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Steuer + KFZversicherung von anderem Konto zahlen?

Themenstarteram 8. August 2019 um 18:25

Hallo,

kurze Frage wenn ich mir ein Auto kaufe und die Steuer und KFZ-Versicherung Jährlich zahlen möchte, könnte ich die Steuern auch von z.b. meinen Eltern überweisen lassen?

Hab gehört man müsste bei der KFZ-Anmeldung auch gleich die Kontodaten angeben, wo dann die Steuern abgebucht werden d.h. ich könnte hier auch die Kontodaten von meinen Eltern eintragen oder benötige ich hierfür eine Vollmacht oder ähnliches ?

Danke euch :)

Beste Antwort im Thema

Finanzamt hat mit der Kfz Steuer nix mehr zu tun.

Und wer ein Fahrzeug fahren möchte,sollte schon vorher wissen,dass eine Steuer erhoben wird. Durch Faulheit bzw um zu stänkern diese nicht zu bezahlen, sorgt nur für einen erhöhten Mehraufwand,den schlussendlich alle anderen mitbezahlen.

Wer kein Bock hat Kfz Steuer zu entrichten, soll das Rad nehmen.

Wer kein SEPA Mandat bei der Zulassung abgeben möchte,kann beim HZA eine HärtefallBescheinigung besorgen.

Sind eh meist die gleichen Gäste, die mit solchen Floskeln den VerwaltungsAblauf stören und verlangsamen wollen.

Und die Beamten beim HZA juckt das äußerst wenig,wenn ein Querulant mal quer schießt. Wird die Zulassungsstelle halt mit der Entstempelung beauftragt.

Gruß M

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Hallo,

in vielen Landkreisverwaltungen können die Vordrucke zur KFZ- Steuer online geladen werden. Das dann daheim ausfüllen. Der Kontoinhaber muss durch seine Unterschrift bestätigen, dass er der Abbuchung zustimmt. Eine formelle Vollmacht ist damit nicht nötig und würde auch nicht anerkannt, wenn der Name des Kontoinhabers abweichend vom Halter wäre und dessen Sign während des Anmeldevorganges nicht beigebracht werden könnte.

Ansonsten:

1. Formular in der Zulassungsstelle vorab besorgen

2. Kontoinhaber unterschreibt live in der Zulassungsstelle

Gruss vom Asphalthoppler

das ist ziemlich einfach. du gehst einfach auf die seite vom zoll, füllst das sepa-lastschriftmandat online mit den von dir gewünschten daten aus, ausdrucken, unterschriften drunter, einscannen und per mail oder post an dein zuständiges hauptzollamt.

der einfachheit halber hier der link:

https://www.formulare-bfinv.de/.../display.do?...

am 8. August 2019 um 19:47

...oder du schreibst für die Zulassung deine Kontonummer rein. Anschließend ziehst du die Einzugsermächtigung ganz einfach per Widerruf zurück und überweist bzw. läßt die Kfz-Steuer ganz einfach vom Konto deiner / eurer Wahl überweisen.

Ich hab das z.B. vor Jahren mal so gemacht, aber da war noch das örtliche Finanzamt für die Kfz-Steuer zuständig... da bin ich einfach zum zuständigen Sachbearbeiter, hab ihm mitgeteilt, dass das mit der Einzugsermächtigung eine ganz blöde Idee ist, weil ich als Student das Konto nur nach Bedarf auffülle, daher der Einzug auch mal ins Leere laufen könnte und ich den Betrag lieber überweisen würde.

Der meinte kein Problem, hat sich in der Software das Fahrzeug rausgesucht und das Häkchen bei Einzugsermächtigung einfach rausgenommen - mußte damals nicht mal irgendetwas Schriftliches vorlegen.

Wenn man es nicht schafft, daß zu einem feststehenden Termin einmal im Jahr ausreichend Deckung auf dem Konto ist, dann würde ich mal hinterfragen, ob ich mir das Autofahren überhaupt leisten kann. Oder reden wir über irgendwelche alten Diesel mit 2,5 Liter Hubraum ohne Schadstoffklasse, für die man gleich mal im hohen 3stelligen Bereich Geld abdrücken muß?

Sonst wie beschrieben: Lastschriftmandat mit Bankverbindung der Person füllen, die die Steuer übernimmt und dann auch deren Unterschrift einholen. Nachträglich ändern geht auch.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 8. August 2019 um 22:17:27 Uhr:

Wenn man es nicht schafft, daß zu einem feststehenden Termin einmal im Jahr ausreichend Deckung auf dem Konto ist, dann würde ich mal hinterfragen, ob ich mir das Autofahren überhaupt leisten kann. Oder reden wir über irgendwelche alten Diesel mit 2,5 Liter Hubraum ohne Schadstoffklasse, für die man gleich mal im hohen 3stelligen Bereich Geld abdrücken muß?

Sonst wie beschrieben: Lastschriftmandat mit Bankverbindung der Person füllen, die die Steuer übernimmt und dann auch deren Unterschrift einholen. Nachträglich ändern geht auch.

Warum diese Moralkeule? Kann doch ein junger Berufsstarter sein, der auf ein KFZ angewiesen ist und dessen Eltern ihn lobenswerterweise unterstützen. :)

Es wird eine simple Frage gestellt und sofort alles Mögliche impliziert...

Zitat:

@beachi schrieb am 8. August 2019 um 21:32:46 Uhr:

das ist ziemlich einfach. du gehst einfach auf die seite vom zoll, füllst das sepa-lastschriftmandat online mit den von dir gewünschten daten aus, ausdrucken, unterschriften drunter, einscannen und per mail oder post an dein zuständiges hauptzollamt.

Da spielt aber die Zulassungsstelle nicht mit.

Die wollen das Formular haben und schicken es selber zum Zoll, damit es auch wirklich dort ankommt.

Zitat:

@Hairking schrieb am 8. August 2019 um 20:25:12 Uhr:

kurze Frage wenn ich mir ein Auto kaufe und die Steuer und KFZ-Versicherung Jährlich zahlen möchte, könnte ich die Steuern auch von z.b. meinen Eltern überweisen lassen?

Zwar nicht Kfz-bezogen, aber solche Zahlungen lösen wir mit unserem Sohn so, dass wir ihm den Betrag auf sein Konto vorab überweisen, oder nach seiner Bezahlung erstatten. Sein Zahlungsverkehr mit der Außenwelt geht dann über sein Konto.

Zitat:

siggi1803 schrieb:

Da spielt aber die Zulassungsstelle nicht mit.

Die wollen das Formular haben und schicken es selber zum Zoll, damit es auch wirklich dort ankommt.

Hallo,

ganz genau so ist es !!!

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 9. August 2019 um 11:01:05 Uhr:

Zitat:

siggi1803 schrieb:

Da spielt aber die Zulassungsstelle nicht mit.

Die wollen das Formular haben und schicken es selber zum Zoll, damit es auch wirklich dort ankommt.

Hallo,

ganz genau so ist es !!!

Gruss vom Asphalthoppler

Ganz genau so ist es NICHT.

Du kannst bei der Zulassung die eigenen SEPA Daten angeben und im Nachgang von Zuhause ein SEPA Lastschriftmandat eines andren Zahlers ans HZA faxen.

Oder man nimmt zur Zulassung gleich das SEPA Mandat vom Konto der Eltern mit zur Zulassungsstelle.

Alles kein Problem.

Gruß M

Hallo,

@windelexpress:

Ich meine, hier ging jetzt etwas schief in der Kommunikation. Nochmals bitte in Ruhe den Thread lesen, durchdenken und Du hast bereits und wirst ferner feststellen, dass die Zulassungsstelle kein Fahrzeug ohne Mandat zur Steuereinziehung zulässt.

Der Hinweis, "Daten habe ich selber an das Zollamt versandt" mag sachlich korrekt sein, aber leider ohne Wirkung auf die Mitarbeiter der Zulassungsstelle bleiben. In unserer Zulassungsstelle hängt ein großer Aushang, wonach die Unterschrift auf dem betr. Formular in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden muss. Andernfalls ist der Zulassungsvorgang nicht möglich.

Das macht sogar Sinn, um Schummelei ( frdl. ausgedrückt) zu unterbinden.

 

 

Gruss vom Asphalthoppler

Und wie kann ein ZulassungsDienst ein Kfz für einen Kunden vom Autohaus zulassen, wenn der neue Halter die Unterschrift unter den Augen des SB leisten muss?

Das SEPA Mandat kann vorab ausgefüllt einem Bevollmächtigten dritten mitgegeben werden,der dann den Antrag auf Zulassung des Kfz beim SB stellt.

Die SEPA Mandate werden schon lange nicht mehr in Papierform ans HZA gesandt, das wollte das HZA anfangs als man die Bearbeitung der Kfz Steuer wieder vom Finanzamt zurück geholt hat, die Unmengen an Papier,die dann dort aufliefen, führte dazu,dass die SEPA Daten nur noch in elektronischer Form ans HZA geliefert werden.

Gruß M

Hallo,

1. kann ich nur für die Zulassungsstelle Aussagen treffen, welche für meinen Wohnort zuständig ist

2. gibt es bei uns streng getrennte " Besuchszeiten" für KFZ- Zulassungen von Privatpersonen und Unternehmern ( Autohäuser, sonst. Zulassungsdienste)

Unternehmer bzw. deren Unternehmen haften für die von Ihnen gemachten Angaben. Zudem legen Sie einen Zulassungsauftrag vor, der einer Vollmacht entspricht. Die Zulassungsstelle / Zoll hat also einen Ansprechpartner im Falle unrichtiger Angaben. Dafür unterschreibt der Unternehmensvertreter auch.

Anders, wenn ich ( Privatpertson) - bei uns- einen unterzeichneten Vordruck mitbringe, auf welchem ein Phantasiename samt ( existierender) Kontodaten vorlegen würde. In diesem Fall wäre nicht auszuschließen, dass das Fahrzeug zugelassen würde, aber die KFZ- Steuer nicht eingezogen werden kann. Dann müsste die Zollbehörde erst die Bürokratie aufrufen, samt Zwangsstillegung des Fahrzeuges. Ein riesen Aufwand! Immerhin möchten ja auch Steuerschuldner gerne mal ein KFZ zulassen. Da sind Tricksereien nicht ungewöhnlich.

Aber, @windelexpress, wie würdest Du reagieren, wenn ich, wegen Steuerschulden beim FA bei der Zulassung einfach Deinen Namen und Deine IBAN verwenden würde? Die Unterschrift würde ich natürlich vorab in Deinem Namen und mit Deinem Namen leisten- und ab damit zur Zulassungsstelle.

Nun bekommst Du für meinen Wagen einen Steuerbescheid und weißt von nichts. Da geht das Spielchen erst richtig los. Jetzt bist Du erstmal Steuerschuldner und willst auch gerade ein Fahrzeug auf Dich anmelden, was aber nicht geht, weil Dein Name als Steuerschuldner eingetragen ist. Nicht erfreulich für Dich!

Ganz am Ende der Fahnenstange stelle ich mich dann hin und behaupte, dass es ein Versehen meinerseits gewesen sei und ich von Dir ja die Zustimmung zur Datennutzung bekommen habe. Glaube mir, damit füllen wir die Arbeitszeit von Zollamt- Mitarb., Reas und Richtern gut aus

Daher: bei uns- persönliche Unterschrift des Kontoinhabers zur Einzugsermächtigung der KFZ- Steuer unumgänglich.

Es mag woanders anders gehandhabt werden, aber ich bin kein Verwaltungsfachmann im Zulassungswesen.

Gruss vom Asphalthoppler

Steuerschuldner ist und bleibt immer der Fahrzeughalter!

Demzufolge bekommt auch nur der Halter den Steuerbescheid und nicht der Konto Inhaber der die IBAN für die Abbuchung hergegeben hat. Dieser sieht es nur auf dem Konto Auszug.

Aus diesem Grund muss auf dem SEPA Mandat auch immer die Unterschrift des FahrzeugHalters sein, wenn das Konto von dem die Steuer abgebucht werden soll nicht das des Halters ist. Nur die Unterschrift des Kontoinhabers reicht dann nicht.

Und die Mühe mit meinem Konto musst Du Dir nicht machen. Du kannst auch wenn Du selbst vor Ort bist eine fremde IBAN Nummer angeben und mit deinem Namen unterschreiben. Beim ZulassungsVorgang wird lediglich die Gültigkeit der IBAN geprüft, der Kontoinhaber kann nicht abgeprüft werden. Sämtliche FalschAngaben fallen immer zu Lasten des Halters,mit den entsprechenden Folgen.

Und ein steuerschuldner wird auch mit einem SEPA Mandat eines dritten nicht Fahrzeughalter.

Hat der künftige Halter Schulden beim HZA darf er dort erstmal vorsprechen und diese bezahlen,bzw bekommt leider Gottes in einigen Fällen eine Härtefallbescheinigung und darf trotz steuerschulden Halter werden.

Die Angabe eines fremden Kontos genügt nicht.

Gruß M

am 11. August 2019 um 9:16

...mich würde da mal die gesetzliche Grundlage interessieren, nach welcher der Bürger gezwungen wäre seine Steuer auf diesem Weg zu bezahlen.

Genau genommen sollte man das bei der Zulassung -aufgrund einer Erpressung- erteilte SEPA Mandat generell zurückziehen und eine andere Zahlungsweise z.B. Überweisung oder Verrechnungsscheck wählen.

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