasen) wurde von Audi !!!!!sehr kulant behoben und dann wurde auch nachlakiert und geschliffen und des Weiteren ! Aber wie gesagt ist meine Erfahrung!
Wurden die Arbeiten von Audi ausgeführt ??
Nur als frage , den Kulanz Leistungen (Lack,Rost) machen keine freien Werkstätten! Dann würde ich doch von einem Unfall ausgehen!
Majo
Hallo !
Dieses Forum verfügt über eine Kaufberatung (ganz oben) !
Dort können z.B. solche Fragen besprochen werden.
Bitte auch die Fahrzeugzuweisung ausführen bei Erstellung eines neuen Thema!
Hier wäre “Audi A6 4F“ richtig gewesen.
MfG Senti
Zitat:
@Urbanmajo schrieb am 30. September 2015 um 16:43:45 Uhr:
Moin Moin
Ich sag es mal so, lass es dir schriftlich geben das es kein unfallschaden war , wenn es nicht gerade ein Auto von ützgür vom Hinterhof ist würde ich es dann auch glauben ! Und als Info wir haben zwei a6 4f hier aufm Hof und da gab es bei beiden mal ein Problem an den Einstiegsleisten (Rostblasen) wurde von Audi !!!!!sehr kulant behoben und dann wurde auch nachlakiert und geschliffen und des Weiteren ! Aber wie gesagt ist meine Erfahrung!
Wurden die Arbeiten von Audi ausgeführt ??
Nur als frage , den Kulanz Leistungen (Lack,Rost) machen keine freien Werkstätten! Dann würde ich doch von einem Unfall ausgehen!
Majo
Vielen Dank fuer deine schnelle Antwort.
Die Arbeiten wurden alle von Audi ausgeführt.
Zitat:
@derSentinel schrieb am 30. September 2015 um 16:47:32 Uhr:
Hallo !
Dieses Forum verfügt über eine Kaufberatung (ganz oben) !
Dort können z.B. solche Fragen besprochen werden.
Bitte auch die Fahrzeugzuweisung ausführen bei Erstellung eines neuen Thema!
Hier wäre “Audi A6 4F“ richtig gewesen.
MfG Senti
Sorry für das Thread missverständnis .wollte eigentlich nur wissen ob jemand schon so eine erfahrung hatte,war eigenlich nicht als Kaufberatung gedacht,werde aber in Zukunft drauf achten
Seitenzeil und Radhaus wird sicherlich nicht wegen einem Lackmangel ersetzt...
Ich finde den neuen Thread schon sinnvoll, denn es geht ja nicht um eine Kaufberatung... Den Kaufberatungstread sehe ich mir eigentlich überhaupt nicht an, da das ganze ein riesen Durcheinander ist...
....ja,in diesem Fall ist dieser neue Thread wirklich sinnvoll....und ich gebe dem Quattro nochmals Recht....warum wurden Radhaus und Seitenteil erneuert und Schürze repariert?...dazu passend ja "Unfallschäden...Lackbeanstandung rechte Seite".....ich würde mal behaupten er hatte einen Unfall.....solange das Fachgerecht hergerichtet wurde,muß es kein Nachteil sein....allerdings sollte sich das auch in einem günstigeren Preis wiederspiegeln und dir das Auto ansonsten zu 100% zusagen...sonst Finger weg....A6 ,gibt es viele.....
Zitat:
@Airway schrieb am 30. September 2015 um 20:12:45 Uhr:
....ja,in diesem Fall ist dieser neue Thread wirklich sinnvoll....und ich gebe dem Quattro nochmals Recht....warum wurden Radhaus und Seitenteil erneuert und Schürze repariert?...dazu passend ja "Unfallschäden...Lackbeanstandung rechte Seite".....ich würde mal behaupten er hatte einen Unfall.....solange das Fachgerecht hergerichtet wurde,muß es kein Nachteil sein....allerdings sollte sich das auch in einem günstigeren Preis wiederspiegeln und dir das Auto ansonsten zu 100% zusagen...sonst Finger weg....A6 ,gibt es viele.....
Tja,wie gesagt ich fahre nächste Woche Montag hin,und lass mir das erklären .Es müssen ja auch Papiere da sein die das bestätigen fals es kein Unfall war..
Das komische is ja nur ich hab übers telefon 3 mal nachgefagt ob es ein Unfall war oder nicht,und jedes mal kam die Antwort kein Unfall. :/ Es ist ja nicht schlimm wenn er ein Schaden hatte,darum verstehe ich das ganze nicht.
Ich sage auch der hatte einen Unfall und im Zuge der Reparatur wurde der Rost festgestellt und gleich beseitigt! Leider ist ein Seitenteil-wechsel auch ein schwerwiegender Eingriff in die Fahrzeugstruktur und wird allzugerne aus umsatzgründen von Vertragswerkstätten durchgeführt obwohl das richten möglich wäre! Ich würde dann lieber einen anderen suchen, denn die rostversiegelung ab Werk kann keiner mehr herstellen!
Also wenn man so wie ich, bzw. meine Frau..., beim in die Garage fahren einen Pfosten mit dem Seitenteil oder Radlauf mitnimmt, ist das je nach Auslegung kein Unfall, sondern halt ein "Dusseligkeitsschaden" - ich glaube, da gibt's ja auch so eine Formulierung, ab wann welche Reparatur und Ursache überhaupt als "Unfall" eingestuft wird!?
Just My 2 cents
Alexander
PS: ich hab bei Audi über Vollkasko einen neuen Radlauf eingesetzt bekommen, da sieht man nix. Und ich hätte bei sowas auch keine Bedenken so einen Wagen nicht zu kaufen. Shit happens - dafür gibt's Werkstätten. Das Auto fährt deswegen nicht besser oder schlechter, oder verhält sich sonst irgendwie negativ. Ist wohl ne reine Kopfsache...
Könnte ja auch ein Vandalismus Schaden sein oder es kracht nen Baumstamm dagegen. Denke das zählt nicht zu einem Unfallschaden...
Und ich hab mich so gefreut.
Mein Plan ist am Montag hinfahren,und nochmals alles nachzufragen,und fals die mir das schriftlich geben das,das kein Unfall war nehme ich ihn mit.Ich sehe kein Grund warum sie mir das nicht geben,wen alles in Ordnung ist wie behauptet.
Ich werde dan gleich am Dienstag ein Update posten.
MFG an alle
Zitat:
@apeter2 schrieb am 1. Oktober 2015 um 08:23:48 Uhr:
Also wenn man so wie ich, bzw. meine Frau..., beim in die Garage fahren einen Pfosten mit dem Seitenteil oder Radlauf mitnimmt, ist das je nach Auslegung kein Unfall, sondern halt ein "Dusseligkeitsschaden" - ich glaube, da gibt's ja auch so eine Formulierung, ab wann welche Reparatur und Ursache überhaupt als "Unfall" eingestuft wird!?
Just My 2 cents
Alexander
PS: ich hab bei Audi über Vollkasko einen neuen Radlauf eingesetzt bekommen, da sieht man nix. Und ich hätte bei sowas auch keine Bedenken so einen Wagen nicht zu kaufen. Shit happens - dafür gibt's Werkstätten. Das Auto fährt deswegen nicht besser oder schlechter, oder verhält sich sonst irgendwie negativ. Ist wohl ne reine Kopfsache...
...genau....irgendsowas,wird es wohl sein.....aber,warum sagt das Autohaus das nicht gleich und gibt zu,daß der Wagen einen Streifschaden hatte?....hätte man es verschwiegen,hätte es der Interessent nicht selbst gelesen?
Ich würde das Auto nur nehmen,wenn er erheblich günstiger wäre,als vergleichbare ohne Vorschaden.....
Also soweit ich weiß ist von einem Unfallschaden zu sprechen wenn Teile getauscht werden die nicht geschraubt sind, und damit in die Struktur eingegriffen wird! Dann bekommt man in der Regel eine Wertminderung ausgezahlt, die dann theoretisch verzinst werden kann nach dem Wertverlust-Zinssatz des Fahrzeugs und das sollte strenggenommen vom Kaufpreis des Fahrzeuges abgezogen werden! Macht aber irgendwie keiner!
Meine Frau hatte jetzt zweimal den Fall, das ihr jemand am Auto einen Lackschaden verpasst hatte. Also nachlackieren, kein Teiletausch oder ausbeulen.
Versicherung zahlte in beiden Fällen Wertminderung, 10% der Reparatursumme seien die Regel. Der Gutachter meinte, das es eine Streitfrage ist. Per Definition definitiv ein Unfallwagen, weil ein von außen unvorhersehbares Ereignis einwirkte und eine Reparatur notwendig macht.
Diese Summe wäre auch später als Wertminderung zu kalkulieren und abzuziehen. Also wenn der Wert des Autos später mal 50% von heute Wert ist weil der Zeitwert sinkt, müssten die 10% auch zu 50% quasi als angemessen abgezogen werden.
Also Reparaturwert 1000€ = 100€ Wertminderung
Wenn das Auto dann später mal nur noch 50% Wert ist, müssten auch nur 50€ Abzug einkalkuliert werden.
So wurde es mir zumindest vom Gutachter erklärt. ...