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steinschlag was nun

Themenstarteram 2. Dezember 2007 um 12:19

hallo gestern is bei meiner mutter die scheibe gesprungen

was nun sie hat vollkasko mit 300 SB und TK mit 150 euro SB nun meine frage wenn ich zu carglas gehe muss ich ja einen teil selber bezahlen aber wieviel die vollkasko summe oder die teilkaskosumme....!???

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von esalet

Ist das legal?

Man fragt sich wirklich, ob da nicht die Steine an einer ganz anderen Stelle eingeschlagen sind, wenn derartige Fragen gestellt werden.

 

Man könnte jetzt.................nee, das spare ich mir.

 

Da wird ein glasklarer Betrug geschildert, der in Planung ist und als Krönung gefragt, ob dies legal sei........man glaubt manchmal wirklich nicht mehr, was man hier so alles lesen muss:mad:

 

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Teilkasko

am 3. Dezember 2007 um 20:11

WSS sind immer Teilkasko wenn Du sie da austauschen lassen möchstest...

Themenstarteram 3. Dezember 2007 um 23:16

ok alles klar also brauch man da nur selbstbeteiligung der TK bezahlen und rest versicherung ohne hochgestuft zu werden ja??

MFG

Bei Teilkasko wird man nie hochgestuft.

am 7. Dezember 2007 um 13:47

Holla.

Wie schlimm ist denn der "Sprung" ?

Wenn die komplette Scheibe ausgetauscht werden muß, dann mußt den Eigenanteil (150,- €) bezahlen.

Wird nur ein Steinschlag, also ein Löchlein, ausgemerzt, zahlt die Versicherung komplett ohne das Du den Eigenanteil berappen mußt.

Ciao

F 213

Kann man sich das Geld bei Teilkasko auch auszahlen lassen?

Bei meinem E36 Cabrio ist die Streuscheibe von dem rechten SW gesprungen. War bei BMW und habe mir dort ein KVA machen lassen. Mit Material- und Personalaufwand verlangt BMW satte 230Euro.

Ich hab mein Versicherungsmenschen angerufen und meinte, dass er mir das Geld auszahlen soll, weil ich den Schaden selber beheben möchte. Er sagt, dass er das nicht darf. Erst wenn ich ihm eine Rechnung vorlege, zahlt er das Geld aus.

Ich dachte immer dass ein KVA ausreicht. Wie kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

Ich will mit dem Geld mir nen neuen Scheinwerfer kaufen, da bei meinem auch einige Halterungen defekt sind. Ein gebrauchter guter SW kostet bei Ebay 50Euro. Habe ihm gesagt, dass er mir nur 50Euro geben soll, anstatt 230Euro bei BMW. Jedoch tut er das leider nicht, da er eine Rechnung sehen will. Reicht es nicht aus wenn ich die seite von Ebay ausdrucke und ihm das vorlege?

am 24. März 2009 um 16:16

Bei vielen Gesellschaften ist die Auszahlung netto nach Kostenvoranschlag bei Glasbruchschäden (ich rede hier mal von der WSS und nicht vom absoluten Totalschaden) explizit ausgeschlossen.

Schau mal in die Bedingungen rein :)

Zitat:

Original geschrieben von esalet

 

Ich dachte immer dass ein KVA ausreicht.

Im Haftpflichtschadenfall schon - hier handelt es sich aber um einen Kaskoschaden und da gilt Vertragsrecht.

 

Zitat:

Original geschrieben von esalet

Wie kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

Indem du eine Rechnung vorlegst.

 

Zitat:

Original geschrieben von esalet

Ich will mit dem Geld mir nen neuen Scheinwerfer kaufen, da bei meinem auch einige Halterungen defekt sind.

Defekte Halterungen sind aber nicht Gegenstand der Teilkasko, sondern nur der Glasbruch.

Sofern es für dein Fahrzeug die Streuscheibe einzeln gibt (und das dürfte der Fall sein), bekommst du sowieso nur die bezahlt und nicht den ganzen Scheinwerfer.

 

 

 

 

Habe mir heute eine Streuscheibe gekauft für 90Euro. Gekriegt habe ich aber nur ein Kassenbon und keine Rechnung. Der Verkäufer meinte "Das ist die Rechnung, das reicht völlig aus für die Versicherung." Werde den Kassenbon jetzt weiter zu der Versicherung geben und die Scheibe gebe ich wieder zurück und kassiere mein Geld wieder ein. Sodass ich mir das Geld auszahlen lassen kann. Ist das legal?

am 25. März 2009 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von esalet

Habe mir heute eine Streuscheibe gekauft für 90Euro. Gekriegt habe ich aber nur ein Kassenbon und keine Rechnung. Der Verkäufer meinte "Das ist die Rechnung, das reicht völlig aus für die Versicherung." Werde den Kassenbon jetzt weiter zu der Versicherung geben und die Scheibe gebe ich wieder zurück und kassiere mein Geld wieder ein. Sodass ich mir das Geld auszahlen lassen kann. Ist das legal?

Moin,

entschuldige bitte die direkte Frage: Merkst Du dei Einschläge noch? Du hast da einen Klasse Betrug vor.

Mit anderen Worten: Nein es ist nicht legal.

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von esalet

Ist das legal?

Man fragt sich wirklich, ob da nicht die Steine an einer ganz anderen Stelle eingeschlagen sind, wenn derartige Fragen gestellt werden.

 

Man könnte jetzt.................nee, das spare ich mir.

 

Da wird ein glasklarer Betrug geschildert, der in Planung ist und als Krönung gefragt, ob dies legal sei........man glaubt manchmal wirklich nicht mehr, was man hier so alles lesen muss:mad:

 

am 25. März 2009 um 19:12

Es gibt dumme Menschen und ganz dumme Menschen.

Und dumm ist der TE ja nicht...

Selten so einen I**** gesehen, der mit seinem Betrug auch noch als besonders schlau angibt :confused:

Oder wie sagt man so schön: Ich kann gar nicht soviel essen wie ich k**zen könnte....

naja so krass ist es nun auch nicht.

Man stelle sich vor, er baut die Scheibe ganz normal ein.

Mit der Rechnung bekommt er das Geld von der Versicherung, der Versicherungsfall ist dann abgeschlossen.

 

Was hindert den VN daran, sein Eigentum (die Scheibe) dann wieder auszubauen, zu verkaufen und ne andere zu kaufen?

 

am 25. März 2009 um 19:44

Na also hier hat der TE ja wohl klar und deutlich erkärt, dass er in der Absicht die Versicherung zu täuschen sich die Scheibe gekauft hat, um von der Versicherung das Geld für die Reparatur (die er nicht beabsichtigt durchzuführen) zu erhalten. Da seh ich den §263 StGB aber voll einschlagend:D Wär was anderes, wenn er die Scheibe kauft, nicht einbaut, und dann aus welchem Grund auch immer die zurückgibt (Auto vor Einbau kaputt/verkauft etc) hier geht es ja um die Absicht. Und der TE hat nur die Absicht die Versicherung zu täuschen....

Gruß

Krypton

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