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Steuernachzahlung für VW T3 1,7 Diesel Womo HILFE!!
Hallo Leute des guten Autogeschmacks,
ich fahre seit 5 Jahren einen guten alten T3 mit Reimo Campingausbau. Vor 3 Wochen habe ich Post vom Finanzamt bekommen und die wollen 900 Euronen Nachzahlung , rückwirkend bis ins Jahr 2005!!! Ich hatte mein Goldstück auflasten lassen um gerade Steuern zu sparen. Wie auch immer, jetzt kostet er mich im Jahr 450 Euro plus die Nachzahlung was ja auch sau viel ist
-Kann mir jemand sagen ob er auch solche Post bekommen hat bzw. Erfahrung er damit hat?
-Welche Kriterien liegen hier dem Amt zugrunde?? Meine Schwester fährt ein uraltes Mercedes Womo und hat noch keine Post bekommen??
-Was kann man da machen?? Gibts da was ?? ist das rechtens???
Ich werde erstmal Einspruch einlegen, da ich auch gar nicht in der Lage bin die Kohle auf einen Schlag zu bezahlen(armer Student:-))
Also schreibt euch die Finger Wund und helft mir und meinem armen Buss
Freundliche Grüsse und Vielen Dank
Peter Tosh
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12 Antworten
Reimo der hat doch nen klappdach also keine stehhöhe von 1,70. Daher zählen die das nicht bin aber derzeit nicht auf dem laufendem würde einfahc mal einspruch einlegen und mich erkundigen warum da snun ist
MFg
Nach meinem Kenntnisstand reicht auch ein Klappdach für 1,70 m Stehhöhe, die das Finanzamt verlangt.
Wenn Du ein Klappdach hast, mit Finanzamt Termin zur Besichtigung ausmachen und Einstufung als Wohnmobil behalten. Wobei, 450,-- Euro für mich bereits nach Wohnmobil klingen.
Das Thema Steuern ist überhaupt nicht neu. Auflastung bringt, glaube ich, auch nichts mehr. Gehe mal hier oder in den anderen Foren über die Suchfunktion.
Für den TD soll es auch Oxi-Kat-Nachrüstungen geben.
Ansonsten unterliegst Du jetzt wohl auch dem Fahrverbot in künftigen Umweltzonen, die aufgrund Feinstaub eingerichtet werden. Wirst die Feinstaubplakette nicht erhalten, ausser mit Oxi-Kat und Russpartikelfilter. Gehe mal zu dem Thema googlen.
Da ich einen Benziner mit G-Kat habe, kann ich Dir leider nicht mehr sagen.
Gruss
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006, das im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 65 vom 28. Dezember 2006 Seite 3344 verkündet worden und mit Wirkung vom 1. Mai 2005 rückwirkend in Kraft getreten ist, wird u.a. die Besteuerung für Wohnmobile nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO neu geregelt. So ist nun der Begriff "Wohnmobil" gesetzlich im § 2 Abs. 2b KraftStG definiert worden.
______
Das sagt wikipedia - Die Steuernachzahlung scheint also rechtens. Ich würde aber trotzdem einspruch einlegen!! Vielleicht mal beim Finanzamt anrufen oder mit nem Steuerberater reden!
Wie werden Wohnmobile besteuert?
Für Wohnmobile gibt es im Kraftfahrzeugsteuergesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2006 eine eigenständige Fahrzeugkategorie. (Regelung bis Ende 2005: siehe Ende der Frage).
Diese neue Kategorie umfasst alle Wohnmobile sowohl unter als auch über 2,8 Tonnen. Besteuert wird nach Emissionsverhalten und verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht.
Es gibt drei abgestufte Tarife. Sie lehnen sich an die bestehenden verkehrsrechtlichen Schadstoffklassen an und sollen einen Anreiz für möglichst emissionsreduzierte Fahrzeuge bieten.
Besteuert wird in Schritten von angefangenen 200 Kilogramm Gesamtgewicht.
a) Schadstoffklasse S 4: Wenn nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Wohnmobil mindestens der Schadstoffklasse S 4 entspricht (im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), dann werden pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht an Steuern fällig:
bis 2000 Kilogramm 16 Euro
über 2000 Kilogramm 10 Euro
Insgesamt beträgt die Steuer aber nicht mehr als 800 Euro pro Jahr.
b) Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S1: Wenn nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Wohnmobil der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entspricht (im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), dann werden pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht an Steuern fällig:
bis 2000 Kilogramm 24 Euro
über 2000 Kilogramm 10 Euro
Insgesamt beträgt die Steuer aber nicht mehr als 1000 Euro pro Jahr. Vom Jahr 2010 an gilt für die weniger anspruchsvolle Schadstoffklasse S 1 die nachfolgende tarifliche Zuordnung c).
c) Werden die Voraussetzungen für die oben genannten Schadstoffklassen nicht erfüllt, dann werden pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht an Steuern fällig:
bis 2000 Kilogramm 40 Euro
zwischen 2000 und einschließlich 5000 Kilogramm 10 Euro
zwischen 5000 und einschließlich 12000 Kilogramm 15 Euro
über 12000 Kilogramm 25 Euro
Von 2010 an gilt dies auch für die Schadstoffklasse S 1.
Bisherige Regelung für Zeiträume bis 31. Dezember 2005: Bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2800 Kilogramm wird nach § 8 Nr. 1 KraftStG (Hubraumbesteuerung) besteuert, bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 2800 Kilogramm nach § 8 Nr. 2 KraftStG (Gewichtsbesteuerung).
_____
Und hab ich in nem anderen Forum gefunden.
Zitat:
Original geschrieben von Tommysyncro
Ansonsten unterliegst Du jetzt wohl auch dem Fahrverbot in künftigen Umweltzonen, die aufgrund Feinstaub eingerichtet werden. Wirst die Feinstaubplakette nicht erhalten, ausser mit Oxi-Kat und Russpartikelfilter. Gehe mal zu dem Thema googlen.
Oxi-Kat ist nur Euro1, Oxi-Kat mit AGR ist Euro2 und nu gibts einen Euro3 Kat für den noch ein Russpartikelfilter rauskommen soll.
Hallo,
hasbe genau das gleiche problem nur einen zacken schärfer..
hatte 2005 meinen bus als womo eintragen lassen, ohne hochdach oder so, erstmal gar kein problem...
jetzt vor kurzem kam ein brief vom finanzamt dass rückwirkend bis 2005 mein bus als pkw eingestuft wird..d.h. über 600 euro steuern und ne fette rückzahlung.
habe also einspruch eingereicht und es kam zurück, der bus ist zu niedrig und ich muss ne dicke fette rückzahlung von weid über 1000 euro zahlen...wo soll ich nur das geld hernehmen...mal ganz davon abgesehen dass mein bus jetzt schrott ist.
selbst der nachträgliche einbau von nem hochdach würde da sicher nichts bringen.
wenn mir irgendwer hier nen tip geben könnte, wie man um diese scheiß nachzahlung herum kommt wäre ich wahnsinnig dankbar.
einspruch einlegen
mehr bleibt dir nicht über. Eventuell ne raten zahlung mit ihnen vereinbaren wenn sie dran festhalten das ist alles ne verarsche...
Hallo zusammen,
neues Steuerschema :
Für den Zeitraum 1.5.2005 bis 31.12.2005 gelten für Wohnmobile noch die bisherigen Systeme:
unter 2.800 kg zul. GG Besteuerung wie Pkw nach Schadstoffklassen,
über 2.800 kg zul. GG nach Gewicht.
Steuerbescheide werden 1x jährlich verschickt, entsprechend dem Datum der Zulassung auf den derzeitigen Fahrzeughalter.
Alle Bescheide, die voraussichtlich ab März 2007 verschickt werden, dürften das neue Steuerschema zu Grunde legen.
Im Steuerbescheid wird dann nicht nur die „neue“ Steuer
für die kommenden 12 Monate eingefordert, es erfolgt dann auch eine Korrektur für die zurückliegende Zeit bis 1.1.2006!
Im Einzelfall kann diese auch eine erhebliche Nachzahlung zur Folge haben!
hier nachzulesen: http://www.adac.de/.../default.asp?TL=2
Guten Tag!
Hätte bezüglich Besteuerung auch eine Frage. Wollte keinen neuen Tread aufmachen.
Habe einen VW T3 50 PS mit LKW-Zulassung, 1,6 Liter, zulässige Zladund <1to/ Lieferwagen.
Bisher hatte ich ca. 140 euro Steuer bezahlt. Stehe gerade vor der Anmeldung.
Hat sich seit Nov.2006 in der Steuerklassifizierung etwas geändert?
Bezahle ich noch die 140 euro oder kommt jetzt ein Zuschlag dazu?
Ein Kollege hat gerade seinen Nissan/LKW/aufgelstet2,8to, für den Verkauf abgemeldet, da das FA gute 700 euro verlangt. Im FA habe ich leider niemanden erreicht; es herrscht etwas Beunruhigung. Weiss jemand etwas mehr? ( FA, die Knaller!)
Bedanke mich! Gute Fahrt allerseits!
hallo zusammen
habe vor einigen tagen meinen steuerbescheid 2007 für den bus bekommen (mahnung). schon wieder nur 172 € angesetzt.
ich beim finanzamt angerufen , als ich dann mit jemand kompetenten sprach kam folgendes raus:
wenn neu , dann mit schlüsselnummer 00 , was falsch ist , denn als pkw bekäme der bus 0477 (oder so ä.) .
was wiederum heisst das ich 600 anstatt 437 € steuern zahle, also OBACHT bei euren bescheiden.
Zitat:
Original geschrieben von MopedHeinz
Guten Tag!
Hätte bezüglich Besteuerung auch eine Frage. Wollte keinen neuen Tread aufmachen.
Habe einen VW T3 50 PS mit LKW-Zulassung, 1,6 Liter, zulässige Zladund <1to/ Lieferwagen.
Bisher hatte ich ca. 140 euro Steuer bezahlt. Stehe gerade vor der Anmeldung.
Hat sich seit Nov.2006 in der Steuerklassifizierung etwas geändert?
Bezahle ich noch die 140 euro oder kommt jetzt ein Zuschlag dazu?
Ein Kollege hat gerade seinen Nissan/LKW/aufgelstet2,8to, für den Verkauf abgemeldet, da das FA gute 700 euro verlangt. Im FA habe ich leider niemanden erreicht; es herrscht etwas Beunruhigung. Weiss jemand etwas mehr? ( FA, die Knaller!)
Bedanke mich! Gute Fahrt allerseits!
An der LKW Besteuerung hat sich nichts geändert, wenn dein Bus laut Fahrzeugschein ein LKW ist, und das Finanzamt sich nicht quer stellt wegen Scheiben hinten (sofern vorhanden) oder einen nicht vorhandenen Trennwand ist bei dir alles okay.
Dein bekannter wird den Nissan als PKW angemeldet haben, und dann nach der alten gesetzgebung diesen aufgelastet haben auf über 2,8 tonnen, dann hatte man auch bei PKW's die Besteuerung nach Gewicht. Diese Regelung für PKW's ist weggefallen.
Hallo,
haben gerade das selbe Problem. Haben den ADAC angerufenund die haben schon einen Vordruck für einen Widerspruch parat, den sie umgehend an uns senden.
Also, einfach auch mal anrufen und falls Du nicht beim ADAC bist, schreib mir und ich schik ihn Dir per email.
Unbedingt weitersagen , denn je mehr umso besser. Vielleicht.
LG
Moin,
spar Dir den Widerspruch. Aufgelastete "echte" Womos (mit 1,70 Stehhöhe) kosten 450 Euro pro Jahr. Bei Dir kommt eine Nachzahlung für die vergangenen Jahre dazu, die aber rechtens ist. Da die Steuer rückwirkend erhöht wird, weil ab 2005 die geplante neue Regelung zuerst nicht umgesetzt wurde. Wer damals schlau war, hat das Geld schon passend zurückgelegt, weil von Anfang klar war, das es teurer werden würde, nur die genauen Modalitäten waren zuerst unklar.
Gruss
Harro