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Steinschlag Windschutzscheibe

Themenstarteram 17. November 2014 um 7:29

Frage im allgemeinen: Wenn ein Steinschlag in der Windschutzscheibe dieses Jahr gemeldet wird, der Vertrag zum Ende des Jahres ausläuft, ist die Versicherung dann noch zur Zahlung verpflichtet, wenn die Bearbeitung bis ins Jahr 2015 andauert?

SB = 0 €, keine Werkstattbindung, Versicherung verweigert Zahlung, Argument: Oberflächliche Beschädigungen werden nicht bezahlt, nur der reine Glasbruch. Ist ein Steinschlag kein Glasbruch :confused:

Auszug AKB:

A.2.2.5 Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.

Bei Pkw sind zusätzlich durch Bruchschäden an der Verglasung verursachte nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes und Beschädigung von Leuchtmitteln versichert. Dies gilt

nicht für Pkw im Basis-Tarif.

Weitere Folgeschäden sind nicht versichert.

A.2.12 Selbstbeteiligung

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein

können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.

Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden im

Sinne von A.2.2.5, wenn

– Sie den Schaden telefonisch vor Instandsetzung unserem Schadenservice melden und

– die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern repariert wird und

– die Reparatur durch eine unserer Partnerwerkstätten erfolgt, die wir

Ihnen benennen.

Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ziehen wir von

der Entschädigung die vereinbarte Selbstbeteiligung gemäß Satz 1 ab.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

das Problem liegt hier immer beim Laien, welcher jedliche Art von Beschädigung an der Scheibe als "Steinschlag" bezeichnet.

Ein echter "Steinschlag" liegt nur dann vor, wenn das Glas durchgängig beschädigt ist. Also von der Scheibenoberseite bis zur Folie. Und daher werden diese Steinschläge bei der Reparatur auch von der Versicherung beglichen, wenn die Vertragsbedingungen dies vorsehen.

Ist das Glas nicht durchgängig beschädigt, dann ist es KEIN Steinschlag, sondern nur eine Abplatzung bzw. ein Oberflächenkrater. Es liegt kein Glasbruch vor und daher ist es bei keiner Versicherung ein Schadensfall.

Merke:

Nicht alles, was von einem Stein hervorgerufen wird, ist auch ein "Steinschlag".

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. November 2014 um 14:14:21 Uhr:

Die von mir gemachten Aussagen habe ich mir natürlich nicht ausgedacht. Sie stammen von einem bundesweit tätigen Ausbilder und Technikinstruktor von Carglass. Und die Aussage eines Fachmanns ist für mich glaubwürdiger als Deine Laienaussage.

Dieser "Fachmann" erzählt Dir auch, dass man Steinschläge in einer 10cm Randzone nicht reparieren könnte.

Dies ist natürlich genau so Humbug, wie die gesamten Aussagen, welche rrwraith getätigt hat.

Die Aussagen und Verlinkungen von twelferider hingegen sind komplett richtig und daher erspare ich es mir, diese nochmals zu wiederholen.

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Zitat:

@lima88 [url=http://www.motor-talk.de/.../...ag-windschutzscheibe-t5119216.html?...]schrieb am 17. nur der reine Glasbruch. Ist ein Steinschlag kein Glasbruch :confused:

Eindeutig nein.

Themenstarteram 17. November 2014 um 7:40

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. November 2014 um 08:37:20 Uhr:

Zitat:

@lima88 [url=http://www.motor-talk.de/.../...ag-windschutzscheibe-t5119216.html?...]schrieb am 17. nur der reine Glasbruch. Ist ein Steinschlag kein Glasbruch :confused:

Eindeutig nein.

Aber dann dürfte ja so gut wie keine Versicherung mehr einen Steinschlag bezahlen, da fast alle in den AKB Glasbruch stehen haben? Und was ist dann ein Glasbruch der repariert werden kann? S. AKB oben?

Bei einem Glasbruch wird die Scheibe gewechselt, Steinschlag kannste kostenlos zb bei Carglas reparieren lassen, die Werbung kennst du sicher.

Steinschlag

http://www.werners-kfz.de/images/steinschlag.jpg

 

Glasbruch

http://www.motorleben.de/.../windschutzscheibe-steinschlag-495.jpg

Themenstarteram 17. November 2014 um 7:54

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. November 2014 um 08:47:53 Uhr:

Bei einem Glasbruch wird die Scheibe gewechselt, Steinschlag kannste kostenlos zb bei Carglas reparieren lassen, die Werbung kennst du sicher.

Steinschlag

http://www.werners-kfz.de/images/steinschlag.jpg

 

Glasbruch

http://www.motorleben.de/.../windschutzscheibe-steinschlag-495.jpg

Die Versicherung lehnt die Übernahme der Kosten aber ab :confused:

Mit welcher Begründung ?

Themenstarteram 17. November 2014 um 8:08

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. November 2014 um 08:59:21 Uhr:

Mit welcher Begründung ?

Original Zitat: Gemäß den Bedingungen ist nur der reine Bruch an der Scheibe versichert. Beschädigungen an der Oberfläche sind dagegen nicht versichert.

Was sind das denn für dämliche Bedingungen?

Ein Steinschlag kann auch repariert werden, i.d.R. wenn dieser nicht im Sichtfeld des Fahrers ist oder (m.W.) min. 10 cm vom Scheibenrand entfernt. Dann fällt i.d.R. auch die SB nicht an.

Kann/darf der Steinschlag nicht repariert werden, muss die Scheibe getauscht werden und die SB wird fällig.

Hast Du die Rechnung eingereicht oder willst Du fiktiv abrechnen? Wenn Du fiktiv abrechnen willst, kann natürlich sein, dass die Versicherung ablehnt, weil die evtl. nur die Reparatur zahlen.

Ansonsten noch mal anschreiben und auf Regulierung bestehen.

Imho läuft der Vertrag ja wohl noch bis Ende des Jahres. Somit werden auch die Schäden dieses Jahres reguliert.

Zitat:

@lima88 schrieb am 17. November 2014 um 09:08:27 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. November 2014 um 08:59:21 Uhr:

Mit welcher Begründung ?

Original Zitat: Gemäß den Bedingungen ist nur der reine Bruch an der Scheibe versichert. Beschädigungen an der Oberfläche sind dagegen nicht versichert.

Was steht denn in deinen Versicherungsbedinungen bezüglich Glasbruch und Steinschlag ?

Themenstarteram 17. November 2014 um 8:54

Hallo,

der Steinschlag ist ca. in höhe des Innenspiegels, ich will die Scheibe auch nicht tauschen lassen. Ich habe keine Rechnung eingereicht, die Versicherung soll einfach den Schaden nachdem ich in der Werkstatt war begleichen, so läuft das ja normal. Da ich 0 SB, und freie Werkstattwahl habe, brauche ich nur eine Kostendeckungszusage von der Versicherung. Und diese dämlichen Bedingungen haben viele andere Versicherung auch. Manche haben z.B. in Ihren AKB stehen, dass Abplatzungen also Steinschläge nicht bezahlt werden. Für was habe ich o.g. Deckung wenn im Schadenfalle die Europa go nichts bezahlt. Ich renne mit Sicherheit nicht durch die Gegend und suche mir die billigste Versicherung. Günstig ja, aber im Schadenfall muss man auch daran denken, dass Geschädigte im Haftpflichtfall schnell entschädigt werden. Bin nur froh das dergleichen nichts passiert ist, da müsste man sich ja die größten Vorwurfe machen. Habe den Sachverhalt an den Versicherungsombudsmann in Berlin und an die Bafin zur Entscheidung bzw. Beschwerde eingereicht, die zahlen kann ich hier jedem versprechen. Ja..... man sieht das Geschäft lebt von der Werbung....... wir sind die billigsten und die besten........GETESTET.....und im Schadenfall dann das. Die Amerikaner sagen zu to go auch zum Wegwerfen.

Danke für die Hilfe.

Themenstarteram 17. November 2014 um 8:55

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. November 2014 um 09:45:16 Uhr:

Zitat:

@lima88 schrieb am 17. November 2014 um 09:08:27 Uhr:

 

Original Zitat: Gemäß den Bedingungen ist nur der reine Bruch an der Scheibe versichert. Beschädigungen an der Oberfläche sind dagegen nicht versichert.

Was steht denn in deinen Versicherungsbedinungen bezüglich Glasbruch und Steinschlag ?

Habe ich oben schon geschrieben, aber hier nochmal.

Auszug AKB:

A.2.2.5 Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.

Bei Pkw sind zusätzlich durch Bruchschäden an der Verglasung verursachte nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes und Beschädigung von Leuchtmitteln versichert. Dies gilt

nicht für Pkw im Basis-Tarif.

Weitere Folgeschäden sind nicht versichert.

A.2.12 Selbstbeteiligung

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein

können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.

Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden im

Sinne von A.2.2.5, wenn

– Sie den Schaden telefonisch vor Instandsetzung unserem Schadenservice melden und

die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern repariert wird und

– die Reparatur durch eine unserer Partnerwerkstätten erfolgt, die wir

Ihnen benennen.

Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ziehen wir von

der Entschädigung die vereinbarte Selbstbeteiligung gemäß Satz 1 ab.

Anmerkung: ich habe den "Komfort Tarif".

Sinne von A.2.2.5, wenn

– Sie den Schaden telefonisch vor Instandsetzung unserem Schadenservice melden und

– die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern repariert wird und

– die Reparatur durch eine unserer Partnerwerkstätten erfolgt, die wir

Ihnen benennen.

Warum geht das nicht ?

Themenstarteram 17. November 2014 um 9:15

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. November 2014 um 10:10:51 Uhr:

Sinne von A.2.2.5, wenn

– Sie den Schaden telefonisch vor Instandsetzung unserem Schadenservice melden und

– die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern repariert wird und

– die Reparatur durch eine unserer Partnerwerkstätten erfolgt, die wir

Ihnen benennen.

Warum geht das nicht ?

Genau das ist ja meine Frage, und nach 3.2 der AKB habe ich den Schaden auch gemeldet obwohl ich der Meinung bin, dazu nicht verpflichtet zu sein.

E.3.2 Einholen unserer Weisung

Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs haben

Sie unsere Weisungen einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten,

und diese zu befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Dies gilt auch für

mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör.

Na das ist " Ihnen wohl zumutbar" denn du liegst ja nicht auf einer Intensivstation, das wäre dann unzumutbar.

So und wurde bei der Meldung des Glasschadens eine Partnerwerkstatt benannt wo du den Schaden reparieren lassen kannst ?

Seit wann ist man nicht mehr verpflichtet einen Schaden zu melden??

Grüße

Klaus

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