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steuerbefreiung bei neuwagen

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 27. Juli 2007 um 10:28

hi,

ich hätte da mal ne frage.

fallen bei einem neuwagen kfz-steuern an? ich war mir eigntlich sicher, das neuwagen 2 jahre kfz-steuer befreit sind.

mfg und danke

phyneus

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14 Antworten

Gibts bei EZ >= 1.1.2006 nimmer.

GuggstDu hier §3b

Themenstarteram 27. Juli 2007 um 11:25

ah ok danke !

ps: verdammt :)

am 1. August 2007 um 15:06

Hallo!

Ein Freund von mir hat einen Smart Neuwagen gekauft.

Er bezahlt  keine Steuern .Da gibts anscheinend eine Lücke im Gesetz.Es wundert mich dass ich hierüber noch nix im Internet gefunden habe.

 

Bei einem Neuwagen verlange man von dem Händler eine Freigabe Bescheinigung

Hiermit wird dann bescheinigt,dass das KFZ sehr schadstoffarm ist (Euronorm 4)

Diese legt man dann beim Finanzamt vor.

 

Allerdings kann ich es noch nicht sagen ob dies noch aktuell ist.

Nächste Woche holt mein Schwager einen Neuwagen beim Audi-Werk ab.

Wenn es so geklappt hat informier ich euch,ob diese Information auch  zu 100%

korrekt ist.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von djad

Bei einem Neuwagen verlange man von dem Händler eine Freigabe Bescheinigung

Hiermit wird dann bescheinigt,dass das KFZ sehr schadstoffarm ist (Euronorm 4)

Diese legt man dann beim Finanzamt vor.

Da kannst du viel verlangen, nur steuerbefreit wird dein Fahrzeug dann trotzdem nicht. Dass der Smart eine Steuerbefreiung haben soll, kann höchstes noch damit zusammenhängen, dass es vorher eine Steuerbefreiung für 3l- bzw. 5l-Autos gab und bis heute noch ein Guthaben übrig geblieben ist. Für einen neuen Smart gibt es das heute auch nicht mehr.

Hier eine Übersicht der Kfz-Steuer vom Bundesministerium der Finanzen: http://...bundesfinanzministerium.de/.../...operty=publicationFile.pdf

Wer nicht so gut im Kopfrechnen ist und seine Kfz-Steuer trotzdem berechnen will, kann das auch hier tun: www.kfz-steuer.de

Gruß

am 2. August 2007 um 4:59

Hi ich glaube du liegst da falsch.

Der Staat bezuschusst mit 330 € jeden wer sein Auto auf Euronorm 4 umrüstet.

Wenn du aber schon als Neuwagen Euronorm 4 hast kann man darauf anscheinend bestehen.Die Freigabebescheinigung wird dann  der Zulassungsstelle vorgelegt die leiten das weiter ans Finanzamt .Hab heute extra nochmal mein Kumpel gefragt der das so durchgezogen hat.Wie gesagt am kommenden Dienstag holt mein Schwager sein A6 vom Werk ab.dann wird das ganze "live" erprobt.

Die Gesetze sind so kompliziert und verstrickt verfasst,dass man fast schon ein jurist sein muss um sie zu verstehen.

 

Der Smart is übrigens Herbst 2006 gekauft worden.

Zitat:

Original geschrieben von djad

Hi ich glaube du liegst da falsch.

Das kann ich locker überbieten, denn ich weiß, dass du falsch liegst.

Dein Kumpel erzählt dir leider Unsinn. Die von dir angesprochenen 330 € gibt es nur, wenn bei einem Diesel ohne DPF selbiger nachgerüstet wird (s. a. Link BMF). Zusätzlich kann man überhaupt kein "Auto auf Euro 4 umrüsten."

PS: Die Kfz-Steuer ist ganz simpel, s. Links ;)

 

am 3. August 2007 um 17:18

Das dachte ich auch bis gestern das das so ist.

War mit meinem Kumpel (der mir das beweisen wollte) im AHG Centrum und haben die Freigabebescheinigung für DPF verlangt.Der hat uns zuerst auch verzählt dass er diese nur aushändigen kann wenn er bzw die Werkstatt den DPF nachträglich ausrüstet.Wir haben uns stur gestellt  und uns nicht abdrängen lassen.lol

Dannach hat er und nur ein Datenblatt gegeben das Bescheinigt welche Ausstattung

das Fahrzeug hat.Wir haben uns wieder stur gestellt, da wir mit diesem wenig Anfangen konnten.

Der gute Mann gab daraufhin uns die Nr. vom Audi Kundencenter (Werk Neckarsulm wo wir den Wagen vor ca 1 Jahr gekauft haben)

Nach einem kurzem Gespräch verzählte und Das Kundencenter von Audi dass das die Werkstatt trotzdem aushändigen muss.Wir haben den Kundencenter mitarbeiter gebeten sich mit den AHG Center Menschen in Verbindung zu setzt und siehe da...

3 min später hat der Mann vom AHG Center und diesen Bescheid von Hand ausgefüllt und unterschrieben.Der AHG Mann  sagte,dass er das nicht wusste wie das gehandhabt wird.

 

Mit diesen Bescheid gehen wir nun zum Landratsamt ,die wiederum schicken es ans Finanzamt und man spart 330 €.

Ich weiß jetzt nicht ob die es Rückerstatten oder mit dem nächsten Jahr verrechnen.

 

Habe kein Scanner sonst würd ich diesen Freigabebescheid Scannen und euch zeigen.

 

Was für ein Bescheid ist das genau? Steht da drin, dass der DPF nachgerüstet wurde oder das Fahrzeug einen DPF ab Werk hat?

am 3. August 2007 um 18:02

Hallo

Das Dokument heißt:

 

Abnahmebescheinigung nach Anhang V Anlage XXXVI STVZO NR.6.2.1

über den ordnungsgemäßen einbau eines genehmigten Partikelminderungssystem

zur Vorlage bei der Zulassungsstelle

 

Das Dokument ist aus dem Audi Intranet geholt worden...

 

 

schreibe morgen weiter... vieleicht kann ich es irgendwo einscannen

hoffe ich konnte dir helfen

 

am 11. März 2008 um 20:50

Hi,

der Thread ist zwas schon fast 1 Jahr alt aber ich habe noch einen interessanten Link zu dem Thema gefunden:

ADAC Artikel zum Thema steuerliche Förderungen für DPF nachrüstung

Im ürbrigen gilt die Förderung nur für Gebrauchtwagen, nicht für Neuwagen.

Grüße

Alex

Und wie sieht es dieses Jahr mit Neuwagen mit DPF aus?

Ist der Link zum ADAC noch aktuell?

Hab schon viel gegoogelt, aber nichts gefunden.

Kann man sich von der Steuer befreien lassen, oder wenigstens einen Zuschuss bekommen, wenn man die PM-Stufe einträgt?

Es wird nur die Nachrüstung von DPFs gefördert - nicht aber der Kauf von Neuwagen, die diesen sowieso schon eingebaut haben. Wenn die Werkstatt dieses Formular zur Abnahme eines DPF ausfüllt, dann ist das schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung, da die Förderung nicht für diesen Fall vorgesehen ist.

Auszug aus dem KFZ-Steuergesetz:

Das Halten von besonders partikelreduzierten Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor ist befristet von der Steuer befreit, wenn das Fahrzeug in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 nachträglich technisch so verbessert wird, dass es....

Die Steuerbefreiung wird nur für Personenkraftwagen gewährt, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.

am 13. März 2008 um 12:09

Zitat:

Die Steuerbefreiung wird nur für Personenkraftwagen gewährt, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.

Dann müsste meiner ja auch Steuerfrei sein, muss ich mich mal erkundigen

Zitat:

Original geschrieben von FrankenBasti

Zitat:

Die Steuerbefreiung wird nur für Personenkraftwagen gewährt, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.

Dann müsste meiner ja auch Steuerfrei sein, muss ich mich mal erkundigen

Nur, wenn du den Partikelfilter nachträglich verbaut hast - siehe hierzu meinen Beitrag bzw. das KFZ Steuergesetz. Wenn der Filter ab Werk drin war, bekommst du gar nix.

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