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Stoßstange durch Wurzelschaden beschädigt

BMW 5er F11
Themenstarteram 13. August 2016 um 12:41

Hi Männer,

wollt mal fragen ob jemand von euch weiss, wie es sich damit verhält, wenn ich beim rückwärts einparken, in der Nacht, meine hintere Stossstange abgerissen habe.

Besteht da die Chance das die Stadt das übernimmt?

Der Bordstein wurde wohl durch das Wurzelwerk nach oben gedrückt, und hat mich bei einparken nicht gestört da er in einem ehr spitzen Winkel steht.

Als ich dann aber wieder wegfuhr, hat der Bordstein genau zwichen Stossstange und unterer Halterung eingehakt.

und was dann beim Losfahren passiert könnt ihr euch ja denken.

Beste Antwort im Thema

Ganz so schuldlos ist die Stadt nicht, wenn es sich um einen regelkonformen Bordstein handeln soll:

https://openjur.de/u/128062.html

War es eine Parkbucht, war es ein Stellplatz senkrecht zur Fahrbahn - das alles hat uns ja unser Pechvogel noch nicht geflüstert.

Nach der Richtlinie für Anlagen des ruhenden Verkehrs können z.B. Stellplätze nur 4,50 m tief gebaut werden, wenn dahinter 50 cm Freiraum für den Karosserieüberhang besteht und das Fahrzeug an den Bordstein heran gefahren werden kann.

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seit wann soll die Allgemeinheit für individuelle Fehler aufkommen?

Man kann der Stadt wohl kaum ein Fehlverhalten nachweisen, Wurzelwerk verrichtet sein Werk heimlich und leise. Solange aber die Stadt nachweisen kann, daß die zu betreuenden Flächen regelmäßig gesichtet wurden, sieht es schlecht aus.

In aller Regel hat eine Kommune eindeutige Nachweise, ein Nachhaken halte ich für sinnlos.

Ja. Sehe ich auch so.

Man kann dem Rathaus bei Nacht und Nebel nur die defekte Stoßstange zum Entsorgen überlassen. Einfach auf die Stufen vom Rathaus legen, vielleicht. Den Schaden bekommt man da aber nicht ersetzt. Da kann man es nur bei der Vollkasko versuchen.

:)

Wie die Kollegen vor mir auch gesagt haben, das kannste wahrscheinlich abhaken, im schlimmsten heisst es auch noch "wären sie nicht so weit vor gefahren" o.ä.

 

Aber beim Vollkasko sich dafür zu Melden sehe ich auch für zuviel !

 

Ich hatte am anfang des Jahres auch ein Stoßstangen Problem, bei mir musste aber eine Laterne dran glauben -.-

 

Eine neue ( sehr gute gebrauchte in meinem Fall), inkl. Lackieren in Wagen Farbe hat mich gekostet 400€

 

Ausbauen und Einbauen hab ich selbst in Hand genommen dank RG :)

 

Gruß checker

Ganz so schuldlos ist die Stadt nicht, wenn es sich um einen regelkonformen Bordstein handeln soll:

https://openjur.de/u/128062.html

War es eine Parkbucht, war es ein Stellplatz senkrecht zur Fahrbahn - das alles hat uns ja unser Pechvogel noch nicht geflüstert.

Nach der Richtlinie für Anlagen des ruhenden Verkehrs können z.B. Stellplätze nur 4,50 m tief gebaut werden, wenn dahinter 50 cm Freiraum für den Karosserieüberhang besteht und das Fahrzeug an den Bordstein heran gefahren werden kann.

Hallo!

 

Und dieses Urteil wird auch gerne gezogen. Wir haben vor unseren Privat-Parkplätzen an der Firma Schilder stehen, wo Besucher drauf steht. Vor ein paar Jahren lag viel Schnee und ein Besucher ist mit seinem Mercedes tief in einen Schneehaufen bei uns gefahren und hat das Schild nicht gesehen. Beim Ausparken hat es die vordere Schürze gekostet, worauf er uns auf Schadensersatz verklagt hat. Grundlage war obiges Urteil.

 

Wir mussten nur deshalb nicht zahlen, weil er zu blöd war und sein Auto tief in einen unübersichtlichen Schneehaufen fuhr. Andernfalls waren wir dran gewesen. Das ist halt deutsches Recht.

 

CU Oliver

Eigentum verpflichtet. Auch die Stadt oder Gemeinde hat ihr Eigentum zu pflegen ;)

Themenstarteram 14. August 2016 um 19:24

Soll ich es probiern bei der Gemeinde?

 

Ist ein quer zur Strasse liegender Parkplatz

Ich würde nach einem freundlichen Gespräch mit der Stadt den nächsten Schritt planen. Es kommt wirklich darauf an, wie der Parkplatz aussieht. Man "darf" auch genug Steuern bezahlen, dass alles in regulierter Ordnung ist.

am 15. August 2016 um 6:22

Zitat:

@Peppino101 schrieb am 13. August 2016 um 16:21:41 Uhr:

Ganz so schuldlos ist die Stadt nicht, wenn es sich um einen regelkonformen Bordstein handeln soll:

https://openjur.de/u/128062.html

War es eine Parkbucht, war es ein Stellplatz senkrecht zur Fahrbahn - das alles hat uns ja unser Pechvogel noch nicht geflüstert.

Nach der Richtlinie für Anlagen des ruhenden Verkehrs können z.B. Stellplätze nur 4,50 m tief gebaut werden, wenn dahinter 50 cm Freiraum für den Karosserieüberhang besteht und das Fahrzeug an den Bordstein heran gefahren werden kann.

Nur eine Anmerkung: Mit dem zitierten Urteil wurde der Stadt eine Teilschuld zugesprochen und der Autofahrer erhielt nur einen Teil seines Schadens erstattet.

Gruß

Der Chaosmanager

Stell doch mal ein Foto von der Bordsteinkante rein, am Besten mit einem Zollstock dran, woran man die Höhe erkennen kann.

Mir ist etwas sehr ähnliches vor ein paar Jahren auf unserem damaligen Firmenparkplatz passiert.

Hier hatte die Hausverwaltung abends Randsteine vorne in die Parkbuchten gelegt, die später versenkt und mit Schildern der Mieter versehen werden sollten.

Am ersten Tag als die dort lagen bin ich etwas später gekommen, in die letzte freie Parklücke gefahren und dabei mit dem Vorbau meines E60 darüber hinweg "gerutscht" ohne etwas zu bemerken, und ohne Chance die Dinger überhaupt sehen zu können.

Als ich wegfahren wollte habe ich mir vorne alles abgerissen und musste mich von einem Abschleppwagen drüber heben lassen.

Da die Steine nicht besonders gekennzeichnet, und einfach hingelegt Anfang höher als 10 cm waren, wurde der Hauseigentümer bzw. dessen Versicherung zur vollen Kostenübernahme verurteilt - insgesamt über 6.000 €. Allerdings lagen zwischen dem Vorfall und dem Urteil der letzten Instanz (OLG) fast 2 Jahre, dank Rechtsschutzversicherung aber mein kleinstes Problem.

Sehr geholfen haben mir übrigens die Bilder die ich dort vorausschauend geschossen hatte - einige davon hänge ich hier mal dran.

Drübergerutscht
Hochgehoben
Der Übeltäter
+1

Na das ist ja der letzte Schwachsinn, den die da gemacht haben!

Zitat:

@Peppino101 schrieb am 15. August 2016 um 13:16:03 Uhr:

Na das ist ja der letzte Schwachsinn, den die da gemacht haben!

Das gibt's bestimmt häufiger als man denkt, aber keiner klagt dagegen.

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