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Steinschlag und Leasingrückgabe

VW Golf
Themenstarteram 24. August 2022 um 9:14

Hallo,

wir haben gestern unseren Gewerbe-Leasing Golf 7 Variant zurückgegeben und es wurde ein TÜV Gutachten erstellt. Der Leasingvertrag sieht 2 Jahre/30tkm vor und wir haben ihn mit 100km weniger zurückgegeben. So weit alles fein.

Auf der Motorhaube befindet sich ein Kratzer, der 4mm lang und auch in Fahrtrichtung verläuft. Meiner Meinung nach durch Steinschlag entstanden. VW berechnet Lackierarbeiten und dafür einen Minderwert von 488€. Ist das nicht komplett überzogen?

Für eine andere Smart-Repair Sache werden 190€ Reperaturkosten berechnet, die auf dem Gutachten als 190€ Minderwert aufgeführt sind. Können Smart-Repair-Reperaturkosten 1:1 als Minderwert weitergegeben werden?

Danke euch!

Kratzer Motorhaube
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17 Antworten

Hallo,

 

Ich bin mittlerweile seit 15 Jahren Lackierer beim Mercedes. Habe schon alles mögliche gesehen, leider muss ich dir sagen das dieser Schaden kein Steinschlag verursacht haben könnte, da dieser in die Länge verläuft. Es könnten viele andere Sachen sein aber definitiv kein Steinschlag. Die Kiesel, die zwischen den reifenstecken oder die das "vordere' Fahrzeug verursacht verursachen konzentrierten Aufprall auf den Lack, wodurch nur der Lack aber in den meistenfällen nicht die Grundierung beschädigt wird (KTL Grundierungen sind sehr stark resistent). Auf dem Foto ist leider zu sehen dass auch die Grundierung beschädigt ist und da schon eine blanke Stelle raus leuchtet.

 

Hoffe ich konnte bisschen helfen :/

Können solche Lackschäden nicht auch selbst, bei einer nicht Markengebundenen Lackierwerkstatt in Auftrag gegeben werden ?

MfG kheinz

Glaube ich nicht, sobald die lackschichten messen und sehen das die Motorhaube wo anders Warum auch immer lackiert wurde, deklarieren sie es sofort als Unfallschaden.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 24. August 2022 um 12:24:09 Uhr:

Können solche Lackschäden nicht auch selbst, bei einer nicht Markengebundenen Lackierwerkstatt in Auftrag gegeben werden ?

MfG kheinz

@Sameh

Der Kratzer verläuft doch in Fahrtrichtung? Unabhängig von der Problematik hier wäre das für mich schon ein Steinschlag.

Nagelt mich nicht Wort für Wort fest. Aber ich meine im Leasingvertrag steht das Schäden bei einer Vertragswerkstatt beseitigt werden müssen oder als Minderwert in Rechnung gestellt werden.

Es gibt ein Kriterium, welches darum geht was ein Steinschlag von einem Kratzer unterscheidet. Den Schaden auf dem Bild würde ich mit meinem Fachwissen auch als Kratzer einordnen, da die Form nicht eines steinschlages typisch ist.

Ich gib nur meinen Senf dazu, ich möchte keinem was einreden ??

Zitat:

@romeon schrieb am 24. August 2022 um 12:56:28 Uhr:

@Sameh

Der Kratzer verläuft doch in Fahrtrichtung? Unabhängig von der Problematik hier wäre das für mich schon ein Steinschlag.

Themenstarteram 24. August 2022 um 12:45

Danke sameh für deine Einschätzung!

Anders als ein Steinschlag kann ichs mir auch nicht erklären. Ich mein, sonst kommt man ja auch nicht anders an die Motorhaube leicht ran und zerkratzt die mal eben.

Im VW Schadenskatalog ist alles unter 2mm als Steinschlag definiert, alles darüber als Kratzer und somit als Schaden.

Die Reparaturen müssen laut Leasinggeber von VW durchgeführt werden.

Steinschlag war das nicht. War wohl Vandalismus..

Zitat:

@Fireball08 schrieb am 24. August 2022 um 15:05:43 Uhr:

Steinschlag war das nicht. War wohl Vandalismus..

6mm Vandalismus?

Ein Stein macht eher einen Krater wie nach einem Einschlag.

Hallo @Gargoska,

lass mich raten: Volkswagen Leasing + TÜV Rheinland?

Beste Grüße

sflodus

Themenstarteram 25. August 2022 um 6:44

@sflodus gut geraten! Schon selber Erfahrungen gemacht?

Themenstarteram 25. August 2022 um 7:00

Zitat:

@Fireball08 schrieb am 24. August 2022 um 18:45:28 Uhr:

Ein Stein macht eher einen Krater wie nach einem Einschlag.

Tendenziell schon, allerdings muss man bedenken, dass die Motorhaube logischerweise einen sehr flachen Winkel hat. Da kann gar kein Einschlag entstehen, außer das Steinchen fällt vom Himmel...

Tach zusammen,

wie der Kratzer zustande gekommen ist spielt hier keine Rolle. VW hat eine Broschüre für die Rückgabe von Leasingfahrzeugen in der sehr gut erklärt ist was unter normale Beanspruchung fällt und geduldet wird und was zu reparieren ist. Das Heftchen sollte man vor der Rückgabe lesen, dann stolpert man nicht in diese Falle. Es gibt aber die Möglichkeit mit der Leasingfirma zu reden und ggf. den Schaden beheben oder auch korrigieren zu lassen. Ich habe das mehrfach als Fuhrparkleiter mit VW Leasing gemacht und eigentlich immer Erfolg gehabt.

Meine Erfahrung ist das der Gutachter hier eine entscheidende Rolle spielt. Ich hatte mehrfach mit einem Vertreter von Dekxxxxx Probleme weil er einmal von seiner Firma in Anspruch genommen wurde weil er zu galant war. In Folge hat er sehr pingelig bewertet und grundsätzlich den Spielraum nicht zugunsten des Leasingnehmers ausgelegt.

LG

vadder

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