Stellung Tagfahrlicht: gefährlicher Unfug?
Das Thema "Tagfahrlichtfunktion" mal aus andrer Perspektive:
Mein "C" habe ich als Jahreswagen gekauft und bin bisher doch recht zufrieden. Allerdings hat mir folgendes dann doch die Spucke verschlagen:
Ich fuhr tags zuvor bei Tageslicht mit Lichtschalter auf Stellung "A" und habe den Wagen abgestellt. Nächsten tags frühmorgens im Dunkel zur Arbeit, gute Sicht, Abblendlicht ging (wegen erwiesener Dunkelheit ) auch sofort an, losgefahren. Schalter noch auf "A".
Ich sah auch keine Notwendigkeit diesen nun um 2 Stellungen weiter auf Abllendlicht zu drehen, denn dieses brannte ja.
Dann in Nebelfeld gekommen, Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte eingeschaltet....und ...Schock: nahezu im Dunkel gestanden, bzw. gefahren .
Des Rätsels Lösung: Beim Ziehen des Schalterknopfes schaltet sich A aus und springt auf Standlicht + Nebelscheinwerfer!!!!
Mit Verlaub: Ob bei Tage oder bei Nacht: bei Nebel braucht man zu den Nebelscheinwerfern auch das Abblendlicht, jedenfalls in Deutschland.
Im ersten Moment wirklich Schock und damit eine nicht ungefährliche Fahrsituation.
Wer bitte denkt sich denn sowas aus?????
Und um es gleich hinzu zu fügen: Ich fahre seit über 30 Jahren Auto und Motorrad, ungezählte Kilometer und Modelle, aber sowas ist mir noch nie untergekommen.
Ich lerne gerne dazu, aber bitte nicht auf diese Art. Und nun erzähle mir bitte auch niemand, dass dies rechts unten auf Seite 1451 der Betriebsanleitung steht...
Eine solche Schaltung halte ich für groben Unfug.
k.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von klaus wg
Wenn ich in Stellung A zusätzlich die Nebler einschalten möchte, und sei es nur kurzzeitig, dann springt der Lichtschalter automatisch (!) auf die nächste Drehstellung, und das ist dann Standlicht.
Wir haben die Stellungen:
- Aus : Licht ist aus.
- Automatik : Licht schaltet sich nach Lichtverhältnissen ein. Eine Nebelerkennung ist offensichtlich nicht umsetzbar.
- Standlicht : Mit Standlicht fahren ist verboten. In Verbindung zu den Nebelscheinwerfern allerdings erlaubt.
- Abblendlicht : Darf bei Nebel mit den Neblern gefahren werden.
So - gesetz des Falles, im "Auto"-Drehpunkt wäre das Herausziehen (und somit Einschalten der Nebelscheinwerfer) möglich, könnte am Tag mit Nebelscheinwerfern gefahren werden, ohne dass dies dem Fahrer sofort auffällt.
Ich sehe dies als kein Bug an, eher als sinnvoll. Die Nebelscheinwerfer sollen in Verbindung mit den Abblendlichtern genutzt werden, ergo sollte man auch wissentlich diese einschalten. Heißt: Knopf 2x weiterdrehen auf Abblendlicht und 1x dran ziehen. Nun wissen wir : Abblendlicht + Nebel leuchten!
Es macht keinen Sinn, "automatisch" mit Nebelscheinwerfern zu fahren, wenn sich der Knopf im "Auto"Modus befindet.
Die Auto-Funktion soll das Licht bei dunklen Lichtverhältnissen automatisch einschalten und so der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dienen (man selbst schält das Licht oftmals erst dann ein, wenn man es für nötig erachtet. Betrachtet man den entgegenkommenden Verkehr bei abendlichen Situationen fallen einem die Autos mit Licht besser auf, als jene ohne. Das Bedürfniss das Licht zur Besserung der eigenen Sichtverhältnisse einzuschalten, hat man in diesen Situationen oft nicht)
Man darf nicht "einfach so" mit Nebelscheinwerfern herumfahren, ich denke, hier greift diese Konstruktion von MB. Lässt man die Nebelscheinwerfer in der Auto-Funktion angeschalten (sie bleibemn herausgezogen), wird bei der nächsten Fahrt wieder mit Nebelscheinwerfer gefahren, obwohl dies uU nicht nötig wäre...
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38 Antworten
Grüß dich,
also in meinem ehemaligem Sportcoupe (CL203) war es so, wenn du den Lichschalter auf Auto hattest musste man schon kräftig ziehen damit er rausging. Und wenn es passiert ist dann ist beim Ziehen der Schalter auch auf die Standlichtposition gegangen und somit auch die Nebelscheinwerfer an.
Kurz ausgedrückt, in der Stellung Auto dürfte man den Schalter gar nicht ziehen können damit die Nebelscheinwerfer angehen.
Beim jetzigen W204 hab ich es noch nicht probiert.
MfG, Mario
PS: sorry hab grad gelesen das du die Lösung auch aufgeschrieben hast.
Du musst den Schalter ganz weit im uhrzeigersinn drehen. Also auf Abblendlicht.
Erst kommt AUS -> Automatik -> Standlicht -> Abblendlicht.
Gruß
Hi!
Ich bin mir sicher, dass auf A kein Nebellicht einschaltbar ist, du hast beim Rausziehen den Lichtschalter wahrscheinlich auch eins weiter nach rechts gedreht und warst somit auf Standlicht. Noch eins weiterdrehen und das Abblendlicht ist wieder an. Standlicht und Nebelscheinwerfer ist durchaus erlaubt und auch möglich zu schalten bei den meisten Autos.
Gruß Viper
Zitat:
Original geschrieben von TheViperMan
Hi!
Ich bin mir sicher, dass auf A kein Nebellicht einschaltbar ist, du hast beim Rausziehen den Lichtschalter wahrscheinlich auch eins weiter nach rechts gedreht und warst somit auf Standlicht. Noch eins weiterdrehen und das Abblendlicht ist wieder an. Standlicht und Nebelscheinwerfer ist durchaus erlaubt und auch möglich zu schalten bei den meisten Autos.
Gruß Viper
Standlicht + Nebelscheinwerfer ist in der bundesrepublik Deutschland unsinnigerweiße Verboten!
Zitat:
Original geschrieben von -=pum@=-
Zitat:
Original geschrieben von TheViperMan
Hi!
Ich bin mir sicher, dass auf A kein Nebellicht einschaltbar ist, du hast beim Rausziehen den Lichtschalter wahrscheinlich auch eins weiter nach rechts gedreht und warst somit auf Standlicht. Noch eins weiterdrehen und das Abblendlicht ist wieder an. Standlicht und Nebelscheinwerfer ist durchaus erlaubt und auch möglich zu schalten bei den meisten Autos.
Gruß Viper
Standlicht + Nebelscheinwerfer ist in der bundesrepublik Deutschland unsinnigerweiße Verboten!
Das stimmt so nicht. Erstmal informieren bevor man sowas schreibt:
Der Gesetzestext ist in einem solchen Fall doch eindeutig, § 17 Abs. 3 StVO sagt folgendes aus:
'Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.'
Zitat:
Original geschrieben von atzenhainer
Zitat:
Original geschrieben von -=pum@=-
Standlicht + Nebelscheinwerfer ist in der bundesrepublik Deutschland unsinnigerweiße Verboten!
Das stimmt so nicht. Erstmal informieren bevor man sowas schreibt:
Der Gesetzestext ist in einem solchen Fall doch eindeutig, § 17 Abs. 3 StVO sagt folgendes aus:
'Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.'
Da ist korrekt. Dieses Gesetz ist aber nur dafür Gedacht um bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel die Eigenbledung zu reduzieren. Grundsätzlich ist die kombination Nebelscheinwerfer + Standlicht in Deutschland verboten.
Zitat:
Original geschrieben von -=pum@=-
Da ist korrekt. Dieses Gesetz ist aber nur dafür Gedacht um bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel die Eigenbledung zu reduzieren. Grundsätzlich ist die kombination Nebelscheinwerfer + Standlicht in Deutschland verboten.
Genau darum geht es hier aber doch im Thread.
Abblendlicht + Nebler sind auch verboten bei guter Sicht genauso wie nur reines Standlicht während der Fahrt.
Also, zur Klarstellung, was die message war:
Wenn ich in Stellung A zusätzlich die Nebler einschalten möchte, und sei es nur kurzzeitig, dann springt der Lichtschalter automatisch (!) auf die nächste Drehstellung, und das ist dann Standlicht.
Genau das hat aber, StVO hin oder her, im genannten Fall bei Dunkelheit und Nebel, zu einer gefährlichen Fahrsituation geführt, weil ich damit nicht gerechnet hatte und schlagartig deutlich weniger als vorher sah.
Stellt sich die Frage, w a r u m jemand sowas konstruiert??
k.
Ich kann das Verhalten und die "erste Überraschung" auch bestätigen. bei "A" lassen sich eben die Nebler nicht dazuschalten. Schade.
Zitat:
Original geschrieben von -=pum@=-
Zitat:
Original geschrieben von TheViperMan
Hi!
Ich bin mir sicher, dass auf A kein Nebellicht einschaltbar ist, du hast beim Rausziehen den Lichtschalter wahrscheinlich auch eins weiter nach rechts gedreht und warst somit auf Standlicht. Noch eins weiterdrehen und das Abblendlicht ist wieder an. Standlicht und Nebelscheinwerfer ist durchaus erlaubt und auch möglich zu schalten bei den meisten Autos.
Gruß Viper
Standlicht + Nebelscheinwerfer ist in der bundesrepublik Deutschland unsinnigerweiße Verboten!
Quatsch....es ist tatsächlich erlaubt !!! Sinn und Zweck ist: Wenn der Nebel (oder Schneefall) dermassen dicht ist, daß ein Fahren mit Abblendlicht durch die Eigenblendung nicht mehr möglich ist, darf durchaus auf Standlicht+Nebler geschaltet werden. Durch die tiefe Position der Nebler wird die Eigenblendung deutlich verringert. Zudem haben diese Lampen ebenfalls eine Leistung von 55W, sodass diese Beleuchtung ebenfalls sehr gut von entgegenkommenden Fahrzeugen erkannt wird. Und deshalb ist es erlaubt.
Hey,
mir ging es genauso wie dem TE! Fahre mit ca. 100Km/h im Dunkeln auf der Landstraße auf einmal eine Nebelbank! Also wollte ich die NSW einschalten u. hab den Schalter heraus gezogen und ich tappte auf einmal im Dunkeln. Das schöne Xenon war aus und ich für den ersten Moment bin ich richtig erschrocken. Aber genau so ähnlich ist es jetzt einer Arbeitskollegin im GolfVI ergangen. Ich fahr jetzt nur noch am Tag mit Stellung auf A!
mfg Wiesel(ein W204 Fan)
Polo Tour ein wunderschöner Begleiter
Hallo !
mir auch schon passiert!
was noch erschwerend dazu kommt ,daß ausgerechnet in so einer Situation die nicht vorhandene Symbolbeleuchtung des Lichtschalters keinen Aufschluß über dessen Stellung gibt.
Das heißt: die Symbole A,Standlicht,Ablendlicht sind der Dunkelheit überlassen - was während einer Fahrt Panik hervorrufen kann.
Gruß C-fan250
Zitat:
Original geschrieben von klaus wg
Wenn ich in Stellung A zusätzlich die Nebler einschalten möchte, und sei es nur kurzzeitig, dann springt der Lichtschalter automatisch (!) auf die nächste Drehstellung, und das ist dann Standlicht.
Wir haben die Stellungen:
- Aus : Licht ist aus.
- Automatik : Licht schaltet sich nach Lichtverhältnissen ein. Eine Nebelerkennung ist offensichtlich nicht umsetzbar.
- Standlicht : Mit Standlicht fahren ist verboten. In Verbindung zu den Nebelscheinwerfern allerdings erlaubt.
- Abblendlicht : Darf bei Nebel mit den Neblern gefahren werden.
So - gesetz des Falles, im "Auto"-Drehpunkt wäre das Herausziehen (und somit Einschalten der Nebelscheinwerfer) möglich, könnte am Tag mit Nebelscheinwerfern gefahren werden, ohne dass dies dem Fahrer sofort auffällt.
Ich sehe dies als kein Bug an, eher als sinnvoll. Die Nebelscheinwerfer sollen in Verbindung mit den Abblendlichtern genutzt werden, ergo sollte man auch wissentlich diese einschalten. Heißt: Knopf 2x weiterdrehen auf Abblendlicht und 1x dran ziehen. Nun wissen wir : Abblendlicht + Nebel leuchten!
Es macht keinen Sinn, "automatisch" mit Nebelscheinwerfern zu fahren, wenn sich der Knopf im "Auto"Modus befindet.
Die Auto-Funktion soll das Licht bei dunklen Lichtverhältnissen automatisch einschalten und so der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dienen (man selbst schält das Licht oftmals erst dann ein, wenn man es für nötig erachtet. Betrachtet man den entgegenkommenden Verkehr bei abendlichen Situationen fallen einem die Autos mit Licht besser auf, als jene ohne. Das Bedürfniss das Licht zur Besserung der eigenen Sichtverhältnisse einzuschalten, hat man in diesen Situationen oft nicht)
Man darf nicht "einfach so" mit Nebelscheinwerfern herumfahren, ich denke, hier greift diese Konstruktion von MB. Lässt man die Nebelscheinwerfer in der Auto-Funktion angeschalten (sie bleibemn herausgezogen), wird bei der nächsten Fahrt wieder mit Nebelscheinwerfer gefahren, obwohl dies uU nicht nötig wäre...
Zitat:
Man darf nicht "einfach so" mit Nebelscheinwerfern herumfahren, ich denke, hier greift diese Konstruktion von MB. Lässt man die Nebelscheinwerfer in der Auto-Funktion angeschalten (sie bleibemn herausgezogen), wird bei der nächsten Fahrt wieder mit Nebelscheinwerfer gefahren, obwohl dies uU nicht nötig wäre...
Absolut richtig.
Vor allem wenn man dann schon wieder liest:
Zitat:
Original geschrieben von klaus wg
Dann in Nebelfeld gekommen, Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte eingeschaltet....und ...Schock: nahezu im Dunkel gestanden, bzw. gefahren .
k.
Sorry, aber ich bin mir fast absolut sicher das Du die Nebelschlussleuchte nicht gebraucht hast!
In der Regel hat man fast nie weniger als 50 Meter Sicht (als Hinweis: bei so wenig Sicht solltest Du auch nicht schneller als 50 km/h fahren)!
Wenn dann auch immer die Nebelschlussleuchte nicht nur unnötigerweise bei leichtem Nebel eingeschaltet wird sondern auch noch die restliche Woche anbleibt weil man es "nicht merkt" ist das vollkommen unnötig...
Es kann halt wirklich störend sein wenn bei guten Sichtverhältnissen der Vordermann fröhlich mit der Nebelschlussleuchte rumfährt.