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Steinschlag Firma "AutoGlas"
Ich schon wieder
Ich habe einen klitzekleinen Steinschlag vorne links in der Scheibe, wurde wohl auch schon "geflickt" damit nicht mehr draus wird.... Auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt hat die Firma Autoglas einen Stand gehabt. Die sind direkt zu mir und meinten ich könnte die Scheibe bei denen !!!kostenlos!!! tauschen lassen.... Die setzen sich mit meiner Vers. in verbindung und regeln alles. Die 150,- EUR Selbstbeteiligung schenken die mir, wenn ich danach 6 Monate einen !kleinen! Autoglas-Aufkleber in der Seitenscheibe lasse..... Die brabbelten irgendwas von Scheiben in Erstausrüsterqualität........
Was haltet ihr davon??? Kennt jemand die Firma??? Habe Sorge das ich nachher ne schlechte Scheibe drin habe oder womöglich gepfuscht wird und nachher irgendwo Wasser rein kommt und ich dann ein ewiges hin und her mit der Firma habe.......
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
Steinschlagreparatur
Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.
Zitat:
Original geschrieben von Stef22
Die sind direkt zu mir und meinten ich könnte die Scheibe bei denen !!!kostenlos!!! tauschen lassen.... Die setzen sich mit meiner Vers. in verbindung und regeln alles. Die 150,- EUR Selbstbeteiligung schenken die mir, wenn ich danach 6 Monate einen !kleinen! Autoglas-Aufkleber in der Seitenscheibe lasse...
Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.
Dort ist auch ein Gerichtsurteil zum Thema Aufkleber als Werbebonus enthalten.
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45 Antworten
Wenn du den Steinschlag reparieren lässt kostet es auch nix. Keine 150€ Sb, null ,nix.
ich würds auch nicht bei denen machen.
was ist wenn die dichtung scheisse verarbeitet wird ?
Die wollen mir ja ne komplett neue Scheibe einsetzen......
Bei nem kleinen Steinschlag aber vollkommen unnötig
Ausserdem gabs da mal was wenn die SB nicht verlangt wird soll dass irgendwas mit Versicherungsbetrug sein.
Hab ich mir auch gedacht.... Deshalb hab ich ja nix machen lassen... Der Steinschlag war ja schon geflickt so wie es aussieht..... Is auch wirklich nur sehr klein... Aber jetzt kamen die mit dem 0,- EUR Angebot... Aber ich denke mir, lieber eine Original VW-Scheibe mit kleinem Steinschlag als irgendeine ???Scheibe ohne.....
Zitat:
Original geschrieben von TopForce
Wenn du den Steinschlag reparieren lässt kostet es auch nix. Keine 150€ Sb, null ,nix.
Er hat den Steinschlag LINKS, d.h. vermutlich im Sichtbereich, ergo: Darf nicht repariert werden und erfordert eine Ersetzung der Frontscheibe *gg*
Achso, wie mein TÜV "Sichtbereich" definiert: Alles was der linke Scheibenwischer sauber macht *grml*
Kannst ja mal zu nem anderen Scheibendoc gehen vielleicht können die den Macken ja wieder unsichtbar machen. Darf bei TK auch nix kosten.
Zitat:
Original geschrieben von barthsimpson
Achso, wie mein TÜV "Sichtbereich" definiert: Alles was der linke Scheibenwischer sauber macht *grml*
Hab mal gehört es ist ein ca DIN A4 großer bereich vor dem Fahrerkopf
Zitat:
Original geschrieben von TopForce
Zitat:
Original geschrieben von barthsimpson
Achso, wie mein TÜV "Sichtbereich" definiert: Alles was der linke Scheibenwischer sauber macht *grml*
Hab mal gehört es ist ein ca DIN A4 großer bereich vor dem Fahrerkopf
Ich habe keine Ahnung, bei meinem TÜV hat der nette (BLAUE) Herr mir das so erklärt Ich hatte nämlich seiner Meinung nach auch einen Steinschlag im Sichtbereich...
Dann bin ich zu den grünen Männlein gefahren (Dekra) und der hat den Steinschlag vermutlich nichtmal gesehen -> Plakette ^^
Hmm... Ist ein kleiner Steinschlag im "Sichtbereich" (man definiere es wie auch immer) ein Grund keine Plakette zu bekommen????? Der bei mir war ja schon da und neuen Tüv hat er bekommen..... ist links aber sehr weit links..........
Naja wie auch immer, wenn neue Scheibe würde ich lieber zu VW oder CarGlass gehen um ne neue Scheibe einbauen zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von TopForce
Naja wie auch immer, wenn neue Scheibe würde ich lieber zu VW oder CarGlass gehen um ne neue Scheibe einbauen zu lassen.
zustimmung
Hallo zusammen,
Steinschlagreparatur
Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.
Zitat:
Original geschrieben von Stef22
Die sind direkt zu mir und meinten ich könnte die Scheibe bei denen !!!kostenlos!!! tauschen lassen.... Die setzen sich mit meiner Vers. in verbindung und regeln alles. Die 150,- EUR Selbstbeteiligung schenken die mir, wenn ich danach 6 Monate einen !kleinen! Autoglas-Aufkleber in der Seitenscheibe lasse...
Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.
Dort ist auch ein Gerichtsurteil zum Thema Aufkleber als Werbebonus enthalten.
Habe bei Carglas mal eien Scheieb einbauen lassen. Hab sogar noch gefragt ob es die originale Scheieb ist.
Ja original Zulieferfirmen....
Naja der standart Blendschutz über dem Spiegel, ist an dieser Scheibe nicht vorhanden. Mich nervt das ein bisschen. Basteln will ich nicht und nachrüsten geht nicht, weil in die Scheibe integriert.
Ich war mir Anfangs nichtmal sicher, ob da vorher so ein Blendschutz an der Scheibe war. Da ich immer geblendet wurde, kam es mir dann doch komisch vor. War doch vorher nicht!?
Reperatur eines Steinschlags ist mit Tk kosntenlos. Die Scheibe kann bei der Rep. aber reißen.