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Stehhöhe für Wohnmobile wieder erforderlich?

Themenstarteram 8. April 2015 um 17:34

Mein Tüv-Prüfer behauptet, das ab sofort wieder eine Stehhöhe für Wohnmobile erforderlich ist.

Bisher wurde das im TÜV-Merkblatt 740 geregelt.

Im 740er war ausdrücklich keine Stehhöhe für Wohnmobile mehr erforderlich.

Das Merkblatt 740 wurde aber vom TÜV zurückgezogen. - Aktuell ist es nirgens einzusehen.

Im Netz gibt es zwar das Merkblatt, aber in einer älteren Version - bis mitte 2014.

Zitat:

VdTÜV (Stand 14.07.2014):

... das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 740 „Anforderungen an – Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ wurde zurückgezogen, da die Anforderungen an Wohnmobile nicht mehr gültig sind. ...

Kann da jemand etwas zu sagen, bzw weiß jemand was in dem aktuellen Merkblatt (2015) steht ?

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21 Antworten
am 8. April 2015 um 18:22

Der einfachste Weg wäre, eine Türe weiter fahren.

Und wenn man diesen Tip befolgt, den man in jeden Tröd empfohlen bekommt, wäre alles easy.

 

Zitat Tüv Nord.

Tipps für den Umbau zum Wohnmobil

Wenn Sie einen Umbau planen, sprechen Sie am besten im Voraus mit einem TÜV NORD Sachverständigen. Er sagt Ihnen, was Sie unbedingt beachten sollten, gibt Tipps und kennt geeignete Adressen. Ihre nächst

Zitat Ende.

Quelle Tüv Nord.

http://www.tuev-nord.de/.../tipps-fuer-wohnmobile-3082.htm

Themenstarteram 8. April 2015 um 20:44

In deinem Link steht:

 

Zitat:

Die Mindestanforderungen finden Sie in einem Merkblatt des VdTÜV:

Und eben dieses Merkblatt gibt es nicht mehr....bzw wurde zurückgezogen.

 

Es sagt aber TÜV Mitarbeiter was anderes.

Der eine sagt Stehhöhe muss ab sofort wieder.

Der andere sagt, Stehhöhe muss nicht.

Es war ja mal in dem 740er Merkblatt geregelt.

Seit es das nicht mehr gibt, macht das anscheinend jeder TÜV-Mitarbeiter was er will.

Muss sich denn der TÜV nicht an Vorgaben halten und darf machen was er will ?

Soweit ich das weiß, muss die Stehhöhe seit ein paar Jahren gegeben sein, damit das Auto als Wohnmobil zugelassen werden darf. Das ging doch Hand in Hand mit Änderung zur LKW-Besteuerung/ -Zulassung von Geländewagen und anderen Fahrzeugen.

http://www.wildcamper.de/.../...-wann-gilt-ein-wohnmobil-als-wohnmobil

Themenstarteram 8. April 2015 um 21:02

Ja.

Aber genau das wurde 2012 wieder aufgehoben.

Wohl aber nicht für die KfZ-Besteuerung, wenn ich mir so die Suchergebnisse von gockel so ansehe.

Zulassungstechnisch geht es wohl ohne Stehhöhe, Steuertechnisch wohl nicht.

Themenstarteram 8. April 2015 um 21:07

Zitat:

"Freizeit Mobil"

Sonderheft der ADAC Motorwelt Januar 2014

Stehhöhe ist jetzt egal

Änderung beim Wohnmobiltarif

Seit einigen Jahren gibt es neben der Kfz-Steuer für Pkw und Lkw noch eine dritte Kategorie für Wohnmobile. Dabei galten nur solche Fahrzeuge als Wohnmobil, die im Bereich der Kochgelegenheit und Spüle eine Mindeststehhöhe von 170 cm aufweisen. Vor einem Jahr wurde dieses Unterscheidungsmerkmal aufgegeben, die Höhe spielt keine Rolle mehr: Unabhängig von der Stehhöhe wird jedes Fahrzeug nach dem Wohnmobiltarif besteuert, das mit der Fahrzeugart "Wohnmobil" zugelassen ist. Wer einen Lkw oder Bus selbst als Wohnmobil ausbauen möchte, sollte sich vorab mit einem Sachverständigen der Technischen Prüfstelle abstimmen; denn um den Eintrag "Wohnmobil" zu bekommen, müssen die Anforderungen des Merkblatts Nr. 740 des VdTÜV erfüllt und abgenommen sein.

Siehe letzten Satz !

Eben dieses Merkblatt 740 ist verschwunden. Bzw.. wurde zurückgezogen.

Und in dem Merkblatt stand ausdrücklich:

Stehhöhe nicht mehr erforderlich.

Ich möchte hier auch keine Hinweise von Google oder Mutmaßungen, sondern klare Aussagen.

Eventuell liest ja jemand mit, der beim TÜV arbeitet.

Dann wird es wohl überarbeitet.;)

Wenn du keine Mutmaßungen oder ähnliches willst, wende dich an dein Finanzamt Zollamt oder guck nach älteren und aktuellen Gesetzestexten. Dürfte es online beim Bundesministerium für Finanzen geben.;)

Selbst der ADAC nennt in deinem Zitat keine Quelle. Wende dich doch auch mal an die.;)

Themenstarteram 8. April 2015 um 21:17

Genau.

Und solange macht eben jeder Prüfer was er will. - Man hat keine Rechtssicherheit.

Die Prüfer sind nunmal selbstverantwortliche Ingenieure, die für ihre Abnahmen und Eintragungen haften. Wenn sie sich da nicht sicher sind, weil entsprechende Verordnungen fehlen, lassen Sie es eben. Nur vom Hörensagen würde ich da auch nichts abnehmen.

Nachher versagt der Zoll die entsprechende KfZ-Steuer-Eingruppierung und der Prüfer steht als Trottel da.

Themenstarteram 8. April 2015 um 21:30

Zitat:

weil entsprechende Verordnungen fehlen, lassen Sie es eben.

Verordnungen die fehlen.... Ja. - Warum fehlen ?

Bisher gab es sie ja.

Wenn in der Verordnung steht Stehhöhe nicht erforderlich - OK

Wenn in der Verordnung steht Stehhöhe erforderlich - auch OK

Aber überhaupt keine Verordnung zu haben - Nicht OK

Es geht um einen Bekanten, der einen VW-Bus hat. Das Fahrzeug ist als LKW zugelassen und er muß mordsmäßig an Versicherung zahlen.

Nun wollte er das Fahrzeug als PKW zulassen.

Geht nicht, weil zusätzliche Sitze und Gurtaufnahmen fehlen.

Dann hat er sich beim TÜV erkundigt, ob er das Fahrzeug nach Umbau als Wohnmobil eintragen lassen kann.

Dann hat eben dieser TÜV-Mensch (Bayern) die Stehhöhe gefordert.

Dekra gibt es bei ihm (Bayern) nicht.

Denn die Dekra verweist immer noch auf das 740er Blatt. (Das es nicht mehr gibt)

http://www.dekra.de/de/1479

Die KFZ Steuer ist hier nicht das Problem.

eigendlich ganz einfach

bis vor geraumer zeit wollte das finanzamt besagte stehhöhe

egal was der tüv genehmigt bzw eingetragen hatte

ist aber mittlerweile fallen gelassen worden,weil jetzt der herr zoll zuständig ist und nicht richtig nachkommt mit seiner arbeit

wenn der tüv prüfer sagt: so muß das sein oder so

dann MUSS er dir auf verlangen die dazu nötige quelle nennen !!!

gegf hilft bei verweigerung der dienststellenleiter weiter

hat bei mir schon 2x funktioniert

Zitat:

@transarena schrieb am 8. April 2015 um 23:30:14 Uhr:

Es geht um einen Bekanten, der einen VW-Bus hat. (...) Nun wollte er das Fahrzeug als PKW zulassen.

Geht nicht, weil zusätzliche Sitze und Gurtaufnahmen fehlen.

ich verstehe nicht, warum es nicht möglich sein sollte, den VW-Bus als PKW zuzulassen. Natürlich können nur so viele Sitze eingetragen werden, wie Gurte / Gurtaufnahmen vorhanden sind. Aber im Extremfall müsste er als PKW mit nur einem Sitzplatz eintragbar sein.

Die T4 Kastenwagen bieten ja auch keine Gurte für Passagiere auf der Ladefläche und sind trotzdem als PKW zugelassen (Aber eben auch nur mit zwei bzw drei eingetragenen Sitzplätzen).

Grüße

Guste

Themenstarteram 9. April 2015 um 10:06

Zitat:

Aber im Extremfall müsste er als PKW mit nur einem Sitzplatz eintragbar sein.

Wollte der Prüfer aber nicht machen.

Aussage... Sie haben eine Trennwand und dahinter 70% Ladefläche. Das ist ein LKW.

Wenn der VW Bus als LKW zugelassen und versteuert wird, ist das doch eigentlich gut, außer der Besitzer will an Tagen mit LKW Fahrverbot Anhänger ziehen. Als LKW gibt es die Gewichtsbesteuerung und die ist fast immer günstiger als die PKW- oder Womo- Besteuerung.

Er muss sich eigentlich nur eine Versicherung suchen, die den als Womo ausgebauten LKW auch als Womo versichert. Ich habe meinen Pickup, der als LKW versteuert wird, mit der abnehmbaren Wohnkabine als Ladung hier als Womo versichert:

Andreas Schwarz GmbH, Lübecker Str. 24, 30880 Laatzen

Info@freizeit-schwarz.de

Da würde ich einfach mal nachfragen.

Gruß, Bernhard

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