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Steuerkette nach Erneuerung gerissen Citroën C4 II, Baujahr 2010, 1.6 VTi 120
**Fragestellung:**
Ich habe meinen Citroën C4 II, Baujahr 2010, mit einem 1.6 VTi 120 Motor aus der Werkstatt abgeholt, wo die Steuerkette erneuert wurde. Nach höchstens 50 Kilometern Fahrt gab es beim Einparken auf den Seitenstreifen einen Ruck, das Auto ging aus und ließ sich nicht mehr starten. Der ADAC stellte anschließend fest, dass die neu eingebaute Steuerkette gerissen ist. Welche Rechte habe ich in diesem Fall? Kann ich die Werkstatt haftbar machen? Stehen mir eine erneute Reparatur, Schadensersatz oder weitere Ansprüche zu?
Bin über jede Hilfe dankbar.
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4 Antworten
Wenn die Reparatur durch eine Werkstatt ausgeführt und die Teile nicht angeliefert wurden steht die Werkstatt dafür gerade. War es ein Fehler des Mechanikers, bezahlt das die Versicherung der Werkstatt. War es ein Materialfehler zahlt es die Teilegarantie.
Hier im Forum darf keine Rechtsberatung erfolgen.
Zitat:
@206driver schrieb am 15. Dezember 2024 um 08:08:37 Uhr:
Hier im Forum darf keine Rechtsberatung erfolgen.
Daß wußte so nicht, sah es als Tipp an… danke für die Info
Die per Gesetz vorgeschriebene Gewährleistung gilt auch für Reparaturen, vollkommen unabhängig von eventuell gewährten Garantien (die immer eine freiwillige Leistung des Anbieters sind).