1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. Audi E-Autos
  6. Audi Q4 e-tron
  7. Stornierung - Erfahrungen, Vorgehensweise, etc.

Stornierung - Erfahrungen, Vorgehensweise, etc.

Audi Q4 FZ
Themenstarteram 19. Mai 2022 um 11:35

Hier also nun ein neuer Thread zum Thema Stornierung.

Wer Erfahrung mit der Stornierung seines Q4 gemacht hat, gerne hier zusammenfassen.

Wer sich unsicher ist und Fragen z.B. zur Vorgehensweise hat, ist hier richtig.

Bitte keine Grundsatzdiskussion, ob die Stornierung eines Q4 aktuell schlau oder doof ist. Es gibt genügend gute Gründe das in Erwägung- oder durch zu ziehen.

Ähnliche Themen
15 Antworten
Themenstarteram 19. Mai 2022 um 12:02

Ich fange mal an:

Unser unverbindlicher Liefermonat war 03/2022.

Bis dahin haben wir Audi und vor allem den Händler in Ruhe gelassen, bzw. nur einmal Ende Februar nachgefragt, ob März überhaupt noch zu halten ist.

Bis jetzt noch keinerlei Information erhalten. Weder zum Thema, ob es an einer bestimmten Ausstattung oder an den Kontingenten, am hohen Rabatt, oder was auch immer liegt. Weniger Information geht schlicht nicht.

Letzten Freitag waren die berühmten sechs Wochen abgelaufen. Daher habe ich das Verzugsschreiben losgeschickt, um vor allem mal zu sehen, ob nun irgendwas passiert, sich z.B. der Händler mal von sich aus meldet.

 

Zugestellt wird das Schreiben übrigens über die zuständige Gerichtsvollzieherin. Es werden sich einige Fragen, warum so viel Aufwand (was eigentlich keiner war)?

Nun, ein gebranntes Kind meidet das Feuer. Mit den normalen Einschreibebriefen hatte ich schon immensen Ärger, das passiert mir nicht nochmal. Gerne mal Onkel Google fragen. Im Ernstfall beweist ein Einschreibebrief (gerne auch mit Rückschein) nicht rechtsverbindlich, dass das Schreiben wirklich korrekt zugestellt wurde. Vor allem der INHALT des Umschlags ist nicht belegt. Das ist bei der Zustellung durch Gerichtsvollzieher/-innen anders. Mag übertrieben sein, aber es schadet eben auch nichts und ist in jedem Fall besser als nur ein Einschreiben.

Der komplette Service durch die Gerichtsvollzieherin kostet mich übrigens 9,95€.

In dem Schreiben - Muster findet man im Internet - habe ich ihnen die üblichen 2 Wochen Frist zur Lieferung gegeben. Zusätzlich habe ich angeboten, die Bestellung einvernehmlich zu stornieren. Ich bin mir sicher, dass das Fahrzeug in unserem Fall bis weit in das Jahr 2023 nicht geliefert wird. Zumindest muss ich davon ausgehen.

Sollten Sie darauf nicht eingehen, muss ich ihnen streng genommen nocheinmal eine Nachfrist setzen. Wohl wieder 2 Wochen. Danach könnte ich so oder so vom Kauf zurücktreten.

Gäbe es da nicht die "höhere Gewalt" Klausel.

Doch auch da gibt es eine Grenze: 4 Monate nach unverbindlichem Liefertermin.

Sollten sie also stur bleiben und auf der Bestellung beharren, könnte es bis spätestens Oktober dauern, je nachdem, ab wann die 4 Monate gelten: Ab ursprünglichen unverbindlichen Liefermonat (also ende März) oder ab dem angezeigten Lieferverzug plus Nachfristen. Da bin ich mir noch nicht ganz sicher. IMHO gilt ersteres und das würde bedeuten, dass ich ab August auf jeden Fall stornieren kann.

Ich denke aber, sie melden sich in den nächsten Tagen und sind mit der Stornierung einverstanden.

Hat es jemand von Euch geschafft schon vor dem unverbindlichen Liefertermin zu stornieren ?

Falls ja, wie ?

Themenstarteram 5. Juni 2022 um 7:15

Update:

Der Händler hat sich weiterhin nicht bei uns gemeldet. Gestern lief die 14 Tage Frist ab. Am Freitag habe ich daher das zweite Schreiben fertig gemacht.

Exakt in dem Moment, als ich das ausdrucken wollte, kam eine E-Mail von einer Anwältin.

Sie behaupten, dass der "unverbindliche Liefertermin Kunde" durch die neue Angabe in der Auftragsbestätigung ("Nach Liefermöglichkeit durch den Hersteller") ersetzt wurde und sie somit machen können was sie wollen.

Ich bezweifle, dass sie damit im Ernstfall durchkommen, da ich diese Änderung nicht abgesegnet habe und auch nicht explizit darauf hingewiesen wurde. Wenn das so wäre, würde jeder Händler grundsätzlich und auch ohne Pandemie, Chipmangel und Krieg immer nur diese Formulierung wählen. Die Abschnitte in den Neuwagen Verkaufsbedingungen wären damit ad absurdum geführt.

Ausschließen kann ich es aber nicht. Ich werde selbst auch nie klären können, was am Ende passiert wäre, wenn ich meinen Rechtsschutz und somit selbst einen Anwalt konsultiert hätte, denn nachdem sie mich schulmeisterlich davon in Kentniss gesetzt haben, dass meine Ansprüche ja alle null und nichtig sind, kamen am Ende des Schreibens zwei Angebote:

1. Ersatzmobilität (die ich nicht brauche). Formuliert ist das so: "...ein Leihfahrzeug zu günstigen Konditionen...". Sprich - ich soll das selber zahlen und "günstig" ist relativ. Meine Frau arbeitet selbst in der Mietwagenbranche und da sind mangels Fahrzeugen die Preise inzwischen jenseits von Gut und Böse. Außerdem wollen die Autovermieter ihre Verluste durch die Pandemie reinholen. Wer's nicht glaubt: Sucht mal im Internet nach einem KLEINSTWAGEN für einen Monat. Im Forum geistern ja immer mal wieder Zahlen rum, was Audi, wenn sie die Mietwagenkosten übernehmen, am Tag max. zahlt. So um die 40€. Wären im Monat etwa 1200€ und für mindestens ein halbes Jahr weitere Wartezeit dann 7200€. Eher deutlich mehr, da davon auszugehen ist, dass unser Q4 auch nicht gleich am 1. Januar geliefert wird. Dazu kommen, falls die Pläne der Regierung so umgesetzt werden, 6000€ wegen des Wegfalls jeglicher Förderung (unser Q4 kostet 66060€). Also weit über 10000€, was mich der Spaß möglicherweise kosten würde und somit Quatsch.

2. "Eine andere Lösung wäre, wie bereits von Ihnen vorgeschlagen, den vorliegenden Kaufvertrag zu stornieren und zu vereinbaren, dass wechselseitig keine Ansprüche aus der Vertragsstornierung hergeleitet werden." Da haben wir es, sie gehen also darauf ein. Warum wohl? Für mich ganz klar. Zum einen, weil sie die Kiste definitiv heuer nicht mehr geliefert bekommen und sehr wohl wissen, dass sie mit ihrer unendlichen Lieferverzögerung nicht durchkommen. Zum anderen, weil sie mir damals 14% Händlerrabatt ohne jegliche Verhandlung gegeben haben und sich inzwischen ein Gewinde in den Hintern gebissen haben, weil sie den Q4 locker ohne jeglichen Rabatt verkaufen können, vielleicht sogar über UVP. Und das machen sie dann auch, falls unserer je gebaut wird. D.h., sie stornieren die Bestellung bei Audi selber NICHT.

Über die Bühne ist das noch nicht. Jetzt sind Ferien. Die Anwältin hat auf meine E-Mail Antwort am Freitag nicht reagiert. Das kann noch Wochen dauern, bis das letztendlich in trockenen Tüchern ist.

Zitat:

@Sipple schrieb am 5. Juni 2022 um 09:15:26 Uhr:

Update:

Der Händler hat sich weiterhin nicht bei uns gemeldet. Gestern lief die 14 Tage Frist ab. Am Freitag habe ich daher das zweite Schreiben fertig gemacht.

Exakt in dem Moment, als ich das ausdrucken wollte, kam eine E-Mail von einer Anwältin.

Sie behaupten, dass der "unverbindliche Liefertermin Kunde" durch die neue Angabe in der Auftragsbestätigung ("Nach Liefermöglichkeit durch den Hersteller") ersetzt wurde und sie somit machen können was sie wollen.

Ich bezweifle, dass sie damit im Ernstfall durchkommen, da ich diese Änderung nicht abgesegnet habe und auch nicht explizit darauf hingewiesen wurde. Wenn das so wäre, würde jeder Händler grundsätzlich und auch ohne Pandemie, Chipmangel und Krieg immer nur diese Formulierung wählen. Die Abschnitte in den Neuwagen Verkaufsbedingungen wären damit ad absurdum geführt.

Ausschließen kann ich es aber nicht. Ich werde selbst auch nie klären können, was am Ende passiert wäre, wenn ich meinen Rechtsschutz und somit selbst einen Anwalt konsultiert hätte, denn nachdem sie mich schulmeisterlich davon in Kentniss gesetzt haben, dass meine Ansprüche ja alle null und nichtig sind, kamen am Ende des Schreibens zwei Angebote:

1. Ersatzmobilität (die ich nicht brauche). Formuliert ist das so: "...ein Leihfahrzeug zu günstigen Konditionen...". Sprich - ich soll das selber zahlen und "günstig" ist relativ. Meine Frau arbeitet selbst in der Mietwagenbranche und da sind mangels Fahrzeugen die Preise inzwischen jenseits von Gut und Böse. Außerdem wollen die Autovermieter ihre Verluste durch die Pandemie reinholen. Wer's nicht glaubt: Sucht mal im Internet nach einem KLEINSTWAGEN für einen Monat. Im Forum geistern ja immer mal wieder Zahlen rum, was Audi, wenn sie die Mietwagenkosten übernehmen, am Tag max. zahlt. So um die 40€. Wären im Monat etwa 1200€ und für mindestens ein halbes Jahr weitere Wartezeit dann 7200€. Eher deutlich mehr, da davon auszugehen ist, dass unser Q4 auch nicht gleich am 1. Januar geliefert wird. Dazu kommen, falls die Pläne der Regierung so umgesetzt werden, 6000€ wegen des Wegfalls jeglicher Förderung (unser Q4 kostet 66060€). Also weit über 10000€, was mich der Spaß möglicherweise kosten würde und somit Quatsch.

2. "Eine andere Lösung wäre, wie bereits von Ihnen vorgeschlagen, den vorliegenden Kaufvertrag zu stornieren und zu vereinbaren, dass wechselseitig keine Ansprüche aus der Vertragsstornierung hergeleitet werden." Da haben wir es, sie gehen also darauf ein. Warum wohl? Für mich ganz klar. Zum einen, weil sie die Kiste definitiv heuer nicht mehr geliefert bekommen und sehr wohl wissen, dass sie mit ihrer unendlichen Lieferverzögerung nicht durchkommen. Zum anderen, weil sie mir damals 14% Händlerrabatt ohne jegliche Verhandlung gegeben haben und sich inzwischen ein Gewinde in den Hintern gebissen haben, weil sie den Q4 locker ohne jeglichen Rabatt verkaufen können, vielleicht sogar über UVP. Und das machen sie dann auch, falls unserer je gebaut wird. D.h., sie stornieren die Bestellung bei Audi selber NICHT.

Über die Bühne ist das noch nicht. Jetzt sind Ferien. Die Anwältin hat auf meine E-Mail Antwort am Freitag nicht reagiert. Das kann noch Wochen dauern, bis das letztendlich in trockenen Tüchern ist.

Was ich hier so komisch finde ist das Thema Ersatzmobilität und wie unterschiedlich es gehandhabt wird.

Ich habe bestellt Oktober 2021 damals sagte mein Verkäufer im System steht April aber er wird nen Puffer nehmen und Mai reinschreiben. War ich cool mit.

In der Ab steht unverbindlicher Liefertermin Mai 2022 wie vom Verkäufer gesagt mit * Nach Liefermöglichkeiten des Händlers.

Bereits im Ende April rief mich mein Verkäufer an ich habe ab jetzt sofort Anspruch auf Ersatzmobilität.

Sie arbeiten hier in Berlin mit Enterprise zusammen und habe einen Passat Variant bekommen.

Ich benötige ein großes Auto für Hund und Kind.

Weil dieser über dem Tagessatz von 40 Euro liegt welchen Audi übernimmt zahle ich selber zusätzlich 18,- pro Tag. Insgesamt ist dies aber immer noch weniger als meine monatliche Finanzierungsrate wenn der Q4 da ist.

Also ein kleines Auto bis 40 Tagessatz +28 Tage hätte ich gratis bekommen bis der Q4 da ist.

Soll wohl laut Händler im August kommen und denke die EM macht druck auf Audi weil es eben jeden Monat Geld kostet.

Hoffe du kommst bei deinem Vorhaben weiter und meine Informationen helfen dir.

Themenstarteram 15. Juni 2022 um 14:29

Heute kam der Auflösungsvertrag. Unterschrieben und zurückgeschickt.

Somit dürfte die Stornierung durch sein.

Wenn man die neusten Meldungen zu den Preiserhöhungen etc. liest, sind wir heilfroh.

Am Freitag ist Probefahrt bei Polestar. Mal sehen, wie der so ist.

Hallo zusammen,

das eigentliche Thema ist leider - trotz zwischenzeitlichem Hinweis - nicht mehr zu erkennen und die Alarme bei der Moderation häufen sich. Bis zur Sichtung durch die Moderation wird hier temporär geschlossen.

Bis zur Wiedereröffnung dürfen sich zudem alle einmal die Beitragsregeln von Motor-Talk durchlesen, damit es in anderen Threads nicht zu ähnlichem Abdriften kommt. Es bietet sich zudem an die PN-Funktion zu nutzen, um Meinungsverschiedenheiten abseits des Themas nicht öffentlich auszutragen.

__

Edit: Zwei Seiten an Off-Topic-Diskussion wurden entfernt. Zur Klarstellung: Es geht hier nicht um den Vergleich von Fahrzeugmodellen, sondern um Erfahrungen und Vorgehensweisen beim Thema "Stornierung". Bitte haltet euch im weiteren Verlauf des Threads daran - danke!

Grüße

ballex

MT-Team | Moderation

Was ich mich frage - muss ich nach 6 Wochen den Händler in Verzug setzen, um nach spätestens 4 Monaten dann stornieren zu können? Oder kann ich einfach warten bis 4 Monate Lieferverzug eingetreten sind, und dann zurücktreten?

Bei mir war der unverbindliche Termin der 30.6. - Lieferung Ende Oktober wäre noch ok für mich. Lieferung 2023 wäre nicht ok.

Dann setze ihn doch in Verzug, was spricht dagegen?

Die Angst. Ich bin nicht sicher, ob das nicht irgendwie darauf rauslaufen könnte, dass man sich freut, dass einer aussteigen will... (kann grundlose Angst sein)

Irgendjemand wird Nutznießer sein, vielleicht sogar der Händler, weil er das Fahrzeug zu besseren Konditionen vertickern kann und der künftige Halter, dem du einen Teil der Wartezeit abgesessen hast.

ja, ich bin auch dankbar von einem, der ausgestiegen ist. So bekomme ich im Sept eine Übergangslösung zu guten Konditionen bis ich meinen bestellten bekomme

Eben. Daher würde ich ja dann lieber nach 4 Monaten sagen können "Tschüss", und nicht jetzt schon schlafende Hunde wecken...

Bei der Entscheidung für Dich musst DU an Dich denken und schauen wie Du Deinen Frieden hinbekommst. Mit Abwarten konnte man in der Vergangenheit wenig bewegen. ;);)

Ich habe meine Q4 40 im Dezember 21 bestellt. Derzeit steht der Liefertermin auf April 23, wie viele andere Q4 wohl auch. Mein Autohaus hat beim Verkünden des neuen Liefertermins von sich aus eine Stornierung angeboten. Stornierung scheint hier also kein unwillkommenes Thema zu sein, um den Lieferdruck zu entkommen.

Storniert habe ich jetzt noch nicht, dazu warte ich jetzt schon wieder zu lange. Leider kann ich mich aber auch nicht auf den April verlassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen