Stossstange hinten getauscht = nicht mehr unfallfrei?
Hallo zusammen,
wir sind quasi kurz vor einem Kauf eines A4 2.0 TDI Sport (190PS, Baujahr 09/2016, 33tkm) . Ein sehr geiles Auto. Allerdings kam heute beim ausfüllen des Kaufvertrages folgendes raus; Und zwar wurde beim Fahrzeug letztes Jahr der hintere Stossfänger getauscht und lackiert etc. Wir haben uns die Reparaturhistorie anzeigen lassen. Der Verkäufer war selber perplex, da er im Kaufvertrag "unfallfrei" eingetragen hatte und ihm Vorschäden nicht bekannt waren. Zudem war der Verkäufer während des kompletten Gespräches sehr nett und zuvorkommend. Jetzt haben erst noch um Bedenkzeit gebeten. An sich nichts schlimmes finden wir. Trotzdem haben wir uns gewundert. Muss das Fahrzeug jetzt als "nicht unfallfrei" deklariert werden?
Beste Antwort im Thema
Gääähhhhnnnnn
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15 Antworten
Definitiv nicht mehr unfallfrei.
Unfallfrei wäre es nur wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, Gerichte ziehen da die Grenze meist so im Bereich wenn es 4-stellig wird.
Der Schaden hier wird ja sicher höher sein.
Mich würde als Käufer interessieren wie es zu dem Schaden kam und evtl. einen unabhängigen Gutachter ansehen lassen, vllt. sind unter der Stossstange Schäden die nicht repariert wurden oder nicht in der Reparaturhistorie auftauchen.
Wenn aber alles sauber ist würde ich versuchen nochmal nachzuverhandeln, der Wert ist ja definitiv geringer (auch wenn du ihn mal wiederverkaufen willst), und dann den Wagen kaufen. Da es nur der Stoßfänger ist erwarte ich z.B. keine Probleme durch Rost falls nicht 100% gearbeitet wurde.
Grüße
Alexander
Das Problem hatte ich auch mal.
Wenn der Verkäufer dir es nicht gesagt hätte, hättest du es auch nie herausgefunden.
Es ist kein Blechschade , die Stoßstange ist aus GFK gefertigt. Solange am Blech nichts grundiert und nichts gespachtelt worden ist zählt das alles nicht als Unfall.
Wie gesagt, mir ist das gleiche passiert und der Verkäufer hatte mir das auch nicht gesagt.
Hab einen Freund der bei Audi Arbeitet, hab es von Ihm erfahren.
Bin dann Anwaltlich vorgegangen, hab noch 500€ zurück bekommen.
Also wenn nur die Stoßstange erneuert wurde bzw lackiert wurde und an der Karosserie nichts gemacht wurde bzw beschädigt ist, dann wäre mir das total egal.
Wirst auch nicht wissen ob vielleicht eine Felge getauscht wurde....
Solange nur die Stoßstange getauscht worden ist (folglich auch lackiert)ist das Fahrzeug noch Unfallfrei.
Das ist nicht so einfach zu Urteilen, denn war es ein Unfall, wie ist der Schaden passiert, warum wurde sie getauscht?
Hier mal ein Beispiel dazu.
Nicht jeder Unfall führt dazu, dass ein Auto zu einem Unfallfahrzeug wird. Nur wenn durch den Unfall mehr als ein Bagatellschaden entstanden ist, ist das Auto nicht mehr “unfallfrei”!
Wann ein bloßer Bagatellschaden anzunehmen ist, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt:
» Nach dem Bundesgerichtshof liegt ein Bagatellschaden vor, wenn nur ganz geringfügige, äußere Lackschäden vorhanden sind. Bei anderen Schäden (Blechschäden, usw.) ist ein Bagatellschaden ausgeschlossen, sogar wenn der Reparaturaufwand gering ist. (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06)
» Dagegen bejaht das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Bagatellschaden auch noch dann, wenn geringfügige Blechschäden entstanden sind. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2008, Az. 1 U 169/07)
Für die Eigenschaft “Unfallfrei” kommt es daneben auch auf die Reparaturkosten an. Beispiele:
» Bei einem drei Jahre alten Fahrzeug und Reparaturkosten von 1.020 EUR verneint der Bundesgerichtshof einen Bagatellschaden. (BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05)
» Bei einem neuwertigen Fahrzeug und Reparaturkosten von 400 bis 450 EUR wurde vom Landgericht Karlsruhe ein Bagatellschaden verneint. (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2005, Az. 8 O 614/04)
Ich würde klar sagen, es ist ein Unfallwagen.
Für alle die meinen der Wagen wäre unfallfrei hier was zum lesen:
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/auto-unfallfrei-rechte/
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Autokauf-Wann-ist-ein-Pkw-nicht-mehr-unfallfrei_70124
D.h. der Wagen muss als Unfallwagen verkauft werden, auch später bei einem Weiterverkauf des TE.
Und die Stoßstange ist nicht aus GFK sondern i.d.R. aus ABS.
Grüße
Alexander
Gääähhhhnnnnn
Lt meinen Händler gilt ein Wagen als Unfallwagen, wenn:
-die nicht-geschraubte Karosserie beschädigt wird (darunter fallen auch Dinge wie zb lackieren einer Seitenwand oder verzogene Karosse) und klar :
-wenn Die Airbags aufgehen
Eine ausgetauschte Stoßstange muss ja keinen Unfallhintergrund haben , gibt ja genügend Leute die auf RS oder S umbauen.
Damit steht dein Händler vor Gericht ziemlich dumm da sollte mal ein Kunde klagen.
Grüße
Alexander
Blödsinn, wenn die Stoßstange einen Kratzer hatte weil der Marder herumgeklettert ist, dann ist der Wagen immer noch Unfallfrei.
Mit Sicherheit, wenn du aber wegen dem Marder die Stoßstange tauscht nicht mehr.
Grüße
Alexander
ich würde so einen Wagen IMMER als Unfallfrei anbieten, dass man die Sache dem neuen Käufer nicht verschweigen soll ist klar und stellt für einen normaldenkenden Menschen ja auch kein Problem dar.
was ein Stuss.
Die Sache ist doch ganz einfach, ich weiss nicht was man daran nicht verstehen kann.
Für die Frage ob ein Fahrzeug unfallfrei ist ist entscheidend ob es sich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Die Grenze für einen Bagatellschaden wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Gerichten etwas unterschiedlich bewertet, wenn die Kosten zur Behebung sich jedoch im 4-stelligen Bereich liegen kann davon ausgegangen werden dass ein Gericht dies als Unfallschaden bewertet.
Ein Marder der die Stossstange verkratzt erzeugt keinen Schaden der es nötig macht die Stossstange auszutauschen. Daher würde hier sehr wahrscheinlich ein Bagatellschaden vorliegen.
Der Schaden an dem Wagen den der TE kaufen möchte war mit Sicherheit kein Marder. Da ist entweder hinten einer drauf gefahren oder der Vorbesitzer selber Rückwärts irgendwo drauf. Das ist definitiv ein Unfallfahrzeug und muss so beim Wiederverkauf auch angegeben werden.
Grüße
Alexander