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Stilllegung trotz DB Killer und EG Nummer am Auspuff?

Suzuki Motorrad GSR 600
Themenstarteram 6. März 2015 um 11:35

Hallo =)

Bin am überlegen mir eine GPR Ghost für meine GSR600 zu holen. Allerdings habe ich schon des öfteren gelesen, dass die ziemlich laut ist... Naja darum gehts mir ja auch eigentlich ^^

Aber meine Frage ist nun, wenn man eine Auspuffanlage ordnungsgemäß verbaut hat und der DB Killer eingesetzt ist und der Auspuff auch eine EG Nummer hat, können die Grünen bei einer Kontrolle trotzdem das Fahrzeug stilllegen, wenn es nach deren Meinung zu laut ist? Hat da jemand bereits Erfahrung mit?

Bei normalen Fahrten zur Arbeit oder ähnliches mache ich mir eher weniger Sorgen, dass man vielleicht angehalten wird, aber bin auch öfters in der Eifel und anderen beliebten Motorradstrecken unterwegs, wo ja verstärkt Kontrollen statt finden.

Liebe Grüße

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11 Antworten

Hallo Tombaser,

tja... das leidige Thema Ghost an der GSR600. Ich persönlich kann dir nur davon abraten!

Das Ding ist brutal laut, und dazu erzeugt er ein eher als unangenehm und noch lauter empfundenes hochfrequentes Schreien/Kreischen. Von daher gleich nochmal auffälliger. Ob das Ding ne EG ABE hat, und der Killer verbaut ist, spielt keine Rolle. Das Ding ist (in 95% der Fälle) viel zu laut und damit ist (im Extremfall) eine Stilllegung gerechtfertigt und auch möglich!

Ich bin heilfroh, dass ich mir den nicht geholt habe. Hol dir lieber nen anderen. Die kosten zwar allesamt mehr, klingen dafür aber um Welten besser (dunkler, basslastiger), sind auch nicht leise und du hast weniger Probleme.

Meine Kleine hat Devil Pötte bekommen. Klingen super! Mit Killer im grünen Bereich (noch; aber das ist bei allen Zubehör ESD's ja so) und ohne ist Rambazamba... sehr laut incl. Schießen :D:D

Bei Interesse hab ich auch Bilder und Soundvideo lässt sich ja auch machen ;)

Ja können die. Du bist für die Lautstärke verantwortlich. E-Nummer oder ABE oder Eintragung spielt keine Rolle mehr, wenn die ne Messung machen und der Pott dabei zu laut ist. Den genauen Wert kenn ich jetzt nicht, müsstest mal bisschen googeln. Normalerweise dürftest du deswegen auch kein TÜV bekommen, aber viele Prüfer sehen darüber hinweg.

Zitat:

@Knalla schrieb am 6. März 2015 um 12:51:48 Uhr:

Ja können die. Du bist für die Lautstärke verantwortlich. E-Nummer oder ABE oder Eintragung spielt keine Rolle mehr, wenn die ne Messung machen und der Pott dabei zu laut ist. Den genauen Wert kenn ich jetzt nicht, müsstest mal bisschen googeln. Normalerweise dürftest du deswegen auch kein TÜV bekommen, aber viele Prüfer sehen darüber hinweg.

Die Lautstärke ist nicht unbedingt ein fester Wert. Wie laut ein Moped sein darf, steht im Fahrzeugschein. Prinzipiell dürfen die Zubehör ESD nicht lauter sein. Die bewegen sich in dem "Tolleranzbereich"

Themenstarteram 6. März 2015 um 11:58

Dann ist die ganze Bürokratie die EG Nummern und ABE oder Einzelabnahmen machen zu lassen ja reine Geldmacherei. Verstehe nicht warum man das ganze Zeug hat und trotzdem nicht legal unterwegs ist.

Hmm... Ja bei der Ghost gefällt mir halt, dass sie den Originalen ersetzt und man die Blenden dran behalten kann. Außerdem in den Bereich 400-600€ für n Auspuff wollte ich nicht hin. Hätte den Ghost halt günstig bekommen können, aber das hat sich dann wohl doch erledigt -.-

Ich wollte auch nicht so viel ausgeben, bereue es aber trotzdem nicht. Meine Devils hab ich für 470 in der Bucht bekommen... Fand ich dann gerade noch akzeptabel...

Stilllegen ist aber nicht. Die Weiterfahrt kann untersagt werden. Bzw. zur Beweissicherung "beschlagnahmt". Stilllegen tut die Zulassungsstelle...

Ok, magste Recht haben. Endergebnis und Ärger bleiben gleich :D

Grundsätzlich ja. Und wie schon gesagt, der Besitzer ist für den Zustand verantwortlich.

Neu zu laut? Hersteller soll nachbessern.... Willste den dann wieder zurückschicken?

am 7. März 2015 um 10:06

Leute, was glaubt Ihr eigentlich wie viele "völlig legale" Auspuff-Anlagen mit allen Nummern und Papieren es gibt, die zu laut sind weil die Besitzer dran rumgebalstelt haben? Oder weil sie "grad gestern" durchgerostet sind? Glaubt mir, die Rennleitung kennt alle Ausreden in- und auswändig.

Entweder hat das Teil die richtigte Phonzahl, dann ist es legal. Oder es hat sie nicht, dann bist Du fällig und das Mopped steht. Alles weitere kannst Du dann übers Gericht klären. Es steht Dir natürlich frei, den Hersteller anschließend zu verklagen, aber die haben auch gute Anwälte.

Zitat:

Dann ist die ganze Bürokratie die EG Nummern und ABE oder Einzelabnahmen machen zu lassen ja reine Geldmacherei

Zum einen ist es simpel so wie Softail es sagt: Entweder passt die reale Lautstärke oder nicht. Egal was auch immer da drauf steht.

Daneben gibts auch Hersteller die es nicht so genau nehmen:

Es wird ja nur ein Exemplar bei der E Prüfung getestet. Dazu meist noch in irgendeinem EU Land in dem der Prüfer eh nicht so eng hinhört (oder hinhören will). Dieses Exemplar erfüllt natürlich die geforderten Werte. Wenn die dann in der späteren Serie etwas "streuen" ist das zwar vom Hersteller nicht nett aber vielleicht auch durchaus beabsichtigt von ihm. Solche Tüten verkaufen sich schliesslich auch prima über Mundpropaganda.

Letztlich ist man als Besitzer und Betreiber aber immer selber verantwortlich.

Zitat:

@wavelow schrieb am 8. März 2015 um 19:25:05 Uhr:

Zitat:

Dann ist die ganze Bürokratie die EG Nummern und ABE oder Einzelabnahmen machen zu lassen ja reine Geldmacherei

Zum einen ist es simpel so wie Softail es sagt: Entweder passt die reale Lautstärke oder nicht. Egal was auch immer da drauf steht.

Daneben gibts auch Hersteller die es nicht so genau nehmen:

Es wird ja nur ein Exemplar bei der E Prüfung getestet. Dazu meist noch in irgendeinem EU Land in dem der Prüfer eh nicht so eng hinhört (oder hinhören will). Dieses Exemplar erfüllt natürlich die geforderten Werte. Wenn die dann in der späteren Serie etwas "streuen" ist das zwar vom Hersteller nicht nett aber vielleicht auch durchaus beabsichtigt von ihm. Solche Tüten verkaufen sich schliesslich auch prima über Mundpropaganda.

Letztlich ist man als Besitzer und Betreiber aber immer selber verantwortlich. Den Hersteller anschliessend in Regress für seinen Schaden zu nehmen ist dann der Weg der einem bleibt... Was wohl den ganzen Aufwand kaum wert ist und ob man die Ausdauer hat ist auch noch so eine Sache... Anwälte wollen immer Kohle...

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