ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Steuer bei Stehhöhe unter 170cm

Steuer bei Stehhöhe unter 170cm

Themenstarteram 24. Mai 2007 um 10:52

Hallo,

ich habe als auflage für die Wohnmobilsteuer gelesen, das man eine Stehhöhe von 170cm im Wohnbereich haben muß. Das habe ich aber nicht, dennoch ist es ein Wohnmobil welches so gebaut wurde und auch sonst alle Vorschriften erfüllt.

Allerdings ist der Brief nicht mehr vorhanden, wie groß ist die Chance, daß ich den Wagen nicht mehr als Wohnmobil zulassen kann?

Gruß,

Lottermoser

Ähnliche Themen
14 Antworten
am 24. Mai 2007 um 12:20

Die Vorschrift finde ich irgendwie gaga, denn für mich mit 168 ist eine Stehöhe von 169 wesenlich wohnlicher als selbst 180 für einen 2m Hünen.

Themenstarteram 24. Mai 2007 um 16:17

Ja, aber wenn die netten Steuerherrschaften das so vorschreiben, ich habe schon von vielen gehört, das die Wohnmobile auch mit niedrigerem Wohnbereich zugelassen bekommen haben, aber ich muß ja den Brief neu beantragen.

Gruß,

Lottermoser

am 24. Mai 2007 um 22:00

Hi Lottermoser

Zugelassen wird der schon als WOMO. Dem TÜV und der Zulassungsstelle ist das egal. Nur unsere Finanzbeamten müssen es als "unechtes" WOMO einstufen und dann zahlst du halt den Steuersatz für PKW!

Vielleicht eine Überlegung, Hochdach draufsetzen?

Klaus

Mal langsam, 1. hast Du einen Fahrzeugschein, 2. hat die Zulassungstelle eine Kopie, 3. hat das KBA eine Kopie.

Also erkläre Deinen Brief als Verlust. Dann bekommst Du einen neuen nach ca. 6 Wochen.Und Du wirst sehen, alles bleibt beim alten.

Ralf

am 25. Mai 2007 um 10:37

die zulassung als womo interessiert das finanzamt herzlich wenig...

die machen eh was sie wollen...

das heisst, das womo bleibt als womo zugelassen, wird aber als pkw versteuert...

nachteil: mehr steuern

vorteil: es kann weiterhin als womo versichert werden

am 25. Mai 2007 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von Jeanne-Tommy

die zulassung als womo interessiert das finanzamt herzlich wenig...

die machen eh was sie wollen...

das heisst, das womo bleibt als womo zugelassen, wird aber als pkw versteuert...

nachteil: mehr steuern

vorteil: es kann weiterhin als womo versichert werden

genau so ist es!

 

Klaus

Seit wann wird ein LKW geschlossener Kasten als PKW versteuert ?

Es geht immer noch nach Gewicht und Schadstoffklasse !

Ralf

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 19:30

Naja, aber ein Wohnmobil ist doch kein LKW und auch kein geschlossener Kasten. Es handelt sich bei mir um einen VW-Bulli, der hat Fenster und ist kein LKW.

Was ist denn wenn ich ein Klappdach montiere?

Gruß,

Lottermoser

Zitat:

Original geschrieben von maurus

Die Vorschrift finde ich irgendwie gaga, denn für mich mit 168 ist eine Stehöhe von 169 wesenlich wohnlicher als selbst 180 für einen 2m Hünen.

Die Vorschrift dürfte rechtlich auf tönernen Füßen stehen. Es kann im Rahmen der Steuergerechtigkeit nicht angehen, daß Kleinwüchsige hier höher besteuert werden dürfen als Hünen.

am 25. Mai 2007 um 21:56

Zitat:

Original geschrieben von Lottermoser

Naja, aber ein Wohnmobil ist doch kein LKW und auch kein geschlossener Kasten. Es handelt sich bei mir um einen VW-Bulli, der hat Fenster und ist kein LKW.

Was ist denn wenn ich ein Klappdach montiere?

Gruß,

Lottermoser

Sowas habe ich eben vermutet, einen kleineren Transporter.

Wenn du ein Klappdach montierst, bist du aus dem Schneider. Aber Vorsicht, viele FAs wollen das Auto sehen oder verlangen Bilder davon. Mit aufgestelltem Dach! Und natürlich erkennbarem Nummernschild. Daß du ihnen kein anderes unterjubelst.

Ich kann mir auch bei unseren Steuereintreibern gut vorstellen, daß die die Zulassung sehen wollen, damit sie sehen, wann das Dach eingetragen wurde. Denn erst ab da gibt es den WOMO-Satz.Und für die Zeit davor kann man noch ganz legal kassieren.

Aber es hilft doch für die Zukunft!

Klaus

Lottermoser, das hättest Du auch zu Anfang sagen können, daß du einen VW-Bulli hast.Der ist normalerweise als PKW zugelassen.Es sei denn, er ist umgeändert auf Sonder -KFZ.WoMo.

Und im Moment bleibt mal alles bei dir,wie es ist.

Wenn dein Brief neu kommt, fahre zum TÜV und beratschlage dich mit denen , was du ausbauen mußt, um ihn wieder zum PKW zu machen.

Vorher kannst du ohne Brief garnichts machen.

Einen Pkw mit Klappdach gibt es nicht, weil dann die Stehhöhe da ist.

 

Ralf

Zitat:

Original geschrieben von bauhenkel

Hi Lottermoser

Zugelassen wird der schon als WOMO. Dem TÜV und der Zulassungsstelle ist das egal. Nur unsere Finanzbeamten müssen es als "unechtes" WOMO einstufen und dann zahlst du halt den Steuersatz für PKW!

Vielleicht eine Überlegung, Hochdach draufsetzen?

Klaus

Das Finanzamt besteuert 1. nach Verwendungsart = WoMo,

warum haben die wohl bislang 189,- im Jahr gekostet ?,

neuerdings 2. nach Gewicht, 3. nach Schadstoffschlüsselnummer.

Ein unechtes WOMO gibt es bei Beamten nicht.

Ralf

Themenstarteram 26. Mai 2007 um 16:47

Tut mir leid, das ich den Bulli scheinbar zu spät erwähnt habe. Also es handelt sich dabei um ein original Wohnmobil, so mal neu gekauft, aber nicht von mir.

Ich will den Wagen jetzt gebraucht kaufen und da hat mich die Besteuerung interessiert. Das verrückte ist, das er kein Hochdach oder Klappdach hat, sondern ein normales flaches Dach. Das ist so aber original, ist es jetzt ein Wohnmobil oder wird es zum PKW? Ein Klappdach gab es als Option im Katalog in den 80ern, meiner hat aber keines.

Klingt verrückt ist aber so.

Gruß,

Lottermoser.

Schau in die Papiere, Brief oder Schein,als was ist er zugelassen ? Zur Besteuerung - siehe meine Antwort davor.

Irgendwie nervst Du hier rum, erst ist der Brief verloren,dann willst du das Auto erst kaufen -gebe mal konkrete Fakten, dann kann man dir auch helfen. Wenn Du die Kiste kaufen möchtest, dann laß dir die Papiere zeigen.Aber nur dadurch, das du ihn kaufst, ändert sich garnichts.Fahre zum TÜV

und kläre es dort ab.

das ist ein Wohnmobil:

Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse „M“, worunter auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung fallen, die so konstruiert sind, dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und mindestens wie folgt ausgerüstet sind:

Tisch und Sitzgelegenheiten

Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können

Kochgelegenheit

Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

Wohnteil mit einer Steh­höhe von min­destens 170 Zentimetern sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle.

Ralf

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Steuer bei Stehhöhe unter 170cm