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Steinschlag in Scheibe

Themenstarteram 1. April 2005 um 17:12

hi !

wollte nur mal kurz meinen frust loslassen....

da bekomme ich heute wieder meine sommerpneus aufgezogen, fahr auf die autobahn (frau sitz nebenan), fahre bei ca. 140 km/h mit mind. 100 meter abstand zum nächsten auto.......peng....steinschlag in der scheibe. hatte bisher bei jedem wagen (wirklich jedem) einen steinschlag bekommen, meißt war es aber in den ersten 1-2 monaten des autolebens. dachte diesmal komme ich davon (opc is jetzt knapp 1,5 jahre alt), NEIN, wieder einen. diesmal isses aber echt heftig, is nen richtiger riss entstanden, von aussen is nen loch zu fühlen (der steinschlag wirft schatten auf dem armaturenbrett, kein witz).

ich bin einfach nur gallig.......

gruss

gurke

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19 Antworten

Hast du ne Teilkasko oder Vollkasko??

Wenn ja ab zu autoglas Weber bezahlste 10 euro und kriegst ne neue scheibe, haben wa auch gemacht.

Hab auch einen, geteiltes leid ist halbes leid. ;)

MFG

Hellrasor

Themenstarteram 1. April 2005 um 17:27

hab teil und vollkasko :-)

trotzdem wäre ich ja mit der selbstbeteiligung dabei. außerdem ärgert mich es einfach nur, egal was es kostet, immer muß meine frontscheibe leiden ;(

gruss

gurke

Lass den Steinschlag doch reparieren,ab teilkasko kostet dich das nix.

Themenstarteram 1. April 2005 um 17:50

bitte ? mein anteil ist doch die selbstbeteiligung ?!!!!!

und reparieren is da net mehr, is im sichtfeld und keinesfalls nur nen kleiner fleck.

gruss

gurke

Zitat:

Original geschrieben von Gurkenraspel

hab teil und vollkasko :-)

trotzdem wäre ich ja mit der selbstbeteiligung dabei. außerdem ärgert mich es einfach nur, egal was es kostet, immer muß meine frontscheibe leiden ;(

gruss

gurke

Neee du musst da nix zahlen, das is ja genau das was ich meine. also der Autoglasweber bei uns der macht das anders. Der tut dir da keine original opelscheibe oder was das auch immer is rein sondern ein Ersatzteil von em anderen hersteller das natürlich günstiger is aber nicht umbedingt schlechter. So dann schicken die ne rechnugn zu deiner versicherung und die selbstbeteiligung musste net zahlen , die schreiben dann ne symbolische rechnung lol so 10 oder 15 euro. Das macht unserer jedenfalls. das ist ziemlich geil.

Ja ok das ist natürlich immer ärgerlich kann ich sehr gut verstehen, aber jetzt is es passiert und du kannst da jauch nix mehr dran machen. Hätte einstein ncith die relativitätstheorie entwickelt würde ich ja versuchen für dich ne zeitmaschiene zu bauen aber .... ;) lol

Mach dir níchts draus, scheiß drauf is ne scheibe. kostet dich zwar en paar stunden ohne die Astrid aber man überlebts.

MFG

Hellrasor

Reparieren ist nur, wenn Loch in der Scheibe und das übernimmt Kasko voll, doch sobald ein Riss zu sehen ist, ist nichts mehr mit Reparatur.

Ist ärgerlich, doch kannst es nicht ändern.

Scheibe wechseln, Selbstbeteitigung übernehmen und als geschehen verbuchen.

Für die Zukunft viel Glück mit deinem OPC,

Gruß Leo

Zitat:

Original geschrieben von lbunny

Reparieren ist nur, wenn Loch in der Scheibe und das übernimmt Kasko voll, doch sobald ein Riss zu sehen ist, ist nichts mehr mit Reparatur.

Ist ärgerlich, doch kannst es nicht ändern.

Scheibe wechseln, Selbstbeteitigung übernehmen und als geschehen verbuchen.

Für die Zukunft viel Glück mit deinem OPC,

Gruß Leo

hab das prob auch..

lt kostenvoranshclag 464eu...

und ohne selbstverteitidung :D bleibt das zwieblleder auch in der tashce grins...... und als bonu obendrein.....leihwagen atsra GTC in vollausstattung...ach wie schön können reperaturen sein :D

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Hellrasor

Neee du musst da nix zahlen, das is ja genau das was ich meine. also der Autoglasweber bei uns der macht das anders.

....

und die selbstbeteiligung musste net zahlen , die schreiben dann ne symbolische rechnung lol so 10 oder 15 euro. Das macht unserer jedenfalls. das ist ziemlich geil.

@ Hellrasor

Findest Du Anstiftung zum Versicherungsbetrug geil ???

Ich an Deiner Stelle würde so etwas für mich behalten, und im Interresse dieses Betriebes den Namen nicht erwähnen, da Du Dich des Versicherungsbetruges Strafbar machst und das Unternehmen wegen Mithilfe.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:

Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....

Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

Aufgrund dieses Gerichtsurteiles kann man den Kunden wegen Versicherungsbetrug belangen und den unseriös arbeitenden Betrieb wegen Mithilfe.

Und bei solchen Betrieben, die strafbare Handlungen vornehmen, lasst Ihr Eure Autos reparieren.

ICh glaub nit das so ein großes unternehmen das machen würde wenn es versicherungsbetrug ist. das machen die immer bei jedem kunden und das ist ne riesen kette. Also da mach ich mir keine sorgen drüber.

MFG

HEllrasor

Hallo zusammen,

egal wie gross dass dieses Unternehmen auch sein mag, es ist tatsächlich so, und wenn jemad wollte, könnte er Dich sogar anzeigen.

Ich habe mal dazu das neueste Gerichtsurteil herausgesucht und im Versicherungsforum gepostet.

Unter diesem Link kann man es nachlesen :

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&threadid=622339

am 2. April 2005 um 17:53

atu

 

hallo,

hatte das gleiche problem und bin zu atu gegangen!die richteten mir die scheibe super her,so das man nichts davon mehr sieht!das ganze lief über meine tk versicherung und ich muste keinen € cent draufbezahlen!!!!

Re: atu

 

Zitat:

Original geschrieben von maxi-opel

hallo,

hatte das gleiche problem und bin zu atu gegangen!die richteten mir die scheibe super her,so das man nichts davon mehr sieht!das ganze lief über meine tk versicherung und ich muste keinen € cent draufbezahlen!!!!

hey du bisten versicherungsbetrüger so wie ich, das darfste net laut sagen sonst verglagt dich noch einer.

Jetzt mal im ernst leute, wenn die da nciht bestimmte regelungen oder sonst was haben dann würden die das auch nciht machen . ist ATU groß genug??? wennd as so einfach wäre müssten die jetzt sofort die türen schließen weill die ne sammelklage von allen versicherungen krigen würden. Dumm sind die auch net was sowas angeht. wenn die mit den versicherungen ab mahcen das sie statt der original scheibe die ne menge asche kostet ne billige rein machen, un ddafür weniger von den kunden kriegen, warum dann net. Wieso so kompliziert, geht doch selber zu den läden und fragt die mal wenbn das wirklich so ist dann verklagt die doch.

Mir ist es egal solang ic es günstig bekommne, wenn es illegal ist hätte der händler mich auch informieren können.

MFG

Hellrasor

PS: jetzt kommt mir bitte nicht micht man muss sich selber informieren und mit gefangen mitgehangen udn so was.

Hallo zusammen,

@ Hellrasor,

ich glaube Du hast das verlinkte Urteil nicht richtig durchgelesen.

 

Erklärung :

Die Versicherung muss den tatsächlich dem Kunden entstandenen Schaden abzüglich SB ersetzten

Wird nun die SB nicht bezahlt, dann ist der tatsächlich entstandene Schaden für den Kunden geringer, als der der Abgerechnet wurde.

Beispiel :

Kunde 150,-- Euro + Versicherung 350 Euro = 500 Euro

Kunde 0 Euro + Versicherung 350 Euro = 350 Euro

Der Versicherung wird aber vorgegaukelt, dass auch im letzteren Fall ein Schaden für den Kunden in Höhe von 500,00 Entstanden sei. Aber da der Kunde nichts bezahlt hat ist nur ein Schaden in Höhe von 350,00 Euro entsatnden.

Aus diesem Grund haben die Richter festgestellt, dass hier ein Versicherungsbetrug durch den Kunden stattfinden.

Der Betrieb begehtkeinen Versicherungsbetrug, allerdings stiftet er den Kunden dazu an.

 

Kein Betrieb kann einen Rabatt auf die SB geben, da die SB ein Vertragsteil zwischen Versicherung und Vehrsicherungsnehmer ist. Schon aus diesem Grund ist ein Verzicht seitens der Werkstatt unzulässig.

Wenn ein Rabatt vergeben wird, dann muss dieser der Versicherung weitergegeben werden.

Ausserdem bist Du nicht nur mitgefangen, sondern ganz alleine Schuld an dem Betrug !

Ausserdem wird sich das Unternehmen, dass Du gerade genannt hast sicherlich noch bedanken, denn man weiss nie wer hier mitliest.

Aber ATU ist so gross, dass sie nicht gleich den Schlüssel herumdrehen müssen, wie einige Betriebe, die durch dieses Urteil betroffen waren.

Ehrlichkeit zahlt sich halt langfristig aus.

Hallo zusammen,

kleiner Nachtrag :

bei maxi-opel handelt es sich wie es aussieht um eine Steinschlagreparatur und nicht um einen Scheibenaustausch.

Bei der Steinschlagreparatur verzichten die Versicherungen auf die Beteiligung durch den Kunden. Dies steht aber auch im Versicherungsvertrag.

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