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Storch beschädigt Auto
Mein Auto hat auf der einen Seite lauter Senkrechte Kratzer, welche wahrscheinlich rauspolierbar sind.
Mein Nachbar hatte mal das gleiche Schadensbild und meinte es war der Storch. (gegenüber auf der anderen Straßenseite ist ein Storchennest). Der Storch sieht sein Spiegelbild und attackiert es.
Dabei ist das Auto absolut dreckig... -__-
Die Teilkasko zahlt so etwas nicht, oder?
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42 Antworten
Wie immer: frag am besten deiner Versicherung!
In der Regel zahlt die Teilkasko nur, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist….
Wem gehört denn der Storch? An Den würde ich mich wenden….
Federvieh ist in den Grundtarifen außen vor.
Natürlich muss das Fahrzeug nicht in Bewegung sein - auch Hagelschaden oder Diebstahl des geparkten Autos sind versichert.
Es gibt Autofahrer, denen ihre Versicherer ihre Bedingungen zukommen lassen. Andere wiederum haben Telefon und E-Mail.
Falls Schäden durch Federvieh eingeschlossen sind, wäre zu belegen, dass es so war. Denn Vandalismus durch Nachbarns wie üblich nicht erzogenen Kinder deckt die Teillasko nicht.
Das beschriebene Verhalten ist z. B. bei Pfauen bekannt.
Viele Vögel sind vogelfrei - nur wenige Störche haben Eigentümer.
Zitat:
@jansieb schrieb am 28. Juli 2021 um 17:59:40 Uhr:
Wie immer: frag am besten deiner Versicherung!
In der Regel zahlt die Teilkasko nur, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist….
Wem gehört denn der Storch? An Den würde ich mich wenden….
Ohhh Mann ... "Vers. zahlt nur, wenn das Auto in Bewegung ist ... ."
Und wie ist das beim Marderschaden? ... Wäre hier möglicherweise vergleichbar.
Da zahlt die TK!
Beweisführung beim Storch aber schwierig.
Der Storch gehört auch wohl i.d.R. keinem.
Allenfalls wird er i.d.R. vom Dorf erlaubt und geschätzt aber das Dorf wird
für solches auch nicht haften wollen.
Im Prinzip ist es in der TK versicherbar. Bei dieser Schadensschilderung wird dann wohl ein Sachverständiger wegen der Plausibilität das Auto besichtigen. Berichte bitte unbedingt über den Ausgang. Ist ja mal ein wirklich skuriler Schaden.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 28. Juli 2021 um 18:09:35 Uhr:
Zitat:
@jansieb schrieb am 28. Juli 2021 um 17:59:40 Uhr:
Wie immer: frag am besten deiner Versicherung!
In der Regel zahlt die Teilkasko nur, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist….
Wem gehört denn der Storch? An Den würde ich mich wenden….
Ohhh Mann ... "Vers. zahlt nur, wenn das Auto in Bewegung ist ... ."
Und wie ist das beim Marderschaden? ... Wäre hier möglicherweise vergleichbar.
Da zahlt die TK!
Beweisführung beim Storch aber schwierig.
Der Storch gehört auch wohl i.d.R. keinem.
Allenfalls wird er i.d.R. vom Dorf erlaubt und geschätzt aber das Dorf wird
für solches auch nicht haften wollen.
Meine TK zahlt nur, wenn die Kollision mit dem Tier während der Fahrt passiert….. Siehe HUK AKB…. Wie das bei anderen Versicherungen ist, kann ich nicht sagen…
Ja ... das ist der klassische Wildschaden bei Kollision im Straßenverkehr.
Marderschäden bzw. -Verbiss sind i.d.R. auch eingeschlossen.
Sonstige Schäden ... ja könnte ich mir vorstellen ... will die Versicherung
nicht zahlen. Könnte ja auch uferlos werden für die.
Sorry… die Antworten kann ich alle nicht verstehen…. Das Risiko nennt sich „Zusammenstoß mit einem Tier“…. Ja nach Vertrag können bestimmte Tiere ausgeschlossen werden oder nicht…. Im vorliegenden Fall ist jedoch entscheidend, dass das Fahrzeug parkte… und das ist regelmäßig ein Ausschlussgrund für die Tk!
Im übrigen: die Vk zahlt einen solchen Schaden
Ok, nur um das mal zu verdeutlichen und den Storch aus der Schußlinie zu nehmen:
Rennt das Auto vor ein Wildschwein, dann ist es versichert in der TK, rennt das Wildschwein gegen das Auto ist es nicht versichert in der TK
Das gilt, anlässlich der Flut auch so: Kommt das Wasser zum Auto: versichert - Kommt das Auto zum Wasser: nicht versichert.
Vandalismus durch einen Storch.
Das wäre dann VK
Vielleicht ist es ein Tierbissschaden. Gibt es ja versichert. Das es ein Storch war, ??
Gott er nimmte keine Smiley.
Zitat:
@jansieb schrieb am 28. Juli 2021 um 20:47:19 Uhr:
Im übrigen: die Vk zahlt einen solchen Schaden
Ja, die Antwort habe ich gerade auch bekommen, das lohnt sich aber absolut nicht.
Zitat:
Der Schaden ist nicht über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Sie können, wenn Sie das möchten, den Schaden über die Vollkaskoversicherung melden. Der Schadenfall würde dann aber zur Rückstufung Ihres Vertrags führen.
Bitte beachten Sie zudem, dass hier eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 € von der Entschädigungsleistung abgezogen wird.
Ich glaube ich mach erstmal gar nichts und lass es wie es ist.
Wenn ich es wasche und polieren (lassen) würde, wäre der Storch ja sofort wieder auf sich sauer...
Zitat:
@situ schrieb am 28. Juli 2021 um 18:07:32 Uhr:
Natürlich muss das Fahrzeug nicht in Bewegung sein - auch Hagelschaden oder Diebstahl des geparkten Autos sind versichert.
Doch, muss es.
Ich kenne keinen Versicherer auf den Markt, der das anders in seinen Bedingungen für die TK stehen hat.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Juli 2021 um 18:38:41 Uhr:
Im Prinzip ist es in der TK versicherbar. Bei dieser Schadensschilderung wird dann wohl ein Sachverständiger wegen der Plausibilität das Auto besichtigen. Berichte bitte unbedingt über den Ausgang. Ist ja mal ein wirklich skuriler Schaden.
Kriegst du mit Sicherheit nicht in der TK unter.
Das ist weder Tierbiss, noch eine Kollision mit einem Tier, da sich das Fahrzeug nicht in Bewegung befunden hat.
Hier würde nur eine Vollkasko helfen.