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Stimmt das Gutachten?
Hallo,
wir wurde die Vorfahrt genommen, so das es zum Zusammenstoß kann, heize erhielt ich das Gutachren, als Reparaturkosten werden 4352,26 EUR incl. Mehrwertssteuer angegeben.
Ein Restwert ist nicht angegeben, als Wertminderung werden 300 EUR angegeben.
Bei dat.de habe ich nachgeschaut und gesehen, das der aktuelle Händler Einkaufspreis ca 7180 EUR beträgt.
Es ist Ein Toyota Corolla, Baujahr 2005, 76639 Kilometer
Ich kenne mich hier überhaupt nicht aus und hoffe Ihr könnt mir weitehelfen.
Beste Antwort im Thema
Nunja......
was das bedeutet ergibt sich doch schon eigentlich aus dem Satz oder nicht?
Wenn du reparieren lassen willst, wird das wohl keine Probleme geben.
Die Versicherung wird die Reparaturkosten bezahlen.
Und dennoch ist diese Aussage im Gutachten falsch.
Rest siehe oben, ich möchte mich nicht wiederholen.
Gruß
Delle
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32 Antworten
Und was ist jetzt die Frage?
Ob der Betrtag der Wertminderung richtig ist und warum kein Restwert ausgewiesen ist.
Ohne das Gutachten zu kennen wird dir hier keine sagen können, ob es richtig oder falsch ist.
Aber eines steht jetzt schon fest.
Das Gutachten ist zumindest unvollständig.
Eine Angabe zum Restwert gehöhrt in deinem Fall unbedingt in das Gutachten.
Auch der Wiederbeschaffungswert hätte hier ermittelt und ausgewiesen werden müssen.
Eine Wertminderung kann man nur ermitteln, wenn man weis, wie das Fahrzeug am Markt steht.
Bei einen gefragten Fahrzeug ist die WM geringer, wie bei einem nicht gefragten Fahrzeug.
Gruß
Delle
Bei mobiele.de werden in meiner Region für das Fahrzeug zwischen 8000 und 8500 EUR verlagt.
Was kann ich jetzt weiter machen?
In den Gutachten steht:
Zitat:
Die nachstehend angeführten Aufwendungen erreichen den Wiederbeschaffungswert des Objektes bei weiten nicht.
Eine Reparaturwürdigkeit ist gegebeb.
Widerspricht das nicht der Wertminderung von nur 300 EUR?
Mit deinem Sachverständigen sprechen. Er soll das Gutachten nacharbeiten.
WBW und RW ermitteln und die WM erläutern.
Gruß
Delle
Wie willst Du überhaupt abrechnen? Fiktiv oder konkret?
Ich habe es mir nocheinmal angeschaut, es steht zum Wiederbeschaffungswert und Restwert folgendes drin.
Zitat:
Im vorliegenden Fall sind die Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert so gering, das auf die Angabe von Wiederbeschaffungswert und Restwert verzichtet werden kann.
Was bedeutet das?
Ich möchte Reparieren lassen.
Nunja......
was das bedeutet ergibt sich doch schon eigentlich aus dem Satz oder nicht?
Wenn du reparieren lassen willst, wird das wohl keine Probleme geben.
Die Versicherung wird die Reparaturkosten bezahlen.
Und dennoch ist diese Aussage im Gutachten falsch.
Rest siehe oben, ich möchte mich nicht wiederholen.
Gruß
Delle
Zitat:
Zitat:
Im vorliegenden Fall sind die Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert so gering, das auf die Angabe von Wiederbeschaffungswert und Restwert verzichtet werden kann.
Die Reparaturkosten betragen ca. 50 % des von Dir geschätzten WBW, da hätte ohne jeglichen Zweifel der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden müssen, dieser gehört ins Gutachten genauso wie der Restwert.
Ebenfalls ist der WBW erforderlich um die Wertminderung zu ermitteln. Das Gutachten ist einfach nicht vollständig.
Ist das Gutachten von einem unabhängigen und von dir selber ausgesuchten SV erstellt worden?
Den Gutachter habe ich mir selber ausgesucht.
Also sage ich den Gutachter er soll das Gutachten ergänzen und den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermitteln, oder?
Was mache ich mit der Versicherung, die das Gutachten auch schon bekommen hat?
Du brauchst da gar nicht machen.
Der SV sendet ein korigiertes Gutachten dorthin und gut ist.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von jordon85
Ich habe es mir nocheinmal angeschaut, es steht zum Wiederbeschaffungswert und Restwert folgendes drin.
Zitat:
Original geschrieben von jordon85
Zitat:
Im vorliegenden Fall sind die Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert so gering, das auf die Angabe von Wiederbeschaffungswert und Restwert verzichtet werden kann.
Was bedeutet das?
Ich möchte Reparieren lassen.
Hallo,
der WBW ist grundsätzlich anzugeben wenn die Reparaturkosten 25 % vom WBW übersteigen, der Restwert sollte angeben werden wenn die Reparaturkosten 50 % des WBW überschreiten.
Erfolgt keine Angabe zum WBW und RW, ist gesondert darauf hinzuweisen was ja in deinem Fall geschehen ist.
Bei der Restwertermittlung solltest Du darauf achten, dass dieser regional und ohne Restwertbörsen erfolgt.
Bei den Restwertbörsen handelt es sich um einen Sondermarkt, der dem Geschädigten nicht zugänglich und somit nicht zu berücksichtigen ist.
Zudem sollten 3 Restwertgebote im Gutachten angegeben sein.
Des Weiteren kann dir die gegnerische Versicherung höhere Restwertgebote unterbreiten auf die Du dich aber nicht einlassen musst, erst recht nicht wenn Du dein Fahrzeug reparieren lässt.
Sofern Du gleich reparieren möchtest kann eine Angabe des Restwertes im Gutachten auch entfallen.
Entscheidest Du dich jedoch nicht gleich für die Reparatur und ist der Wiederbeschaffungsaufwand (WBW-RW) geringer als die Reparaturaufwand (Reparaturkosten+Wertminderung) kann die Versicherung auf Totalschadensbasis abrechnen.
Unter Umständen greift hier auch die Regelung, dass Du dein Fahrzeug noch mindestens 6 Monate behalten musst ehe du die Reparaturkosten Netto wie im Gutachten angegeben als Gesamtbetrag erhältst.
Wie gesagt das gilt nur wenn Du nicht gleich reparieren möchtest oder generell keine Reparatur durchführst.
Ich hoffe dass ich das hier jetzt richtig geschrieben habe, naja Delle wird sich schon dazu äussern wenn etwas falsch ist.
Gruß
fordfuchs