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Steinschlagschaden auf Windschutzscheibe... Austausch oder Reparatur?

Themenstarteram 6. Januar 2020 um 12:56

Mich würde interessieren ab wann die Reparatur eines Steinschlagschadens noch machbar ist.

Wir haben einen Einschlag von Stecknadelkopfgröße ohne Rissbildung auf Lenkradhöhe. Also direkt vor dem Fahrerplatz, meiner Einschätzung nach ist das aber trotzdem nicht das übliche Sichtfeld... ich gucke jedenfalls nicht so knapp überm Lenkrad auf die Straße.

In den nächsten Tagen werde ich das mal bei der örtlichen Carglass-Filiale vorzeigen. Austausch wäre schon ärgerlich. Das Auto ist erst ein halbes Jahr alt und ich bin nicht so wild darauf, dass die Scheibe schon getauscht wird. Von daher wäre mir das Auffüllen der kleinen Macke mit diesem patentierten Kleber bei Carglass am liebsten. Fraglich natürlich ob das wegen der Position der Macke überhaupt geht. Also mein "Sichtbereich" ist das nicht, obwohl der sich knapp überm Lenkrad befindet. Um die Macke zu fixieren, muss ich auf jeden Fall den Blick senken; ich gucke dann jedenfalls nicht dahin wo ich beim Autofahren üblicherweise hinsehe... - Die kleine Macke auf der Scheibe fällt sowieso nur dann auf, wenn man penibel drauf achtet und die Scheibe auch absolut sauber ist. Also Sichteinschränkung meiner Meinung nach absolut null, wie gesagt die Macke ist so groß bzw. so klein wie einer dieser bunten Stecknadelköpfe, jedenfalls deutlich kleiner als die Kameralinse eines Smartphones. - Oder kann man das evtl. erst mal so lassen...? Warum machen sie eigentlich so einen Unterschied daraus ob sich der Schaden auf der Fahrer- oder Beifahrerseite befindet. Ist bei einem eventuellen Riss, der nach so einem kleinen Steinschlag als Folgeschaden ja angeblich schnell entstehen kann, die Sicht denn sofort gleich Null?! Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen...

Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DPLounge schrieb am 6. Januar 2020 um 14:34:00 Uhr:

Auf deren Webseite hört es sich so an, als ob die Reparatur von Einschlägen im Sichtfeld vom Gesetz her nicht zulässig ist. Ist das so?

Es gibt die "Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben" vom 6. Februar 1986; veröffentlicht im VkBl. S. 130 Nr. 55 und damit quasi mit Gesetzesrang.

Ausgeschlossen sind danach Reparaturen im Fernsichtfeld, und das wird bei PKW etc. so definiert: Ein 29 cm breiter Streifen (also etwa DIN-A4-quer) mittig zum Lenkrad, oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt.

Damit liegt die Beschädigung der Beschreibung nach also mit hoher Wahrscheinlichkeit im Fernsichtfeld und darf nicht repariert werden. Zu klären wäre jetzt bestenfalls noch, ob es sich tatsächlich um eine Beschädigung in diesem Sinne handelt oder nur um einen unbedeutenden oberflächlichen Kratzer...

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eigentlich ganz einfach, die werkstätten haben so eine schablone für das sichtfeld.

dann wird dein punkt wohl in der nähe des Sichtfeldes liegen.

wenn das die kasko zahlt könnte dir das egal sein,

ansonsten machst du auf selbstzahler und lässt dir nach absprache den punkt

in einer werkstatt ausserhalb der grossen ketten auch im "sichtfeld" auffüllen.

Carglass wird dir ohne wenn und aber eine neue Scheibe aufschwatzen. Die leben davon.................

Du kannst dir aber auch im Netz so eine Flüssigkeit bestellen die nach vorbehandlung die vertiefung ausfüllt.

Und vor dem TÜV würde ich halt die Scheibe nicht mehr putzen. Funktioniert bei mir schon eine Reihe von Jahren so.....

MfG kheinz

Themenstarteram 6. Januar 2020 um 13:20

Ja die Rechnung übernimmt die Kaskoversicherung. Das ist auch nicht das Problem.

Ich finde es nur nicht so toll, wenn die bei einem Fahrzeug das gerade 6 Monate jung ist, die Scheibe rausreissen und eine neue reinkleben. Hat man ja nicht so gerne wenn an einem noch ziemlich neuen Auto sofort so groß getauscht wird. Ich jedenfalls nicht... - eine Nachbarin hatte das vor einiger Zeit mal an ihrem 4 Jahre alten Golf. Hat sie bei VW machen lassen und prompt hatte sie einen Wassereinbruch nach Dauerregen... das muss ich jedenfalls nicht haben :eek::(.

Schablone ja aber warum ist es so heikel falls der Einschlag im Sichtfeld liegt, diese kleine Macke so zu reparieren wie außerhalb des Sichtfeldes? Also mittels Kleber? Die kleine Macke behindert die Sicht ja absolut nicht, man muss die Macke ja vielmehr suchen und wenn die aufgefüllt wird, sieht man die mit Sicherheit überhaupt nicht mehr.

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz warum die da so ein Drama draus machen ob Sichtfeld oder nicht...:confused:

Das hat mit diesem Füßik und der Brechung von Licht an Materialübergängen zu tun. ;)

Im Sichtfeld führen diese "Reparaturen" zu Mehrfachbrechungen und das ist im Sichtfeld speziell bei Regen, Nebel und vor allem in der Dunkelheit bei Gegenverkehr gefährlich, weil das beim Fahrer zu Blendeffekten führen kann. Ich ziehe den Scheibenaustausch deshalb immer der Reparatur vor. Einen fehlerhaften Einbau habe ich dabei zum Glück noch nicht gehabt.

Themenstarteram 6. Januar 2020 um 13:34

Hab auch Bedenken @crafter276 dass die bei Carglass von vornherein abwinken und mir eine neue Scheibe einbauen wollen.

Auf deren Webseite hört es sich so an, als ob die Reparatur von Einschlägen im Sichtfeld vom Gesetz her nicht zulässig ist. Ist das so? Und wenn ja warum? - Wie oben schon gesagt kann ich mir echt nicht vorstellen, dass man wegen eines Risses der Scheibe, der durch so einen Einschlag ja angeblich schnell entstehen kann (lt. Carglass reichen da ja schon normale Erschütterungen), sofort im völligen Blindflug unterwegs ist. Oder etwa doch...?

Wie groß ist das Risiko hinsichtlich der Verkehrssicherheit denn wirklich wenn man erst mal gar nichts macht? Bei all meinen TÜV-Terminen in der Vergangenheit war die Windschutzscheibe eigentlich kein Thema bzw. mir ist da nicht aufgefallen, dass die Quadratzentimeter für Quadratzentimeter nach Einschlägen abgesucht wird. Risse ja, schön und gut... das sieht man ja auch sofort und fährt damit erst gar nicht zum TÜV aber eine Macke so groß wie ein Stecknadelkopf...?!

Mehrfachbrechungen? Bei einer Macke von der Größe eines Stecknadelkopfes? Hmm also da sehe ich ganz andere Unsicherheitsfaktoren @berlin-paul... -> völlig unzureichende Fahrbahnmarkierungen oder ausgefahrene Straßen mit Aquaplaning weil wieder gespart werden musste, nicht mehr ganz taufrische Scheibenwischerblätter, Rückstände von Chemikalien vom letzten Waschanlagenbesuch etc. pp... - aber nun ja, wenn "Mehrfachbrechungen" die offizielle Erklärung ist muss man das wohl so hinnehmen...

Wenn der Abplatzer wirklich nur steckandelkopfgroß ist, würde ich gar nichts machen. Hätte dann schon die 5. oder 6. Scheibe drin. Sehr spröde die neuen Scheiben.

Zitat:

@DPLounge schrieb am 6. Januar 2020 um 14:34:00 Uhr:

Auf deren Webseite hört es sich so an, als ob die Reparatur von Einschlägen im Sichtfeld vom Gesetz her nicht zulässig ist. Ist das so?

Es gibt die "Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben" vom 6. Februar 1986; veröffentlicht im VkBl. S. 130 Nr. 55 und damit quasi mit Gesetzesrang.

Ausgeschlossen sind danach Reparaturen im Fernsichtfeld, und das wird bei PKW etc. so definiert: Ein 29 cm breiter Streifen (also etwa DIN-A4-quer) mittig zum Lenkrad, oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt.

Damit liegt die Beschädigung der Beschreibung nach also mit hoher Wahrscheinlichkeit im Fernsichtfeld und darf nicht repariert werden. Zu klären wäre jetzt bestenfalls noch, ob es sich tatsächlich um eine Beschädigung in diesem Sinne handelt oder nur um einen unbedeutenden oberflächlichen Kratzer...

Themenstarteram 6. Januar 2020 um 14:08

Vielen Dank für die Info @hk_do - ich werde hier berichten wie es weitergeht... tendiere aber erst mal dazu, falls die Scheibe getauscht werden soll, das erst mal so zu lassen wie @lejockel es auch schon vorgeschlagen hat...

Wenn die Macke zu klein ist kann man sie auch nicht reparieren.

da wäre jetzt ein scharfes foto hilfreich

Stecknadel Kopf dürfte zu klein sein

Solange es keinen Stern, also Einschlag mit Rissen oder kein Kuhauge gab, repariert man nicht.

Da die Scheibe mit solch einer kleinen Macke, wie sie der TE beschreibt, als intakt zu bezeichnen ist, wird die Versicherung nicht eintreten.

Die Definition der Zulässigkeit der Reparaturfläche: DIN-A-4-Blatt ab Oberkante Lenkrad. Nur ist das mit den höhenverstellbaren Lenkrädern nun die Frage, wo die Oberkante ist.

@TE: Sicht schlagartig gleich Null? Nein, aber (nachts oder im Regen) schlagartig ein paar Risse durch Schlagloch, Bodenwelle oder Temperaturschock bei gleichzeitiger Schwächung der Karosseriestruktur ist für den TÜV ein berechtigtes Argument, um bei "richtigen" Steinschlägen den Stempel zu verweigern.

Ich würde nichts reparieren und bei Km-Stand 100.000 eine neue Scheibe reinmachen - das ist zumindest meine persönliche Grenze, bei der meine Scheiben getauscht werden, egal ob sie solche Steinschläge haben, die der TÜV bemängeln würde, oder nicht. Wenn die Scheibe teuer genug ist, findet sich immer ein Karosseriebetrieb, der die 300,- Selbstbeteiligung schluckt.

Wenn der Einschlag quasi nicht zu sehen ist, braucht man ihn auch nicht zu reparieren. Die Scheibe würde ich auch nicht unbedingt austauschen bei einem so neuen Fahrzeug. Es werden sicher noch einige Einschläge dazu kommen. Wenn von der Beschädigung keine kleinen Risse ausgehen, solle es sich auch nicht fortsetzen. Die Gefahr eines Blindfluges (CRACK!) :) besteht nur bei Einscheibensicherheitsglas an Seiten- und Heckscheiben. Die Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas wird nicht blind und bricht auch nicht einfach wie eine Fensterscheibe. Das ist reine Panikmache. Die besagte Schablone dient m.M.n. nur dazu, auch mal eine neue Scheibe verkaufen zu können.

Man kann sicher Abwarten bis der TÜV-Prüfer meckert oder man irgendwann die Teilkasko kündigen will.

 

Soweit zumindest meine Meinung.

 

Es gibt durchaus Oldies mit ESG-Frontscheiben. Da hat man dann schlagartig eine weiße Fläche wo man sonst nach vorne auf die Straße schaut. Macht sich während der Fahrt wirklich sehr bescheiden ...

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