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Steinschlag durch Staßenmeisterei Fahrzeug
Hallo Leute!
Heute bin ich an einem Fahrzeug der Straßenmeisterei vorbeigefahren, welches gerade den Straßenrandbereich gesäubert hat. Hierbei wurde ein Stein direkt auf meinen Kotflügel geschleudert. Schaden laut VW ca. 800,-!
Habe gleich angehalten und den Arbeiter informiert. Von dem bekam ich dann die Adresse des Vorgesetzten. An den habe ich mich nun gewendet und der wiederum sagt, ich soll das kurz zu Papier bringen und er meldet das dann seinem Vorgesetzten. Alles schon geschehen und nun heißt es warten...
Ich könnte heulen...
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation?
Mein einziger Zeuge ist mein 8 jähriger Sohn. Bekomme ich das ersetzt?
Danke Ihr Lieben...
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13 Antworten
Niemand???
Was ich bis jetzt so gehört habe, haftet z.B. ein LKW-Fahrer für verlorene Ladung.
Ein aufgeschleuderter Stein, was ja auch jedes Auto vor einem auf der Autobahn verursachen kann, ist dein Pech und unterliegt dem allgemeinen Risiko, wenn man sich im Straßenverkehr bewegt.
Auch wenn du hinter einem Streufahrzeug herfährst, welches seine Ladung verliert (z.B. Split) haftet nicht der Staat.
Und 800 EUR ist ja wohl auch etwas hochgegriffen. Im Smartrepair-Verfahren sollte das wohl günstiger zu machen sein.
Wie gesagt durch geltene Rechtsprechung kann ich meine Aussagen nicht belegen!
das ist höhere gewalt.... dafür haftet keiner...
Hi,
also ein Kumpel von mir wurde auf der Autobahn in ner 60ger Beschränkung von nem Kieslaster überholt. Der verlor lauter kleine Steinchen, welche den Lack an der Front wie bei einem Autobahnraser haben aussehen lassen. Er hatte den Wagen in Top Zustand mit Fotos 2 Wochen zuvor gekauft.
Er ist am selben Tag noch zur Polizei und hat den Vorfall und das Kennzeichen dort gemeldet.
Dann hat sich erst an das Unternehmen gewand. Als die sich dummstellten und die Versicherungsdaten nicht rausrücken wollten, ist er wieder zu den Bullen. Dort hat er die herausgabe der Versicherungsdaten bewirken können. All das zum Anwalt, und ein Gutachten hat er auch noch machen lassen und schon hat er 3000DM gesehen für bissi Farbe.
Ich glaub das da schon was geht, wenn du irgend welche Anhaltspunkte hast wie Kennzeichen. Ein Schriftstück auf das nicht reagiert hat, öffnet meist auch den Weg zu den Versicherungsdaten.
Viel Erfolg noch.
Nabend Leute!
Also will Dich nicht enttäuschen, aber da wird sich wohl nichts machen lassen!
Hatte selbst schon diverse Steine, zuletzt war es ja eine Eisenstange die hochgeschleudert worden ist, die jeweils Beschädigungen am Fahrzeug hinterlassen haben!
Antwort meiner Versicherung: Da kann man nix machen. Dafür kann der andere ja nichts, dass Steine auf der Straße liegen und hochgeschleudert werden. Also jeweils ein Vollkaskoschaden. Der letzte Schaden mit der Stange waren dann 1.800 Euro.
Anders sieht es natürlich mit dem Kieslaster aus! Wenn der was während der Fahrt verliert, dann hat man natürlich ansprüche! Und nur dann!
Einzige Möglichkeit: Die Straßenmeisterei hat beim mähen nicht den erforderlichen Kettenschutz angebracht, so dass evtl. Steine ungehindert wegfliegen konnten.
Dann liegt Fahrlässigkeit vor und eine Haftung ist unter Umständen gegeben.
Aber das zu beweisen dürfte wohl schwierig werden! Hatten die denn so einen Kettenschutz (sind so Ketten die am Mähwerk runterhängen)? Wenn ja, investier nicht zu viel Mühe und Zeit! Dann wird es nichts; wie schon jemand hier sagte: eigenes Risiko, wenn man ein Fahrzeug betreibt.
Grüße
Björn
P.S.: Die Daten hat er ja, aber eine Versicherung haben die Verkehrsbetriebe, wenn es ein Landesbetrieb war für Ihre Fahrzeuge nicht. Daher muss er sich wenn schon selber mit dem Straßenbetrieb auseinandersetzen.
wenn ein kieslaster seine ladung nicht richtig gesichert hat, dann ist das selbstverständlich keine höhere gewalt, so dass die haftpflichtversicherung des unternehmens zahlt... sobald höhere gewalt im spiel ist, zahlt kein mensch... sorry... ist aber so...
stell dir vor du haftest für jeden aufgewirbelten stein...
Hm..
... kann da nicht ein Gewiefter Anwalt da nen Strick draus drehen?
Die Funktion einer Kehrmaschine ist doch eher Dreck aufzukehren und nicht Steine durch die Gegend zu werfen. Was ist wenn der Stein nicht nen Kotflügel sondern ein Kind am Kopf trifft oder jemand am Auge.
Oder der fliegt durchs offene Fenster und schlägt den Fahrer KO, wodurch dann das Auto paar Menschen Platt macht. Ist nicht ohne. Also für diese Argumente wär natürlich ne dickere Delle angessagt. Wenn da nur die Farbe ab ist ohne gewaltsame mechanische Verformung zieht das eher nicht.
Also irgendwie ist für mich da der Betreiber der Maschine schon in der Pflicht. Weil die Kehrmaschine hat ja mehr oder weniger Gewalt auf den Stein ausgeübt. Der Stein hat sich ja nicht im Gebirge von selbst gelockert.
das Argument: "... wenn da jeder ankähme..." zählt auch nicht, weil dann soll nämlich ein Richter entscheiden ob das öfters der Fall sein könnte und ob das Gerät nicht aus dem Verkehrgezogen gehört.
appropo aufgewirbelter Stein:
- wenn einer z.B. auf der Autobahn vor Dir grundlos zu knapp (kaum Sicherheitsabstand) einscheert und dir nen Stein verpasst (z.B. auf der Scheibe), dann kann das auch einen Rechtsstreit Wert sein. Braucht man halt zumindest einen nicht angehörigen Zeugen im Auto
Das mit gleich nen Anwalt nehmen liegt eigentlich nicht in meiner Natur (hab bisher immer so mein Geld gesehen), aber ich will hier unserem Kandidaten etwas Mut zusprechen, da hier eigentlich schon was zuholen sein könnte.
Versicherungen sind zum Zahlen da und nicht zum Beraten (sind keine Freunde).
Was ich da grad so lapidar mir ausgedacht habe, gehört halt mit paar Paragrafen überzeugend aufbereitet. Oft reicht ein pofessioneller Brief, manchmal wolln die aber auch noch fürs Gutachten Löhnen.
Gruß
P.S. mehr Mut im Kampf gegen all die bösen Gegenstände für die eine Person greifbar ist.
Zitat:
Er hatte den Wagen in Top Zustand mit Fotos 2 Wochen zuvor gekauft.
ja und, in 2 wochen können die beschädigungen von überall her kommen...
Zitat:
Als die sich dummstellten und die Versicherungsdaten nicht rausrücken wollten, ist er wieder zu den Bullen. Dort hat er die herausgabe der Versicherungsdaten bewirken können.
das geht ohne probleme über den zentralruf der versicherer (kennzeichen reicht)
...dafür brauch man die polizei nicht zu belästigen...
Zitat:
Oder der fliegt durchs offene Fenster und schlägt den Fahrer KO, wodurch dann das Auto paar Menschen Platt macht. Ist nicht ohne.
da ist was dran, wenn das führerlose fahrzeug dann in eine tankstelle fährt, welche aufgrund des aufpralls sofort explodiert. die aufgewirbelten trümmer könnten dann einen
vollbesetzten airbus a 380 mit 560 passagieren eines testfluges treffen, welcher aufgrund der beschädigungen in ein vollbesetztes fußballstadion stürzt...
wahnsinn, und das nur wegen eines steinchens....
Hi,
gut zu wissen dass man auch so an die Versicherungsdaten ran kommt.
Und ich bleib dabei:
Solang der Gegenstand der zur Beschädigung geführt hat indirekt auf nen Täter zurückführbar ist und nicht auf die Natur, würd ich auf mein Recht pochen.
Gruß
Ich würde die Sache einfach mal umdrehen: Wenn ich arbeite, habe ich für sowas eine Berufshaftpflicht, auch wenn ich nur virtuelle Steine schmeisse.
Weiterhin wird die Strassenmeisterei genau für solche Fälle versichert sein, von daher ist der Vergleich mit dem KO-Schlagen garnicht so weit hergeholt. Was ist denn, wen eine Maschine durch einen Defekt nicht fahrlässig unkontrollierbar wird und ein Auto reinknallt? Höhere Gewalt? Dann ist ein Unfalltod auch höhere Gewalt und ich fahr ab morgen ohne Versicherung.
Kann in Streiterei ausarten, aber da der Fall anscheinend korrekt gemeldet wurde, ist das doch schonmal gut.
Wenn ein Kieslaster Ladung verliert und diese "nicht" ordnungsgemäß gesichert war, haftet natürlich der Unternehmer.
Aber bei einem Reinigungsfahrzeug wird es aussehen wie bei einem Streufahrzeug, d.h. Abstand halten!
Hier wird, so Schade das auch für dich ist, wahrscheinlich die Versicherung die Regulierung des Schadens genau mit dieser Begründung ablehnen.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Wenn ein Kieslaster Ladung verliert und diese "nicht" ordnungsgemäß gesichert war, haftet natürlich der Unternehmer.
Aber bei einem Reinigungsfahrzeug wird es aussehen wie bei einem Streufahrzeug, d.h. Abstand halten!
Hier wird, so Schade das auch für dich ist, wahrscheinlich die Versicherung die Regulierung des Schadens genau mit dieser Begründung ablehnen.
Ich war auf der anderen Straßenseite im Stau, mehr Abstand konnte ich nicht halten. Ich konnte auch nicht schnell weg. Ich stand da leider herum.
Wenn ich beim mähen meines Rasens einen Stein aufwirbel und der knallt dem Nachbarn ans geparkte Auto zahlt das doch auch meine Haftpflicht. Wo ist der Unterschied?
Hallo anmaumi,
und gibts schon was Neues von den Übeltätern? Nicht dass da zuviel Zeit vergeht.
Gruß