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Steuerliche Fragen an Firmenwagen-Regelung

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 8:09

Hallo zusammen,

ich habe mich einigermassen über die 1%-Regel vertraut gemacht, aber immerhin habe ich einige Fragen dazu, könnt ihr mir vielleicht kurz erklären?

  1. In den üblichen Gesetzgrundlagen für Firmenwagen habe ich nur gelesen, dass 1% des Bruttolistenpreises als GwV in dem Bruttolohn hinzugerechnet wird. Warum wird dieser Betrag bei Nettolohn nochmal abgezogen? Was ist die steuerrechtliche Grundlage?
  2. Ich habe im Jahr 2012 einen Firmenwagen bekommen, bei dem ich für die Sonderausstattungen ca. 4000 EUR selbst beteiligt habe. Konnte ich eigentlich diese Selbstbeteiligung steuerlich absetzen? Wenn ja, wie? Ich habe damals überhaupt keinen Gedanken darüber gemacht. Kann ich jetzt noch etwas machen?
  3. Ich bin Berater, habe eigentlich keine regelmäßige Arbeitsstätte. Ich gehe aber regelmäßig zu mehreren Kunden im Jahr. Z.B. letztes Jahr bin ich 30 mal zu Kunden A gefahren, 3 mal zu B und 4 mal zu C; 2 mal zu Firmenniederlassung D und noch 3 mal zu Niederlassung E. Bei mir ist keine 0.03%-Regel anzuwenden, richtig? Soll oder kann ich Entfernungspauschal für Wege zur Arbeit bei der Steuererklärung erfassen? Wenn ja, wie?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

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9 Antworten

Zu 1.) Würde die KFZ-Nutzung nur zum Brutto addiert und unten (nach Steuer und SV) nicht wieder abgezogen, hättest Du ja zusätzlich zum Firmenwagen auch noch ein höheres Netto als ohne Firmenwagen ;)

Zu 2.) Von der Steuer kannst Du das nicht absetzen, aber normalerweise brauchst Du Deine Eigenbeteiligung auch nicht zu versteuern. Das heißt, Du müßtest 1% des Listenpreises abzügl. Deiner 4.000 € Eigenbeteiligung versteuern.

Zu 3.) Hier lasse ich den Profis den Vortritt ... ;)

Zu 3. wäre mal die Frage, wie du die anderen 178 Arbeitstage verbringst. Deiner Schilderung nach fährst du an diesen Tagen nicht zum Kunden und nicht zur Niederlassung. Bist du dann daheim?

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von XF-Coupe

Zu 1.) Würde die KFZ-Nutzung nur zum Brutto addiert und unten (nach Steuer und SV) nicht wieder abgezogen, hättest Du ja zusätzlich zum Firmenwagen auch noch ein höheres Netto als ohne Firmenwagen ;)

Zu 2.) Von der Steuer kannst Du das nicht absetzen, aber normalerweise brauchst Du Deine Eigenbeteiligung auch nicht zu versteuern. Das heißt, Du müßtest 1% des Listenpreises abzügl. Deiner 4.000 € Eigenbeteiligung versteuern.

Zu 3.) Hier lasse ich den Profis den Vortritt ... ;)

Danke erstmal!

Zu 1.: Diese Berechnung habe ich aber leider nicht in den typischen Firmenwagenrechnern gesehen, also nicht ganz nachvollziehbar. Da wird meistens nur die Steuerunterschied (mit und ohne Firmenwagen) dargestellt, oder habe ich falsch verstanden?

Zu 2.: Sieht so aus, dass bei meinem AG der komplette Listenpreis versteuert wurde. Ist es noch irgendwie bei AG oder bei Finanzamt zu klären oder korrigieren?

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder

Zu 3. wäre mal die Frage, wie du die anderen 178 Arbeitstage verbringst. Deiner Schilderung nach fährst du an diesen Tagen nicht zum Kunden und nicht zur Niederlassung. Bist du dann daheim?

Ich bin manchmal zuhause gewesen (Homeoffice) und an den anderen Tagen habe ich halt in der Nähe vom Kunden übernachtet (Hotel), also nicht gefahren. Wie soll ich rechnen?

Zitat:

Original geschrieben von crisper

 

Zu 1.: Diese Berechnung habe ich aber leider nicht in den typischen Firmenwagenrechnern gesehen, also nicht ganz nachvollziehbar. Da wird meistens nur die Steuerunterschied (mit und ohne Firmenwagen) dargestellt, oder habe ich falsch verstanden?

Das ist ja im Endeffekt der Unterschied.

Es wird die Firmenwagenversteuerung, zu Deinem Bruttolohn addiert. Dann läuft dieses Gesamtbrutto durch Steuer und Sozialversicherung (sofern Dein vorheriges Brutto nicht schon über der Bemessungsgrenze liegt) und dann wird vom Netto der Sachbezug Firmenwagen wieder abgezogen. Also zahlst Du unterm Strich nur die Steuer und die ggf. Sozialversicherung für den Firmenwagen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ist aber mit jedem anderen Sachbezug genauso.

Zitat:

Original geschrieben von crisper

Zu 2.: Sieht so aus, dass bei meinem AG der komplette Listenpreis versteuert wurde. Ist es noch irgendwie bei AG oder bei Finanzamt zu klären oder korrigieren?

... für die Zukunft würde ich das auf jeden Fall richtig stellen. Und für bereits bezahlte Steuern, müßte sich das im Rahmen der Einkommensteuererklärung noch korrigieren lassen.

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von XF-Coupe

Zitat:

Original geschrieben von crisper

 

Zu 1.: Diese Berechnung habe ich aber leider nicht in den typischen Firmenwagenrechnern gesehen, also nicht ganz nachvollziehbar. Da wird meistens nur die Steuerunterschied (mit und ohne Firmenwagen) dargestellt, oder habe ich falsch verstanden?

Das ist ja im Endeffekt der Unterschied.

Es wird die Firmenwagenversteuerung, zu Deinem Bruttolohn addiert. Dann läuft dieses Gesamtbrutto durch Steuer und Sozialversicherung (sofern Dein vorheriges Brutto nicht schon über der Bemessungsgrenze liegt) und dann wird vom Netto der Sachbezug Firmenwagen wieder abgezogen. Also zahlst Du unterm Strich nur die Steuer und die ggf. Sozialversicherung für den Firmenwagen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ist aber mit jedem anderen Sachbezug genauso.

Zitat:

Original geschrieben von XF-Coupe

Zitat:

Original geschrieben von crisper

Zu 2.: Sieht so aus, dass bei meinem AG der komplette Listenpreis versteuert wurde. Ist es noch irgendwie bei AG oder bei Finanzamt zu klären oder korrigieren?

... für die Zukunft würde ich das auf jeden Fall richtig stellen. Und für bereits bezahlte Steuern, müßte sich das im Rahmen der Einkommensteuererklärung noch korrigieren lassen.

Danke, also rechnerisch habe ich fast verstanden.

Aber mit diesem Firmenwagenrechner ergibt sich für z.B. Br.lohn mit 4000 €, Firmenwagen mit 55000 € einen Nettogehaltsunterschied von nur weniger als 300 €. Ich kann mir noch schwer vorstellen. Stimmt es irgendwo nicht?

20140707-152722
am 7. Juli 2014 um 13:54

Die 285€ Nettogehaltsunterschied entsprechen immerhin einer kombinierten "Grenzabgabenquote" (also die Gesamtbelastung aus Sozialabgaben und Steuern auf deine "zusätzlich verdienten Euros") von fast 52%. Da würde ich jetzt nicht wirklich von "nur" sprechen. Noch teurer ist es eigentlich nur für diejenigen, die in der KV noch nicht an der Bemessungsgrenze sind (ich glaube die liegt irgendwo bei 3.600 Brutto/monat).

... müßte schon stimmen. Mit 4.000 € brutto liegt man schon knapp an der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (in 2014 4.050 €). Daher wirkt sich der Dienstwagen bei Kranken- und Pflegeversicherung kaum aus.

Man muss also 550 € zusätzlich zum Einen versteuern (da schlägt die "kalte Progression" zu) und auch Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Ich hab´s jetzt nicht im Detail nachgerechnet. Aber es erscheint mir durchaus plausibel, dass für den geldwerten Vorteil von 550,-- € an Steuern, Renten- und Arbeitslosenversicherung 284,88 € (das wären 51,8% dieser 550,-- €) fällig werden.

Und letztendlich ist es ja doch eine sehr günstige Option, für 284,88 € Nettogehaltseinbuße im Monat ein 55.000 €-Auto fahren zu können.

am 7. Juli 2014 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von crisper

Bei mir ist keine 0.03%-Regel anzuwenden, richtig? Soll oder kann ich Entfernungspauschal für Wege zur Arbeit bei der Steuererklärung erfassen? Wenn ja, wie?

Die 0,03 % vom LP je km und Monat werden ja als GWV für die Fahrten zur Arbeitsstätte versteuert. Wechselnde Einsatzorte sind allerdings steuerlich gesehen keine Fahrten zur Arbeitsstätte (die als Privatfahrten betrachtet werden) sondern Dienstreisen. Für diese hast Du Deinen Firmenwagen und kannst mithin keine Pendlerpauschale geltend machen.

Gruß

Der Chaosmanager

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