Steuerbelastung
Wir hatten da eine Diskussion im Bekanntenkreis. Eine Antwort fiel mir da auch nicht ein.
Nehmen wir mal an ich kaufe einen E200 ohne Extras. Dann zahle ich Steuer nach einer CO2-Belastung von 140g/km. Wenn ich das Auto nun mit 20 Zoll-Felgen bestelle, dann erhalte ich eine Fahrzeugeinstufung für die Steuer von 153g/Km. Die Einstufung der Steuer ist ja auf Dauer.
Die Frage war: Wenn jemand sein Auto später auf 20-Zöller umrüstet, ist das dann Steuerbetrug oder wenn einer seine 20-Zöller zurückrüstet auf 17-Zöller, müsste er dann weniger Steuern zahlen?
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Ferengi schrieb am 4. Februar 2018 um 17:24:54 Uhr:
Irrsinn, wenn es so tatsächlich ist!
es ist tatsächlich so. Es gilt der Wert, der im ECE-Papier steht und dies bezieht sich auf den Zustand, in dem das Fahrzeug das Werk verlassen hat. Wenn man später die Bereifung ändert (im Rahmen der zugelassenden Rad-/Reifenkombination), ändert sich daran nix.
Von daher kann es - wenn man unbedingt größere Felgen haben will - hilfreich sein, das Fahrzeug mit den Serienrädern und der Option Winterreifen statt Sommerreifen ausliefern zu lassen und die großen Sommerfelgen nachzukaufen.
Die 213er sind derzeit alle noch nach NEFZ geprüft. WLTP ist noch nicht verfügbar. Übrigens, der neue CLS ist die erste Baureihe, die durchgehend nach Euro6-Temp typgeprüft ist. Dies gibt's beim 213er auch noch nicht.
Gewisse Ausstattungen, die den Luftwiderstand beeinflussen, waren auch in der alten Norm von Bedeutung, bei der neuen sind nur noch mehr Auswirkungen.
Viele Grüße
Peter
39 Antworten
Zitat:
@Ferengi schrieb am 4. Februar 2018 um 14:44:53 Uhr:
Wir hatten da eine Diskussion im Bekanntenkreis. Eine Antwort fiel mir da auch nicht ein.
Nehmen wir mal an ich kaufe einen E200 ohne Extras. Dann zahle ich Steuer nach einer CO2-Belastung von 140g/km. Wenn ich das Auto nun mit 20 Zoll-Felgen bestelle, dann erhalte ich eine Fahrzeugeinstufung für die Steuer von 153g/Km. Die Einstufung der Steuer ist ja auf Dauer.
Die Frage war: Wenn jemand sein Auto später auf 20-Zöller umrüstet, ist das dann Steuerbetrug oder wenn einer seine 20-Zöller zurückrüstet auf 17-Zöller, müsste er dann weniger Steuern zahlen?
Frage, was hat die Rädergröße mit der Steuer zu tun ?
Bei der Abfrage der Kfz-Steuer finde ich kein Passus wo ich eine Radgröße angeben muss!!!
ist das so?
wüsste nicht das eine andere Einstufung erfolgt bei anderen Reifen/Felgen da der Umfang ja gleich bleibt
Fakt ist, dass das Auto mit 20er oder auch 19er-Rädern einen höheren CO2-Wert in den Papieren hat. Läßt sich auch schön im Konfigurator ablesen ..... und damit ist nachher auch die Steuer höher.
Ich habe meinen mit den 20 Zoll AMG-Felgen gekauft, laut Zulassungsbescheinigung Teil I steht bei mir unter Punkt V,7: 120.....!!
Wäre mal Interessant was jemand mit einer kleinerer Rad-/Reifenkombination hier eingetragen hat.
Habe eben nachgesehen, S213 E 250. Mit AMG und 20 Zoll 149g, gleicher Motor ohne 20 Zoll, dafür 18 Zoll = 140g. Auch die Steuer ist unterschiedlich, ich vermute, dass wenn man zurückrüsten würde, auf kleinere Räder, dass diese dann eingetragen werden müssen.
Zitat:
@froggorf schrieb am 4. Februar 2018 um 15:24:36 Uhr:
Habe eben nachgesehen, S213 E 250. Mit AMG und 20 Zoll 149g, gleicher Motor ohne 20 Zoll, dafür 18 Zoll = 140g. Auch die Steuer ist unterschiedlich, ich vermute, dass wenn man zurückrüsten würde, auf kleinere Räder, dass diese dann eingetragen werden müssen.
oder evtl. die große Reifengröße austragen lassen, die kleine Größe ist ja äh drin...!!!
Zitat:
@froggorf schrieb am 4. Februar 2018 um 15:24:36 Uhr:
Habe eben nachgesehen, S213 E 250. Mit AMG und 20 Zoll 149g, gleicher Motor ohne 20 Zoll, dafür 18 Zoll = 140g. Auch die Steuer ist unterschiedlich, ich vermute, dass wenn man zurückrüsten würde, auf kleinere Räder, dass diese dann eingetragen werden müssen.
Eingetragen sind die ja schon. Es wird doch nicht eingetragen was drauf ist, sondern was drauf darf.
Das kann ich so nicht bestätigen, in unseren Zulassungen stehen jeweils die Reifengrößen drin, die auch werkseitig montiert waren, und nur diese, keine weitere Größe.
Zitat:
@froggorf schrieb am 4. Februar 2018 um 16:13:14 Uhr:
Das kann ich so nicht bestätigen, in unseren Zulassungen stehen jeweils die Reifengrößen drin, die auch werkseitig montiert waren, und nur diese, keine weitere Größe.
Muss ja auch nicht, es wird seit dem es die Zulassungsbescheinigung gibt nur noch die ab Werk montierte Reifengröße im Schein ausgewiesen, alle anderen zulässigen und "eingetragenen" Reifengrößen stehen in deinem COC ;-)
Ich schätze mal, daß man dann die anderen Räder in der Zulassung eintragen lassen muß und es keine ABE mehr gibt.
Ich hatte diesen Fall schon beim W211 (220 CDI).Wenn man größere Felgen haben wollte war EURO 4 pfutsch oder man sagte sich"Wo kein Kläger,da kein Richter"
Zitat:
@Bastler456 schrieb am 4. Februar 2018 um 16:53:24 Uhr:
Ich schätze mal, daß man dann die anderen Räder in der Zulassung eintragen lassen muß und es keine ABE mehr gibt.
Ich hatte diesen Fall schon beim W211 (220 CDI).Wenn man größere Felgen haben wollte war EURO 4 pfutsch oder man sagte sich"Wo kein Kläger,da kein Richter"
Nein,
alle zulässigen Reifengrößen stehen im COC oder auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung unter Punkt 52., welches Du mit den Fahrzeugpapiere ausgehändigt bekommen hast....!!!
Unter Punkt 35. steht die Reifengröße mit der das Fahrzeug ausgeliefert wurde, diese steht dann auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Zitat:
alle zulässigen Reifengrößen stehen im COC oder auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung unter Punkt 52.,
.
..... so ist es! Und damit sind die alle "eingetragen". Welche gerade davon drauf sind ist - für die Steuer - ohne Bedeutung.
Mein jetziger Kenntnisstand:
Wer ein Auto mit z.B. 20-Zöllern will, bestellt sich eines mit Standart-Winter-Rädern und kauft sich danach die großen (Sommer-)Räder. Er zahlt dann auf Dauer weniger Steuern als derjenige, der das Auto mit den großen Felgen bestellt und sich später kleinere für die Winterreifen dazu kauft.
Irrsinn, wenn es so tatsächlich ist!
verrückt ....
Zitat:
@Ferengi schrieb am 4. Februar 2018 um 17:24:54 Uhr:
Zitat:
alle zulässigen Reifengrößen stehen im COC oder auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung unter Punkt 52.,
.
..... so ist es! Und damit sind die alle "eingetragen". Welche gerade davon drauf sind ist - für die Steuer - ohne Bedeutung.
Mein jetziger Kenntnisstand:
Wer ein Auto mit z.B. 20-Zöllern will, bestellt sich eines mit Standart-Winter-Rädern und kauft sich danach die großen (Sommer-)Räder. Er zahlt dann auf Dauer weniger Steuern als derjenige, der das Auto mit den großen Felgen bestellt und sich später kleinere für die Winterreifen dazu kauft.
Irrsinn, wenn es so tatsächlich ist!
Ich denke mal so isses, bei mir macht es jedoch keinen Unterschied....laut Konfigurator hat der E220 ein Emissionswert von 109 g/km, laut meiner Zulassungsbescheinigung hat mein E220 einen Emissionswert von 120 g/km, wenn ich das bei der Kfz-Steuer mit Euro6 rechnen lasse, kommt bei beiden 190€ raus .